PTT - schnurlose Telephone
- ShortId
-
94.3201
- Id
-
19943201
- Updated
-
10.04.2024 07:46
- Language
-
de
- Title
-
PTT - schnurlose Telephone
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Einführung des Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahre 1991 wurde der Markt für Teilnehmeranlagen liberalisiert. Gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung können alle in- und ausländischen Teilnehmeranlagen, die technisch zugelassen sind, angepriesen und verkauft werden. Das Bakom lässt die Geräte zu, wenn der Gesuchsteller mit einem Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle nachweist, dass die technischen Anforderungen eingehalten sind. Diese sind klar und jedermann zugänglich und auf europäische Vorschriften abgestimmt, sofern solche vorhanden sind.</p><p>1. Es stimmt nicht, dass bei der Zulassung irgendwer bevorzugt wird. Die Prüfstellen ihrerseits sind privat organisiert. Ihre Tätigkeit unterliegt der Handels- und Gewerbefreiheit. Akkreditiert und damit automatisch vom Bakom anerkannt sind heute in der Schweiz die Labors von Siemens-Albis AG, Ascom, Swissphone und PTT. Weiter hat das Bakom ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen mit der deutschen Zulassungsbehörde abgeschlossen, wonach anerkannte - im Abkommen aufgeführte - deutsche Prüfstellen ebenfalls für die Schweiz testen können. Ein vergleichbares Abkommen wurde soeben mit Grossbritannien abgeschlossen, und mit Holland werden Verhandlungen aufgenommen. Jeder Hersteller oder Importeur hat die Wahl, welcher anerkannten Prüfstelle er sein Gerät zur Prüfung einreichen will. Die Prüfstellen ihrerseits sind frei, zu entscheiden, wie sie ihren Aufgaben nachkommen wollen.</p><p>2. Es stimmt nicht, dass sich die Dienstleistung im Zulassungsverfahren verschlechtert hat. Im Gegenteil, die Prüfkapazität wurde durch die Anerkennung privater Labors stark erhöht und die Transparenz verbessert. Das Bakom nimmt zudem keine Prüfungen vor. Die Prüflabors legen die Preise für ihre Dienstleistungen selber fest, die Kosten ergeben sich also aus dem freien Markt.</p><p>Das Zulassungsverfahren des Bakom kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 15 000 Franken. Der Aufwand wiederum hängt von der Art und Komplexität der zuzulassenden Anlage, wesentlich aber auch von der Vollständigkeit und Qualität des Dossiers (Gesuch und Prüfbericht) ab, das vom Gesuchsteller eingereicht wird. Ein vollständiges Gesuch wird im Bakom im Durchschnitt innert drei bis fünf Wochen behandelt und abgeschlossen.</p><p>3. Die Zulassung wurde nicht zum Schutz von wirtschaftlichen Interessen geschaffen. Vielmehr stellt das transparente, einheitliche Verfahren zu gleichen Bedingungen sicher, dass alle Marktteilnehmer über die gleichen Chancen verfügen. Die Konkurrenz leidet nicht darunter, sondern profitiert davon. Den technischen Anforderungen werden, wo immer möglich, internationale Normen zugrunde gelegt. Die Zulassung nützt damit sowohl Konsumenten und Herstellern als auch Netzbetreibern.</p><p>4. Die Anforderungen an Teilnehmeranlagen beziehen sich neben der elektrischen Sicherheit für die Benützer und den Netzbetreiber auf die elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Netz, Endgerät und weiteren elektronischen Anlagen. Zudem ist die Kommunikationsfähigkeit mit dem Netz wichtig, damit die Verbindungen richtig hergestellt, tarifiert, aufrechterhalten und beendet werden. Telefonapparate müssen weiter sicherstellen, dass sie Sprache in minimaler Qualität übermitteln können. Diese Kriterien sind unerlässlich, um eine funktionierende Telekommunikation sicherzustellen.</p><p>Auf die Zulassung schnurloser Telefone kann nicht verzichtet werden. Vergleichbare Verfahren gelten in allen europäischen Ländern.</p>
- <p>Presseberichten ist zu entnehmen, dass bei der Typenprüfung von schnurlosen Telefongeräten unverhältnismässig viel Zeit verstreicht und die Ascom entschieden bevorzugt wird. So soll eine Geräteprüfung eines Ascom-Fabrikates rund vier Monate dauern, während für Konkurrenzfabrikate ein Jahr und mehr aufgewendet wird. Ebenso soll die Prüfung selbst unverhältnismässig teuer sein.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass bei der Typenprüfung der schnurlosen Telefongeräte (cordless phone) die Ascom einseitig bevorzugt wird, und warum?</p><p>2. Ist es so, dass seit das Bakom die Prüfungen vornimmt, die obligate Dienstleistung sich zeitlich wie finanziell verschlechtert hat?</p><p>3. Ist die Typenprüfung gar nur zum Schutze eines Grossunternehmens eingeführt worden? Hat die Konkurrenz darunter zu leiden?</p><p>4. Könnte nicht grundsätzlich auf eine Typenprüfung für solche Geräte verzichtet werden? Was für Gründe sprechen dafür und welche dagegen?</p>
- PTT - schnurlose Telephone
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Einführung des Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahre 1991 wurde der Markt für Teilnehmeranlagen liberalisiert. Gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung können alle in- und ausländischen Teilnehmeranlagen, die technisch zugelassen sind, angepriesen und verkauft werden. Das Bakom lässt die Geräte zu, wenn der Gesuchsteller mit einem Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle nachweist, dass die technischen Anforderungen eingehalten sind. Diese sind klar und jedermann zugänglich und auf europäische Vorschriften abgestimmt, sofern solche vorhanden sind.</p><p>1. Es stimmt nicht, dass bei der Zulassung irgendwer bevorzugt wird. Die Prüfstellen ihrerseits sind privat organisiert. Ihre Tätigkeit unterliegt der Handels- und Gewerbefreiheit. Akkreditiert und damit automatisch vom Bakom anerkannt sind heute in der Schweiz die Labors von Siemens-Albis AG, Ascom, Swissphone und PTT. Weiter hat das Bakom ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen mit der deutschen Zulassungsbehörde abgeschlossen, wonach anerkannte - im Abkommen aufgeführte - deutsche Prüfstellen ebenfalls für die Schweiz testen können. Ein vergleichbares Abkommen wurde soeben mit Grossbritannien abgeschlossen, und mit Holland werden Verhandlungen aufgenommen. Jeder Hersteller oder Importeur hat die Wahl, welcher anerkannten Prüfstelle er sein Gerät zur Prüfung einreichen will. Die Prüfstellen ihrerseits sind frei, zu entscheiden, wie sie ihren Aufgaben nachkommen wollen.</p><p>2. Es stimmt nicht, dass sich die Dienstleistung im Zulassungsverfahren verschlechtert hat. Im Gegenteil, die Prüfkapazität wurde durch die Anerkennung privater Labors stark erhöht und die Transparenz verbessert. Das Bakom nimmt zudem keine Prüfungen vor. Die Prüflabors legen die Preise für ihre Dienstleistungen selber fest, die Kosten ergeben sich also aus dem freien Markt.</p><p>Das Zulassungsverfahren des Bakom kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 15 000 Franken. Der Aufwand wiederum hängt von der Art und Komplexität der zuzulassenden Anlage, wesentlich aber auch von der Vollständigkeit und Qualität des Dossiers (Gesuch und Prüfbericht) ab, das vom Gesuchsteller eingereicht wird. Ein vollständiges Gesuch wird im Bakom im Durchschnitt innert drei bis fünf Wochen behandelt und abgeschlossen.</p><p>3. Die Zulassung wurde nicht zum Schutz von wirtschaftlichen Interessen geschaffen. Vielmehr stellt das transparente, einheitliche Verfahren zu gleichen Bedingungen sicher, dass alle Marktteilnehmer über die gleichen Chancen verfügen. Die Konkurrenz leidet nicht darunter, sondern profitiert davon. Den technischen Anforderungen werden, wo immer möglich, internationale Normen zugrunde gelegt. Die Zulassung nützt damit sowohl Konsumenten und Herstellern als auch Netzbetreibern.</p><p>4. Die Anforderungen an Teilnehmeranlagen beziehen sich neben der elektrischen Sicherheit für die Benützer und den Netzbetreiber auf die elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Netz, Endgerät und weiteren elektronischen Anlagen. Zudem ist die Kommunikationsfähigkeit mit dem Netz wichtig, damit die Verbindungen richtig hergestellt, tarifiert, aufrechterhalten und beendet werden. Telefonapparate müssen weiter sicherstellen, dass sie Sprache in minimaler Qualität übermitteln können. Diese Kriterien sind unerlässlich, um eine funktionierende Telekommunikation sicherzustellen.</p><p>Auf die Zulassung schnurloser Telefone kann nicht verzichtet werden. Vergleichbare Verfahren gelten in allen europäischen Ländern.</p>
- <p>Presseberichten ist zu entnehmen, dass bei der Typenprüfung von schnurlosen Telefongeräten unverhältnismässig viel Zeit verstreicht und die Ascom entschieden bevorzugt wird. So soll eine Geräteprüfung eines Ascom-Fabrikates rund vier Monate dauern, während für Konkurrenzfabrikate ein Jahr und mehr aufgewendet wird. Ebenso soll die Prüfung selbst unverhältnismässig teuer sein.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass bei der Typenprüfung der schnurlosen Telefongeräte (cordless phone) die Ascom einseitig bevorzugt wird, und warum?</p><p>2. Ist es so, dass seit das Bakom die Prüfungen vornimmt, die obligate Dienstleistung sich zeitlich wie finanziell verschlechtert hat?</p><p>3. Ist die Typenprüfung gar nur zum Schutze eines Grossunternehmens eingeführt worden? Hat die Konkurrenz darunter zu leiden?</p><p>4. Könnte nicht grundsätzlich auf eine Typenprüfung für solche Geräte verzichtet werden? Was für Gründe sprechen dafür und welche dagegen?</p>
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