Mehrwertsteuer. Behandlung des Leasing
- ShortId
-
94.3285
- Id
-
19943285
- Updated
-
10.04.2024 14:11
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer. Behandlung des Leasing
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bis zum 31. Dezember 1994 unterliegt jede Investition und jede Anschaffung eines Ausrüstungsgegenstands der Warenumsatzsteuer (WUSt). Für diese Steuer gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wenn man Investitionsgüter durch eine Leasinggesellschaft beschafft, entrichtet diese Gesellschaft die Verbrauchssteuer und überwälzt sie auf die Monatsraten. Mit dem Systemwechsel der Verbrauchssteuer auf den 1. Januar 1994 unterliegen die Ratenzahlungen bei Leasinggeschäften der Mehrwertsteuer; damit ergibt sich für geleaste Objekte, die vor diesem Datum beschafft worden sind, eine doppelte Steuerbelastung. </p><p>Beispiele: </p><p>Objekt</p><p>Produktionsausrüstung</p><p>Lieferwagen</p><p>Privatwagen</p><p>Allgemeine Bedingungen</p><p>- Zinssatz (in Prozent)</p><p>- Anzahl Monatsraten</p><p>- Vorsteuerabzug</p><p>Anschaffungspreis</p><p>6,00</p><p>60</p><p>ja</p><p>1.000.000,--</p><p>6,00</p><p>36</p><p>ja</p><p>40.000,--</p><p>6,00</p><p>36</p><p>nein</p><p>40.000,--</p><p>Investitionen, die bis zum 31.12.94 getätigt worden sind</p><p>WUSt</p><p>Monatsraten (bis 31.12.94)</p><p>Abzugsberechtigte MWST (ab 1.1.95</p><p>Nicht abzugsberechtigte MWST (ab 1.1.95)</p><p>62000,--</p><p>20.429,30</p><p>1.327,90</p><p>-,--</p><p>2.480,--</p><p>1.285,90</p><p>83,60</p><p>-,--</p><p>2.480,--</p><p>1.285,90</p><p>-,--</p><p>83,60</p><p>Monatsraten netto </p><p>20.429,30</p><p>1.285,90</p><p>1.369,50</p><p>Investitionen, die nach dem 1.1.95 getätigt werden</p><p>Monatsraten </p><p>Abzugsberechtige MWST</p><p>Nicht abzugsberechtige MWST</p><p>19.236,60</p><p>1.250,40</p><p>-,--</p><p>1.210,80</p><p>78,80</p><p>-,--</p><p>1.210,80</p><p>-,--</p><p>78,80</p><p>Monatrate Netto</p><p>19.236,60</p><p>1.289,50</p><p>1.289,50</p><p>Wie aus den Beispielen ersichtlich ist, tragen die Privatpersonen und die Selbständigerwerbenden, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, direkt die doppelte Steuerbelastung. Der Endverbraucher trägt sie am Ende der Produktions-Verbrauchs-Kette. Um die Doppelbesteuerung zu beseitigen, müssten Güter, die Gegenstand eines Leasingvertrags sind, der vor dem 31. Dezember 1994 abgeschlossen wurde oder wird, von der Mehrwertsteuer befreit werden. Im Sinne der Revitalisierung der Wirtschaft könnte eine solche Befreiung bei den Uebergangsbestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung vorgesehen werden.</p>
- <p>Seit einigen Jahren finanziert die Industrie immer häufiger Investitionsgüter mit Hilfe von Leasing. Für die Güter, die vor dem 31. Dezember 1994 geleast wurden, wurde oder wird der Wust-Satz für Investitionsgüter von 6,2 Prozent erhoben. Ab dem 1. Januar 1995 unterliegen nun die Ratenzahlungen für Leasinggeschäfte der Mehrwertbesteuerung, gleichgültig ab welchem Datum das Objekt geleast worden war. Diese Bestimmung wird zu Wettbewerbsverzerrungen führen im Vergleich zu Gütern, deren Beschaffung auf das Jahr 1995 verschoben wurde, weil letztere vom Vorsteuerabzug profitieren werden.</p><p>Diese doppelte Belastung durch Verbrauchssteuern wird direkt spürbar für die Konsumentinnen und Konsumenten, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können; das Gleiche ist aber auch für die Wirtschaft der Fall, die mit einer immer schärferen Konkurrenz fertig werden muss: Um konkurrenzfähig zu sein, muss die Schweizer Industrie ihre Produktionskosten senken; diese doppelte Besteuerung wird nun aber auch für den Endkonsumenten spürbar werden, dessen Wahl sicherlich auf ausländische Produkte fallen wird, die nicht mit dieser neuen Form der "taxe occulte" auf Leasinggütern bestraft werden.</p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, in der Mehrwertsteuer-Verordnung Übergangsbestimmungen einzuführen, welche die Befreiung von Leasingratenzahlungen von der Mehrwertsteuer ermöglichen, wenn der Leasingvertrag vor dem 31. Dezember 1994 abgeschlossen und die Wust vom Abschluss des Leasingvertrages an erhoben worden ist?</p><p>2. Sind Übergangsbestimmungen vorgesehen für Personen, die einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen können und deshalb zweimal eine Verbrauchssteuer entrichten müssen?</p>
- Mehrwertsteuer. Behandlung des Leasing
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bis zum 31. Dezember 1994 unterliegt jede Investition und jede Anschaffung eines Ausrüstungsgegenstands der Warenumsatzsteuer (WUSt). Für diese Steuer gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wenn man Investitionsgüter durch eine Leasinggesellschaft beschafft, entrichtet diese Gesellschaft die Verbrauchssteuer und überwälzt sie auf die Monatsraten. Mit dem Systemwechsel der Verbrauchssteuer auf den 1. Januar 1994 unterliegen die Ratenzahlungen bei Leasinggeschäften der Mehrwertsteuer; damit ergibt sich für geleaste Objekte, die vor diesem Datum beschafft worden sind, eine doppelte Steuerbelastung. </p><p>Beispiele: </p><p>Objekt</p><p>Produktionsausrüstung</p><p>Lieferwagen</p><p>Privatwagen</p><p>Allgemeine Bedingungen</p><p>- Zinssatz (in Prozent)</p><p>- Anzahl Monatsraten</p><p>- Vorsteuerabzug</p><p>Anschaffungspreis</p><p>6,00</p><p>60</p><p>ja</p><p>1.000.000,--</p><p>6,00</p><p>36</p><p>ja</p><p>40.000,--</p><p>6,00</p><p>36</p><p>nein</p><p>40.000,--</p><p>Investitionen, die bis zum 31.12.94 getätigt worden sind</p><p>WUSt</p><p>Monatsraten (bis 31.12.94)</p><p>Abzugsberechtigte MWST (ab 1.1.95</p><p>Nicht abzugsberechtigte MWST (ab 1.1.95)</p><p>62000,--</p><p>20.429,30</p><p>1.327,90</p><p>-,--</p><p>2.480,--</p><p>1.285,90</p><p>83,60</p><p>-,--</p><p>2.480,--</p><p>1.285,90</p><p>-,--</p><p>83,60</p><p>Monatsraten netto </p><p>20.429,30</p><p>1.285,90</p><p>1.369,50</p><p>Investitionen, die nach dem 1.1.95 getätigt werden</p><p>Monatsraten </p><p>Abzugsberechtige MWST</p><p>Nicht abzugsberechtige MWST</p><p>19.236,60</p><p>1.250,40</p><p>-,--</p><p>1.210,80</p><p>78,80</p><p>-,--</p><p>1.210,80</p><p>-,--</p><p>78,80</p><p>Monatrate Netto</p><p>19.236,60</p><p>1.289,50</p><p>1.289,50</p><p>Wie aus den Beispielen ersichtlich ist, tragen die Privatpersonen und die Selbständigerwerbenden, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, direkt die doppelte Steuerbelastung. Der Endverbraucher trägt sie am Ende der Produktions-Verbrauchs-Kette. Um die Doppelbesteuerung zu beseitigen, müssten Güter, die Gegenstand eines Leasingvertrags sind, der vor dem 31. Dezember 1994 abgeschlossen wurde oder wird, von der Mehrwertsteuer befreit werden. Im Sinne der Revitalisierung der Wirtschaft könnte eine solche Befreiung bei den Uebergangsbestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung vorgesehen werden.</p>
- <p>Seit einigen Jahren finanziert die Industrie immer häufiger Investitionsgüter mit Hilfe von Leasing. Für die Güter, die vor dem 31. Dezember 1994 geleast wurden, wurde oder wird der Wust-Satz für Investitionsgüter von 6,2 Prozent erhoben. Ab dem 1. Januar 1995 unterliegen nun die Ratenzahlungen für Leasinggeschäfte der Mehrwertbesteuerung, gleichgültig ab welchem Datum das Objekt geleast worden war. Diese Bestimmung wird zu Wettbewerbsverzerrungen führen im Vergleich zu Gütern, deren Beschaffung auf das Jahr 1995 verschoben wurde, weil letztere vom Vorsteuerabzug profitieren werden.</p><p>Diese doppelte Belastung durch Verbrauchssteuern wird direkt spürbar für die Konsumentinnen und Konsumenten, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können; das Gleiche ist aber auch für die Wirtschaft der Fall, die mit einer immer schärferen Konkurrenz fertig werden muss: Um konkurrenzfähig zu sein, muss die Schweizer Industrie ihre Produktionskosten senken; diese doppelte Besteuerung wird nun aber auch für den Endkonsumenten spürbar werden, dessen Wahl sicherlich auf ausländische Produkte fallen wird, die nicht mit dieser neuen Form der "taxe occulte" auf Leasinggütern bestraft werden.</p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, in der Mehrwertsteuer-Verordnung Übergangsbestimmungen einzuführen, welche die Befreiung von Leasingratenzahlungen von der Mehrwertsteuer ermöglichen, wenn der Leasingvertrag vor dem 31. Dezember 1994 abgeschlossen und die Wust vom Abschluss des Leasingvertrages an erhoben worden ist?</p><p>2. Sind Übergangsbestimmungen vorgesehen für Personen, die einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen können und deshalb zweimal eine Verbrauchssteuer entrichten müssen?</p>
- Mehrwertsteuer. Behandlung des Leasing
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