Sicherheitsnetz für eine neue Milchmarktordnung
- ShortId
-
94.3257
- Id
-
19943257
- Updated
-
25.06.2025 01:59
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheitsnetz für eine neue Milchmarktordnung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Einkommen der Bauernfamilien sinkt seit 1989 stark. Die Verunsicherung ist in der Landwirtschaft deutlich spürbar. An den landwirtschaftlichen Schulen nehmen die Schülerzahlen in einem Masse ab, das die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes gefährdet und damit die Realisierung der Ziele der neuen Agrarpolitik in Frage stellt. Die Verlagerung der Einkommenssicherung für die Landwirte von den Konsumenten zum Steuerzahler (Ausbau der Direktzahlungen) erfolgt in einer Zeit mit stark defizitärem Bundeshaushalt. Im Zusammenhang mit der Gattlex sind mehrere Gesetzesvorlagen in Bearbeitung, welche die Landwirtschaft betreffen. Daneben sind verschiedene Initiativen und Referenden hängig. Im Bereich der Agrarpolitik ist die "Traktandenliste" sehr stark belastet. Eine Erweiterung ist nur noch mit verständlichen Botschaften zu verantworten. Auch nach Ablauf des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 brauchen wir eine neue Milchmarktordnung.</p>
- <p>Im 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat einen sukzessiven Übergang zu einer freiheitlichen Marktordnung im Bereich Milchwirtschaft angekündigt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu verbessern (7. Landwirtschaftsbericht, S. 367ff., BBl 1992 II 497ff.). In der Botschaft vom 21. April 1993 über die Änderung des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 und des Milchbeschlusses, welche einen Schritt in diesem Übergang darstellt, hielten wir ausdrücklich fest, dass nach der Behandlung der Vorlage eine Totalrevision der gesamten milchwirtschaftlichen Gesetzgebung vorzunehmen sei (BBl 1993 II 602). Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen und am 16. März 1994 einen Bericht mit dem Titel "Weg zu einer neuen Milchmarktordnung" veröffentlicht. Die Gründe für die geplanten Reformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Verluste von Marktanteilen (stagnierende Inlandverkäufe, abnehmende Normalverkäufe beim Käseexport, steigende Nahrungsmitteleinkäufe im Ausland);</p><p>- der Schweizer Exportkäse hat den einstigen Qualitätsvorsprung im Ausland teilweise verloren;</p><p>- die Milchrechnung hat eine finanzielle und politische Schmerzgrenze erreicht, die bei rezessiver Wirtschaft und tiefroten Zahlen in der Bundeskasse besonders deutlich zum Vorschein kommt;</p><p>- wegen des garantierten Milchpreises, der gesicherten Margen und der Abnahmegarantien werden Möglichkeiten zur Kostensenkung nicht voll ausgenützt; Innovation, Initiative und Dynamik am Markt werden durch die geltende Regelungsdichte gehemmt.</p><p>Die in der Motion formulierten Anliegen decken sich teilweise mit den Absichten des Bundesrates. In drei Punkten drängt sich jedoch eine differenzierte Beurteilung der Situation auf:</p><p>- Der Bundesrat erachtet die zeitlich feste Bindung an eine einzige Landwirtschaftsvorlage gemäss Punkt 1 der Motion als unzweckmässig. Vielmehr ist die gesamte agrarpolitische Situation zu beurteilen, bevor das Vernehmlassungsverfahren eröffnet wird.</p><p>Für den Faktor Zeit sind im weiteren die überwiesenen Motionen der freisinnig-demokratischen Fraktion (93.3141)/Beerli (93.3155) zu beachten: Hier wird ein Abbau von Regulierungen und Subventionen bis 1998 verlangt.</p><p>- Punkt 4 der Motion: Um die für die Milchwirtschaft gesteckten Ziele in einer freiheitlicheren Ordnung mit mehr Initiative und Innovation sowie einer verbesserten Konkurrenzfähigkeit erreichen zu können, braucht es für die Direktbeteiligten grössere Handlungsspielräume. Ein garantierter Milchpreis für alle Produzenten ist in einer solchen Ordnung systemfremd. Preisdifferenzen sind eine notwendige Voraussetzung, damit die Milch von selbst in die besten Verwertungskanäle fliesst. Die freie Preisbildung bedingt eine Lockerung der Ablieferungspflicht und der Annahmegarantie. Damit wird dem Produzenten die Möglichkeit gegeben, Einfluss auf die Verwertung seiner Milch zu nehmen.</p><p>- Punkt 5 der Motion: Im Bericht des BLW finden sich Hinweise auf allfällige nachteilige Auswirkungen für die Randregionen. Die Befürchtungen gehen dahin, dass die Milch nur zu einem tieferen Preis als in den übrigen Regionen abgeholt wird. Die Frage nach einem besonderen Schutz und speziellen Unterstützungsmassnahmen für diese Regionen sind Gegenstand weiterer Abklärungen. Der erwartete Preisdruck wird dafür sorgen, dass die Milchsammlung ökonomisch und ökologisch organisiert wird. Standortnachteile von abgelegenen Regionen sollen wie bereits heute durch Direktzahlungen oder andere Massnahmen abgegolten werden; Marktinterventionen oder Vorschriften betreffend Liefer- und Übernahmepflicht widersprechen dem anvisierten freiheitlichen System.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 2 und 3 in ein Postulat umzuwandeln und die Punkte 1, 4 und 5 abzulehnen.
- <p>Um die Bauernfamilien für ihre wichtigen Aufgaben auch in einem veränderten Umfeld motivieren zu können, beauftrage ich den Bundesrat, bei der Schaffung einer neuen Milchmarktordnung folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Die Vernehmlassung über eine neue Milchmarktordnung ist erst zu eröffnen, wenn die parlamentarischen Beratungen über die Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes abgeschlossen sind und die Volksabstimmung darüber erfolgt ist.</p><p>2. Die neue Milchmarktordnung muss eine optimale Preis- und Einkommenssicherung für unsere Milchproduzenten ab 1998 beinhalten.</p><p>3. Bei der Milchproduktion hat die Mengensicherung wegen des hohen Beitrages zur agrarpolitischen Zielerfüllung höchste Priorität.</p><p>4. Die Produktionsbedingungen und Siedlungsverhältnisse sind in unserer vielfältigen Schweiz sehr unterschiedlich. Die meisten Milchproduzenten können auf die Verwertung ihrer Milch kaum Einfluss nehmen. Daher ist auch in Zukunft ein möglichst einheitlicher Milchpreis vorzusehen.</p><p>5. Um vor allem in den Randregionen eine kostengünstige und ökologisch vertretbare Milchsammlung zu gewährleisten, ist die Liefer- und Übernahmepflicht soweit als möglich aufrechtzuerhalten.</p>
- Sicherheitsnetz für eine neue Milchmarktordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Einkommen der Bauernfamilien sinkt seit 1989 stark. Die Verunsicherung ist in der Landwirtschaft deutlich spürbar. An den landwirtschaftlichen Schulen nehmen die Schülerzahlen in einem Masse ab, das die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes gefährdet und damit die Realisierung der Ziele der neuen Agrarpolitik in Frage stellt. Die Verlagerung der Einkommenssicherung für die Landwirte von den Konsumenten zum Steuerzahler (Ausbau der Direktzahlungen) erfolgt in einer Zeit mit stark defizitärem Bundeshaushalt. Im Zusammenhang mit der Gattlex sind mehrere Gesetzesvorlagen in Bearbeitung, welche die Landwirtschaft betreffen. Daneben sind verschiedene Initiativen und Referenden hängig. Im Bereich der Agrarpolitik ist die "Traktandenliste" sehr stark belastet. Eine Erweiterung ist nur noch mit verständlichen Botschaften zu verantworten. Auch nach Ablauf des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 brauchen wir eine neue Milchmarktordnung.</p>
- <p>Im 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat einen sukzessiven Übergang zu einer freiheitlichen Marktordnung im Bereich Milchwirtschaft angekündigt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu verbessern (7. Landwirtschaftsbericht, S. 367ff., BBl 1992 II 497ff.). In der Botschaft vom 21. April 1993 über die Änderung des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 und des Milchbeschlusses, welche einen Schritt in diesem Übergang darstellt, hielten wir ausdrücklich fest, dass nach der Behandlung der Vorlage eine Totalrevision der gesamten milchwirtschaftlichen Gesetzgebung vorzunehmen sei (BBl 1993 II 602). Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen und am 16. März 1994 einen Bericht mit dem Titel "Weg zu einer neuen Milchmarktordnung" veröffentlicht. Die Gründe für die geplanten Reformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Verluste von Marktanteilen (stagnierende Inlandverkäufe, abnehmende Normalverkäufe beim Käseexport, steigende Nahrungsmitteleinkäufe im Ausland);</p><p>- der Schweizer Exportkäse hat den einstigen Qualitätsvorsprung im Ausland teilweise verloren;</p><p>- die Milchrechnung hat eine finanzielle und politische Schmerzgrenze erreicht, die bei rezessiver Wirtschaft und tiefroten Zahlen in der Bundeskasse besonders deutlich zum Vorschein kommt;</p><p>- wegen des garantierten Milchpreises, der gesicherten Margen und der Abnahmegarantien werden Möglichkeiten zur Kostensenkung nicht voll ausgenützt; Innovation, Initiative und Dynamik am Markt werden durch die geltende Regelungsdichte gehemmt.</p><p>Die in der Motion formulierten Anliegen decken sich teilweise mit den Absichten des Bundesrates. In drei Punkten drängt sich jedoch eine differenzierte Beurteilung der Situation auf:</p><p>- Der Bundesrat erachtet die zeitlich feste Bindung an eine einzige Landwirtschaftsvorlage gemäss Punkt 1 der Motion als unzweckmässig. Vielmehr ist die gesamte agrarpolitische Situation zu beurteilen, bevor das Vernehmlassungsverfahren eröffnet wird.</p><p>Für den Faktor Zeit sind im weiteren die überwiesenen Motionen der freisinnig-demokratischen Fraktion (93.3141)/Beerli (93.3155) zu beachten: Hier wird ein Abbau von Regulierungen und Subventionen bis 1998 verlangt.</p><p>- Punkt 4 der Motion: Um die für die Milchwirtschaft gesteckten Ziele in einer freiheitlicheren Ordnung mit mehr Initiative und Innovation sowie einer verbesserten Konkurrenzfähigkeit erreichen zu können, braucht es für die Direktbeteiligten grössere Handlungsspielräume. Ein garantierter Milchpreis für alle Produzenten ist in einer solchen Ordnung systemfremd. Preisdifferenzen sind eine notwendige Voraussetzung, damit die Milch von selbst in die besten Verwertungskanäle fliesst. Die freie Preisbildung bedingt eine Lockerung der Ablieferungspflicht und der Annahmegarantie. Damit wird dem Produzenten die Möglichkeit gegeben, Einfluss auf die Verwertung seiner Milch zu nehmen.</p><p>- Punkt 5 der Motion: Im Bericht des BLW finden sich Hinweise auf allfällige nachteilige Auswirkungen für die Randregionen. Die Befürchtungen gehen dahin, dass die Milch nur zu einem tieferen Preis als in den übrigen Regionen abgeholt wird. Die Frage nach einem besonderen Schutz und speziellen Unterstützungsmassnahmen für diese Regionen sind Gegenstand weiterer Abklärungen. Der erwartete Preisdruck wird dafür sorgen, dass die Milchsammlung ökonomisch und ökologisch organisiert wird. Standortnachteile von abgelegenen Regionen sollen wie bereits heute durch Direktzahlungen oder andere Massnahmen abgegolten werden; Marktinterventionen oder Vorschriften betreffend Liefer- und Übernahmepflicht widersprechen dem anvisierten freiheitlichen System.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 2 und 3 in ein Postulat umzuwandeln und die Punkte 1, 4 und 5 abzulehnen.
- <p>Um die Bauernfamilien für ihre wichtigen Aufgaben auch in einem veränderten Umfeld motivieren zu können, beauftrage ich den Bundesrat, bei der Schaffung einer neuen Milchmarktordnung folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Die Vernehmlassung über eine neue Milchmarktordnung ist erst zu eröffnen, wenn die parlamentarischen Beratungen über die Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes abgeschlossen sind und die Volksabstimmung darüber erfolgt ist.</p><p>2. Die neue Milchmarktordnung muss eine optimale Preis- und Einkommenssicherung für unsere Milchproduzenten ab 1998 beinhalten.</p><p>3. Bei der Milchproduktion hat die Mengensicherung wegen des hohen Beitrages zur agrarpolitischen Zielerfüllung höchste Priorität.</p><p>4. Die Produktionsbedingungen und Siedlungsverhältnisse sind in unserer vielfältigen Schweiz sehr unterschiedlich. Die meisten Milchproduzenten können auf die Verwertung ihrer Milch kaum Einfluss nehmen. Daher ist auch in Zukunft ein möglichst einheitlicher Milchpreis vorzusehen.</p><p>5. Um vor allem in den Randregionen eine kostengünstige und ökologisch vertretbare Milchsammlung zu gewährleisten, ist die Liefer- und Übernahmepflicht soweit als möglich aufrechtzuerhalten.</p>
- Sicherheitsnetz für eine neue Milchmarktordnung
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