Lehre bei den SBB. Ausschluss von Primarschüler/-innen
- ShortId
-
94.3243
- Id
-
19943243
- Updated
-
10.04.2024 14:06
- Language
-
de
- Title
-
Lehre bei den SBB. Ausschluss von Primarschüler/-innen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bereits Anfang Mai 1994 wurde aufgrund bildungspolitischer Überlegungen der Entscheid der Betriebsabteilung der Kreisdirektion I der SBB, in Zukunft nur noch Kandidaten mit Sekundarschulbildung zu den Lehren als Bahnbetriebsdisponenten und Bahnbetriebssekretäre zuzulassen, im Auftrag des Vorstehers des EVED überprüft.</p><p>2. Die Abklärung der Angelegenheit ergab, dass die Bearbeitung des Rekrutierungsmarktes Aufgabe der Betriebsabteilungen in den Kreisdirektionen der SBB ist. Die Generaldirektion legt hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen fest.</p><p>3. Für die Bahnbetriebsdisponenten und Bahnbetriebssekretäre wird eine abgeschlossene oberste Volksschulstufe verlangt. In Ausnahmefällen können auch Absolventen mit ähnlicher Ausbildung zur Eignungsuntersuchung zugelassen werden.</p><p>Die Generaldirektion der SBB wurde beauftragt, den Ausschluss von Primarschülerinnen und Primarschülern von der Eintrittsprüfung aufgrund obiger Bedingungen und im Sinne einer offenen Bildungspolitik neu zu beurteilen. Sie hat denn auch im Juni 1994 reagiert, indem sie die Kreisdirektion I in Lausanne angewiesen hat, ab der Rekrutierungsperiode 1995 in gut begründeten Ausnahmefällen auch Kandidaten mit Primarschule und einer Zusatzausbildung zur Eignungsuntersuchung zuzulassen. Die betroffenen Schulen werden durch die Kreisdirektion über diesen Entscheid informiert.</p><p>Die Fragen 4 und 5 wurden unter Punkt 3 beantwortet; sie sind durch diese Antwort gegenstandslos geworden.</p>
- <p>Die Betriebsleitung I der SBB hat bis jetzt sowohl Sekundar- wie Primarschüler mit ergänzendem Berufswahljahr (10. Schuljahr) zum Aufnahmetest für die Biga-Lehren "Bahnbetriebsdisponent" und "Bahnbetriebssekretär" zugelassen. Neu sollen Kandidaten und Kandidatinnen mit Primarschulbesuch und Zusatzausbildung nicht einmal mehr zum Eintrittsexamen antreten dürfen. Als Gründe dazu werden u. a. aufgeführt, dass die Arbeitsmarktlage bzw. die Sparanstrengungen der SBB in den kommenden Jahren nur relativ wenige Anstellungen in diesen Berufen erlaubten. Zudem hätten in den Jahren 1992 und 1993 nur 2 von 63 Kandidaten mit Primarschulbildung und Berufswahljahr die Aufnahmeprüfung bestanden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem bildungspolitisch sehr problematischen Entscheid:</p><p>1. Widerspricht der generelle Ausschluss der Primarschülerinnen und Primarschülern von der Eintrittsprüfung nicht den heutigen Anstrengungen, die eine bessere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsstufen erreichen wollen?</p><p>2. Ist dieser Entscheid der SBB-Betriebsabteilung mit den Grundrechten der Bundesverfassung, insbesondere mit der Handels- und Gewerbefreiheit, die den Grundsatz der freien Berufswahl beinhaltet, vereinbar?</p><p>3. Ist dieser Beschluss angesichts der Tatsache, dass</p><p>- viele ehemalige Primarschüler und Primarschülerinnen in leitenden Funktionen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik anerkannte und hervorragende Leistungen erbringen,</p><p>- die Bezeichnungen Primar- und Sekundarschule je nach Kanton auf verschiedenen Bildungssystemen und Bildungsprogrammen beruhen und nicht als "Eintopf"-Begriffe pauschalisiert werden können,</p><p>- erfahrungsgemäss sich bei relativ vielen Primarschülern und Primarschülerinnen die geistigen Fähigkeiten erst nach Schulaustritt entwickeln,</p><p>- infolge ungünstig gelegener Wohnorte oder aus anderen Gründen viele Schulpflichtige keine Gelegenheit haben, eine Sekundarschule zu besuchen,</p><p>nicht bildungsstufendiskriminierend und in seiner Wirkung demotivierend?</p><p>4. Entspräche der in Artikel 4 der Bundesverfassung garantierten Rechtsgleichheit nicht eher das Selektionsprinzip nach dem Ergebnis einer für alle Bewerber und Bewerberinnen gleichen Eintrittsprüfung als das Abstellen auf einen in einem föderalistischen Staat uneinheitlich geregelten und definierten, jedoch einmal eingeschlagenen Bildungsweg?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, damit diese sehr problematische Regelung im Interesse einer Bildungspolitik mit Chancengleichheit wieder rückgängig gemacht werden kann?</p>
- Lehre bei den SBB. Ausschluss von Primarschüler/-innen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bereits Anfang Mai 1994 wurde aufgrund bildungspolitischer Überlegungen der Entscheid der Betriebsabteilung der Kreisdirektion I der SBB, in Zukunft nur noch Kandidaten mit Sekundarschulbildung zu den Lehren als Bahnbetriebsdisponenten und Bahnbetriebssekretäre zuzulassen, im Auftrag des Vorstehers des EVED überprüft.</p><p>2. Die Abklärung der Angelegenheit ergab, dass die Bearbeitung des Rekrutierungsmarktes Aufgabe der Betriebsabteilungen in den Kreisdirektionen der SBB ist. Die Generaldirektion legt hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen fest.</p><p>3. Für die Bahnbetriebsdisponenten und Bahnbetriebssekretäre wird eine abgeschlossene oberste Volksschulstufe verlangt. In Ausnahmefällen können auch Absolventen mit ähnlicher Ausbildung zur Eignungsuntersuchung zugelassen werden.</p><p>Die Generaldirektion der SBB wurde beauftragt, den Ausschluss von Primarschülerinnen und Primarschülern von der Eintrittsprüfung aufgrund obiger Bedingungen und im Sinne einer offenen Bildungspolitik neu zu beurteilen. Sie hat denn auch im Juni 1994 reagiert, indem sie die Kreisdirektion I in Lausanne angewiesen hat, ab der Rekrutierungsperiode 1995 in gut begründeten Ausnahmefällen auch Kandidaten mit Primarschule und einer Zusatzausbildung zur Eignungsuntersuchung zuzulassen. Die betroffenen Schulen werden durch die Kreisdirektion über diesen Entscheid informiert.</p><p>Die Fragen 4 und 5 wurden unter Punkt 3 beantwortet; sie sind durch diese Antwort gegenstandslos geworden.</p>
- <p>Die Betriebsleitung I der SBB hat bis jetzt sowohl Sekundar- wie Primarschüler mit ergänzendem Berufswahljahr (10. Schuljahr) zum Aufnahmetest für die Biga-Lehren "Bahnbetriebsdisponent" und "Bahnbetriebssekretär" zugelassen. Neu sollen Kandidaten und Kandidatinnen mit Primarschulbesuch und Zusatzausbildung nicht einmal mehr zum Eintrittsexamen antreten dürfen. Als Gründe dazu werden u. a. aufgeführt, dass die Arbeitsmarktlage bzw. die Sparanstrengungen der SBB in den kommenden Jahren nur relativ wenige Anstellungen in diesen Berufen erlaubten. Zudem hätten in den Jahren 1992 und 1993 nur 2 von 63 Kandidaten mit Primarschulbildung und Berufswahljahr die Aufnahmeprüfung bestanden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem bildungspolitisch sehr problematischen Entscheid:</p><p>1. Widerspricht der generelle Ausschluss der Primarschülerinnen und Primarschülern von der Eintrittsprüfung nicht den heutigen Anstrengungen, die eine bessere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsstufen erreichen wollen?</p><p>2. Ist dieser Entscheid der SBB-Betriebsabteilung mit den Grundrechten der Bundesverfassung, insbesondere mit der Handels- und Gewerbefreiheit, die den Grundsatz der freien Berufswahl beinhaltet, vereinbar?</p><p>3. Ist dieser Beschluss angesichts der Tatsache, dass</p><p>- viele ehemalige Primarschüler und Primarschülerinnen in leitenden Funktionen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik anerkannte und hervorragende Leistungen erbringen,</p><p>- die Bezeichnungen Primar- und Sekundarschule je nach Kanton auf verschiedenen Bildungssystemen und Bildungsprogrammen beruhen und nicht als "Eintopf"-Begriffe pauschalisiert werden können,</p><p>- erfahrungsgemäss sich bei relativ vielen Primarschülern und Primarschülerinnen die geistigen Fähigkeiten erst nach Schulaustritt entwickeln,</p><p>- infolge ungünstig gelegener Wohnorte oder aus anderen Gründen viele Schulpflichtige keine Gelegenheit haben, eine Sekundarschule zu besuchen,</p><p>nicht bildungsstufendiskriminierend und in seiner Wirkung demotivierend?</p><p>4. Entspräche der in Artikel 4 der Bundesverfassung garantierten Rechtsgleichheit nicht eher das Selektionsprinzip nach dem Ergebnis einer für alle Bewerber und Bewerberinnen gleichen Eintrittsprüfung als das Abstellen auf einen in einem föderalistischen Staat uneinheitlich geregelten und definierten, jedoch einmal eingeschlagenen Bildungsweg?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, damit diese sehr problematische Regelung im Interesse einer Bildungspolitik mit Chancengleichheit wieder rückgängig gemacht werden kann?</p>
- Lehre bei den SBB. Ausschluss von Primarschüler/-innen
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