Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen
- ShortId
-
94.3267
- Id
-
19943267
- Updated
-
25.06.2025 02:00
- Language
-
de
- Title
-
Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bemühungen um die Gleichstellung von Mann und Frau, die berechtigt und zu unterstützen sind, haben in der Anwendung der deutschen Sprache zu zahlreichen künstlichen und gequälten Wendungen geführt. Die konsequente Doppelnennung beider Geschlechter führt beispielsweise in Gesetzestexten zu unmöglichen sprachlichen Formulierungen, die die Lesbarkeit massiv erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen. Diese Sprachanwendung lässt ausser acht, dass zahlreiche Begriffe nicht eine geschlechtliche, sondern eine übergeordnet menschliche Bedeutung haben. Dies wird auch dadurch nicht widerlegt, dass die Sprache tatsächlich für das übergeordnete Ungeschlechtliche in der Mehrheit der Fälle die maskuline Form wählt. Durch die konsequente Einführung der weiblichen und männlichen Form - beispielsweise in Gesetzestexten - wird der Sexismus nicht etwa, wie viele meinen, aus der Sprache entfernt, sondern er wird vielmehr in die Sprache eingeführt; durch diese Sprachanwendung wird der allgemeine Mensch aus der deutschen Sprache gestrichen. Der Irrtum, der dieser Sprachzerstörung zugrunde liegt, besteht in der Gleichstellung von grammatikalischer Form und Realität. Der sexistische Angriff auf die deutsche Sprache läuft auf ein Verbot all jener Vokabeln heraus, die sich zwar ganz klar von einem maskulinen Wort ableiten lassen, aber ebenso klar übergeschlechtlich gemeint sind, wie etwa Mensch, man, jeder, niemand, wer usw. Ich bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die verwaltungsinternen Richtlinien so formuliert werden, dass die Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen nicht beeinträchtigt wird.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Gestützt auf den Bericht der parlamentarischen Redaktionskommission vom 22. September 1992 zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in der Gesetzessprache und auf den Bundesratsbeschluss vom 7. Juni 1993 über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache wird von der Verwaltung ein "Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen" ausgearbeitet. Ich bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die in diesem Leitfaden formulierten Richtlinien die Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen nicht beeinträchtigen.</p>
- Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bemühungen um die Gleichstellung von Mann und Frau, die berechtigt und zu unterstützen sind, haben in der Anwendung der deutschen Sprache zu zahlreichen künstlichen und gequälten Wendungen geführt. Die konsequente Doppelnennung beider Geschlechter führt beispielsweise in Gesetzestexten zu unmöglichen sprachlichen Formulierungen, die die Lesbarkeit massiv erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen. Diese Sprachanwendung lässt ausser acht, dass zahlreiche Begriffe nicht eine geschlechtliche, sondern eine übergeordnet menschliche Bedeutung haben. Dies wird auch dadurch nicht widerlegt, dass die Sprache tatsächlich für das übergeordnete Ungeschlechtliche in der Mehrheit der Fälle die maskuline Form wählt. Durch die konsequente Einführung der weiblichen und männlichen Form - beispielsweise in Gesetzestexten - wird der Sexismus nicht etwa, wie viele meinen, aus der Sprache entfernt, sondern er wird vielmehr in die Sprache eingeführt; durch diese Sprachanwendung wird der allgemeine Mensch aus der deutschen Sprache gestrichen. Der Irrtum, der dieser Sprachzerstörung zugrunde liegt, besteht in der Gleichstellung von grammatikalischer Form und Realität. Der sexistische Angriff auf die deutsche Sprache läuft auf ein Verbot all jener Vokabeln heraus, die sich zwar ganz klar von einem maskulinen Wort ableiten lassen, aber ebenso klar übergeschlechtlich gemeint sind, wie etwa Mensch, man, jeder, niemand, wer usw. Ich bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die verwaltungsinternen Richtlinien so formuliert werden, dass die Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen nicht beeinträchtigt wird.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Gestützt auf den Bericht der parlamentarischen Redaktionskommission vom 22. September 1992 zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in der Gesetzessprache und auf den Bundesratsbeschluss vom 7. Juni 1993 über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache wird von der Verwaltung ein "Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen" ausgearbeitet. Ich bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die in diesem Leitfaden formulierten Richtlinien die Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen nicht beeinträchtigen.</p>
- Lesbarkeit von amtlichen Texten und Gesetzen
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