Umwandlung der Goldreserven der Nationalbank

ShortId
94.3279
Id
19943279
Updated
10.04.2024 13:04
Language
de
Title
Umwandlung der Goldreserven der Nationalbank
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Goldreserven der Nationalbank belaufen sich auf rund 40 bis 50 Milliarden Franken. Sie stammen aus der Zeit, als die Nationalbank (nach Art. 39 BV) verpflichtet war, Banknoten in Gold einzulösen, und die Notenmenge durch Gold gedeckt sein musste. Die Nationalbank ist dieser Verpflichtung längst enthoben.</p><p>Dieser riesige Goldschatz wirft keinen Ertrag ab - kostet jedoch Lager- und Depotgebühren. Es ist deshalb sinnvoll, diese Goldreserven sukzessive in ertragsbringende Wertpapiere umzuwandeln. Diese Wertpapiere würden dann die Funktion zusätzlicher Währungsreserven übernehmen. Wir schlagen deshalb vor, rund 50 Prozent der Goldreserven derart umzuwandeln. Es versteht sich von selbst, dass dies nicht auf einen Schlag geschehen soll, um einen Preiszusammenbruch zu verhindern.</p><p>Der zusätzliche Gewinn der Nationalbank sollte in geeigneter Form der öffentlichen Hand zugute kommen. In diesem Zusammenhang wäre die starre Regel bezüglich der Verteilung zwischen Bund und Kantonen zu prüfen. Es stellt sich auch die Frage, ob dieser Gewinn nicht sinnvollerweise für die Sicherung der Sozialversicherungen verwendet werden sollte, da sich deren Finanzierung durch Lohnprozente zusehends als problematisch erweist.</p>
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank verfügt seit 1976 unverändert über rund 2600 Tonnen Gold. Für die Bewertung dieser Goldvorräte ist der Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1971 über die Festsetzung der Goldparität des Frankens (SR 941.102) massgebend; danach entspricht 1 Kilogramm Gold rund 4595 Franken. Der Goldbestand der Nationalbank ist deshalb mit rund 11,9 Milliarden Franken bilanziert. Gemäss Artikel 22 Nationalbankgesetz darf die Nationalbank An- und Verkäufe von Gold nur zum Paritätskurs vornehmen, welcher derzeit etwa einen Viertel des Marktpreises beträgt.</p><p>Nach Artikel 19 Absatz 2 Nationalbankgesetz müssen zudem mindestens 40 Prozent der im Umlauf befindlichen Noten durch Gold gedeckt sein. Ende 1993 betrug die Golddeckung des Notenumlaufs noch 44,3 Prozent. Diese Rechtslage steht auch einer teilweisen Umwandlung der Goldreserven in ertragsbringende Wertpapiere entgegen, könnte die "Umwandlung" doch nicht ohne vorgängige Veräusserung des Goldes vollzogen werden.</p><p>Neben den rechtlichen Schranken sprechen jedoch überzeugende wirtschaftliche Gründe gegen eine Teilveräusserung der Goldbestände zum Zweck, den dadurch entstehenden Gewinn zugunsten der öffentlichen Hand zu verwenden. Den Goldreserven der Nationalbank kommen auch heute wichtige Funktionen zu.</p><p>Zunächst ist die Vorsorge für Krisenzeiten zu nennen. Es ist möglich, dass lebenswichtige Importe (Rohstoffe, Energieträger) in schweren Krisenlagen (kriegerische Ereignisse, Boykotte, Finanzkrisen) nicht mit Devisen bezahlt werden können, sondern dass für ihre Bezahlung Gold gefordert wird. Wieviel Gold zur Krisenvorsorge gehalten werden sollte, ist schwierig festzulegen. Immerhin hat die Schweiz 1993 Rohstoffe, Halbfabrikate und Energieträger im Wert von über 30 Milliarden Franken eingeführt. Verglichen damit nimmt sich der Goldbestand der Nationalbank nicht zu hoch aus.</p><p>Das Wissen um die Verfügbarkeit "krisenfester" internationaler Zahlungsmittel bei der Nationalbank stärkt aber auch die Kreditwürdigkeit der Schweiz sowie das Vertrauen der Anleger in den Schweizerfranken. Mit einer attraktiven Anlagewährung ist bekanntlich der Vorteil niedriger Realzinssätze verbunden. Goldverkäufe, um die Staatsdefizite zu verringern, könnten das internationale Vertrauen in die Schweiz beeinträchtigen. Es entstünde der Eindruck, die schweizerische Politik sei unfähig, die Staatsfinanzen aus eigener Kraft zu sanieren.</p><p>Das Gold der Nationalbank wirft keine Zinserträge ab und verursacht zudem Lagerhaltungskosten. Unter diesem Gesichtspunkt scheinen ertragsbringende Wertpapiere interessanter. Doch kann Gold nicht einfach mit anderen Kapitalanlagen verglichen werden. Den niedrigen Renditen auf den Goldbeständen in normalen Zeiten steht der Nutzen gegenüber, den Gold in schweren Krisenfällen haben kann. Insbesondere dürfte der reale Wert des Goldes in Finanzkrisen beträchtlich steigen. In diesem Sinne bringt Gold auch Diversifikationsvorteile für das Währungsreserveportefeuille einer Notenbank. Nicht umsonst bewerten gerade grosse stabilitätsorientierte Länder der Zehnergruppe (Deutschland, USA, Japan) ihre offiziellen Goldreserven ebenfalls konservativ zum früheren Paritätspreis und sahen bisher davon ab, ihre Goldbestände durch verzinsliche Nominalwertanlagen zu ersetzen.</p><p>Heute die Goldbestände der Nationalbank zu veräussern, um damit Gewinne an die öffentliche Hand abzuführen, käme in den Augen des Bundesrates einem leichtsinnigen Verschleudern des schweizerischen "Familiensilbers" gleich.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie ein Teil (rund die Hälfte) der Goldreserven der Nationalbank sukzessive in ertragsbringende Wertpapiere umgewandelt werden kann. Er wird weiter eingeladen zu prüfen, wie der dadurch entstehende zusätzliche Gewinn der Nationalbank zugunsten der öffentlichen Hand verwendet werden kann.</p>
  • Umwandlung der Goldreserven der Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Goldreserven der Nationalbank belaufen sich auf rund 40 bis 50 Milliarden Franken. Sie stammen aus der Zeit, als die Nationalbank (nach Art. 39 BV) verpflichtet war, Banknoten in Gold einzulösen, und die Notenmenge durch Gold gedeckt sein musste. Die Nationalbank ist dieser Verpflichtung längst enthoben.</p><p>Dieser riesige Goldschatz wirft keinen Ertrag ab - kostet jedoch Lager- und Depotgebühren. Es ist deshalb sinnvoll, diese Goldreserven sukzessive in ertragsbringende Wertpapiere umzuwandeln. Diese Wertpapiere würden dann die Funktion zusätzlicher Währungsreserven übernehmen. Wir schlagen deshalb vor, rund 50 Prozent der Goldreserven derart umzuwandeln. Es versteht sich von selbst, dass dies nicht auf einen Schlag geschehen soll, um einen Preiszusammenbruch zu verhindern.</p><p>Der zusätzliche Gewinn der Nationalbank sollte in geeigneter Form der öffentlichen Hand zugute kommen. In diesem Zusammenhang wäre die starre Regel bezüglich der Verteilung zwischen Bund und Kantonen zu prüfen. Es stellt sich auch die Frage, ob dieser Gewinn nicht sinnvollerweise für die Sicherung der Sozialversicherungen verwendet werden sollte, da sich deren Finanzierung durch Lohnprozente zusehends als problematisch erweist.</p>
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank verfügt seit 1976 unverändert über rund 2600 Tonnen Gold. Für die Bewertung dieser Goldvorräte ist der Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1971 über die Festsetzung der Goldparität des Frankens (SR 941.102) massgebend; danach entspricht 1 Kilogramm Gold rund 4595 Franken. Der Goldbestand der Nationalbank ist deshalb mit rund 11,9 Milliarden Franken bilanziert. Gemäss Artikel 22 Nationalbankgesetz darf die Nationalbank An- und Verkäufe von Gold nur zum Paritätskurs vornehmen, welcher derzeit etwa einen Viertel des Marktpreises beträgt.</p><p>Nach Artikel 19 Absatz 2 Nationalbankgesetz müssen zudem mindestens 40 Prozent der im Umlauf befindlichen Noten durch Gold gedeckt sein. Ende 1993 betrug die Golddeckung des Notenumlaufs noch 44,3 Prozent. Diese Rechtslage steht auch einer teilweisen Umwandlung der Goldreserven in ertragsbringende Wertpapiere entgegen, könnte die "Umwandlung" doch nicht ohne vorgängige Veräusserung des Goldes vollzogen werden.</p><p>Neben den rechtlichen Schranken sprechen jedoch überzeugende wirtschaftliche Gründe gegen eine Teilveräusserung der Goldbestände zum Zweck, den dadurch entstehenden Gewinn zugunsten der öffentlichen Hand zu verwenden. Den Goldreserven der Nationalbank kommen auch heute wichtige Funktionen zu.</p><p>Zunächst ist die Vorsorge für Krisenzeiten zu nennen. Es ist möglich, dass lebenswichtige Importe (Rohstoffe, Energieträger) in schweren Krisenlagen (kriegerische Ereignisse, Boykotte, Finanzkrisen) nicht mit Devisen bezahlt werden können, sondern dass für ihre Bezahlung Gold gefordert wird. Wieviel Gold zur Krisenvorsorge gehalten werden sollte, ist schwierig festzulegen. Immerhin hat die Schweiz 1993 Rohstoffe, Halbfabrikate und Energieträger im Wert von über 30 Milliarden Franken eingeführt. Verglichen damit nimmt sich der Goldbestand der Nationalbank nicht zu hoch aus.</p><p>Das Wissen um die Verfügbarkeit "krisenfester" internationaler Zahlungsmittel bei der Nationalbank stärkt aber auch die Kreditwürdigkeit der Schweiz sowie das Vertrauen der Anleger in den Schweizerfranken. Mit einer attraktiven Anlagewährung ist bekanntlich der Vorteil niedriger Realzinssätze verbunden. Goldverkäufe, um die Staatsdefizite zu verringern, könnten das internationale Vertrauen in die Schweiz beeinträchtigen. Es entstünde der Eindruck, die schweizerische Politik sei unfähig, die Staatsfinanzen aus eigener Kraft zu sanieren.</p><p>Das Gold der Nationalbank wirft keine Zinserträge ab und verursacht zudem Lagerhaltungskosten. Unter diesem Gesichtspunkt scheinen ertragsbringende Wertpapiere interessanter. Doch kann Gold nicht einfach mit anderen Kapitalanlagen verglichen werden. Den niedrigen Renditen auf den Goldbeständen in normalen Zeiten steht der Nutzen gegenüber, den Gold in schweren Krisenfällen haben kann. Insbesondere dürfte der reale Wert des Goldes in Finanzkrisen beträchtlich steigen. In diesem Sinne bringt Gold auch Diversifikationsvorteile für das Währungsreserveportefeuille einer Notenbank. Nicht umsonst bewerten gerade grosse stabilitätsorientierte Länder der Zehnergruppe (Deutschland, USA, Japan) ihre offiziellen Goldreserven ebenfalls konservativ zum früheren Paritätspreis und sahen bisher davon ab, ihre Goldbestände durch verzinsliche Nominalwertanlagen zu ersetzen.</p><p>Heute die Goldbestände der Nationalbank zu veräussern, um damit Gewinne an die öffentliche Hand abzuführen, käme in den Augen des Bundesrates einem leichtsinnigen Verschleudern des schweizerischen "Familiensilbers" gleich.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie ein Teil (rund die Hälfte) der Goldreserven der Nationalbank sukzessive in ertragsbringende Wertpapiere umgewandelt werden kann. Er wird weiter eingeladen zu prüfen, wie der dadurch entstehende zusätzliche Gewinn der Nationalbank zugunsten der öffentlichen Hand verwendet werden kann.</p>
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