Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff
- ShortId
-
94.3199
- Id
-
19943199
- Updated
-
10.04.2024 14:39
- Language
-
de
- Title
-
Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat erachtet die in Artikel 34quater der Bundesverfassung verankerte Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge auch für die Bewältigung der künftigen Probleme, wie der demographisch ungünstigen Entwicklung nach der Jahrtausendwende, als tauglich. Er ist jedoch der Auffassung, dass die einzelnen Säulen mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung Schritt halten müssen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat denn auch den Auftrag erteilt, einen Bericht über das Dreisäulenkonzept zu erstellen.</p><p>2. Es ist entgegen der Vermutung des Interpellanten keine Vorlage in Vorbereitung, welche die zweite Säule zugunsten der ersten Säule zurückstufen wird. Im Gegenteil empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat, den Eintritt in das Obligatorium der zweiten Säule für einkommensschwächere Personen (wie Teilzeitbeschäftigte) zu erleichtern. Der Bundesrat wird sich mit dieser Problematik einlässlich auseinandersetzen und 1995 einen diesbezüglichen Lösungsvorschlag der Vernehmlassung unterziehen. Die Botschaft für die Revision des BVG wird voraussichtlich 1996 den eidgenössischen Räten zugeleitet. Die Ausführungen des Bundespräsidenten gingen allein dahin, auf die Möglichkeit einer allfälligen Verstärkung des Umlageverfahrens im obligatorischen Versicherungsbereich hinzuweisen.</p><p>3. Die Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und damit auch die Zielsetzung der einzelnen Säulen können - wie der Interpellant richtig darlegt - nur durch eine Verfassungsänderung, mit Zustimmung von Volk und Ständen, geändert werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen sind allerdings Verschiebungen im Verhältnis der drei Säulen zueinander auf Gesetzesstufe möglich. Ob - und wenn ja: wie - solche Gewichtsverschiebungen allenfalls vorzunehmen sind, soll im Dreisäulenbericht, der zurzeit überarbeitet wird, sowie im für Anfang 1996 erwarteten Schlussbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur mittel- und langfristigen Finanzierung der Sozialversicherungen, die ihre Arbeit bald beginnen soll, eingehend geprüft werden.</p><p>4. Ebenso ist die Auffassung des Interpellanten richtig, dass es für die Erfüllung der Ziele der neuen Regelung über die Freizügigkeit und die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge die entsprechenden Kapitalien braucht. Insbesondere wird die Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung entscheidend davon abhängen, wieviel Vorsorgekapital die Versicherten für ihr Wohneigentum einsetzen können. Es ist aber zu beachten, dass die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge das herkömmliche Vorsorgekonzept verändert. So ist denkbar, dass Versicherte in der Zukunft zwar Eigentum besitzen, aber nicht mehr genügend versichert sind.</p><p>Kapitalien sind in der zweiten Säule aber auch für die Anpassung der Renten an die Teuerung notwendig. Dies setzt u. a. voraus, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeiten des Marktes optimal nutzen.</p><p>5. Während über die Beeinflussung der Bodenpreise durch Investitionen der Vorsorgeeinrichtungen auf dem Boden- und Wohnungsmarkt - wie wissenschaftliche Studien belegen - kaum generelle Aussagen gemacht werden können, hat der Bundesrat es schon in seiner Botschaft über bodenrechtliche Sofortmassnahmen im Siedlungsbereich als Problem bezeichnet, dass die institutionellen Anleger zu Verschiebungen in der Eigentümerstruktur - von den Privaten hin zu den juristischen Personen - beitragen (sogenannte "Kollektivierung" des Grundeigentums). Um das Wohneigentum vermehrt dem Versicherten zur Selbstnutzung zugänglich zu machen, hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge unterbreitet (vgl. EJPD, Bausteine zur Bodenrechtspolitik, Schlussbericht der Arbeitsgruppe, Bern 1991). Einen dieser Vorschläge hat das Parlament in der Zwischenzeit mit dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge umgesetzt, welches am 1. Januar 1995 in Kraft treten wird. Dass ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen und den Mieten vorliegt, lässt sich allerdings wohl kaum bestreiten.</p>
- <p>Unlängst hat sich Bundespräsident Otto Stich für die Überprüfung des Dreisäulenkonzeptes ausgesprochen und angeregt, dass die berufliche Vorsorge zugunsten der AHV zurückgestuft werden solle. Er erklärte: "Das Kapitaldeckungsverfahren bewirkt eine volkswirtschaftlich wenig sinnvolle und zwangsweise Anhäufung von Kapital - und dies unter dem Titel der Sozialpolitik." Zum Einfluss der zweiten Säule auf den Bodenmarkt meinte er: "Wir kommen angesichts der mehrheitlich negativen Auswirkungen der zweiten Säule nicht darum herum, das Dreisäulenkonzept grundsätzlich zu überdenken."</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wird diese Haltung auch vom Gesamtbundesrat geteilt?</p><p>2. Ist eine Vorlage in Bearbeitung, welche die zweite Säule gegenüber der ersten Säule zurückstufen will? Wird deswegen die angekündigte BVG-Revision hinausgeschoben?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine Redimensionierung der zweiten Säule zugunsten der ersten Säule nur durch eine Volksabstimmung beschlossen werden könnte?</p><p>4. Die Einführung der Freizügigkeit und der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erfordert einen hohen Kapitalbedarf, weshalb das Kapitaldeckungsverfahren sinnvoll ist. Sieht dies der Bundesrat auch so? Wenn ja, ist dies nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Bundespräsidenten?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat die in den Augen der Pensionskassen böswillige Behauptung beweisen, dass die zweite Säule unerwünschte Nebenwirkungen auf dem Bodenmarkt und im Börsengeschäft zeitige? Und wie lässt sich die bundesrätliche Behauptung belegen, wonach ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren und den Mieten gegeben sei?</p>
- Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat erachtet die in Artikel 34quater der Bundesverfassung verankerte Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge auch für die Bewältigung der künftigen Probleme, wie der demographisch ungünstigen Entwicklung nach der Jahrtausendwende, als tauglich. Er ist jedoch der Auffassung, dass die einzelnen Säulen mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung Schritt halten müssen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat denn auch den Auftrag erteilt, einen Bericht über das Dreisäulenkonzept zu erstellen.</p><p>2. Es ist entgegen der Vermutung des Interpellanten keine Vorlage in Vorbereitung, welche die zweite Säule zugunsten der ersten Säule zurückstufen wird. Im Gegenteil empfiehlt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat, den Eintritt in das Obligatorium der zweiten Säule für einkommensschwächere Personen (wie Teilzeitbeschäftigte) zu erleichtern. Der Bundesrat wird sich mit dieser Problematik einlässlich auseinandersetzen und 1995 einen diesbezüglichen Lösungsvorschlag der Vernehmlassung unterziehen. Die Botschaft für die Revision des BVG wird voraussichtlich 1996 den eidgenössischen Räten zugeleitet. Die Ausführungen des Bundespräsidenten gingen allein dahin, auf die Möglichkeit einer allfälligen Verstärkung des Umlageverfahrens im obligatorischen Versicherungsbereich hinzuweisen.</p><p>3. Die Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und damit auch die Zielsetzung der einzelnen Säulen können - wie der Interpellant richtig darlegt - nur durch eine Verfassungsänderung, mit Zustimmung von Volk und Ständen, geändert werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen sind allerdings Verschiebungen im Verhältnis der drei Säulen zueinander auf Gesetzesstufe möglich. Ob - und wenn ja: wie - solche Gewichtsverschiebungen allenfalls vorzunehmen sind, soll im Dreisäulenbericht, der zurzeit überarbeitet wird, sowie im für Anfang 1996 erwarteten Schlussbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur mittel- und langfristigen Finanzierung der Sozialversicherungen, die ihre Arbeit bald beginnen soll, eingehend geprüft werden.</p><p>4. Ebenso ist die Auffassung des Interpellanten richtig, dass es für die Erfüllung der Ziele der neuen Regelung über die Freizügigkeit und die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge die entsprechenden Kapitalien braucht. Insbesondere wird die Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung entscheidend davon abhängen, wieviel Vorsorgekapital die Versicherten für ihr Wohneigentum einsetzen können. Es ist aber zu beachten, dass die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge das herkömmliche Vorsorgekonzept verändert. So ist denkbar, dass Versicherte in der Zukunft zwar Eigentum besitzen, aber nicht mehr genügend versichert sind.</p><p>Kapitalien sind in der zweiten Säule aber auch für die Anpassung der Renten an die Teuerung notwendig. Dies setzt u. a. voraus, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeiten des Marktes optimal nutzen.</p><p>5. Während über die Beeinflussung der Bodenpreise durch Investitionen der Vorsorgeeinrichtungen auf dem Boden- und Wohnungsmarkt - wie wissenschaftliche Studien belegen - kaum generelle Aussagen gemacht werden können, hat der Bundesrat es schon in seiner Botschaft über bodenrechtliche Sofortmassnahmen im Siedlungsbereich als Problem bezeichnet, dass die institutionellen Anleger zu Verschiebungen in der Eigentümerstruktur - von den Privaten hin zu den juristischen Personen - beitragen (sogenannte "Kollektivierung" des Grundeigentums). Um das Wohneigentum vermehrt dem Versicherten zur Selbstnutzung zugänglich zu machen, hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge unterbreitet (vgl. EJPD, Bausteine zur Bodenrechtspolitik, Schlussbericht der Arbeitsgruppe, Bern 1991). Einen dieser Vorschläge hat das Parlament in der Zwischenzeit mit dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge umgesetzt, welches am 1. Januar 1995 in Kraft treten wird. Dass ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen und den Mieten vorliegt, lässt sich allerdings wohl kaum bestreiten.</p>
- <p>Unlängst hat sich Bundespräsident Otto Stich für die Überprüfung des Dreisäulenkonzeptes ausgesprochen und angeregt, dass die berufliche Vorsorge zugunsten der AHV zurückgestuft werden solle. Er erklärte: "Das Kapitaldeckungsverfahren bewirkt eine volkswirtschaftlich wenig sinnvolle und zwangsweise Anhäufung von Kapital - und dies unter dem Titel der Sozialpolitik." Zum Einfluss der zweiten Säule auf den Bodenmarkt meinte er: "Wir kommen angesichts der mehrheitlich negativen Auswirkungen der zweiten Säule nicht darum herum, das Dreisäulenkonzept grundsätzlich zu überdenken."</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wird diese Haltung auch vom Gesamtbundesrat geteilt?</p><p>2. Ist eine Vorlage in Bearbeitung, welche die zweite Säule gegenüber der ersten Säule zurückstufen will? Wird deswegen die angekündigte BVG-Revision hinausgeschoben?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine Redimensionierung der zweiten Säule zugunsten der ersten Säule nur durch eine Volksabstimmung beschlossen werden könnte?</p><p>4. Die Einführung der Freizügigkeit und der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erfordert einen hohen Kapitalbedarf, weshalb das Kapitaldeckungsverfahren sinnvoll ist. Sieht dies der Bundesrat auch so? Wenn ja, ist dies nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Bundespräsidenten?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat die in den Augen der Pensionskassen böswillige Behauptung beweisen, dass die zweite Säule unerwünschte Nebenwirkungen auf dem Bodenmarkt und im Börsengeschäft zeitige? Und wie lässt sich die bundesrätliche Behauptung belegen, wonach ein Zusammenhang zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren und den Mieten gegeben sei?</p>
- Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff
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