Gemeinschaftsdienst für alle: Erarbeitung eines Grundlagenberichtes
- ShortId
-
94.3266
- Id
-
19943266
- Updated
-
10.04.2024 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Gemeinschaftsdienst für alle: Erarbeitung eines Grundlagenberichtes
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im März 1993 wurde eine Diskussionsgrundlage für ein Projekt "Gemeinschaftsdienst aus der Sicht der Frauen" von der Arbeitsgruppe "Konzeptionelle Fragen" veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass das Projekt "Gemeinschaftsdienst für alle" weiterzuverfolgen sei. Sie sieht darin einen grossen Nutzen für die ganze Bevölkerung.</p><p>Das Diskussionspapier lehnt sich stark an die Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht und dem Zivilschutz an. Der Gemeinschaftsdienst für alle sollte aber weit über die bisherigen Dienstformen hinausgehen.</p><p>Viele Aufgaben können heute nicht in Angriff genommen oder nicht gelöst werden, weil die Arbeit und die Dienstleistungen nicht mit regulärem Lohne abgegolten werden können.</p><p>2. Die bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe sind grundsätzlich beizubehalten, allenfalls ist eine Erweiterung zu prüfen:</p><p>Wehrdienst (Armee): Die Wehr- und Verteidigungsaufgabe nach den Grundprinzipen der Wehrpflicht ist im Sinne der laufenden Armeereform beizubehalten.</p><p>Zivilschutz: Keine Änderungen ausserhalb der laufenden Reformen.</p><p>Katastrophenhilfe: Eine Erweiterung über die bestehende Organisation (Zivilschutz und Katastrophenhilfe) ist zu prüfen.</p><p>3. Neben den bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe wäre ein Gemeinschaftsdienst für alle umfassend zu verstehen. Das Diskussionspapier 93 erwähnt:</p><p>- akute kollektive Notsituationen;</p><p>- besondere Langzeitaufgaben, wie die Überforderung im Gesundheitswesen, schädliche Umweltveränderungen und gesellschaftliche Umstellungen.</p><p>Weitere einzubeziehende mögliche Bereiche wären:</p><p>- Sozialdienst (Gesundheitswesen und Betreuungsaufgaben im stationären wie ambulanten Bereich);</p><p>- Friedensdienst (Entwicklungshilfe);</p><p>- Ökodienst (Naturschutz und Landwirtschaft);</p><p>- Bildungswesen und Freizeitbereich, z. B. Jugendlager, in Jugendhäusern, in der Aufgabenhilfe, Mittagstisch für Schulkinder, Familienentlastungsdienst usw.</p><p>4. Die Dienstpflicht könnte vom 18. bis 40. Altersjahr bestehen und eine bestimmte Dauer umfassen (z. B. gesamthaft mindestens ein Jahr). In der ganzen Organisation könnte sie sich stark an die Militär- bzw. Zivilschutzorganisation anlehnen, mit dem Erwerbsersatz in bestimmten Bereichen und der Einsatzleistung.</p><p>Für den Einsatz in den Gemeinden (Wald, Naturschutz) oder z. B. in der Landwirtschaft könnten angemessene Entschädigungen verlangt werden, so dass der Gemeinschaftsdienst für alle, mindestens teilweise, selbsttragend wäre.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen umfassenden Grundlagenbericht über einen obligatorischen Gemeinschaftsdienst von allen für alle erstellen zu lassen. Als Gemeinschaftsdienst könnten all jene Dienstleistungen in lebenswichtigen Bereichen bezeichnet werden, die zugunsten der staatlichen Gemeinschaft im Prinzip unentgeltlich erbracht werden.</p>
- Gemeinschaftsdienst für alle: Erarbeitung eines Grundlagenberichtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im März 1993 wurde eine Diskussionsgrundlage für ein Projekt "Gemeinschaftsdienst aus der Sicht der Frauen" von der Arbeitsgruppe "Konzeptionelle Fragen" veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass das Projekt "Gemeinschaftsdienst für alle" weiterzuverfolgen sei. Sie sieht darin einen grossen Nutzen für die ganze Bevölkerung.</p><p>Das Diskussionspapier lehnt sich stark an die Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht und dem Zivilschutz an. Der Gemeinschaftsdienst für alle sollte aber weit über die bisherigen Dienstformen hinausgehen.</p><p>Viele Aufgaben können heute nicht in Angriff genommen oder nicht gelöst werden, weil die Arbeit und die Dienstleistungen nicht mit regulärem Lohne abgegolten werden können.</p><p>2. Die bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe sind grundsätzlich beizubehalten, allenfalls ist eine Erweiterung zu prüfen:</p><p>Wehrdienst (Armee): Die Wehr- und Verteidigungsaufgabe nach den Grundprinzipen der Wehrpflicht ist im Sinne der laufenden Armeereform beizubehalten.</p><p>Zivilschutz: Keine Änderungen ausserhalb der laufenden Reformen.</p><p>Katastrophenhilfe: Eine Erweiterung über die bestehende Organisation (Zivilschutz und Katastrophenhilfe) ist zu prüfen.</p><p>3. Neben den bekannten Dienstformen für Armee, Zivilschutz, Feuerwehr und Katastrophenhilfe wäre ein Gemeinschaftsdienst für alle umfassend zu verstehen. Das Diskussionspapier 93 erwähnt:</p><p>- akute kollektive Notsituationen;</p><p>- besondere Langzeitaufgaben, wie die Überforderung im Gesundheitswesen, schädliche Umweltveränderungen und gesellschaftliche Umstellungen.</p><p>Weitere einzubeziehende mögliche Bereiche wären:</p><p>- Sozialdienst (Gesundheitswesen und Betreuungsaufgaben im stationären wie ambulanten Bereich);</p><p>- Friedensdienst (Entwicklungshilfe);</p><p>- Ökodienst (Naturschutz und Landwirtschaft);</p><p>- Bildungswesen und Freizeitbereich, z. B. Jugendlager, in Jugendhäusern, in der Aufgabenhilfe, Mittagstisch für Schulkinder, Familienentlastungsdienst usw.</p><p>4. Die Dienstpflicht könnte vom 18. bis 40. Altersjahr bestehen und eine bestimmte Dauer umfassen (z. B. gesamthaft mindestens ein Jahr). In der ganzen Organisation könnte sie sich stark an die Militär- bzw. Zivilschutzorganisation anlehnen, mit dem Erwerbsersatz in bestimmten Bereichen und der Einsatzleistung.</p><p>Für den Einsatz in den Gemeinden (Wald, Naturschutz) oder z. B. in der Landwirtschaft könnten angemessene Entschädigungen verlangt werden, so dass der Gemeinschaftsdienst für alle, mindestens teilweise, selbsttragend wäre.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen umfassenden Grundlagenbericht über einen obligatorischen Gemeinschaftsdienst von allen für alle erstellen zu lassen. Als Gemeinschaftsdienst könnten all jene Dienstleistungen in lebenswichtigen Bereichen bezeichnet werden, die zugunsten der staatlichen Gemeinschaft im Prinzip unentgeltlich erbracht werden.</p>
- Gemeinschaftsdienst für alle: Erarbeitung eines Grundlagenberichtes
Back to List