IKRK. Zusatzkredite

ShortId
94.3229
Id
19943229
Updated
10.04.2024 14:26
Language
de
Title
IKRK. Zusatzkredite
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein grosser Teil des Schweizervolkes hat am 12. Juni 1994 seinem Wunsch Ausdruck gegeben, sich an den Anstrengungen der Völkergemeinschaft zur friedlichen Beilegung von Konflikten zu beteiligen.</p><p>Auf seiten der Gegner wurde häufig gesagt und geschrieben, es wäre sinnvoller, das für die Blauhelme bestimmte Geld dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. All die Leute, die ihren guten Willen bekunden und der Welt zeigen möchten, dass auch die Schweiz - auf dem ihr eigenen Weg - etwas zum Kampf gegen das in der Welt herrschende Elend beitragen will, bilden zweifellos eine Mehrheit im Lande.</p>
  • <p>Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens und Sicherheitspolitik so weiterzuführen wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren Jahren dargestellt hat. Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni gespielt hat. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.</p><p>Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der UNPROFOR und der KSZEMissionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen</p><p>Was die von der UNO und der KSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die UNO Mission in der WestSahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der KSZE, logistische Unterstützung und ziviles, wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben.</p><p>Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfskorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z.B. das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie das IKRK oder die schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ene Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie eine finanzielle Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung ebenfalls in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung des Motionärs und unterstützt dessen Anliegen. Vorderhand gestatten es jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen nicht, zusätzliche, fest bezifferte Verpflichtungen einzugehen, wie die Motion es verlangt. Dies ist der einzige Grund, welcher den Bundesrat dazu bewegt, die Ablehnung der Motion zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Erhöhung der Kredite an das IKRK um folgende Beträge vorzusehen:</p><p>- um die 58 Millionen Franken, welche die Ausrüstung und das Ausbildungszentrum der Blauhelme gekostet hätten;</p><p>- um die maximal 100 Millionen Franken pro Jahr, welche man für den Einsatz der Blauhelme ausgeben wollte.</p>
  • IKRK. Zusatzkredite
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein grosser Teil des Schweizervolkes hat am 12. Juni 1994 seinem Wunsch Ausdruck gegeben, sich an den Anstrengungen der Völkergemeinschaft zur friedlichen Beilegung von Konflikten zu beteiligen.</p><p>Auf seiten der Gegner wurde häufig gesagt und geschrieben, es wäre sinnvoller, das für die Blauhelme bestimmte Geld dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. All die Leute, die ihren guten Willen bekunden und der Welt zeigen möchten, dass auch die Schweiz - auf dem ihr eigenen Weg - etwas zum Kampf gegen das in der Welt herrschende Elend beitragen will, bilden zweifellos eine Mehrheit im Lande.</p>
    • <p>Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens und Sicherheitspolitik so weiterzuführen wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren Jahren dargestellt hat. Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni gespielt hat. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.</p><p>Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der UNPROFOR und der KSZEMissionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen</p><p>Was die von der UNO und der KSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die UNO Mission in der WestSahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der KSZE, logistische Unterstützung und ziviles, wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben.</p><p>Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfskorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z.B. das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie das IKRK oder die schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ene Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie eine finanzielle Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung ebenfalls in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung des Motionärs und unterstützt dessen Anliegen. Vorderhand gestatten es jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen nicht, zusätzliche, fest bezifferte Verpflichtungen einzugehen, wie die Motion es verlangt. Dies ist der einzige Grund, welcher den Bundesrat dazu bewegt, die Ablehnung der Motion zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Erhöhung der Kredite an das IKRK um folgende Beträge vorzusehen:</p><p>- um die 58 Millionen Franken, welche die Ausrüstung und das Ausbildungszentrum der Blauhelme gekostet hätten;</p><p>- um die maximal 100 Millionen Franken pro Jahr, welche man für den Einsatz der Blauhelme ausgeben wollte.</p>
    • IKRK. Zusatzkredite

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