Ausländeranteil. Berechnungsmodus

ShortId
94.3218
Id
19943218
Updated
10.04.2024 09:24
Language
de
Title
Ausländeranteil. Berechnungsmodus
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Ausländerstatistik drückt den Anteil der Ausländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes aus.</p><p>In der EU wird jedoch die ausländische Bevölkerung an der Zahl der Bürger des eigenen Landes gemessen. Es liegt auf der Hand, dass nur mit der EU-Methode die tatsächlichen Verhältnisse transparent dargestellt werden können. Dieses Detail ist wohl in der Hast der Euro- bzw. Swisslex-Beratungen übersehen worden. Ich ersuche daher den Bundesrat, in Zukunft den Ausländeranteil nach der EU-Norm zu berechnen, da nur damit gesamteuropäisch aussagekräftige Vergleiche möglich sind.</p>
  • <p>1. Demographische Verhältniszahlen in der amtlichen Statistik der Schweiz: Grundlage für die Berechnung des Anteils einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist immer die gesamte Wohnbevölkerung (ständige oder mittlere), deren Teil sie ist. Wird ein Anteil einer Gruppe an einer anderen berechnet, wie die Motion es verlangt, so fehlt der Bezug auf eine gemeinsame Basis.</p><p>Ausser demographischen Verhältniszahlen, Anteilen, Quoten bzw. Ziffern veröffentlicht das Bundesamt für Statistik immer auch die dazugehörigen Grundzahlen (absolute Werte), so dass es jederzeit möglich ist, daraus weitere, der jeweiligen Fragestellung angepasste Masszahlen selbst zu errechnen.</p><p>2. Situation in der EU: Es ist nicht bekannt, worauf sich die Aussage des Motionärs bezieht, wonach die EU den Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in Prozenten der Bürger des jeweiligen Landes berechnet und veröffentlicht. Es gilt:</p><p>- Es gibt keine EU-Norm oder -Empfehlung, welche die Berechnungsart der Ausländeranteile festlegt.</p><p>- Die Zentralstelle für Statistik in der EU (Eurostat) rechnet in allen ihren Statistiken den Ausländeranteil stets als Prozentsatz der Gesamtbevölkerung.</p><p>- Das generelle Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Anteils der ausländischen Wohnbevölkerung in der EU, das auch in der Schweiz angewandt wird, schliesst selbstverständlich nicht aus, dass für bestimmte Fragestellungen das vom Motionär geforderte Verfahren angewandt werden kann.</p><p>- Die Berechnungsweise des Ausländeranteils in der Schweiz entspricht damit der gängigen EU-Praxis.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Normen zur Feststellung des Ausländeranteils denjenigen der EU anzupassen.</p>
  • Ausländeranteil. Berechnungsmodus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Ausländerstatistik drückt den Anteil der Ausländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes aus.</p><p>In der EU wird jedoch die ausländische Bevölkerung an der Zahl der Bürger des eigenen Landes gemessen. Es liegt auf der Hand, dass nur mit der EU-Methode die tatsächlichen Verhältnisse transparent dargestellt werden können. Dieses Detail ist wohl in der Hast der Euro- bzw. Swisslex-Beratungen übersehen worden. Ich ersuche daher den Bundesrat, in Zukunft den Ausländeranteil nach der EU-Norm zu berechnen, da nur damit gesamteuropäisch aussagekräftige Vergleiche möglich sind.</p>
    • <p>1. Demographische Verhältniszahlen in der amtlichen Statistik der Schweiz: Grundlage für die Berechnung des Anteils einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist immer die gesamte Wohnbevölkerung (ständige oder mittlere), deren Teil sie ist. Wird ein Anteil einer Gruppe an einer anderen berechnet, wie die Motion es verlangt, so fehlt der Bezug auf eine gemeinsame Basis.</p><p>Ausser demographischen Verhältniszahlen, Anteilen, Quoten bzw. Ziffern veröffentlicht das Bundesamt für Statistik immer auch die dazugehörigen Grundzahlen (absolute Werte), so dass es jederzeit möglich ist, daraus weitere, der jeweiligen Fragestellung angepasste Masszahlen selbst zu errechnen.</p><p>2. Situation in der EU: Es ist nicht bekannt, worauf sich die Aussage des Motionärs bezieht, wonach die EU den Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in Prozenten der Bürger des jeweiligen Landes berechnet und veröffentlicht. Es gilt:</p><p>- Es gibt keine EU-Norm oder -Empfehlung, welche die Berechnungsart der Ausländeranteile festlegt.</p><p>- Die Zentralstelle für Statistik in der EU (Eurostat) rechnet in allen ihren Statistiken den Ausländeranteil stets als Prozentsatz der Gesamtbevölkerung.</p><p>- Das generelle Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Anteils der ausländischen Wohnbevölkerung in der EU, das auch in der Schweiz angewandt wird, schliesst selbstverständlich nicht aus, dass für bestimmte Fragestellungen das vom Motionär geforderte Verfahren angewandt werden kann.</p><p>- Die Berechnungsweise des Ausländeranteils in der Schweiz entspricht damit der gängigen EU-Praxis.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Normen zur Feststellung des Ausländeranteils denjenigen der EU anzupassen.</p>
    • Ausländeranteil. Berechnungsmodus

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