Kühlschrankentsorgung
- ShortId
-
94.3196
- Id
-
19943196
- Updated
-
10.04.2024 12:47
- Language
-
de
- Title
-
Kühlschrankentsorgung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Westschweizer Fernsehen hat die Beseitigung alter Kühlschränke untersucht. Danach zahlen im allgemeinen die Leute 70 Franken für die Vignette und damit die Kosten für die Entsorgung. Bekanntlich verlangt der Umweltschutz den Abbau der für die Ozonschicht schädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die übrigens in der Schweiz seit 1987 nicht mehr hergestellt werden dürfen. Wenn die Besitzer die Kühlschränke ohne Vignette abstossen, wird die Gebühr von der Gemeindeverwaltung bezahlt, d.h. also von den Steuerzahlern.</p><p>Nun haben die Fernsehjournalisten festgestellt, dass diese Gase, die nicht immer in sorgfältiger Weise entsorgt werden - was im Zusammenhang mit den Schaumstoffen bedeutungsvoll ist -, an verschiedene Gesellschaften weiterverkauft werden; eine davon, die jährlich etwa zehn Tonnen wiederaufbereitet, befindet sich in St.-Sulpice/NE. Sie erneuert die Gase und setzt sie erneut in Industriekühlschränke ein, die ihrerseits nicht der Entsorgungspflicht unterstehen.</p><p>Herr Fahrni vom Bundesamt für Umweltschutz sagt, er könne gegen diesen Handel nichts unternehmen. Man müsste eine Verordnung des Bundes ändern und auf gegensätzliche Interessen Rücksicht nehmen.</p>
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Sind die Aussagen des Westschweizer Fernsehens richtig?</p><p>2. Besteht nicht ein Widerspruch zwischen dem Herstellungsverbot für FCKW und der an schweizerische Unternehmen erteilten Bewilligung für das Recycling dieser Gase?</p><p>3. Werden Bürger und Gemeinden, die für die Entsorgung ihrer Kühlschränke teuer bezahlen, nicht betrogen, wenn solche FCKW anschliessend weiterverkauft und in Einrichtungen wiederverwendet werden, die der Entsorgungspflicht nicht unterstehen?</p><p>4. Kann der Bundesrat die unzulängliche Verordnung nicht sofort ändern?</p><p>5. Befürchtet er nicht, dass solche öffentlich anerkannte Praktiken all jenen handfeste Argumente liefern, die sich um die oft teuren und oft verbindlichen Massnahmen einen Deut scheren, welche in unserem Land zum Schutze der Umwelt durchgesetzt werden?</p>
- Kühlschrankentsorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Westschweizer Fernsehen hat die Beseitigung alter Kühlschränke untersucht. Danach zahlen im allgemeinen die Leute 70 Franken für die Vignette und damit die Kosten für die Entsorgung. Bekanntlich verlangt der Umweltschutz den Abbau der für die Ozonschicht schädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die übrigens in der Schweiz seit 1987 nicht mehr hergestellt werden dürfen. Wenn die Besitzer die Kühlschränke ohne Vignette abstossen, wird die Gebühr von der Gemeindeverwaltung bezahlt, d.h. also von den Steuerzahlern.</p><p>Nun haben die Fernsehjournalisten festgestellt, dass diese Gase, die nicht immer in sorgfältiger Weise entsorgt werden - was im Zusammenhang mit den Schaumstoffen bedeutungsvoll ist -, an verschiedene Gesellschaften weiterverkauft werden; eine davon, die jährlich etwa zehn Tonnen wiederaufbereitet, befindet sich in St.-Sulpice/NE. Sie erneuert die Gase und setzt sie erneut in Industriekühlschränke ein, die ihrerseits nicht der Entsorgungspflicht unterstehen.</p><p>Herr Fahrni vom Bundesamt für Umweltschutz sagt, er könne gegen diesen Handel nichts unternehmen. Man müsste eine Verordnung des Bundes ändern und auf gegensätzliche Interessen Rücksicht nehmen.</p>
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Sind die Aussagen des Westschweizer Fernsehens richtig?</p><p>2. Besteht nicht ein Widerspruch zwischen dem Herstellungsverbot für FCKW und der an schweizerische Unternehmen erteilten Bewilligung für das Recycling dieser Gase?</p><p>3. Werden Bürger und Gemeinden, die für die Entsorgung ihrer Kühlschränke teuer bezahlen, nicht betrogen, wenn solche FCKW anschliessend weiterverkauft und in Einrichtungen wiederverwendet werden, die der Entsorgungspflicht nicht unterstehen?</p><p>4. Kann der Bundesrat die unzulängliche Verordnung nicht sofort ändern?</p><p>5. Befürchtet er nicht, dass solche öffentlich anerkannte Praktiken all jenen handfeste Argumente liefern, die sich um die oft teuren und oft verbindlichen Massnahmen einen Deut scheren, welche in unserem Land zum Schutze der Umwelt durchgesetzt werden?</p>
- Kühlschrankentsorgung
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