Haltung von Wachteln

ShortId
94.3228
Id
19943228
Updated
10.04.2024 12:15
Language
de
Title
Haltung von Wachteln
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unbestritten, dass die heutige Wachtelhaltung in der Schweiz, in welcher nach Kenntnis des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) nur drei grössere Betriebe bestehen, aus tierschützerischer Sicht nicht befriedigt. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage vom 21. März 1991 "Intensiv-Tierhaltung in der Schweiz für Wachteln und Kaninchen" (91.1035) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die 1982 vom BVET herausgegebene Information über Wachtelhaltung im Rahmen eines Forschungsprojekts überarbeitet werden soll, um Beurteilungsgrundlagen für Wachtelhaltungen zu beschaffen. Mit den vom BVET in Auftrag gegebenen und finanzierten Forschungsarbeiten, die vorerst auf drei Jahre angesetzt sind, wurde Ende 1993 begonnen. Es wird in absehbarer Zeit mit Resultaten gerechnet.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates gab am 26. August 1992 Empfehlungen im Bereich des Tierschutzes ab (BBl 1993 II 310), welche von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am 5. November 1993 bestätigt wurden. Bestandteil dieser Empfehlungen ist die Entwicklung eines tiergerechten Haltungssystems für Wachteln. Gleichzeitig wird anerkannt, dass diese Entwicklung Zeit benötigt, auch wenn die angegebene Entwicklungsphase von drei Jahren als zu lang eingeschätzt wird. Von der Empfehlung eines Halteverbots bzw. einer Einfuhrsperre wird abgesehen.</p><p>Die Produktion von Wachteln und Wachteleiern entspricht einer Nachfrage. Es wäre unverhältnismässig, die einheimische Produktion sofort einzustellen. Ein Verbot, wie es im Postulat verlangt wird, würde die schweizerische Wachtelproduktion auf längere Dauer verunmöglichen. Die bisherige Produktionsweise befriedigt aus Gründen des Tierschutzes nicht. Sie ist aber nicht in dem Sinn tierquälerisch, dass sie von heute auf morgen verboten werden müsste.</p><p>Ein Einfuhrverbot für ein bestimmtes Produkt, das die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigt, wäre nach den Regeln des Gatt nur dann zulässig, wenn diese Massnahme nicht diskriminierend ausgestaltet, verhältnismässig und wissenschaftlich begründbar ist.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat den von den Geschäftsprüfungskommissionen empfohlenen Weg, nämlich die schweizerische Wachtelproduktion auf eine tiergerechte Haltung zu lenken, als zweckmässig.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Massentierhaltung von Wachteln in der Schweiz zu verbieten, bis ein entsprechendes Haltungssystem entwickelt worden ist.</p><p>Entsprechend ist auch der Import von Wachtelfleisch und Wachteleiern aus grausamer Käfighaltung zu untersagen.</p>
  • Haltung von Wachteln
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19942028
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unbestritten, dass die heutige Wachtelhaltung in der Schweiz, in welcher nach Kenntnis des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) nur drei grössere Betriebe bestehen, aus tierschützerischer Sicht nicht befriedigt. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage vom 21. März 1991 "Intensiv-Tierhaltung in der Schweiz für Wachteln und Kaninchen" (91.1035) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die 1982 vom BVET herausgegebene Information über Wachtelhaltung im Rahmen eines Forschungsprojekts überarbeitet werden soll, um Beurteilungsgrundlagen für Wachtelhaltungen zu beschaffen. Mit den vom BVET in Auftrag gegebenen und finanzierten Forschungsarbeiten, die vorerst auf drei Jahre angesetzt sind, wurde Ende 1993 begonnen. Es wird in absehbarer Zeit mit Resultaten gerechnet.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates gab am 26. August 1992 Empfehlungen im Bereich des Tierschutzes ab (BBl 1993 II 310), welche von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am 5. November 1993 bestätigt wurden. Bestandteil dieser Empfehlungen ist die Entwicklung eines tiergerechten Haltungssystems für Wachteln. Gleichzeitig wird anerkannt, dass diese Entwicklung Zeit benötigt, auch wenn die angegebene Entwicklungsphase von drei Jahren als zu lang eingeschätzt wird. Von der Empfehlung eines Halteverbots bzw. einer Einfuhrsperre wird abgesehen.</p><p>Die Produktion von Wachteln und Wachteleiern entspricht einer Nachfrage. Es wäre unverhältnismässig, die einheimische Produktion sofort einzustellen. Ein Verbot, wie es im Postulat verlangt wird, würde die schweizerische Wachtelproduktion auf längere Dauer verunmöglichen. Die bisherige Produktionsweise befriedigt aus Gründen des Tierschutzes nicht. Sie ist aber nicht in dem Sinn tierquälerisch, dass sie von heute auf morgen verboten werden müsste.</p><p>Ein Einfuhrverbot für ein bestimmtes Produkt, das die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigt, wäre nach den Regeln des Gatt nur dann zulässig, wenn diese Massnahme nicht diskriminierend ausgestaltet, verhältnismässig und wissenschaftlich begründbar ist.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat den von den Geschäftsprüfungskommissionen empfohlenen Weg, nämlich die schweizerische Wachtelproduktion auf eine tiergerechte Haltung zu lenken, als zweckmässig.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Massentierhaltung von Wachteln in der Schweiz zu verbieten, bis ein entsprechendes Haltungssystem entwickelt worden ist.</p><p>Entsprechend ist auch der Import von Wachtelfleisch und Wachteleiern aus grausamer Käfighaltung zu untersagen.</p>
    • Haltung von Wachteln

Back to List