Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung
- ShortId
-
94.3301
- Id
-
19943301
- Updated
-
14.11.2025 08:01
- Language
-
de
- Title
-
Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem die Gegner und Gegnerinnen der Blauhelmvorlage den Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und zivilen Massnahmen zur Friedenserhaltung und Friedensförderung nie bestritten haben, ist der Bundesrat innenpolitisch legitimiert, seine diesbezüglichen Aktivitäten deutlich zu verstärken. Nach dem Nein zur Blauhelmvorlage bedarf es dieses verstärkten Engagements zur Vermeidung einer gefährlichen Isolation der Schweiz in der Völkergemeinschaft.</p><p>Nicht nur das militärische, sondern auch das zivile Personal zugunsten der Friedenserhaltung und Friedensförderung muss geeignet und gut ausgebildet sein. Die Schweiz braucht neue Ausbildungsgänge nach dem Modell der österreichischen Initiative für ein "International Civilian Peace-keeping and Peace-building Training Programme" in Stadtschlaining.</p><p>Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz sich im Rahmen des Helsinki-Dokuments 1992 "Herausforderung des Wandels" zur "aktiven Einbeziehung der Öffentlichkeit" verpflichtet hat und zugesagt hat, "vermehrt Gelegenheit zu schaffen, dass Einzelpersonen und nichtstaatliche Organisationen Beiträge zu unserer Arbeit leisten und eine Zusammenarbeit mit ihnen stattfindet" (Verheissung und Probleme des Wandels, Ziff. 42).</p><p>Abschliessend ist daran zu erinnern, dass das vom Nationalrat am 23. Juni 1988 überwiesene Postulat Pini zur Schaffung eines "Internationalen Friedenskorps" (88.384) bis heute nicht verwirklicht worden ist. Es ist nach dem Nein zu den Blauhelmtruppen aktueller denn je.</p>
- <p>Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat. Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a. die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.</p><p>Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.</p><p>Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und ziviles wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben.</p><p>Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einer finanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens- und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflichtungen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die persönlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen zugunsten eines verstärkten Engagements der Schweiz für eine weltweite Friedenserhaltung und Friedensförderung deutlich zu intensivieren.</p><p>Dieses verstärkte Engagement soll insbesondere geschehen:</p><p>1. mit diplomatischen Mitteln und vermehrtem Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und anderem unbewaffnetem Militärpersonal;</p><p>2. durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Zivilpersonen für Frühwarnung, Erkundungs- und Berichterstattermissionen, Wahlbeobachtung, Vermittlung, Entwaffnung, Wiedereingliederung von Streitkräften in die Gesellschaft, Wiederaufbau, interkulturelle Versöhnungsarbeit und weitere Massnahmen für ziviles Peace-keeping und Peace-building;</p><p>3. durch die Förderung und den verstärkten Einbezug von Institutionen, die den Bund bei der Erarbeitung entsprechender Konzepte, bei deren besseren innenpolitischen Abstützung und mit Beiträgen zur Ausbildung des notwendigen Personals für internationales ziviles Peace-keeping und Peace-building unterstützen können;</p><p>4. durch ein verstärktes finanzielles Engagement zugunsten der Uno, ihrer Sonderorganisationen, der OSZE, des IKRK, des Katastrophenhilfekorps und weiterer Organisationen, die der Friedensförderung, Friedenserhaltung und humanitären Hilfe dienen.</p>
- Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nachdem die Gegner und Gegnerinnen der Blauhelmvorlage den Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und zivilen Massnahmen zur Friedenserhaltung und Friedensförderung nie bestritten haben, ist der Bundesrat innenpolitisch legitimiert, seine diesbezüglichen Aktivitäten deutlich zu verstärken. Nach dem Nein zur Blauhelmvorlage bedarf es dieses verstärkten Engagements zur Vermeidung einer gefährlichen Isolation der Schweiz in der Völkergemeinschaft.</p><p>Nicht nur das militärische, sondern auch das zivile Personal zugunsten der Friedenserhaltung und Friedensförderung muss geeignet und gut ausgebildet sein. Die Schweiz braucht neue Ausbildungsgänge nach dem Modell der österreichischen Initiative für ein "International Civilian Peace-keeping and Peace-building Training Programme" in Stadtschlaining.</p><p>Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz sich im Rahmen des Helsinki-Dokuments 1992 "Herausforderung des Wandels" zur "aktiven Einbeziehung der Öffentlichkeit" verpflichtet hat und zugesagt hat, "vermehrt Gelegenheit zu schaffen, dass Einzelpersonen und nichtstaatliche Organisationen Beiträge zu unserer Arbeit leisten und eine Zusammenarbeit mit ihnen stattfindet" (Verheissung und Probleme des Wandels, Ziff. 42).</p><p>Abschliessend ist daran zu erinnern, dass das vom Nationalrat am 23. Juni 1988 überwiesene Postulat Pini zur Schaffung eines "Internationalen Friedenskorps" (88.384) bis heute nicht verwirklicht worden ist. Es ist nach dem Nein zu den Blauhelmtruppen aktueller denn je.</p>
- <p>Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat. Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a. die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.</p><p>Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu verstärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.</p><p>Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beiträge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und ziviles wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben.</p><p>Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgeführten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einer finanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens- und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhütung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflichtungen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die persönlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen zugunsten eines verstärkten Engagements der Schweiz für eine weltweite Friedenserhaltung und Friedensförderung deutlich zu intensivieren.</p><p>Dieses verstärkte Engagement soll insbesondere geschehen:</p><p>1. mit diplomatischen Mitteln und vermehrtem Einsatz von Blaumützen, Militärbeobachtern und anderem unbewaffnetem Militärpersonal;</p><p>2. durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Zivilpersonen für Frühwarnung, Erkundungs- und Berichterstattermissionen, Wahlbeobachtung, Vermittlung, Entwaffnung, Wiedereingliederung von Streitkräften in die Gesellschaft, Wiederaufbau, interkulturelle Versöhnungsarbeit und weitere Massnahmen für ziviles Peace-keeping und Peace-building;</p><p>3. durch die Förderung und den verstärkten Einbezug von Institutionen, die den Bund bei der Erarbeitung entsprechender Konzepte, bei deren besseren innenpolitischen Abstützung und mit Beiträgen zur Ausbildung des notwendigen Personals für internationales ziviles Peace-keeping und Peace-building unterstützen können;</p><p>4. durch ein verstärktes finanzielles Engagement zugunsten der Uno, ihrer Sonderorganisationen, der OSZE, des IKRK, des Katastrophenhilfekorps und weiterer Organisationen, die der Friedensförderung, Friedenserhaltung und humanitären Hilfe dienen.</p>
- Zivile Friedensförderung und Friedenssicherung
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