Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention

ShortId
94.3276
Id
19943276
Updated
10.04.2024 10:22
Language
de
Title
Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum gehören für den Bundesrat zu den wichtigsten aktuellen Gesundheitsproblemen (siehe Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995, S. 110ff.), vor allem wegen deren gesundheitsschädigenden Wirkung und der damit verbundenen Sterblichkeit. In der Schweiz sind jährlich mehr als 13 000 Todesfälle darauf zurückzuführen (10 000 allein auf das Rauchen, die wichtigste vermeidbare Todesursache). Die Gesamtzahl der Todesfälle durch illegale Drogen, Aids, Suizid und Verkehrsunfälle wird damit überstiegen.</p><p>1. Im Zusammenhang mit der Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme bereitet das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) - es ist auf nationaler Ebene für diese Probleme verantwortlich - zurzeit einen Massnahmenkatalog vor, der auf den Empfehlungen internationaler Organisationen (Weltgesundheitsorganisation, Europarat, Europäische Union) und nationaler Organisationen (Eidgenössische Expertenkommissionen für Alkohol- und Tabakfragen) basiert.</p><p>Bei der Prävention der alkoholbedingten Probleme sollten sich die Massnahmen grundsätzlich auf die Herabsetzung des problematischen Konsums, insbesondere auf die Verminderung des chronischen und unangemessenen Alkoholgenusses, ausrichten (z. B. am Steuer oder am Arbeitsplatz).</p><p>Bei der Prävention des Tabakkonsums sollten die Massnahmen bezwecken, dass die Anzahl neuer Raucherinnen und Raucher gesenkt und die Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor unfreiwilliger Beeinträchtigung geschützt werden. Ferner sollte die Zahl der Raucherinnen und Raucher, die das Rauchen aufgeben, erhöht werden.</p><p>Zudem hat der Bundesrat mit Beschluss vom 27. April 1994 entschieden, die Revision von Artikel 32bis der Bundesverfassung sowie aller anderen Bestimmungen der Bundesverfassung, bei denen Suchtmittel betroffen sind, an die Hand zu nehmen (Absinthverbot, Kleinhandelsbeschränkungen durch die Kantone, Verteilung des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung usw.). Ziel dieser Revision ist es, eine auf die Zukunft gerichtete Verfassungsgrundlage im Suchtmittelbereich zu erarbeiten.</p><p>2. Der Bund hat für die Aidsprävention eine ganze Reihe von Massnahmen eingeleitet, darunter eine breitangelegte nationale Medienkampagne, budgetiert mit jährlich 4,5 Millionen Franken.</p><p>Heute verfügt das BAG zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum über einen jährlichen Budgetbetrag von rund einer Million Franken (alle Massnahmen eingeschlossen: primäre, sekundäre und tertiäre Prävention sowie Kampagnen). Infolge dieser sehr knapp bemessenen Finanzen und des zu geringen Personalbestandes in den Bereichen Alkohol und Tabak, ist es derzeit nicht möglich, gegen Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum eine ähnliche nationale Medienkampagne wie diejenige gegen Aids durchzuführen.</p><p>Medienkampagnen sind auch nur Teil der Prävention; sie genügen allein noch keinesfalls. Trotz seines bescheidenen Handlungsspielraumes hat der Bundesrat bereits heute verschiedene Massnahmen (Finanzierungsbeiträge) zur Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme getroffen. Diese Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt, um so die beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes zu kompensieren.</p><p>Im Bereich der Prävention des Alkoholmissbrauchs sind folgende Massnahmen zu erwähnen:</p><p>- Kampagnen gegen Alkohol am Steuer wie z. B. die "Opération Nez rouge". Bei dieser in der Romandie lancierten Aktion - sie soll demnächst auf die Deutschschweiz ausgedehnt werden - geht es darum, dass während der Festtage zwischen Weihnachten und Neujahr Fahrzeuglenker, die dies wünschen, von einem "Taxidienst" mitsamt ihrem Fahrzeug nach Hause gebracht werden.</p><p>- Kampagnen, die darauf abzielen, den Konsum alkoholfreier Getränke zu fördern, wie z. B. die Aktion "Spass im Glas". Sie wird momentan nur im Kanton Bern in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Wirteverband durchgeführt und zielt darauf ab, in allen Cafés und Restaurants (Mitglieder des bernischen Wirtevereins) vier bis fünf Getränke anzubieten, die billiger sind als Alkohol.</p><p>Im Bereich der Prävention des Tabakkonsums sind folgende Massnahmen zu erwähnen:</p><p>- Nationale Kampagne mit dem Ziel, den Jugendlichen eine positive Gesundheitsbotschaft zu vermitteln. Diese richtet sich unter dem Namen "Neue Lust - Nichtrauchen" an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Sie vermittelt das positive Bild eines gesunden Verhaltens ohne Tabakkonsum. Dieses Ziel soll via Sponsoring von Disco-Abenden und Sportveranstaltungen erreicht werden.</p><p>- Allgemeine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Problematik des Tabakkonsums, z. B. "Tag des Nichtrauchens" am 31. Mai, der jährlich unter ein neues Motto gestellt wird.</p><p>Zudem sind zahlreiche Präventionsmassnahmen auf die Schule ausgerichtet, wie z. B. die Verbreitung von didaktischem Material (Software "Café Saigon") oder die Ausbildung von Schülern, die als sogenannte Multiplikatoren Informationen zur Gesundheit bei ihren Mitschülerinnen und -schülern weiterverbreiten (Programm "Smat, Schüler - Multiplikatoren Alkohol und Tabak"). Ferner ist eine breitgefächerte Informationskampagne über gesundheitsfördernde Massnahmen im Gange, die sich an die in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung richtet.</p><p>Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erklärt sich der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie privaten und halbprivaten Partnerorganisationen nationale Kampagnen im Bereich der Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme durchzuführen. Dies allerdings unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten, wie sie sich aus der Entwicklung der Bundesfinanzen ergeben.</p><p>3. Der Konsum alkoholischer Getränke hat bei uns eine lange Tradition. Alkohol ist zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens geworden. Alkoholkonsum und das Fahren eines Fahrzeuges vertragen sich indessen nicht. Der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass jeder Unfall infolge Fahrens unter Alkoholeinfluss ein Unfall zuviel ist. Seit 1990 nimmt die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten kontinuierlich ab, die absolute Zahl der alkoholbedingten Todesopfer jedoch zu. Deren Anteil an sämtlichen Verkehrstoten erreichte 1992 mit beinahe 23 Prozent einen Höchststand. Rund ein Drittel der Fahrausweisentzüge ist alkoholbedingt.</p><p>Die Trennung von Trinken und Fahren ist an sich sehr geeignet, Verkehrsunfälle zu verhüten. Dagegen erachtet der Bundesrat eine gesetzliche Null-Promille-Limite als politisch unrealistisch und praktisch nicht durchsetzbar. Auch mit Blick auf Europa scheint ihm diese Massnahme nicht opportun. Frankreich hat kürzlich die Promillegrenze von 0,8 auf 0,7 reduziert. Sollte dies während einer einjährigen Testphase zu einem nennenswerten Rückgang der alkoholbedingten Unfälle führen, soll Alkohol am Steuer bereits mit 0,5 Promille strafbar werden. In fast sämtlichen übrigen Ländern des EU/EWR-Bereichs beträgt die entsprechende Limite gegenwärtig 0,5 oder 0,8 Promille. Der Bericht "Sicherheit im Strassenverkehr" einer vom EJPD eingesetzten Expertengruppe enthält unter anderem die Empfehlung, die Promillegrenze in der Schweiz auf 0,5 herabzusetzen. Der Bundesrat hat deshalb am 20. April 1994 dem EJPD den Auftrag erteilt, die Frage im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesstellen sowie den betroffenen Instanzen und Organisationen ausserhalb des Bundes zu prüfen und im gegebenen Fall Antrag zu stellen.</p><p>Der Bundesrat prüft zurzeit weitere Massnahmen zur Unfallverhütung. Wer übermässig trinkt und trotzdem fährt, muss inskünftig mit strengeren Sanktionen rechnen. Der Fahrzeugführer soll aber auch mit höherer Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, in eine Kontrolle zu geraten. Studien auf internationaler Ebene haben klar gezeigt, dass eine Intensivierung der Kontrollen für die Verhütung alkoholbedingter Verkehrsunfälle ebenso wirksam ist wie die Verschärfung der Strafen. Die nächste Revision des Strassenverkehrsgesetzes, über die voraussichtlich im Frühjahr 1995 eine Vernehmlassung durchgeführt wird, sieht deshalb unter anderem auch eine Rechtsgrundlage für die systematische Durchführung von Atemlufttests vor.</p>
  • <p>Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Volksinitiative zur Verminderung der Alkoholprobleme und die Volksinitiative zur Verminderung der Tabakprobleme (Zwillings-Initiativen) wurde von Gegnern - zu denen auch der Bundesrat gehörte - erklärt, dass Präventionsmassnahmen zur Verminderung der in diesen Vorlagen aufgeworfenen Probleme unbestritten und notwendig seien. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit der Volksabstimmung über die Zwillings-Initiativen zur Unterstützung von Massnahmen gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch ergriffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachorganisationen eine umfassende Kampagne zu starten, welche sich in ihrer Breitenwirkung an die Kampagne gegen die Immunschwächekrankheit Aids anlehnt? Falls ja, wann ist mit einer solchen Kampagne zu rechnen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Null-Promille-Grenze eine der wirksamsten Massnahmen gegen Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss darstellt?</p>
  • Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum gehören für den Bundesrat zu den wichtigsten aktuellen Gesundheitsproblemen (siehe Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995, S. 110ff.), vor allem wegen deren gesundheitsschädigenden Wirkung und der damit verbundenen Sterblichkeit. In der Schweiz sind jährlich mehr als 13 000 Todesfälle darauf zurückzuführen (10 000 allein auf das Rauchen, die wichtigste vermeidbare Todesursache). Die Gesamtzahl der Todesfälle durch illegale Drogen, Aids, Suizid und Verkehrsunfälle wird damit überstiegen.</p><p>1. Im Zusammenhang mit der Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme bereitet das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) - es ist auf nationaler Ebene für diese Probleme verantwortlich - zurzeit einen Massnahmenkatalog vor, der auf den Empfehlungen internationaler Organisationen (Weltgesundheitsorganisation, Europarat, Europäische Union) und nationaler Organisationen (Eidgenössische Expertenkommissionen für Alkohol- und Tabakfragen) basiert.</p><p>Bei der Prävention der alkoholbedingten Probleme sollten sich die Massnahmen grundsätzlich auf die Herabsetzung des problematischen Konsums, insbesondere auf die Verminderung des chronischen und unangemessenen Alkoholgenusses, ausrichten (z. B. am Steuer oder am Arbeitsplatz).</p><p>Bei der Prävention des Tabakkonsums sollten die Massnahmen bezwecken, dass die Anzahl neuer Raucherinnen und Raucher gesenkt und die Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor unfreiwilliger Beeinträchtigung geschützt werden. Ferner sollte die Zahl der Raucherinnen und Raucher, die das Rauchen aufgeben, erhöht werden.</p><p>Zudem hat der Bundesrat mit Beschluss vom 27. April 1994 entschieden, die Revision von Artikel 32bis der Bundesverfassung sowie aller anderen Bestimmungen der Bundesverfassung, bei denen Suchtmittel betroffen sind, an die Hand zu nehmen (Absinthverbot, Kleinhandelsbeschränkungen durch die Kantone, Verteilung des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung usw.). Ziel dieser Revision ist es, eine auf die Zukunft gerichtete Verfassungsgrundlage im Suchtmittelbereich zu erarbeiten.</p><p>2. Der Bund hat für die Aidsprävention eine ganze Reihe von Massnahmen eingeleitet, darunter eine breitangelegte nationale Medienkampagne, budgetiert mit jährlich 4,5 Millionen Franken.</p><p>Heute verfügt das BAG zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum über einen jährlichen Budgetbetrag von rund einer Million Franken (alle Massnahmen eingeschlossen: primäre, sekundäre und tertiäre Prävention sowie Kampagnen). Infolge dieser sehr knapp bemessenen Finanzen und des zu geringen Personalbestandes in den Bereichen Alkohol und Tabak, ist es derzeit nicht möglich, gegen Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum eine ähnliche nationale Medienkampagne wie diejenige gegen Aids durchzuführen.</p><p>Medienkampagnen sind auch nur Teil der Prävention; sie genügen allein noch keinesfalls. Trotz seines bescheidenen Handlungsspielraumes hat der Bundesrat bereits heute verschiedene Massnahmen (Finanzierungsbeiträge) zur Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme getroffen. Diese Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt, um so die beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes zu kompensieren.</p><p>Im Bereich der Prävention des Alkoholmissbrauchs sind folgende Massnahmen zu erwähnen:</p><p>- Kampagnen gegen Alkohol am Steuer wie z. B. die "Opération Nez rouge". Bei dieser in der Romandie lancierten Aktion - sie soll demnächst auf die Deutschschweiz ausgedehnt werden - geht es darum, dass während der Festtage zwischen Weihnachten und Neujahr Fahrzeuglenker, die dies wünschen, von einem "Taxidienst" mitsamt ihrem Fahrzeug nach Hause gebracht werden.</p><p>- Kampagnen, die darauf abzielen, den Konsum alkoholfreier Getränke zu fördern, wie z. B. die Aktion "Spass im Glas". Sie wird momentan nur im Kanton Bern in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Wirteverband durchgeführt und zielt darauf ab, in allen Cafés und Restaurants (Mitglieder des bernischen Wirtevereins) vier bis fünf Getränke anzubieten, die billiger sind als Alkohol.</p><p>Im Bereich der Prävention des Tabakkonsums sind folgende Massnahmen zu erwähnen:</p><p>- Nationale Kampagne mit dem Ziel, den Jugendlichen eine positive Gesundheitsbotschaft zu vermitteln. Diese richtet sich unter dem Namen "Neue Lust - Nichtrauchen" an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Sie vermittelt das positive Bild eines gesunden Verhaltens ohne Tabakkonsum. Dieses Ziel soll via Sponsoring von Disco-Abenden und Sportveranstaltungen erreicht werden.</p><p>- Allgemeine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Problematik des Tabakkonsums, z. B. "Tag des Nichtrauchens" am 31. Mai, der jährlich unter ein neues Motto gestellt wird.</p><p>Zudem sind zahlreiche Präventionsmassnahmen auf die Schule ausgerichtet, wie z. B. die Verbreitung von didaktischem Material (Software "Café Saigon") oder die Ausbildung von Schülern, die als sogenannte Multiplikatoren Informationen zur Gesundheit bei ihren Mitschülerinnen und -schülern weiterverbreiten (Programm "Smat, Schüler - Multiplikatoren Alkohol und Tabak"). Ferner ist eine breitgefächerte Informationskampagne über gesundheitsfördernde Massnahmen im Gange, die sich an die in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung richtet.</p><p>Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erklärt sich der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie privaten und halbprivaten Partnerorganisationen nationale Kampagnen im Bereich der Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme durchzuführen. Dies allerdings unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten, wie sie sich aus der Entwicklung der Bundesfinanzen ergeben.</p><p>3. Der Konsum alkoholischer Getränke hat bei uns eine lange Tradition. Alkohol ist zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens geworden. Alkoholkonsum und das Fahren eines Fahrzeuges vertragen sich indessen nicht. Der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass jeder Unfall infolge Fahrens unter Alkoholeinfluss ein Unfall zuviel ist. Seit 1990 nimmt die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten kontinuierlich ab, die absolute Zahl der alkoholbedingten Todesopfer jedoch zu. Deren Anteil an sämtlichen Verkehrstoten erreichte 1992 mit beinahe 23 Prozent einen Höchststand. Rund ein Drittel der Fahrausweisentzüge ist alkoholbedingt.</p><p>Die Trennung von Trinken und Fahren ist an sich sehr geeignet, Verkehrsunfälle zu verhüten. Dagegen erachtet der Bundesrat eine gesetzliche Null-Promille-Limite als politisch unrealistisch und praktisch nicht durchsetzbar. Auch mit Blick auf Europa scheint ihm diese Massnahme nicht opportun. Frankreich hat kürzlich die Promillegrenze von 0,8 auf 0,7 reduziert. Sollte dies während einer einjährigen Testphase zu einem nennenswerten Rückgang der alkoholbedingten Unfälle führen, soll Alkohol am Steuer bereits mit 0,5 Promille strafbar werden. In fast sämtlichen übrigen Ländern des EU/EWR-Bereichs beträgt die entsprechende Limite gegenwärtig 0,5 oder 0,8 Promille. Der Bericht "Sicherheit im Strassenverkehr" einer vom EJPD eingesetzten Expertengruppe enthält unter anderem die Empfehlung, die Promillegrenze in der Schweiz auf 0,5 herabzusetzen. Der Bundesrat hat deshalb am 20. April 1994 dem EJPD den Auftrag erteilt, die Frage im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesstellen sowie den betroffenen Instanzen und Organisationen ausserhalb des Bundes zu prüfen und im gegebenen Fall Antrag zu stellen.</p><p>Der Bundesrat prüft zurzeit weitere Massnahmen zur Unfallverhütung. Wer übermässig trinkt und trotzdem fährt, muss inskünftig mit strengeren Sanktionen rechnen. Der Fahrzeugführer soll aber auch mit höherer Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, in eine Kontrolle zu geraten. Studien auf internationaler Ebene haben klar gezeigt, dass eine Intensivierung der Kontrollen für die Verhütung alkoholbedingter Verkehrsunfälle ebenso wirksam ist wie die Verschärfung der Strafen. Die nächste Revision des Strassenverkehrsgesetzes, über die voraussichtlich im Frühjahr 1995 eine Vernehmlassung durchgeführt wird, sieht deshalb unter anderem auch eine Rechtsgrundlage für die systematische Durchführung von Atemlufttests vor.</p>
    • <p>Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Volksinitiative zur Verminderung der Alkoholprobleme und die Volksinitiative zur Verminderung der Tabakprobleme (Zwillings-Initiativen) wurde von Gegnern - zu denen auch der Bundesrat gehörte - erklärt, dass Präventionsmassnahmen zur Verminderung der in diesen Vorlagen aufgeworfenen Probleme unbestritten und notwendig seien. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit der Volksabstimmung über die Zwillings-Initiativen zur Unterstützung von Massnahmen gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch ergriffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachorganisationen eine umfassende Kampagne zu starten, welche sich in ihrer Breitenwirkung an die Kampagne gegen die Immunschwächekrankheit Aids anlehnt? Falls ja, wann ist mit einer solchen Kampagne zu rechnen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Null-Promille-Grenze eine der wirksamsten Massnahmen gegen Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss darstellt?</p>
    • Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention

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