Besteuerung der Seeleute in der Hochseeflotte
- ShortId
-
94.3270
- Id
-
19943270
- Updated
-
25.06.2025 01:57
- Language
-
de
- Title
-
Besteuerung der Seeleute in der Hochseeflotte
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Steuerharmonisierung wurde die Quellensteuer für sämtliche Seeleute auf Schweizer Hochseeschiffen eingeführt (Art. 4 Abs. 2 Bst. f, Art. 35 Abs. 1 Bst. h StHG). Dadurch wird offenbar ab 1. Januar 1995 jeder Seemann ohne Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von seiner Nationalität, durch Bund, Kanton und Gemeinde des Firmensitzes seiner Reederei an der Quelle besteuert. Angesichts seines in der Regel bescheidenen Einkommens kann er diese Belastung selber nicht tragen, andererseits wird die Reederei angesichts der engen Margen in der internationalen Handelsschiffahrt diese Belastung nicht übernehmen. Sie wird sich deshalb zum Ausflaggen ihrer Schiffe entscheiden müssen. Diese Entwicklung wäre für die Schweiz mit Blick auf die Landesversorgung sehr bedenklich. Die durch die jüngste Bürgschaftsaktion zur Finanzierung von Hochseeschiffen (Bundesbeschluss vom 4. Juni 1992, BBl 1992 III 1004) angestrebte Erhöhung der unter Schweizer Flagge zur Verfügung stehenden Tonnage würde zunichte gemacht oder gar ins Gegenteil verkehrt.</p><p>Die Quellenbesteuerung der Seeleute ist weder europa- noch weltkonform. Alle Seenationen kennen eine faktische oder direkte Steuerbefreiung. Die EU empfiehlt ihren Mitgliedern ausdrücklich, Seeleute nicht zu besteuern.</p><p>Gegenwärtig sind rund 350 Mann auf Schweizer Hochseeschiffen beschäftigt. Die meisten von ihnen sind Ausländer, d. h. ohne Wohnsitz in der Schweiz. Der grösste Teil unter ihnen stammt aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (Kroatien, Slowenien, baltische Staaten, GUS-Staaten, Chile). Ihre geschätzten Steuerablieferungen an den Bundesfiskus dürften - nach Auffassung der Steuerverwaltung - vermutlich bei etwa 100 000 Franken liegen. Aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes werden aber auch Kantone und Gemeinden einen gleich grossen oder höheren Anteil anfordern. Diese Angaben sind hoch genug, um zur Ausflaggungsaktion der Reedereien zu führen. Dies muss vermieden werden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, eine Gesetzesrevision vorzulegen oder geeignete Massnahmen vorzuschlagen oder zu beschliessen mit dem Ziel, den heutigen Steuerstatus der Steuerbefreiung der Seeleute in der Schweizer Hochseeschiffahrt weiterhin beizubehalten.</p>
- Besteuerung der Seeleute in der Hochseeflotte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Steuerharmonisierung wurde die Quellensteuer für sämtliche Seeleute auf Schweizer Hochseeschiffen eingeführt (Art. 4 Abs. 2 Bst. f, Art. 35 Abs. 1 Bst. h StHG). Dadurch wird offenbar ab 1. Januar 1995 jeder Seemann ohne Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von seiner Nationalität, durch Bund, Kanton und Gemeinde des Firmensitzes seiner Reederei an der Quelle besteuert. Angesichts seines in der Regel bescheidenen Einkommens kann er diese Belastung selber nicht tragen, andererseits wird die Reederei angesichts der engen Margen in der internationalen Handelsschiffahrt diese Belastung nicht übernehmen. Sie wird sich deshalb zum Ausflaggen ihrer Schiffe entscheiden müssen. Diese Entwicklung wäre für die Schweiz mit Blick auf die Landesversorgung sehr bedenklich. Die durch die jüngste Bürgschaftsaktion zur Finanzierung von Hochseeschiffen (Bundesbeschluss vom 4. Juni 1992, BBl 1992 III 1004) angestrebte Erhöhung der unter Schweizer Flagge zur Verfügung stehenden Tonnage würde zunichte gemacht oder gar ins Gegenteil verkehrt.</p><p>Die Quellenbesteuerung der Seeleute ist weder europa- noch weltkonform. Alle Seenationen kennen eine faktische oder direkte Steuerbefreiung. Die EU empfiehlt ihren Mitgliedern ausdrücklich, Seeleute nicht zu besteuern.</p><p>Gegenwärtig sind rund 350 Mann auf Schweizer Hochseeschiffen beschäftigt. Die meisten von ihnen sind Ausländer, d. h. ohne Wohnsitz in der Schweiz. Der grösste Teil unter ihnen stammt aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (Kroatien, Slowenien, baltische Staaten, GUS-Staaten, Chile). Ihre geschätzten Steuerablieferungen an den Bundesfiskus dürften - nach Auffassung der Steuerverwaltung - vermutlich bei etwa 100 000 Franken liegen. Aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes werden aber auch Kantone und Gemeinden einen gleich grossen oder höheren Anteil anfordern. Diese Angaben sind hoch genug, um zur Ausflaggungsaktion der Reedereien zu führen. Dies muss vermieden werden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, eine Gesetzesrevision vorzulegen oder geeignete Massnahmen vorzuschlagen oder zu beschliessen mit dem Ziel, den heutigen Steuerstatus der Steuerbefreiung der Seeleute in der Schweizer Hochseeschiffahrt weiterhin beizubehalten.</p>
- Besteuerung der Seeleute in der Hochseeflotte
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