Vergabe von Neat-Bauaufträgen

ShortId
94.3236
Id
19943236
Updated
10.04.2024 09:19
Language
de
Title
Vergabe von Neat-Bauaufträgen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das jetzt abgelaufene Ausschreibungs- und Vergabeverfahren umfasste Ingenieur-, Planer- und Geologenmandate für die Phasen "Auflageprojekt" und "Anteil Bauprojekt mit Kostenvoranschlag".</p><p>Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf dieses Verfahren. Ganz entgegen dem Titel der Interpellation "Vergabe von Neat-Bauaufträgen" handelt es sich hier um Ingenieurarbeiten (Dienstleistungen) und nicht um Bauaufträge.</p><p>1. Artikel 13 des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 hält fest:</p><p>"Der Bund stellt im Rahmen seines Submissionsrechts für Planung, Projektierung und Bau den freien Wettbewerb für die einzelnen Teilstücke sicher. Für in- und ausländische Bewerber sind gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu verlangen."</p><p>Die Konkretisierung von Artikel 13 erfolgt in der Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr betreffend Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Realisierung der Neat:</p><p>"Die Auftraggeberin hat den Auftrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in einem amtlichen Publikationsorgan des Kantons bzw. der Region am Standort des Bauobjektes öffentlich auszuschreiben."</p><p>In Artikel 19 der erwähnten Richtlinie sind die Zuschlagskriterien aufgeführt:</p><p>"Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei - je nach Auftrag - neben dem Preis weitere Kriterien wie z. B. Erfahrungen, Fach- und Spezialkenntnisse, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit und Termine in die Bewertung einbezogen werden können. Die für den Zuschlag massgebenden Kriterien werden soweit als möglich in der Reihenfolge ihrer Bedeutung in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt."</p><p>Das Vorgehen zur Auswahl der Projektingenieure erfolgte in einem zweistufigen Verfahren:</p><p>1. Stufe: Präqualifikation nach Qualitätskriterien (Auswahl der drei bis fünf bestqualifizierten Bewerber für jedes Los);</p><p>2. Stufe: Qualitäts- und Preiswettbewerb (Auswahl der günstigsten Bewerbung).</p><p>Das Auswahlverfahren wurde von den SBB und der BLS AlpTransit AG für beide Achsen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.</p><p>In der Grundlage für die Bewerbung waren die Auswahlkriterien wie folgt definiert, wobei zu beachten ist, dass der Preis als letztes Kriterium aufgeführt ist:</p><p>a. Unterlagen der Bewerber;</p><p>b. Bewerber/Team:</p><p>- Firmenstruktur bzw. Struktur der Ingenieurgemeinschaft;</p><p>- Personal;</p><p>- Infrastruktur;</p><p>- Referenzen;</p><p>- Selbsteinschätzung für Bewerber, die bereits bisher ein Mandat Alptransit bearbeitet haben;</p><p>c. Lösungsansatz und besondere Befähigung für das Los:</p><p>- Lösungskonzept;</p><p>- Projektablauf;</p><p>- Qualitätssicherung;</p><p>d. Preis.</p><p>Die präqualifizierten Bewerber wurden später aufgefordert, darzulegen:</p><p>- wie sie das entsprechende Los analysieren (Probleme, die zu bewältigen sind);</p><p>- in welchem zeitlichen Rahmen sie vorsehen, das Auflageprojekt zu erarbeiten;</p><p>- wie sie die Erarbeitung des Auflageprojektes organisieren;</p><p>- welches Personal (namentlich) sie dabei einsetzen.</p><p>Zudem wurde ein detaillierter Honorar- und Leistungsvorschlag verlangt. Dazu wurde als Hilfsmittel ein Vertragsentwurf beigelegt.</p><p>Die Ausschreibung des Projektingenieur- bzw. Geologenwettbewerbes hatte das Merkmal eines Qualitätswettbewerbes.</p><p>Es zeigten sich teilweise sehr grosse Differenzen im Bereich der Kosten. Letztere wurden im Verlaufe der weiteren Bearbeitung relativiert, zeigte sich doch bald, dass für weniger Geld eben auch weniger angeboten wurde. Andererseits haben Bewerber mit grossen Angebotssummen oft Teilleistungen angeboten, die bei Bewerbern mit niedrigen Angebotssummen nachbestellt werden müssten.</p><p>2. Im Rahmen der Weisungen des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes überprüft und beurteilt der Stab für Kontrolle und Koordination Alptransit die Submissions- und Vergebungspraxis von SBB und BLS und verfolgt die nationale und internationale Wettbewerbssituation (Art. 7 Abs. 4 der Neat-Zuständigkeits-Verordnung).</p><p>Das Bundesamt für Verkehr übt im Rahmen seiner Zuständigkeit die permanente Aufsicht über das Alpentransit-Projekt aus (Art. 14 Abs. 1, 2 der Neat-Zuständigkeits-Verordnung).</p><p>Herr K. Suter, Direktor des Bundesamtes für Strassenbau, übernahm im Auftrag der beiden Bauherren, BLS und SBB, den Vorsitz der gemeinsam gebildeten Auswahlkommission. Er wurde daher nicht vom Bundesrat eingesetzt. Als Direktor des Bundesamtes für Strassenbau mit der grössten Erfahrung im Bereich von Planung und Realisierung von Tiefbauten in der Schweiz wurde ihm dieses Mandat anvertraut. Er kennt die einschlägigen in- und ausländischen Firmen aus Bauherrensicht und ist mit ihnen in keiner Weise "verhängt".</p><p>3. Der Einsatz eines weiteren Überwachungsorgans erübrigt sich.</p><p>Für die permanente und punktuelle Aufsicht sind das Bundesamt für Verkehr und der Stab für Kontrolle und Koordination Alptransit zuständig (siehe Punkt 2 der Antwort); dies entspricht den heute gültigen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen.</p><p>4. Artikel 13 des Alpentransit-Beschlusses und die Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr (BAV) stellen dies bereits sicher. Die vorliegende Ausschreibung der Ingenieurarbeiten hat sowohl den Bundesbeschluss wie auch die Richtlinien des BAV erfüllt. Ausländische Gruppierungen waren zugelassen. Bei den Sondierstollen Piora und Kandertal wurden die billigsten und günstigsten Preise von Schweizer Unternehmen offeriert.</p><p>5. Der Alpentransit-Beschluss und die Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr stellen den freien Wettbewerb sicher. In- und ausländische Bewerber sind gleichwertigen Wettbewerbsbedingungen unterstellt.</p><p>Es muss festgestellt werden, dass bisher durch den EU-Ministerrat kein offizielles Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz erteilt worden ist. Da noch keine offiziellen Verhandlungen laufen, hat der Bundesrat die Verhandlungsstrategie noch nicht definitiv festgelegt.</p><p>6. Solche Möglichkeiten sind offen und werden ergriffen, wenn sie dazu beitragen können, die Ziele des Bauherrn besser zu erreichen. In der nächsten Projektphase geht es dem Bauherrn darum, innert nützlicher Frist eine Plangenehmigung zu erhalten. Dazu benötigt er ein Bauprojekt in der erforderlichen Qualität, und es war das erklärte Ziel dieser Ausschreibung, die bestgeeigneten Ingenieure dafür zu gewinnen. Für die anschliessende Projektbearbeitung (Submissions- und Ausführungsprojekt) wird ein Submissionswettbewerb durchgeführt. Die Vergabe der Aufträge lässt die Möglichkeit offen, Total- oder Generalunternehmer einzubeziehen oder andere Vertragstypen abzuschliessen.</p><p>7. Eine Liste über beteiligte Firmen steht zur Verfügung. Eine zweite Liste zeigt die kantonale Verteilung und die Veränderungen in den Beauftragten zwischen Vorprojekt- und Auflageprojektphase.</p><p>8. Es besteht keine Zusage an die bisher beteiligten Firmen, ihren Auftrag auch auf die nächste Phase zu erweitern.</p><p>Die zweite Liste zeigt deutlich, dass ein wesentlicher Wechsel der Beauftragten stattgefunden hat.</p><p>Bei 11 von 30 Losen wurden neue, bisher unbeteiligte Ingenieurgruppen vorgeschlagen.</p><p>Die Gruppenzusammensetzung im Vorprojekt und im Auflageprojekt ist für mehrere Gruppen anders: Einzelne Vertreter sind ausgeschieden, bisher nicht berücksichtigte Büros wurden neu integriert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Vergabe der Projektierungsarbeiten für die Neat-Basislinie am Gotthard haben nicht die preisgünstigsten, sondern vor allem die etablierten und bisher schon involvierten Ingenieurgemeinschaften den Zuschlag erhalten. Die im Rahmen der Neat-Vorlage stets in Aussicht gestellte Praxis der Vergabe an die Anbieter mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis, auch unter Einbezug ausländischer Offerenten, wurde bisher nicht angewandt.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, die Submissionspraxis und die Vergabekriterien bei Neat-Aufträgen detailliert zu erläutern. Insbesondere bitten wir, die Prinzipien darzustellen, wie er dem echten Preiswettbewerb unter den Anbietern zum Durchbruch verhelfen will.</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um eine neutrale Auftragsvergabe zu gewährleisten? Ist er insbesondere bereit, den durch frühere Bauvergaben mit der Tiefbaulobby mannigfach "verhängten" Kurt Suter vom Bundesamt für Strassenbau bei den künftigen Entscheidungsprozeduren aus dem Spiel zu halten? Warum wurde Herr Suter als Strassenbauer von Bundesrat Ogi als Präsident der antragstellenden Kommission beim Bahntunnelbau eingesetzt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusätzlich eine aus aussenstehenden Persönlichkeiten zusammengesetzte, neutrale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Submissions-, Evaluations- und Projektvergabepraxis der eingesetzten Organe bei SBB und BLS überwacht und für einen sauberen, wettbewerbsorientierten Ablauf der milliardenteuren Vergabe geradesteht?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die weiteren Ausschreibungen für die Bauausführung auch international durchzuführen und ausländische Baukonsortien echt zum Preiswettbewerb zuzulassen, damit die Neat-Baukosten wirklich tiefgehalten werden können?</p><p>5. Was hat der Bundesrat konkret vorgekehrt, um gegenüber Brüssel und bei europäischen Firmen die internationale Submissionsbeteiligung für Neat-Aufträge im Sinne eines verhandlungspolitischen Trumpfs in Aussicht zu stellen? Dies ist von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates mit dem Postulat 93.3194 vom Bundesrat verlangt worden.</p><p>6. Ist der Bundesrat zur Minimierung wirtschaftlicher und technischer Risiken bereit, die Aufträge an solidarisch haftende Baukonsortien zu übergeben, die als Total- oder Generalunternehmer offerieren und für Gesamtlösungen einzustehen in der Lage sind?</p><p>7. Der Bundesrat wird gebeten, die Konsortien und die Konsortiumsmitglieder bekanntzugeben, die die bisherigen Aufträge für die Ingenieurarbeiten für die Vorprojekte der Basislinien am Gotthard und am Lötschberg erhalten haben.</p><p>8. Trifft es zu, dass die bisher bei der Vorprojektierung beauftragten Ingenieurunternehmen und -konsortien auch bei der Hauptprojektierung zum Zuge kommen sollen?</p>
  • Vergabe von Neat-Bauaufträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das jetzt abgelaufene Ausschreibungs- und Vergabeverfahren umfasste Ingenieur-, Planer- und Geologenmandate für die Phasen "Auflageprojekt" und "Anteil Bauprojekt mit Kostenvoranschlag".</p><p>Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf dieses Verfahren. Ganz entgegen dem Titel der Interpellation "Vergabe von Neat-Bauaufträgen" handelt es sich hier um Ingenieurarbeiten (Dienstleistungen) und nicht um Bauaufträge.</p><p>1. Artikel 13 des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 hält fest:</p><p>"Der Bund stellt im Rahmen seines Submissionsrechts für Planung, Projektierung und Bau den freien Wettbewerb für die einzelnen Teilstücke sicher. Für in- und ausländische Bewerber sind gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu verlangen."</p><p>Die Konkretisierung von Artikel 13 erfolgt in der Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr betreffend Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Realisierung der Neat:</p><p>"Die Auftraggeberin hat den Auftrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in einem amtlichen Publikationsorgan des Kantons bzw. der Region am Standort des Bauobjektes öffentlich auszuschreiben."</p><p>In Artikel 19 der erwähnten Richtlinie sind die Zuschlagskriterien aufgeführt:</p><p>"Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei - je nach Auftrag - neben dem Preis weitere Kriterien wie z. B. Erfahrungen, Fach- und Spezialkenntnisse, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit und Termine in die Bewertung einbezogen werden können. Die für den Zuschlag massgebenden Kriterien werden soweit als möglich in der Reihenfolge ihrer Bedeutung in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt."</p><p>Das Vorgehen zur Auswahl der Projektingenieure erfolgte in einem zweistufigen Verfahren:</p><p>1. Stufe: Präqualifikation nach Qualitätskriterien (Auswahl der drei bis fünf bestqualifizierten Bewerber für jedes Los);</p><p>2. Stufe: Qualitäts- und Preiswettbewerb (Auswahl der günstigsten Bewerbung).</p><p>Das Auswahlverfahren wurde von den SBB und der BLS AlpTransit AG für beide Achsen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.</p><p>In der Grundlage für die Bewerbung waren die Auswahlkriterien wie folgt definiert, wobei zu beachten ist, dass der Preis als letztes Kriterium aufgeführt ist:</p><p>a. Unterlagen der Bewerber;</p><p>b. Bewerber/Team:</p><p>- Firmenstruktur bzw. Struktur der Ingenieurgemeinschaft;</p><p>- Personal;</p><p>- Infrastruktur;</p><p>- Referenzen;</p><p>- Selbsteinschätzung für Bewerber, die bereits bisher ein Mandat Alptransit bearbeitet haben;</p><p>c. Lösungsansatz und besondere Befähigung für das Los:</p><p>- Lösungskonzept;</p><p>- Projektablauf;</p><p>- Qualitätssicherung;</p><p>d. Preis.</p><p>Die präqualifizierten Bewerber wurden später aufgefordert, darzulegen:</p><p>- wie sie das entsprechende Los analysieren (Probleme, die zu bewältigen sind);</p><p>- in welchem zeitlichen Rahmen sie vorsehen, das Auflageprojekt zu erarbeiten;</p><p>- wie sie die Erarbeitung des Auflageprojektes organisieren;</p><p>- welches Personal (namentlich) sie dabei einsetzen.</p><p>Zudem wurde ein detaillierter Honorar- und Leistungsvorschlag verlangt. Dazu wurde als Hilfsmittel ein Vertragsentwurf beigelegt.</p><p>Die Ausschreibung des Projektingenieur- bzw. Geologenwettbewerbes hatte das Merkmal eines Qualitätswettbewerbes.</p><p>Es zeigten sich teilweise sehr grosse Differenzen im Bereich der Kosten. Letztere wurden im Verlaufe der weiteren Bearbeitung relativiert, zeigte sich doch bald, dass für weniger Geld eben auch weniger angeboten wurde. Andererseits haben Bewerber mit grossen Angebotssummen oft Teilleistungen angeboten, die bei Bewerbern mit niedrigen Angebotssummen nachbestellt werden müssten.</p><p>2. Im Rahmen der Weisungen des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes überprüft und beurteilt der Stab für Kontrolle und Koordination Alptransit die Submissions- und Vergebungspraxis von SBB und BLS und verfolgt die nationale und internationale Wettbewerbssituation (Art. 7 Abs. 4 der Neat-Zuständigkeits-Verordnung).</p><p>Das Bundesamt für Verkehr übt im Rahmen seiner Zuständigkeit die permanente Aufsicht über das Alpentransit-Projekt aus (Art. 14 Abs. 1, 2 der Neat-Zuständigkeits-Verordnung).</p><p>Herr K. Suter, Direktor des Bundesamtes für Strassenbau, übernahm im Auftrag der beiden Bauherren, BLS und SBB, den Vorsitz der gemeinsam gebildeten Auswahlkommission. Er wurde daher nicht vom Bundesrat eingesetzt. Als Direktor des Bundesamtes für Strassenbau mit der grössten Erfahrung im Bereich von Planung und Realisierung von Tiefbauten in der Schweiz wurde ihm dieses Mandat anvertraut. Er kennt die einschlägigen in- und ausländischen Firmen aus Bauherrensicht und ist mit ihnen in keiner Weise "verhängt".</p><p>3. Der Einsatz eines weiteren Überwachungsorgans erübrigt sich.</p><p>Für die permanente und punktuelle Aufsicht sind das Bundesamt für Verkehr und der Stab für Kontrolle und Koordination Alptransit zuständig (siehe Punkt 2 der Antwort); dies entspricht den heute gültigen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen.</p><p>4. Artikel 13 des Alpentransit-Beschlusses und die Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr (BAV) stellen dies bereits sicher. Die vorliegende Ausschreibung der Ingenieurarbeiten hat sowohl den Bundesbeschluss wie auch die Richtlinien des BAV erfüllt. Ausländische Gruppierungen waren zugelassen. Bei den Sondierstollen Piora und Kandertal wurden die billigsten und günstigsten Preise von Schweizer Unternehmen offeriert.</p><p>5. Der Alpentransit-Beschluss und die Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr stellen den freien Wettbewerb sicher. In- und ausländische Bewerber sind gleichwertigen Wettbewerbsbedingungen unterstellt.</p><p>Es muss festgestellt werden, dass bisher durch den EU-Ministerrat kein offizielles Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz erteilt worden ist. Da noch keine offiziellen Verhandlungen laufen, hat der Bundesrat die Verhandlungsstrategie noch nicht definitiv festgelegt.</p><p>6. Solche Möglichkeiten sind offen und werden ergriffen, wenn sie dazu beitragen können, die Ziele des Bauherrn besser zu erreichen. In der nächsten Projektphase geht es dem Bauherrn darum, innert nützlicher Frist eine Plangenehmigung zu erhalten. Dazu benötigt er ein Bauprojekt in der erforderlichen Qualität, und es war das erklärte Ziel dieser Ausschreibung, die bestgeeigneten Ingenieure dafür zu gewinnen. Für die anschliessende Projektbearbeitung (Submissions- und Ausführungsprojekt) wird ein Submissionswettbewerb durchgeführt. Die Vergabe der Aufträge lässt die Möglichkeit offen, Total- oder Generalunternehmer einzubeziehen oder andere Vertragstypen abzuschliessen.</p><p>7. Eine Liste über beteiligte Firmen steht zur Verfügung. Eine zweite Liste zeigt die kantonale Verteilung und die Veränderungen in den Beauftragten zwischen Vorprojekt- und Auflageprojektphase.</p><p>8. Es besteht keine Zusage an die bisher beteiligten Firmen, ihren Auftrag auch auf die nächste Phase zu erweitern.</p><p>Die zweite Liste zeigt deutlich, dass ein wesentlicher Wechsel der Beauftragten stattgefunden hat.</p><p>Bei 11 von 30 Losen wurden neue, bisher unbeteiligte Ingenieurgruppen vorgeschlagen.</p><p>Die Gruppenzusammensetzung im Vorprojekt und im Auflageprojekt ist für mehrere Gruppen anders: Einzelne Vertreter sind ausgeschieden, bisher nicht berücksichtigte Büros wurden neu integriert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Vergabe der Projektierungsarbeiten für die Neat-Basislinie am Gotthard haben nicht die preisgünstigsten, sondern vor allem die etablierten und bisher schon involvierten Ingenieurgemeinschaften den Zuschlag erhalten. Die im Rahmen der Neat-Vorlage stets in Aussicht gestellte Praxis der Vergabe an die Anbieter mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis, auch unter Einbezug ausländischer Offerenten, wurde bisher nicht angewandt.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, die Submissionspraxis und die Vergabekriterien bei Neat-Aufträgen detailliert zu erläutern. Insbesondere bitten wir, die Prinzipien darzustellen, wie er dem echten Preiswettbewerb unter den Anbietern zum Durchbruch verhelfen will.</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um eine neutrale Auftragsvergabe zu gewährleisten? Ist er insbesondere bereit, den durch frühere Bauvergaben mit der Tiefbaulobby mannigfach "verhängten" Kurt Suter vom Bundesamt für Strassenbau bei den künftigen Entscheidungsprozeduren aus dem Spiel zu halten? Warum wurde Herr Suter als Strassenbauer von Bundesrat Ogi als Präsident der antragstellenden Kommission beim Bahntunnelbau eingesetzt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusätzlich eine aus aussenstehenden Persönlichkeiten zusammengesetzte, neutrale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Submissions-, Evaluations- und Projektvergabepraxis der eingesetzten Organe bei SBB und BLS überwacht und für einen sauberen, wettbewerbsorientierten Ablauf der milliardenteuren Vergabe geradesteht?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die weiteren Ausschreibungen für die Bauausführung auch international durchzuführen und ausländische Baukonsortien echt zum Preiswettbewerb zuzulassen, damit die Neat-Baukosten wirklich tiefgehalten werden können?</p><p>5. Was hat der Bundesrat konkret vorgekehrt, um gegenüber Brüssel und bei europäischen Firmen die internationale Submissionsbeteiligung für Neat-Aufträge im Sinne eines verhandlungspolitischen Trumpfs in Aussicht zu stellen? Dies ist von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates mit dem Postulat 93.3194 vom Bundesrat verlangt worden.</p><p>6. Ist der Bundesrat zur Minimierung wirtschaftlicher und technischer Risiken bereit, die Aufträge an solidarisch haftende Baukonsortien zu übergeben, die als Total- oder Generalunternehmer offerieren und für Gesamtlösungen einzustehen in der Lage sind?</p><p>7. Der Bundesrat wird gebeten, die Konsortien und die Konsortiumsmitglieder bekanntzugeben, die die bisherigen Aufträge für die Ingenieurarbeiten für die Vorprojekte der Basislinien am Gotthard und am Lötschberg erhalten haben.</p><p>8. Trifft es zu, dass die bisher bei der Vorprojektierung beauftragten Ingenieurunternehmen und -konsortien auch bei der Hauptprojektierung zum Zuge kommen sollen?</p>
    • Vergabe von Neat-Bauaufträgen

Back to List