Locacasa. Missbrauch von Bundesbeiträgen

ShortId
94.3237
Id
19943237
Updated
10.04.2024 14:27
Language
de
Title
Locacasa. Missbrauch von Bundesbeiträgen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stiftung Locacasa-Waadt hat 1992 ein Mietshaus an der route de Chailly 60 - 72 in La Tour-de-Peilz erworben.</p><p>Sie hat beim Bundesamt für Wohnungswesen eine Gesuch um Finanzhilfe gestellt und dabei einen Kaufpreis von 10 460 000 Franken und folgende Finanzierung angegeben:</p><p>Hypothek im 1. Rang: 6 800 800 Franken</p><p>Hypothek im 2. Rang: 3 130 000 Franken</p><p>Eigenkapital 530 000 Franken</p><p>Der Bund wurde um Bürgschaft für die Hypothek im 2. Rang von 3 130 000 Franken ersucht.</p><p>Locacasa-Waadt hat vom Crédit foncier vaudois tatsächlich ein Hypothekardarlehen im 1. und 2. Rang von insgesamt 9 930 000 Franken sowie die dafür erforderliche Bürgschaft des Bundes erhalten. </p><p>Nach Urkunde vom 31. Juli 1992 ist die Liegenschaft aber für nur 8 135 000 Franken verkauft worden. Es sieht nicht danach aus, dass Locacasa den Crédit foncier vaudois oder das Bundesamt für Wohnungswesen davon in Kenntnis gesetzt hat. Eine Kürzung des Hypothekardarlehens und eine Aenderung der Bedingungen für die Finanzhilfe des Bundes wären die Folge gewesen.</p><p>Wie dem auch sei, mit der wirtschaftlichen Realität haben die Angaben, die dem Bundesamt für Wohnungswesen über den Kaufpreis und das angebliche Eigenkapital gemacht wurden, nichts zu tun. Locacasa hat nicht nur kein Eigenkapital eingebracht, sondern sogar ein Hypothekardarlehen in einem Gesamtumfang von 122 Prozent des Transaktionswertes der Liegenschaft erhalten.</p><p>Die Differenz zwischen dem erklärten Kaufpreis von 10 460 000 Franken und dem tatsächlichen Verkaufspreis von 8 135 000 Franken lässt sich nicht dadurch erklären, dass im Kaufpreis eine Rückstellung für Renovationen inbegriffen wäre. Locacasa hat nämlich für die nächsten fünf Jahre Arbeiten im Umfang von 660 000 Franken vorgesehen. Zudem gibt Locacasa einen Renovationsfonds von 1 120 000 Franken an, was weniger ist als die Differenz zwischen erklärtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkaufspreis.</p><p>Schliesslich scheint Locacasa weder im Kanton Waadt noch im Kanton Genf ihren Mietern einen Status zwischen Mieter und Eigentümer anzubieten. In keinem der beiden Kantone baut Locacasa neue Wohnhäuser. Sie beschränkt sich darauf, bereits seit Jahren existierende Wohnhäuser zu erwerben. Man kann sich demnach fragen, ob die gesetzlichen Bedingungen für eine Finanzhilfe des Bundes tatsächlich erfüllt sind.</p>
  • <p>1. Die Stiftung LOCACASAWaadt hat 1992 ein Gesuch um Bundeshilfe für den Erwerb der Liegenschaft in La TourdePeilz gestellt. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat die beim Erwerb von bestehenden Mietliegenschaften übliche Methode angewandt. Die Mietzinse im Zeitpunkt des Erwerbs (Fr. 587'735.) wurden zum technischen Zinssatz der Grundverbilligung gemäss dem Wohnbau und Eigentumsförderungsgesetz WEG (5,6 Prozent im Jahre 1993) kapitalisiert. Dies ergab die zur Festsetzung der Bundeshilfe massgebenden Anlagekosten von Fr. 10'460'000.</p><p></p><p>Dieser Betrag entspricht:</p><p></p><p>Kaufpreis Fr. 8'135'000.</p><p></p><p>Handänderungskosten Fr. 675'000.</p><p></p><p>Eigenmittel (5 Prozent der Anlagekosten, durch LOCACASA bereitzustellen) Fr. 530'000.</p><p></p><p>Renovationsfonds Fr. 11120'000.</p><p></p><p>-- Total Fr. 10'460'000.</p><p></p><p>Der Renovationsfonds, der der Differenz zwischen den Anlagekosten und den Aufwendungen der LOCACASA entspricht, ist zweckgebunden für die Instandstellung der Liegenschaft sowie für die künftig anfallenden Erneuerungsarbeiten zu verwenden. Die Arbeiten der Instandstellung sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb durchzuführen. Das Bundesamt für Wohnungswesen überprüft die Ausführung der Arbeiten.</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Crédit Foncier Vaudois hat dem Bundesamt für Wohnungswesen am 2. Juli 1992 das Vorhandensein der Eigenmittel bestätigt. Die Hypothek im 2. Rang ist durch eine Bundesbürgschaft sichergestellt.</p><p></p><p>Die Unterstellung unter das WEG auf dieser Berechnungsgrundlage führt zu keinen Mietzinserhöhungen. Für Mieter, die für die Zusatzverbilligung anspruchsberechtigt sind, ergaben sich hingegen Mietzinssenkungen. Allerdings ist zurzeit ein mietrechtliches Verfahren bei den zuständigen Gerichtsinstanzen des Kantons Waadt hängig, weshalb sich der Bundesrat dazu hier nicht weiter äussern kann.</p><p></p><p>2. Der Gesuchsteller um Bundeshilfe hat in der Regel mindestens 10 Prozent der Anlagekosten als Eigenmittel auszubringen. Bei gemeinnützigen Wohnbauträgern werden in jedem Fall mindestens 5 Prozent der Anlagekosten als Eigenmittel verlangt.</p><p></p><p>3. Der Erwerb von bestehenden Liegenschaften wird einzig dann gefördert, wenn er durch gemeinnützige Wohnbauträger erfolgt. Grundlage bildet Artikel 54 der Verordnung zum WEG, wonach der Bund die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterstützt. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Mietern Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die für die Dauer der Bundeshilfe relativ günstige Mietzinse aufweisen. Diese werden durch das Bundesamt für Wohnungswesen festgelegt. Ein Vergleich der Entwicklung dieser Mietzinse zeigt einen deutlich geringeren Anstieg im Vergleich zum allgemeinen Mietzinsindex.</p><p></p><p>4. Die Förderung von Neubauten oder Gesamtrenovationen stellt seit dem Inkrafttreten des WEG den weitaus überwiegenden Anteil von 97 98 Prozent des Förderungsvolumens dar. Der Erwerb von bestehenden Liegenschaften in aller Regel verbunden mit der Instandstellung der Liegenschaft macht demgegenüber einen Anteil von im Durchschnitt bloss 2 3 Prozent aus.</p><p></p><p>5. Bei allen Gesuchen der Stiftungen LOCACASA Waadt und Genf um Bundeshilfe für den Erwerb von Liegenschaften in den Kantonen Waadt und Genf ist der Kaufpreise stets korrekt ausgewiesen und durch notariell verurkundete Kaufverträge belegt worden. Die Verwendung des für die nötigen Erneuerungsarbeiten eingesetzten Betrages ist ebenfalls in jedem Fall überprüft worden. Die Bankinstitute, welche die Finanzierung übernommen haben, haben in allen Fällen dem Bundesamt für Wohnungswesen das Vorhandensein der verlangten Eigenmittel bestätigt. Es besteht daher kein Anlass, für die Geschäfte der Stiftungen LOCACASA Waadt und Genf weitergehendere Überprüfungen vorzunehmen, als dies für alle andern Gesuchsteller der Fall ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Die Stiftung Locacasa-Waadt hat 1992 für 8,135 Millionen Franken eine Liegenschaft in La Tour-de-Peilz erworben. In ihrem Gesuch um Bundesbeiträge an das Bundesamt für Wohnungswesen hatte sie einen Kaufpreis von 10,460 Millionen Franken angegeben und ein Eigenkapital von 530 000 Franken ausgewiesen. Hat sie mit ihrem Vorgehen nicht Bundesbeiträge missbräuchlich beansprucht?</p><p>2. Kann ein Eigentümer bei einem Kauf, der zu über 100 Prozent durch einen Hypothekarkredit finanziert wird, Bundesbeiträge erhalten?</p><p>3. Wie ist es möglich, dass Locacasa-Waadt mit Bundesbeiträgen zur Eigentumsförderung eine bereits erstellte Liegenschaft erwerben kann, deren Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin Mieter bleiben und weder im rechtlichen noch im wirtschaftlichen Sinn Eigentümer werden?</p><p>4. Sollten die Bundesbeiträge zugunsten von Bauträgern wie Locacasa nicht ausschliesslich für die Erstellung von Neubauten gewährt werden statt für den Erwerb bestehender Mietshäuser?</p><p>5. Wäre es nicht angebracht, die Finanzierung anderer Liegenschaften von Locacasa in den Kantonen Waadt (insgesamt 20 Liegenschaften) und Genf (mehrere Liegenschaften) durch die Bundesverwaltung überprüfen zu lassen?</p>
  • Locacasa. Missbrauch von Bundesbeiträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stiftung Locacasa-Waadt hat 1992 ein Mietshaus an der route de Chailly 60 - 72 in La Tour-de-Peilz erworben.</p><p>Sie hat beim Bundesamt für Wohnungswesen eine Gesuch um Finanzhilfe gestellt und dabei einen Kaufpreis von 10 460 000 Franken und folgende Finanzierung angegeben:</p><p>Hypothek im 1. Rang: 6 800 800 Franken</p><p>Hypothek im 2. Rang: 3 130 000 Franken</p><p>Eigenkapital 530 000 Franken</p><p>Der Bund wurde um Bürgschaft für die Hypothek im 2. Rang von 3 130 000 Franken ersucht.</p><p>Locacasa-Waadt hat vom Crédit foncier vaudois tatsächlich ein Hypothekardarlehen im 1. und 2. Rang von insgesamt 9 930 000 Franken sowie die dafür erforderliche Bürgschaft des Bundes erhalten. </p><p>Nach Urkunde vom 31. Juli 1992 ist die Liegenschaft aber für nur 8 135 000 Franken verkauft worden. Es sieht nicht danach aus, dass Locacasa den Crédit foncier vaudois oder das Bundesamt für Wohnungswesen davon in Kenntnis gesetzt hat. Eine Kürzung des Hypothekardarlehens und eine Aenderung der Bedingungen für die Finanzhilfe des Bundes wären die Folge gewesen.</p><p>Wie dem auch sei, mit der wirtschaftlichen Realität haben die Angaben, die dem Bundesamt für Wohnungswesen über den Kaufpreis und das angebliche Eigenkapital gemacht wurden, nichts zu tun. Locacasa hat nicht nur kein Eigenkapital eingebracht, sondern sogar ein Hypothekardarlehen in einem Gesamtumfang von 122 Prozent des Transaktionswertes der Liegenschaft erhalten.</p><p>Die Differenz zwischen dem erklärten Kaufpreis von 10 460 000 Franken und dem tatsächlichen Verkaufspreis von 8 135 000 Franken lässt sich nicht dadurch erklären, dass im Kaufpreis eine Rückstellung für Renovationen inbegriffen wäre. Locacasa hat nämlich für die nächsten fünf Jahre Arbeiten im Umfang von 660 000 Franken vorgesehen. Zudem gibt Locacasa einen Renovationsfonds von 1 120 000 Franken an, was weniger ist als die Differenz zwischen erklärtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkaufspreis.</p><p>Schliesslich scheint Locacasa weder im Kanton Waadt noch im Kanton Genf ihren Mietern einen Status zwischen Mieter und Eigentümer anzubieten. In keinem der beiden Kantone baut Locacasa neue Wohnhäuser. Sie beschränkt sich darauf, bereits seit Jahren existierende Wohnhäuser zu erwerben. Man kann sich demnach fragen, ob die gesetzlichen Bedingungen für eine Finanzhilfe des Bundes tatsächlich erfüllt sind.</p>
    • <p>1. Die Stiftung LOCACASAWaadt hat 1992 ein Gesuch um Bundeshilfe für den Erwerb der Liegenschaft in La TourdePeilz gestellt. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat die beim Erwerb von bestehenden Mietliegenschaften übliche Methode angewandt. Die Mietzinse im Zeitpunkt des Erwerbs (Fr. 587'735.) wurden zum technischen Zinssatz der Grundverbilligung gemäss dem Wohnbau und Eigentumsförderungsgesetz WEG (5,6 Prozent im Jahre 1993) kapitalisiert. Dies ergab die zur Festsetzung der Bundeshilfe massgebenden Anlagekosten von Fr. 10'460'000.</p><p></p><p>Dieser Betrag entspricht:</p><p></p><p>Kaufpreis Fr. 8'135'000.</p><p></p><p>Handänderungskosten Fr. 675'000.</p><p></p><p>Eigenmittel (5 Prozent der Anlagekosten, durch LOCACASA bereitzustellen) Fr. 530'000.</p><p></p><p>Renovationsfonds Fr. 11120'000.</p><p></p><p>-- Total Fr. 10'460'000.</p><p></p><p>Der Renovationsfonds, der der Differenz zwischen den Anlagekosten und den Aufwendungen der LOCACASA entspricht, ist zweckgebunden für die Instandstellung der Liegenschaft sowie für die künftig anfallenden Erneuerungsarbeiten zu verwenden. Die Arbeiten der Instandstellung sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb durchzuführen. Das Bundesamt für Wohnungswesen überprüft die Ausführung der Arbeiten.</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Crédit Foncier Vaudois hat dem Bundesamt für Wohnungswesen am 2. Juli 1992 das Vorhandensein der Eigenmittel bestätigt. Die Hypothek im 2. Rang ist durch eine Bundesbürgschaft sichergestellt.</p><p></p><p>Die Unterstellung unter das WEG auf dieser Berechnungsgrundlage führt zu keinen Mietzinserhöhungen. Für Mieter, die für die Zusatzverbilligung anspruchsberechtigt sind, ergaben sich hingegen Mietzinssenkungen. Allerdings ist zurzeit ein mietrechtliches Verfahren bei den zuständigen Gerichtsinstanzen des Kantons Waadt hängig, weshalb sich der Bundesrat dazu hier nicht weiter äussern kann.</p><p></p><p>2. Der Gesuchsteller um Bundeshilfe hat in der Regel mindestens 10 Prozent der Anlagekosten als Eigenmittel auszubringen. Bei gemeinnützigen Wohnbauträgern werden in jedem Fall mindestens 5 Prozent der Anlagekosten als Eigenmittel verlangt.</p><p></p><p>3. Der Erwerb von bestehenden Liegenschaften wird einzig dann gefördert, wenn er durch gemeinnützige Wohnbauträger erfolgt. Grundlage bildet Artikel 54 der Verordnung zum WEG, wonach der Bund die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterstützt. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Mietern Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die für die Dauer der Bundeshilfe relativ günstige Mietzinse aufweisen. Diese werden durch das Bundesamt für Wohnungswesen festgelegt. Ein Vergleich der Entwicklung dieser Mietzinse zeigt einen deutlich geringeren Anstieg im Vergleich zum allgemeinen Mietzinsindex.</p><p></p><p>4. Die Förderung von Neubauten oder Gesamtrenovationen stellt seit dem Inkrafttreten des WEG den weitaus überwiegenden Anteil von 97 98 Prozent des Förderungsvolumens dar. Der Erwerb von bestehenden Liegenschaften in aller Regel verbunden mit der Instandstellung der Liegenschaft macht demgegenüber einen Anteil von im Durchschnitt bloss 2 3 Prozent aus.</p><p></p><p>5. Bei allen Gesuchen der Stiftungen LOCACASA Waadt und Genf um Bundeshilfe für den Erwerb von Liegenschaften in den Kantonen Waadt und Genf ist der Kaufpreise stets korrekt ausgewiesen und durch notariell verurkundete Kaufverträge belegt worden. Die Verwendung des für die nötigen Erneuerungsarbeiten eingesetzten Betrages ist ebenfalls in jedem Fall überprüft worden. Die Bankinstitute, welche die Finanzierung übernommen haben, haben in allen Fällen dem Bundesamt für Wohnungswesen das Vorhandensein der verlangten Eigenmittel bestätigt. Es besteht daher kein Anlass, für die Geschäfte der Stiftungen LOCACASA Waadt und Genf weitergehendere Überprüfungen vorzunehmen, als dies für alle andern Gesuchsteller der Fall ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Die Stiftung Locacasa-Waadt hat 1992 für 8,135 Millionen Franken eine Liegenschaft in La Tour-de-Peilz erworben. In ihrem Gesuch um Bundesbeiträge an das Bundesamt für Wohnungswesen hatte sie einen Kaufpreis von 10,460 Millionen Franken angegeben und ein Eigenkapital von 530 000 Franken ausgewiesen. Hat sie mit ihrem Vorgehen nicht Bundesbeiträge missbräuchlich beansprucht?</p><p>2. Kann ein Eigentümer bei einem Kauf, der zu über 100 Prozent durch einen Hypothekarkredit finanziert wird, Bundesbeiträge erhalten?</p><p>3. Wie ist es möglich, dass Locacasa-Waadt mit Bundesbeiträgen zur Eigentumsförderung eine bereits erstellte Liegenschaft erwerben kann, deren Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin Mieter bleiben und weder im rechtlichen noch im wirtschaftlichen Sinn Eigentümer werden?</p><p>4. Sollten die Bundesbeiträge zugunsten von Bauträgern wie Locacasa nicht ausschliesslich für die Erstellung von Neubauten gewährt werden statt für den Erwerb bestehender Mietshäuser?</p><p>5. Wäre es nicht angebracht, die Finanzierung anderer Liegenschaften von Locacasa in den Kantonen Waadt (insgesamt 20 Liegenschaften) und Genf (mehrere Liegenschaften) durch die Bundesverwaltung überprüfen zu lassen?</p>
    • Locacasa. Missbrauch von Bundesbeiträgen

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