Einheitliche Buchpreise
- ShortId
-
94.3249
- Id
-
19943249
- Updated
-
10.04.2024 10:25
- Language
-
de
- Title
-
Einheitliche Buchpreise
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Buch stellt als wichtiges Kulturgut tatsächlich keine normale Handelsware dar. Die Bedeutung dieses Mediums wurde auch von der Kartellkommission in zwei Untersuchungsberichten anerkannt. In diesen Untersuchungsberichten hielt sie beide Male die damaligen privaten Marktordnungen auf dem Büchermarkt, an denen alle Stufen (Verleger, Grossisten, Buchhändler) beteiligt waren, aufgrund kulturpolitischer Überlegungen im Grundsatz für gerechtfertigt, obwohl sie den Wettbewerb stark einschränkten. Im Mittelpunkt dieser Marktordnungen stand die Preisbindung zweiter Hand.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die erwähnten Marktordnungen bestehen heute nicht mehr. Im deutschsprachigen Raum gibt es stattdessen den sogenannten Sammelrevers, der eine Bündelung von vertikalen Preisbindungsverträgen darstellt. Die Verleger setzen den Endverkaufspreis für alle Länder in den drei betroffenen Währungen fest. Die Kommission der EU toleriert in der Regel rein vertikal ausgestaltete Preisbindungssysteme, wenn die Preisniveaus in den betroffenen Mitgliedländern nicht unterschiedlich sind. Der österreichische Buchhandel, der wie der schweizerische bis anhin überhöhte Umrechnungskurse kannte, muss aufgrund des EWRBeitritts die österreichischen Endverkaufspreise den deutschen innerhalb einer bestimmten Frist (bis 30.6.1996) anpassen. Der Bundesrat wie auch die Kartellkommission und der Preisüberwacher befürworten für den Deutschschweizer Markt eine analoge Lösung.</p><p></p><p>Während der deutschsprachige Raum vor allem vom deutschen Buchmarkt geprägt ist, sind die Verhältnisse auf dem Westschweizer Markt verschieden. Nach der Aufhebung der Marktordnung konnten grosse Einkaufszentren wie auch Aussenseiterbuchhandlungen, welche Verlagserzeugnisse teilweise billiger anbieten, Marktanteile zu Lasten des traditionellen Buchhandels gewinnen. Offenbar bestehen heute Bestrebungen, die Buchpreisbindung auf dem Westschweizer Markt auf verbandlicher Ebene wieder einzuführen.</p><p></p><p>Obwohl die Westschweiz heute die Preisbindung nicht mehr flächendeckend kennt, besteht nach wie vor ein dichtes Netz an Buchhändlern. Im Gegenzug verdeutlichen Betriebsanalysen beim deutschschweizerischen Buchhandel, dass sich insbesondere das Segment von kleinen und mittleren Buchhändlern trotz Preisbindung und überhöhtem Umrechnungskurs in einer schlechten Ertragslage befindet. Neue technische Entwicklungen und starke Konkurrenz durch andere Medien dürften in nächster Zeit den traditionellen Buchhandel stark fordern. Zur Bewältigung dieser Aufgaben und der Erfüllung der Konsumenteninteressen bedarf auch der Buchhandel einer marktgerechten Struktur.</p><p></p><p>Zusammenfassend hat der Bundesrat aus kulturpolitischen Gründen keine Einwendungen gegen eine privatrechtlich organisierte Preisbindung für Bücher in den jeweiligen Sprachregionen. Voraussetzung ist, dass solche Preisbindungsmodelle ausschliesslich vertikal ausgestaltet sind und keine Wettbewerbsverzerrungen oder Preismissbräuche zur Folge haben. Demgegenüber lehnt der Bundesrat aber ein Gesetz ab, das einheitliche Buchpreise für die ganze Schweiz gebietet. Eine solche Regelung wird den unterschiedlichen Verhältnissen in den verschiedenen Sprachregionen nicht gerecht, kann die Heranbildung von wettbewerbsfähigeren Strukturen auf dem Büchermarkt verhindern, bzw. verzögern und steht daher auch im Gegensatz zu dem vom Bundesrat angestrebten Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Offen lässt der Bundesrat, ob Artikel 31 bis Absatz 3 der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Grundlage zur Schaffung eines Gesetzes über einheitliche Buchpreise genügt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, gestützt auf Artikel 31 bis Absatz 3 der Bundesverfassung vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen und zum Schutz des Buchhandels einheitliche Buchpreise für die ganze Schweiz einzuführen.</p><p>Das Buch ist mehr als ein Konsumgut des täglichen Bedarfs. Es ist das wichtigste Medium der Gedanken-, Wissens- und Kulturvermittlung. Die meisten europäischen Länder anerkennen diese besondere Funktion.</p><p>Der einheitliche Buchpreis wird aufgrund von Empfehlungen und Beschlüssen auf europäischer Ebene festgelegt. Die Grundlage dafür bildet der vom Verleger bestimmte Preis; für ausländische Werke werden Umrechnungstabellen erarbeitet. Die welsche Schweiz ist eine der wenigen Regionen, die hierbei ausgeklammert bleiben.</p><p>Einheitliche Buchpreise sind für alle, die am Buch ein Interesse haben, erforderlich:</p><p>-für den Autor, dessen Rechte vom Verkaufspreis abhängen, den der Verleger bestimmt;</p><p>-für den Verleger, damit er für seine Produkte einen Absatzmarkt findet;</p><p>-für die Buchhändler, damit alle von ihnen die Bücher zu den gleichen Bedingungen verkaufen können;</p><p>-für das Lesepublikum, das langfristig am Weiterbestehen eines vielfältigen Angebotes sowie eines gut ausgebauten Netzes von Verkaufsstellen interessiert ist.</p>
- Einheitliche Buchpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Buch stellt als wichtiges Kulturgut tatsächlich keine normale Handelsware dar. Die Bedeutung dieses Mediums wurde auch von der Kartellkommission in zwei Untersuchungsberichten anerkannt. In diesen Untersuchungsberichten hielt sie beide Male die damaligen privaten Marktordnungen auf dem Büchermarkt, an denen alle Stufen (Verleger, Grossisten, Buchhändler) beteiligt waren, aufgrund kulturpolitischer Überlegungen im Grundsatz für gerechtfertigt, obwohl sie den Wettbewerb stark einschränkten. Im Mittelpunkt dieser Marktordnungen stand die Preisbindung zweiter Hand.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die erwähnten Marktordnungen bestehen heute nicht mehr. Im deutschsprachigen Raum gibt es stattdessen den sogenannten Sammelrevers, der eine Bündelung von vertikalen Preisbindungsverträgen darstellt. Die Verleger setzen den Endverkaufspreis für alle Länder in den drei betroffenen Währungen fest. Die Kommission der EU toleriert in der Regel rein vertikal ausgestaltete Preisbindungssysteme, wenn die Preisniveaus in den betroffenen Mitgliedländern nicht unterschiedlich sind. Der österreichische Buchhandel, der wie der schweizerische bis anhin überhöhte Umrechnungskurse kannte, muss aufgrund des EWRBeitritts die österreichischen Endverkaufspreise den deutschen innerhalb einer bestimmten Frist (bis 30.6.1996) anpassen. Der Bundesrat wie auch die Kartellkommission und der Preisüberwacher befürworten für den Deutschschweizer Markt eine analoge Lösung.</p><p></p><p>Während der deutschsprachige Raum vor allem vom deutschen Buchmarkt geprägt ist, sind die Verhältnisse auf dem Westschweizer Markt verschieden. Nach der Aufhebung der Marktordnung konnten grosse Einkaufszentren wie auch Aussenseiterbuchhandlungen, welche Verlagserzeugnisse teilweise billiger anbieten, Marktanteile zu Lasten des traditionellen Buchhandels gewinnen. Offenbar bestehen heute Bestrebungen, die Buchpreisbindung auf dem Westschweizer Markt auf verbandlicher Ebene wieder einzuführen.</p><p></p><p>Obwohl die Westschweiz heute die Preisbindung nicht mehr flächendeckend kennt, besteht nach wie vor ein dichtes Netz an Buchhändlern. Im Gegenzug verdeutlichen Betriebsanalysen beim deutschschweizerischen Buchhandel, dass sich insbesondere das Segment von kleinen und mittleren Buchhändlern trotz Preisbindung und überhöhtem Umrechnungskurs in einer schlechten Ertragslage befindet. Neue technische Entwicklungen und starke Konkurrenz durch andere Medien dürften in nächster Zeit den traditionellen Buchhandel stark fordern. Zur Bewältigung dieser Aufgaben und der Erfüllung der Konsumenteninteressen bedarf auch der Buchhandel einer marktgerechten Struktur.</p><p></p><p>Zusammenfassend hat der Bundesrat aus kulturpolitischen Gründen keine Einwendungen gegen eine privatrechtlich organisierte Preisbindung für Bücher in den jeweiligen Sprachregionen. Voraussetzung ist, dass solche Preisbindungsmodelle ausschliesslich vertikal ausgestaltet sind und keine Wettbewerbsverzerrungen oder Preismissbräuche zur Folge haben. Demgegenüber lehnt der Bundesrat aber ein Gesetz ab, das einheitliche Buchpreise für die ganze Schweiz gebietet. Eine solche Regelung wird den unterschiedlichen Verhältnissen in den verschiedenen Sprachregionen nicht gerecht, kann die Heranbildung von wettbewerbsfähigeren Strukturen auf dem Büchermarkt verhindern, bzw. verzögern und steht daher auch im Gegensatz zu dem vom Bundesrat angestrebten Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Offen lässt der Bundesrat, ob Artikel 31 bis Absatz 3 der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Grundlage zur Schaffung eines Gesetzes über einheitliche Buchpreise genügt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, gestützt auf Artikel 31 bis Absatz 3 der Bundesverfassung vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen und zum Schutz des Buchhandels einheitliche Buchpreise für die ganze Schweiz einzuführen.</p><p>Das Buch ist mehr als ein Konsumgut des täglichen Bedarfs. Es ist das wichtigste Medium der Gedanken-, Wissens- und Kulturvermittlung. Die meisten europäischen Länder anerkennen diese besondere Funktion.</p><p>Der einheitliche Buchpreis wird aufgrund von Empfehlungen und Beschlüssen auf europäischer Ebene festgelegt. Die Grundlage dafür bildet der vom Verleger bestimmte Preis; für ausländische Werke werden Umrechnungstabellen erarbeitet. Die welsche Schweiz ist eine der wenigen Regionen, die hierbei ausgeklammert bleiben.</p><p>Einheitliche Buchpreise sind für alle, die am Buch ein Interesse haben, erforderlich:</p><p>-für den Autor, dessen Rechte vom Verkaufspreis abhängen, den der Verleger bestimmt;</p><p>-für den Verleger, damit er für seine Produkte einen Absatzmarkt findet;</p><p>-für die Buchhändler, damit alle von ihnen die Bücher zu den gleichen Bedingungen verkaufen können;</p><p>-für das Lesepublikum, das langfristig am Weiterbestehen eines vielfältigen Angebotes sowie eines gut ausgebauten Netzes von Verkaufsstellen interessiert ist.</p>
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