Förderung der Bienenzucht

ShortId
94.3300
Id
19943300
Updated
10.04.2024 08:09
Language
de
Title
Förderung der Bienenzucht
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Forschung und Beratung im Bereich der Bienenzucht dienen der Erhaltung der Imkerei, die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Natur, bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen, volkswirtschaftlich wie ökologisch von grossem Nutzen ist. Die Bienenzucht ist aber heute stark gefährdet.</p><p>Als erster Aspekt sind die Krankheiten zu nennen: Die Bienenseuchen haben die Imkerei periodisch wiederholt in ihrem Lebensnerv zu treffen versucht (Faulbrut, Sauerbrut, Milbenseuchen, Virosen). Der Bund nahm deshalb die staatliche Bekämpfung wichtiger Bienenkrankheiten im Tierseuchengesetz auf. Die Bienenseuche Varroa ist als jüngstes Glied in dieser Kette von Krankheitszügen noch nicht in allen Belangen erforscht. Die in der Tierseuchenverordnung verankerten Aufgaben des Bundes dürfen deshalb nicht vernachlässigt werden. Unter Abgeltung könnten die Aufgaben im Bereich des Bienengesundsheitsdienstes vermehrt an die Kantone delegiert werden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Aufgabenteilung?</p><p>Ein zweiter Aspekt ist die internationale Forschungszusammenarbeit, die vom Bund nicht vernachlässigt werden darf. Bienenkrankheiten entwickeln sich im angrenzenden Ausland ähnlich. Der Austausch von Forschungsergebnissen würde Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergismen wecken. Allerdings darf die Forschungsarbeit in der Sektion Bienen der Forschungsanstalt Liebefeld-Bern nicht geschwächt werden, sonst wäre die angestrebte Forschungstätigkeit mit dem Ausland unrealistisch. Wir möchten dabei den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, an sein Versprechen erinnern, das er nach der Interpellation von Ständerätin Esther Bührer (Sommersession 6. Juni 1990) abgegeben und von Unterstützung der Bienenzucht in bezug auf die Varroatose gesprochen hat.</p><p>Der dritte Aspekt betrifft die Innovationsförderung im Bereich der Imkerei. Die Bienenzucht hält zwar bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen (Obst, Raps, Samenproduktion) eine wichtige Funktion inne. Diese Bestäubungsleistung ist mit den ökologischen Leistungen im Bereich des Pflanzenbaues und der Tierhaltung vergleichbar, sie wird aber vom Bund - im Gegensatz zum Ausland - nicht abgegolten. Die einheimische Bienenzucht fällt diesbezüglich aus dem Rahmen der Förderungsmassnahmen im Bereich der Agrarpolitik, weil ihr die "Bodenabhängigkeit" fehlt. Eine Unterstützung des Bundes in Form von ökologisch begründeten Direktzahlungen für die Bienenzucht wäre im Hinblick auf die schwierig gewordenen Verhältnisse im Honigabsatz (Freihandel) wichtig. Dies würde gleich lange Spiesse gegenüber der ausländischen Konkurrenz schaffen. Im Bereich der Innovationsförderung werden beispielsweise in Frankreich für junge Imkerbetriebe Starthilfen und Risikobeiträge gesprochen, in Italien Arbeitskosten übernommen (und gleichzeitig wird Honig für den Export in die Schweiz als Drittland der EU verbilligt).</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Förderung der Bienenzucht als Nischenproduktion?</p><p>Wie stellt er sich zur Bestäubungsprämie?</p><p>Wie stellt er sich zur Förderung der Bienenzucht im Dienste der Umwelterziehung?</p>
  • <p>Die Sektion Bienen der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM) ist, in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsinstituten, seit über zehn Jahren in der Varroatoseforschung tätig. Sie informiert die Imkerschaft in zahlreichen Kursen, Versammlungen und in Fachzeitschriften über Wesen und Bekämpfung dieser Krankheit.</p><p>Auch die Bienenzucht als Nischenproduktion wird der Bund weiterhin über die Sektion Bienen fördern. Zusätzlich richtet er an die Kosten der bienenwirtschaftlichen Kurse und Vorträge sowie an die Beratung Beiträge in der Höhe von rund 160 000 Franken (1993) aus. In dieser Beratungstätigkeit kommen auch Umweltprobleme, so z. B. die Rassenvielfalt, zur Sprache.</p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 1. Juli 1992 beschlossenen Redimensionierung der sieben eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (u. a. Abbau von rund 100 Etatstellen) musste aber auch die Sektion Bienen auf mögliche Einsparungen hin untersucht werden. Insbesondere wurde die Frage gestellt, welche Synergien sich durch eine Verlegung der Sektion Bienen von der FAM in die eidgenössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW) ergeben würden. Aus diesem Grund wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe aus Vertretern der FAM, der FAW und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) eingesetzt.</p><p>Aufgrund eines von der Arbeitsgruppe vorgelegten Berichtes wurde von einer Verlegung nach Wädenswil abgesehen. Die Zahl der Etatstellen muss aber von sieben auf fünf reduziert werden. Dies wird zwangsläufig zu einem gewissen Abbau von Dienstleistungen führen. Die Vorschläge der FAM bezüglich vorzunehmende Kürzungen in der Sektion Bienen wurden den interessierten Kreisen (Bienenzuchtvereine, BVET, Kantonstierärzte) am 27. April 1994 in einer gemeinsamen Sitzung im Liebefeld vorgestellt. Dabei wurde eine kleine Arbeitsgruppe bestimmt, die sich über die künftigen Schwerpunkte der Bienenforschung und Beratung äussern soll. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls abgeklärt werden, inwieweit Dienstleistungen der Sektion Bienen über Drittmittel finanziert werden könnten. Ein Bericht wird im letzten Quartal dieses Jahres erwartet.</p><p>Was die vom Interpellanten in seiner Begründung aufgeworfene Frage betreffend die Abgeltung der Bestäubungsleistungen der Bienen durch Direktzahlungen anbelangt, so unterstützt der Bund mit produktungebundenen Beiträgen gemäss Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes besondere ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. So leistet er unter anderem Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen. Damit fördert er die natürliche Artenvielfalt, was indirekt auch der Imkerei zugute kommt. Eine direkte Förderung der Bienenhaltung mittels Direktzahlungen für besondere ökologische Leistungen ist nicht möglich.</p>
  • <p>Die Aktualität der Bienenseuche Varroa hat an Bedeutung leider nicht eingebüsst. Forschung in bezug auf die Resistenz- und Rückstandsproblematik ist um so dringlicher, als sich die ersten Anzeichen der Wirkungslosigkeit von bekannten Varroabekämpfungsmitteln zeigen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Varroatoseforschung sowie die Bienenzucht zu fördern?</p>
  • Förderung der Bienenzucht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Forschung und Beratung im Bereich der Bienenzucht dienen der Erhaltung der Imkerei, die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Natur, bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen, volkswirtschaftlich wie ökologisch von grossem Nutzen ist. Die Bienenzucht ist aber heute stark gefährdet.</p><p>Als erster Aspekt sind die Krankheiten zu nennen: Die Bienenseuchen haben die Imkerei periodisch wiederholt in ihrem Lebensnerv zu treffen versucht (Faulbrut, Sauerbrut, Milbenseuchen, Virosen). Der Bund nahm deshalb die staatliche Bekämpfung wichtiger Bienenkrankheiten im Tierseuchengesetz auf. Die Bienenseuche Varroa ist als jüngstes Glied in dieser Kette von Krankheitszügen noch nicht in allen Belangen erforscht. Die in der Tierseuchenverordnung verankerten Aufgaben des Bundes dürfen deshalb nicht vernachlässigt werden. Unter Abgeltung könnten die Aufgaben im Bereich des Bienengesundsheitsdienstes vermehrt an die Kantone delegiert werden. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Aufgabenteilung?</p><p>Ein zweiter Aspekt ist die internationale Forschungszusammenarbeit, die vom Bund nicht vernachlässigt werden darf. Bienenkrankheiten entwickeln sich im angrenzenden Ausland ähnlich. Der Austausch von Forschungsergebnissen würde Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergismen wecken. Allerdings darf die Forschungsarbeit in der Sektion Bienen der Forschungsanstalt Liebefeld-Bern nicht geschwächt werden, sonst wäre die angestrebte Forschungstätigkeit mit dem Ausland unrealistisch. Wir möchten dabei den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, an sein Versprechen erinnern, das er nach der Interpellation von Ständerätin Esther Bührer (Sommersession 6. Juni 1990) abgegeben und von Unterstützung der Bienenzucht in bezug auf die Varroatose gesprochen hat.</p><p>Der dritte Aspekt betrifft die Innovationsförderung im Bereich der Imkerei. Die Bienenzucht hält zwar bei der Bestäubung pflanzlicher Kulturen (Obst, Raps, Samenproduktion) eine wichtige Funktion inne. Diese Bestäubungsleistung ist mit den ökologischen Leistungen im Bereich des Pflanzenbaues und der Tierhaltung vergleichbar, sie wird aber vom Bund - im Gegensatz zum Ausland - nicht abgegolten. Die einheimische Bienenzucht fällt diesbezüglich aus dem Rahmen der Förderungsmassnahmen im Bereich der Agrarpolitik, weil ihr die "Bodenabhängigkeit" fehlt. Eine Unterstützung des Bundes in Form von ökologisch begründeten Direktzahlungen für die Bienenzucht wäre im Hinblick auf die schwierig gewordenen Verhältnisse im Honigabsatz (Freihandel) wichtig. Dies würde gleich lange Spiesse gegenüber der ausländischen Konkurrenz schaffen. Im Bereich der Innovationsförderung werden beispielsweise in Frankreich für junge Imkerbetriebe Starthilfen und Risikobeiträge gesprochen, in Italien Arbeitskosten übernommen (und gleichzeitig wird Honig für den Export in die Schweiz als Drittland der EU verbilligt).</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Förderung der Bienenzucht als Nischenproduktion?</p><p>Wie stellt er sich zur Bestäubungsprämie?</p><p>Wie stellt er sich zur Förderung der Bienenzucht im Dienste der Umwelterziehung?</p>
    • <p>Die Sektion Bienen der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM) ist, in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsinstituten, seit über zehn Jahren in der Varroatoseforschung tätig. Sie informiert die Imkerschaft in zahlreichen Kursen, Versammlungen und in Fachzeitschriften über Wesen und Bekämpfung dieser Krankheit.</p><p>Auch die Bienenzucht als Nischenproduktion wird der Bund weiterhin über die Sektion Bienen fördern. Zusätzlich richtet er an die Kosten der bienenwirtschaftlichen Kurse und Vorträge sowie an die Beratung Beiträge in der Höhe von rund 160 000 Franken (1993) aus. In dieser Beratungstätigkeit kommen auch Umweltprobleme, so z. B. die Rassenvielfalt, zur Sprache.</p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 1. Juli 1992 beschlossenen Redimensionierung der sieben eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (u. a. Abbau von rund 100 Etatstellen) musste aber auch die Sektion Bienen auf mögliche Einsparungen hin untersucht werden. Insbesondere wurde die Frage gestellt, welche Synergien sich durch eine Verlegung der Sektion Bienen von der FAM in die eidgenössische landwirtschaftliche Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW) ergeben würden. Aus diesem Grund wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe aus Vertretern der FAM, der FAW und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) eingesetzt.</p><p>Aufgrund eines von der Arbeitsgruppe vorgelegten Berichtes wurde von einer Verlegung nach Wädenswil abgesehen. Die Zahl der Etatstellen muss aber von sieben auf fünf reduziert werden. Dies wird zwangsläufig zu einem gewissen Abbau von Dienstleistungen führen. Die Vorschläge der FAM bezüglich vorzunehmende Kürzungen in der Sektion Bienen wurden den interessierten Kreisen (Bienenzuchtvereine, BVET, Kantonstierärzte) am 27. April 1994 in einer gemeinsamen Sitzung im Liebefeld vorgestellt. Dabei wurde eine kleine Arbeitsgruppe bestimmt, die sich über die künftigen Schwerpunkte der Bienenforschung und Beratung äussern soll. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls abgeklärt werden, inwieweit Dienstleistungen der Sektion Bienen über Drittmittel finanziert werden könnten. Ein Bericht wird im letzten Quartal dieses Jahres erwartet.</p><p>Was die vom Interpellanten in seiner Begründung aufgeworfene Frage betreffend die Abgeltung der Bestäubungsleistungen der Bienen durch Direktzahlungen anbelangt, so unterstützt der Bund mit produktungebundenen Beiträgen gemäss Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes besondere ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. So leistet er unter anderem Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen. Damit fördert er die natürliche Artenvielfalt, was indirekt auch der Imkerei zugute kommt. Eine direkte Förderung der Bienenhaltung mittels Direktzahlungen für besondere ökologische Leistungen ist nicht möglich.</p>
    • <p>Die Aktualität der Bienenseuche Varroa hat an Bedeutung leider nicht eingebüsst. Forschung in bezug auf die Resistenz- und Rückstandsproblematik ist um so dringlicher, als sich die ersten Anzeichen der Wirkungslosigkeit von bekannten Varroabekämpfungsmitteln zeigen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Varroatoseforschung sowie die Bienenzucht zu fördern?</p>
    • Förderung der Bienenzucht

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