Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle und Artikel 36 sexies BV

ShortId
94.3260
Id
19943260
Updated
10.04.2024 07:48
Language
de
Title
Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle und Artikel 36 sexies BV
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem neuen Artikel 36sexies in der Bundesverfassung hat das Schweizervolk im Grundsatz entschieden, dass das Alpengebiet von den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen ist und die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden darf.</p><p>Die neuen Bestimmungen im Bundesgesetz Strassentransitverkehr im Alpengebiet gelten für die Simplon-Bergstrecke von Brig nach Gondo-Zwischbergen (Landesgrenze Schweiz-Italien).</p><p>An der Simplonstrasse darf also die Transitkapazität nicht mehr erhöht werden. Im Grundsatz kann man den neuen Verfassungsartikel auch dahin interpretieren, dass zum Schutz vor negativen Auswirkungen der Autotransport (Personenautos, Lastwagen und Busse) im Simplontunnel wieder eingeführt und ausgebaut wird.</p><p>Mit der Umlagerung eines Teils des Strassenverkehrs auf die Bahn würde man eine verfassungskonforme Massnahme treffen.</p><p>Der Ausbau der Simplonstrasse bis Varzo-Iselle ist voll im Gang, und wenn man die Italiener kennt, weiss man, wie schnell hier im Unterschied zur Schweiz die Bauarbeiten ausgeführt werden. Innert Jahresfrist wird auch die Autobahn bis Bavona in Betrieb genommen, d. h. ab nächstem Jahr besteht auf italienischer Seite ab Iselle ein durchgehendes Autobahnnetz bis ans Meer. Eine teilweise Umlagerung des Transit-Privatautoverkehrs vom Gotthard auf die Simplonroute könnte gesteuert werden. Der Autoverlad Kandersteg-Iselle könnte aktiviert werden, so dass die für eine rentable Abwicklung notwendigen Verladezahlen erreicht werden könnten.</p><p>Der Kanton Wallis hat bei der Aufrechterhaltung der "Tonkinlinie" Hand geboten, so dass man annehmen darf, dass man für eine Wiedereröffnung des Autoverlads am Simplon ein Gleiches tun würde. Im Oberwallis ist man vornehmlich in touristischen Kreisen enttäuscht, dass schlussendlich der Autoverlad eingestellt wurde. Dieser Umstand hat sich auch in den Resultaten der letzten Wintersaison niedergeschlagen.</p><p>Meiner Ansicht nach könnte man für die Finanzierung des Startdefizites als zusätzliche Partner den Kanton Bern und Italien ansprechen. Auf jeden Fall müssten die Italiener auf ihre Entschädigung für den Betriebsanteil Brig-Domodossola verzichten.</p><p>Die SBB und BLS wären anzuweisen, abzuklären, unter welchen finanziellen Bedingungen ein Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle wieder eingeführt werden könnte, um diese Angelegenheit mit den möglichen Partnern, einerseits mit den Kantonen und andererseits mit Italien, abzusprechen.</p><p>Zusätzlich möchte ich auf die Motion 88.336 Schmidhalter "Bahn/Strassenverbindung Lötschberg-Simplon" hinweisen. Der Nationalrat hat diesen Vorstoss am 9. März 1989 gegen den Antrag des Bundesrates mit 91 zu 19 Stimmen als Postulat überwiesen. Seither ruht dieses Postulat in Frieden und sollte, da wieder aktuell, von den Toten auferweckt werden. Die seinerzeitige Begründung möchte ich voll aufrechterhalten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Laut dem neuen Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet ist die Simplon-Passstrecke (Brig-Gondo) eine Transitstrasse, und es darf die Strassenkapazität nicht mehr erhöht werden.</p><p>Ich möchte den Bundesrat einladen, zum Schutz des Alpengebietes vor negativen Auswirkungen des Personen- und Güterverkehrs die Wiedereinführung des Autoverlades Kandersteg-Brig-Iselle an die Hand zu nehmen.</p>
  • Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle und Artikel 36 sexies BV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem neuen Artikel 36sexies in der Bundesverfassung hat das Schweizervolk im Grundsatz entschieden, dass das Alpengebiet von den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen ist und die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden darf.</p><p>Die neuen Bestimmungen im Bundesgesetz Strassentransitverkehr im Alpengebiet gelten für die Simplon-Bergstrecke von Brig nach Gondo-Zwischbergen (Landesgrenze Schweiz-Italien).</p><p>An der Simplonstrasse darf also die Transitkapazität nicht mehr erhöht werden. Im Grundsatz kann man den neuen Verfassungsartikel auch dahin interpretieren, dass zum Schutz vor negativen Auswirkungen der Autotransport (Personenautos, Lastwagen und Busse) im Simplontunnel wieder eingeführt und ausgebaut wird.</p><p>Mit der Umlagerung eines Teils des Strassenverkehrs auf die Bahn würde man eine verfassungskonforme Massnahme treffen.</p><p>Der Ausbau der Simplonstrasse bis Varzo-Iselle ist voll im Gang, und wenn man die Italiener kennt, weiss man, wie schnell hier im Unterschied zur Schweiz die Bauarbeiten ausgeführt werden. Innert Jahresfrist wird auch die Autobahn bis Bavona in Betrieb genommen, d. h. ab nächstem Jahr besteht auf italienischer Seite ab Iselle ein durchgehendes Autobahnnetz bis ans Meer. Eine teilweise Umlagerung des Transit-Privatautoverkehrs vom Gotthard auf die Simplonroute könnte gesteuert werden. Der Autoverlad Kandersteg-Iselle könnte aktiviert werden, so dass die für eine rentable Abwicklung notwendigen Verladezahlen erreicht werden könnten.</p><p>Der Kanton Wallis hat bei der Aufrechterhaltung der "Tonkinlinie" Hand geboten, so dass man annehmen darf, dass man für eine Wiedereröffnung des Autoverlads am Simplon ein Gleiches tun würde. Im Oberwallis ist man vornehmlich in touristischen Kreisen enttäuscht, dass schlussendlich der Autoverlad eingestellt wurde. Dieser Umstand hat sich auch in den Resultaten der letzten Wintersaison niedergeschlagen.</p><p>Meiner Ansicht nach könnte man für die Finanzierung des Startdefizites als zusätzliche Partner den Kanton Bern und Italien ansprechen. Auf jeden Fall müssten die Italiener auf ihre Entschädigung für den Betriebsanteil Brig-Domodossola verzichten.</p><p>Die SBB und BLS wären anzuweisen, abzuklären, unter welchen finanziellen Bedingungen ein Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle wieder eingeführt werden könnte, um diese Angelegenheit mit den möglichen Partnern, einerseits mit den Kantonen und andererseits mit Italien, abzusprechen.</p><p>Zusätzlich möchte ich auf die Motion 88.336 Schmidhalter "Bahn/Strassenverbindung Lötschberg-Simplon" hinweisen. Der Nationalrat hat diesen Vorstoss am 9. März 1989 gegen den Antrag des Bundesrates mit 91 zu 19 Stimmen als Postulat überwiesen. Seither ruht dieses Postulat in Frieden und sollte, da wieder aktuell, von den Toten auferweckt werden. Die seinerzeitige Begründung möchte ich voll aufrechterhalten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Laut dem neuen Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet ist die Simplon-Passstrecke (Brig-Gondo) eine Transitstrasse, und es darf die Strassenkapazität nicht mehr erhöht werden.</p><p>Ich möchte den Bundesrat einladen, zum Schutz des Alpengebietes vor negativen Auswirkungen des Personen- und Güterverkehrs die Wiedereinführung des Autoverlades Kandersteg-Brig-Iselle an die Hand zu nehmen.</p>
    • Autoverlad Kandersteg-Brig-Iselle und Artikel 36 sexies BV

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