Schaffung einer neuen Ausländerkategorie "Kurzaufenthalter O.F.U."

ShortId
94.3304
Id
19943304
Updated
10.04.2024 07:52
Language
de
Title
Schaffung einer neuen Ausländerkategorie "Kurzaufenthalter O.F.U."
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit ist geplant, das Saisonnierstatut in der Schweiz abzuschaffen. Es soll durch eine neue Art von Kurzaufenthaltsbewilligung mit Familiennachzug ersetzt werden. Insbesondere in Kombination mit dem Dreikreisemodell hat diese geplante Neuregelung auch sehr negative Konsequenzen. Der vorliegende Vorschlag soll diese Mängel korrigieren. Es drängt sich auf, auch in Zukunft eine Ausländerkategorie zur Verfügung zu haben, bei welcher arbeitswilligen Ausländerinnen und Ausländern der zeitlich beschränkte Aufenthalt in unserem Land erlaubt wird, ohne dass ein Anspruch auf Familiennachzug entsteht. Die mit diesem Postulat vorgeschlagene Regelung kann auch für ausgewählte Länder ausserhalb der beiden ersten Kreise des Dreiskreisemodells angewendet werden.</p><p>1. Insbesondere für Länder mit tiefem Lohnniveau hatte die bisherige Regelung äusserst positive Auswirkungen. Wer jeweils neun Monate pro Jahr in der Schweiz arbeiten durfte, verdiente sich an einheimischen Massstäben gemessen ein Vermögen und konnte sich dementsprechend eine Existenz aufbauen.</p><p>Beispielsweise den Staaten des ehemaligen Ostblocks oder gar der ehemaligen Sowjetunion (z.B. Estland, Lettland, Litauen) könnte des Weiterführen einer ähnlichen Regelung auch in Zukunft grosse Vorteile bringen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern könnten in der Schweiz einerseits berufliches Know-how sammeln, andrerseits kämen sie mit finanziellen Mitteln in ihr Land zurück, welche für sie Wohlstand und einen möglichen Start in eine gesicherte Zukunft darstellen würden. Das wäre eine ideale Form der Entwicklungshilfe für Länder des dritten Kreises.</p><p>Die Einwände, das bisherige Saisonnierstatut sei für die Arbeitnehmer nur menschenunwürdig, sind nicht stichhaltig. Im Gegenteil: dessen ersatzlose Abschaffung wäre für die Betroffenen in vielen Fällen ein schwerer Schlag (z.B. Ex-Jugoslawien). Wer ein Vielfaches des heimatlichen Lohnes in der Schweiz pro Monat sparen und nach Hause schicken kann, empfindet es als einen Segen in die Schweiz kommen zu können und nimmt es ohne weiteres in Kauf, einige Zeit pro Jahr von Familie und Heimat getrennt zu sein. Dementsprechend sind viele Menschen noch so gerne bereit, über Jahre hinweg allein in die Schweiz zu kommen, um hier zu arbeiten.</p><p>2. Eine spezielle Problematik ergibt sich bei der Abschaffung des Saisonnierstatuts für die Saisonniers aus Ex-Jugoslawien. Es ist zwar positiv zu werten, wenn sich der Bundesrat zum Ziel setzt, an Ort und Stelle zu helfen, anstatt die Kriegsbetroffenen in die Schweiz zu holen. Aber es ist wegen dem Krieg problematisch, Leute nicht mehr als Saisonniers zu rekrutieren, welche seit einigen Jahren wiederholt in der Schweiz tätig waren. Es ist zu befürchten, dass ein Teil dieser Leute ein Asylgesuch in der Schweiz stellen werden, um eine Wegweisung aus der Schweiz zu umgehen, was langfristig dazu führen dürfte, dass zusätzlich deren Familien einen Anspruch auf Aufnahme in der Schweiz erhalten werden. In diesen Fällen dürfte die Abschaffung des Saisonnierstatuts somit kontraproduktiv sein, eine Ersatzlösung drängt sich auf.</p><p>3. Bei der offenbar geplanten Einführung eines Kurzaufenthalterstatuts mit Familiennachzug ergeben sich Probleme, welche oft unterschätzt werden: Wie soll beispielsweise die Schulung von Kindern sichergestellt werden, wenn eine ausländische Familie nur für eine beschränkte Anzahl von Monaten in der Schweiz lebt? Man stelle sich z.B. ein Dorf in Graubünden vor (einem typischen "Saisonnier-Kanton"), welches für die Schulung der Kinder von vielleicht 20 Kurzaufenthalterfamilien aus diversen Ländern mit verschiedenen Sprachen zu sorgen hätte. In solchen Fällen wäre eine angemessene Schulbildung schlichtweg nicht mehr möglich. Es ist zudem absehbar, dass sich bei ganzen Familien, verglichen mit Einzelpersonen, viel grössere Schwierigkeiten ergeben, wenn nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung die Pflicht zur Ausreise missachtet wird. Auch diese Ueberlegungen sprechen für eine sinnvolle Ersatzlösung für das Saisonnierstatut.</p><p>4. Neben den erwähnten Vorteilen für die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Herkunftsstaaten gibt es auch Vorteile für die einheimischen Arbeitgeber, wenn die vorgeschlagene Regelung eingeführt wird. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich in letzter Zeit in Anbetracht der drohenden Aufhebung des Saisonnierstatuts besorgte Berufsverbände (Gastgewerbe, Gemüsebauern, Baugewerbe etc.) zu Wort gemeldet haben: Insbesondere für diese Branchen ist es wichtig, mit möglichst wenig Umtrieben ebenso flexibel wie bisher Arbeitnehmer aus dem Ausland rekrutieren zu können.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung ist zudem auch für unsere Volkswirtschaft als Ganzes vorteilhaft. Wenn arbeitswillige Leute für beschränkte Zeit in unser Land kommen, solange sie von unserer Wirtschaft benötigt werden, ist allen Beteiligten gedient. Bereits durch einen allfälligen Familiennachzug geht ein Grossteil der äusserst wichtigen Flexibilität wieder verloren.</p><p>5. Negativ an der bisherigen Regelung ist vor allem der Umstand, dass nach viermaligem Aufenthalt zu neun Monaten in unserem Land ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung erworben wird. Dies hat zur Folge, dass ausländische Arbeitskräfte oft als Jahresaufenthalter in Branchen landen, für welche sie in keiner Art und Weise qualifiziert sind: Via Saisonnierstatut finden erfahrungsgemäss Arbeitskräfte vor allem in den Bereichen Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Landwirtschaft in der Schweiz Aufnahme, sobald die Jahresbewilligung erteilt wird, wechseln sie in die Industrie. Dort sind sie schlecht qualifiziert und besonders anfällig für Arbeitslosigkeit. Zudem erfolgt bei dieser Regelung via Familiennachzug eine zahlenmässig nicht unmittelbar kontrollierbare Einwanderung in die Schweiz.</p><p>Diese alte Regelung ist nicht nur für unser Land offensichtlich schlecht. Wie insbesondere die letzten Jahre gezeigt haben, ist auch den betroffenen Ausländern kaum gedient, wenn sie als Arbeitslose an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden. Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen hat ein besorgniserregendes Ausmass erlangt. Bei der neuen Regelung ist deshalb der Anspruch auf automatische Umwandlung der Bewilligungen in eine definitive Aufenthaltsbewilligung mit Familiennachzug zu unterbinden, auch wenn die "Kurzaufenthaltsbewilligungen O.F.U." während einer Vielzahl von aufeinanderfolgenden Jahren erteilt wird.</p>
  • <p>Das Postulat verlangt vom Bundesrat die Prüfung der Einführung eines Kurzaufenthalterstatutes ohne Familiennachzug und ohne Umwandlungsmöglichkeit. Der Vorstoss zielt damit im wesentlichen auf eine Weiterführung des Saisonnierstatutes, dies jedoch unter neuer Bezeichnung, ohne Umwandlungsmöglichkeit und ohne Familiennachzug. Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut soll neben dem ersten Kreis auch für Ausländer des zweiten und dritten Kreises, insbesondere gegenüber Mittel und Osteuropa, zur Anwendung kommen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die Ablösung des bisherigen Saisonnierstatutes durch dieses Kurzaufenthaltsstatut würde den Absichten der bundesrätlichen Ausländer und Migrationspolitik in verschiedener Hinsicht zuwiderlaufen. Es müsste zu ähnlichen Problemen führen wie das bisherige Saisonnierstatut aus den sechziger Jahren, denn es besteht inzwischen weitgehende Einigkeit darüber, dass die integrationspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Nachteile eines solchen Statutes auch ohne Umwandlung und Familiennachzug dessen vorübergehende sektorielle Vorteile weit überwiegen. Gerade beim Saisonnierstatut wird zu Recht bemängelt, dass es benachteiligte Branchen vor marktmässigen Anpassungen verschone, was sich früher oder später zu ihrem eigenen Wettbewerbsnachteil auswirkt. Ihm wird zudem vorgeworfen, dass es niedrig qualifizierte Arbeitskräfte mit verminderter Vermittelbarkeit in grosser Zahl anziehe, deren spätere Etablierung in der Schweiz letztlich nicht verhindert werden kann. Im Unterschied zur bisherigen Saisonnierregelung würde das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut wegen der Ausdehnung der Rekrutierung auf den dritten. Kreis noch grössere sprachliche und mentale Anpassungsschwierigkeiten herbeiführen und damit zusätzliche Integrationshindernisse schaffen ganz abgesehen von den menschlichen Folgen, die inzwischen als bekannt vorausgesetzt werden können.</p><p></p><p>Der Bundesrat strebt in erster Linie eine arbeitsmarktliche Annäherung an Westeuropa an; er will sich daher insbesondere aus migrations und integrationspolitischen Gründen primär auf das dortige Arbeitskräftepotential konzentrieren. Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut würde aufgrund seiner wesentlichen Abweichungen zum EWR und EURecht indessen wohl nur für Ausländer des zweiten bzw. dritten Kreises zum Tragen kommen. Zu diesem Zweck müssten aber neue Rekrutierungsgebiete erschlossen werden, was eine grundsätzliche Abkehr von der aktuellen Ausländer und Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des DreiKreiseModells bedeuten würde. Demzufolge müsste die Schweiz, wollte sie auf die Rekrutierungsmöglichkeiten im nahen europäischen Wirtschaftsraum nicht verzichten, auch eine unterschiedliche Aufenthaltsregelung für Arbeitskräfte aus dem EWRRaum und solche aus Drittländern einführen. Dies ist hingegen aus rechts und sozialpolitischer Sicht unerwünscht.</p><p></p><p>Eine weitere Zuwanderung von niedrig qualifizierten Arbeitskräften in grösserem Umfang könnte zudem ernste bevölkerungspolitische und gesellschaftliche Schwierigkeiten hervorrufen. Wenn die Schweiz ihre handels und migrationspolitischen Kontakte zu den Nachbarn im EWR nicht einschränken will, wird sich eine liberale Zulassungspolitik gegenüber den Ländern des westeuropäischen Binnenmarkts mit einer gleichzeitig grösseren Arbeitskräftezuwanderung aus neuen, nichttraditionellen Ländern angesichts der begrenzten Zuwanderungsmöglichkeiten kaum mehr vertragen.</p><p></p><p>Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut würde die arbeitsmarktliche Freizügigkeit gegenüber heute ausserdem weiter einschränken. Nach geltendem Recht haben Saisonniers und ihre Arbeitgeber die Möglichkeit, nach vier Jahren die Umwandlung in einen Jahresaufenthalt zu beantragen, was ihnen eine gleichzeitige berufliche und geographische Mobilität verschafft. Zur Zeit ist die Schweiz im Rahmen des Rekrutierungsabkommens mit Italien staatsvertraglich zwar noch an die Umwandlung gebunden und gegenüber Spanien und Portugal kommt diese Regelung ebenfalls zur Anwendung. Es sind indessen auch im Hinblick auf die bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union Gespräche mit den südeuropäischen Staaten im Gang, welche auf eine Ablösung des Umwandlungsmechanismus durch eine liberalere Regelung hinzielen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Eine Verschlechterung des Aufenthaltsstatutes im Sinne der Vorschläge des Postulanten würde der Schweiz schliesslich den Vorwurf einer zumindest im Ergebnis diskriminierenden Ausländerpolitik einbringen, was schwer zu widerlegen und daher politisch schädlich wäre. Darüber hinaus würde sich die Schweiz mit einer solchen Politik aber auch in Widerspruch zu bereits eingegangenen Verpflichtungen (z. B. EMRK) und noch geplanten internationalen Abkommen (z. B. Rassismuskonvention) stellen. Aus diesen Gründen ist das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, als Ersatz des Saisonnierstatuts eine neue Ausländerkategorie von Kurzaufenthaltern zu schaffen, für welche folgende Merkmale gelten: </p><p>- die Bewilligung dient zur Ausübung einer Arbeit in der Schweiz für eine beschränkte Dauer (z.B. maximal 10 Monate) pro Jahr;</p><p>- der Familiennachzug ist nicht möglich;</p><p>- selbst wenn die Bewilligung wiederholt erteilt wird, kann kein Umwandlungsanspruch auf eine Jahresaufenthaltsbewilligung (oder eine andere, faktisch definitive Bewilligung mit Familiennachzug) entstehen.</p>
  • Schaffung einer neuen Ausländerkategorie "Kurzaufenthalter O.F.U."
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit ist geplant, das Saisonnierstatut in der Schweiz abzuschaffen. Es soll durch eine neue Art von Kurzaufenthaltsbewilligung mit Familiennachzug ersetzt werden. Insbesondere in Kombination mit dem Dreikreisemodell hat diese geplante Neuregelung auch sehr negative Konsequenzen. Der vorliegende Vorschlag soll diese Mängel korrigieren. Es drängt sich auf, auch in Zukunft eine Ausländerkategorie zur Verfügung zu haben, bei welcher arbeitswilligen Ausländerinnen und Ausländern der zeitlich beschränkte Aufenthalt in unserem Land erlaubt wird, ohne dass ein Anspruch auf Familiennachzug entsteht. Die mit diesem Postulat vorgeschlagene Regelung kann auch für ausgewählte Länder ausserhalb der beiden ersten Kreise des Dreiskreisemodells angewendet werden.</p><p>1. Insbesondere für Länder mit tiefem Lohnniveau hatte die bisherige Regelung äusserst positive Auswirkungen. Wer jeweils neun Monate pro Jahr in der Schweiz arbeiten durfte, verdiente sich an einheimischen Massstäben gemessen ein Vermögen und konnte sich dementsprechend eine Existenz aufbauen.</p><p>Beispielsweise den Staaten des ehemaligen Ostblocks oder gar der ehemaligen Sowjetunion (z.B. Estland, Lettland, Litauen) könnte des Weiterführen einer ähnlichen Regelung auch in Zukunft grosse Vorteile bringen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern könnten in der Schweiz einerseits berufliches Know-how sammeln, andrerseits kämen sie mit finanziellen Mitteln in ihr Land zurück, welche für sie Wohlstand und einen möglichen Start in eine gesicherte Zukunft darstellen würden. Das wäre eine ideale Form der Entwicklungshilfe für Länder des dritten Kreises.</p><p>Die Einwände, das bisherige Saisonnierstatut sei für die Arbeitnehmer nur menschenunwürdig, sind nicht stichhaltig. Im Gegenteil: dessen ersatzlose Abschaffung wäre für die Betroffenen in vielen Fällen ein schwerer Schlag (z.B. Ex-Jugoslawien). Wer ein Vielfaches des heimatlichen Lohnes in der Schweiz pro Monat sparen und nach Hause schicken kann, empfindet es als einen Segen in die Schweiz kommen zu können und nimmt es ohne weiteres in Kauf, einige Zeit pro Jahr von Familie und Heimat getrennt zu sein. Dementsprechend sind viele Menschen noch so gerne bereit, über Jahre hinweg allein in die Schweiz zu kommen, um hier zu arbeiten.</p><p>2. Eine spezielle Problematik ergibt sich bei der Abschaffung des Saisonnierstatuts für die Saisonniers aus Ex-Jugoslawien. Es ist zwar positiv zu werten, wenn sich der Bundesrat zum Ziel setzt, an Ort und Stelle zu helfen, anstatt die Kriegsbetroffenen in die Schweiz zu holen. Aber es ist wegen dem Krieg problematisch, Leute nicht mehr als Saisonniers zu rekrutieren, welche seit einigen Jahren wiederholt in der Schweiz tätig waren. Es ist zu befürchten, dass ein Teil dieser Leute ein Asylgesuch in der Schweiz stellen werden, um eine Wegweisung aus der Schweiz zu umgehen, was langfristig dazu führen dürfte, dass zusätzlich deren Familien einen Anspruch auf Aufnahme in der Schweiz erhalten werden. In diesen Fällen dürfte die Abschaffung des Saisonnierstatuts somit kontraproduktiv sein, eine Ersatzlösung drängt sich auf.</p><p>3. Bei der offenbar geplanten Einführung eines Kurzaufenthalterstatuts mit Familiennachzug ergeben sich Probleme, welche oft unterschätzt werden: Wie soll beispielsweise die Schulung von Kindern sichergestellt werden, wenn eine ausländische Familie nur für eine beschränkte Anzahl von Monaten in der Schweiz lebt? Man stelle sich z.B. ein Dorf in Graubünden vor (einem typischen "Saisonnier-Kanton"), welches für die Schulung der Kinder von vielleicht 20 Kurzaufenthalterfamilien aus diversen Ländern mit verschiedenen Sprachen zu sorgen hätte. In solchen Fällen wäre eine angemessene Schulbildung schlichtweg nicht mehr möglich. Es ist zudem absehbar, dass sich bei ganzen Familien, verglichen mit Einzelpersonen, viel grössere Schwierigkeiten ergeben, wenn nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung die Pflicht zur Ausreise missachtet wird. Auch diese Ueberlegungen sprechen für eine sinnvolle Ersatzlösung für das Saisonnierstatut.</p><p>4. Neben den erwähnten Vorteilen für die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Herkunftsstaaten gibt es auch Vorteile für die einheimischen Arbeitgeber, wenn die vorgeschlagene Regelung eingeführt wird. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich in letzter Zeit in Anbetracht der drohenden Aufhebung des Saisonnierstatuts besorgte Berufsverbände (Gastgewerbe, Gemüsebauern, Baugewerbe etc.) zu Wort gemeldet haben: Insbesondere für diese Branchen ist es wichtig, mit möglichst wenig Umtrieben ebenso flexibel wie bisher Arbeitnehmer aus dem Ausland rekrutieren zu können.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung ist zudem auch für unsere Volkswirtschaft als Ganzes vorteilhaft. Wenn arbeitswillige Leute für beschränkte Zeit in unser Land kommen, solange sie von unserer Wirtschaft benötigt werden, ist allen Beteiligten gedient. Bereits durch einen allfälligen Familiennachzug geht ein Grossteil der äusserst wichtigen Flexibilität wieder verloren.</p><p>5. Negativ an der bisherigen Regelung ist vor allem der Umstand, dass nach viermaligem Aufenthalt zu neun Monaten in unserem Land ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung erworben wird. Dies hat zur Folge, dass ausländische Arbeitskräfte oft als Jahresaufenthalter in Branchen landen, für welche sie in keiner Art und Weise qualifiziert sind: Via Saisonnierstatut finden erfahrungsgemäss Arbeitskräfte vor allem in den Bereichen Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Landwirtschaft in der Schweiz Aufnahme, sobald die Jahresbewilligung erteilt wird, wechseln sie in die Industrie. Dort sind sie schlecht qualifiziert und besonders anfällig für Arbeitslosigkeit. Zudem erfolgt bei dieser Regelung via Familiennachzug eine zahlenmässig nicht unmittelbar kontrollierbare Einwanderung in die Schweiz.</p><p>Diese alte Regelung ist nicht nur für unser Land offensichtlich schlecht. Wie insbesondere die letzten Jahre gezeigt haben, ist auch den betroffenen Ausländern kaum gedient, wenn sie als Arbeitslose an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden. Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen hat ein besorgniserregendes Ausmass erlangt. Bei der neuen Regelung ist deshalb der Anspruch auf automatische Umwandlung der Bewilligungen in eine definitive Aufenthaltsbewilligung mit Familiennachzug zu unterbinden, auch wenn die "Kurzaufenthaltsbewilligungen O.F.U." während einer Vielzahl von aufeinanderfolgenden Jahren erteilt wird.</p>
    • <p>Das Postulat verlangt vom Bundesrat die Prüfung der Einführung eines Kurzaufenthalterstatutes ohne Familiennachzug und ohne Umwandlungsmöglichkeit. Der Vorstoss zielt damit im wesentlichen auf eine Weiterführung des Saisonnierstatutes, dies jedoch unter neuer Bezeichnung, ohne Umwandlungsmöglichkeit und ohne Familiennachzug. Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut soll neben dem ersten Kreis auch für Ausländer des zweiten und dritten Kreises, insbesondere gegenüber Mittel und Osteuropa, zur Anwendung kommen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die Ablösung des bisherigen Saisonnierstatutes durch dieses Kurzaufenthaltsstatut würde den Absichten der bundesrätlichen Ausländer und Migrationspolitik in verschiedener Hinsicht zuwiderlaufen. Es müsste zu ähnlichen Problemen führen wie das bisherige Saisonnierstatut aus den sechziger Jahren, denn es besteht inzwischen weitgehende Einigkeit darüber, dass die integrationspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Nachteile eines solchen Statutes auch ohne Umwandlung und Familiennachzug dessen vorübergehende sektorielle Vorteile weit überwiegen. Gerade beim Saisonnierstatut wird zu Recht bemängelt, dass es benachteiligte Branchen vor marktmässigen Anpassungen verschone, was sich früher oder später zu ihrem eigenen Wettbewerbsnachteil auswirkt. Ihm wird zudem vorgeworfen, dass es niedrig qualifizierte Arbeitskräfte mit verminderter Vermittelbarkeit in grosser Zahl anziehe, deren spätere Etablierung in der Schweiz letztlich nicht verhindert werden kann. Im Unterschied zur bisherigen Saisonnierregelung würde das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut wegen der Ausdehnung der Rekrutierung auf den dritten. Kreis noch grössere sprachliche und mentale Anpassungsschwierigkeiten herbeiführen und damit zusätzliche Integrationshindernisse schaffen ganz abgesehen von den menschlichen Folgen, die inzwischen als bekannt vorausgesetzt werden können.</p><p></p><p>Der Bundesrat strebt in erster Linie eine arbeitsmarktliche Annäherung an Westeuropa an; er will sich daher insbesondere aus migrations und integrationspolitischen Gründen primär auf das dortige Arbeitskräftepotential konzentrieren. Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut würde aufgrund seiner wesentlichen Abweichungen zum EWR und EURecht indessen wohl nur für Ausländer des zweiten bzw. dritten Kreises zum Tragen kommen. Zu diesem Zweck müssten aber neue Rekrutierungsgebiete erschlossen werden, was eine grundsätzliche Abkehr von der aktuellen Ausländer und Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des DreiKreiseModells bedeuten würde. Demzufolge müsste die Schweiz, wollte sie auf die Rekrutierungsmöglichkeiten im nahen europäischen Wirtschaftsraum nicht verzichten, auch eine unterschiedliche Aufenthaltsregelung für Arbeitskräfte aus dem EWRRaum und solche aus Drittländern einführen. Dies ist hingegen aus rechts und sozialpolitischer Sicht unerwünscht.</p><p></p><p>Eine weitere Zuwanderung von niedrig qualifizierten Arbeitskräften in grösserem Umfang könnte zudem ernste bevölkerungspolitische und gesellschaftliche Schwierigkeiten hervorrufen. Wenn die Schweiz ihre handels und migrationspolitischen Kontakte zu den Nachbarn im EWR nicht einschränken will, wird sich eine liberale Zulassungspolitik gegenüber den Ländern des westeuropäischen Binnenmarkts mit einer gleichzeitig grösseren Arbeitskräftezuwanderung aus neuen, nichttraditionellen Ländern angesichts der begrenzten Zuwanderungsmöglichkeiten kaum mehr vertragen.</p><p></p><p>Das vorgeschlagene Kurzaufenthalterstatut würde die arbeitsmarktliche Freizügigkeit gegenüber heute ausserdem weiter einschränken. Nach geltendem Recht haben Saisonniers und ihre Arbeitgeber die Möglichkeit, nach vier Jahren die Umwandlung in einen Jahresaufenthalt zu beantragen, was ihnen eine gleichzeitige berufliche und geographische Mobilität verschafft. Zur Zeit ist die Schweiz im Rahmen des Rekrutierungsabkommens mit Italien staatsvertraglich zwar noch an die Umwandlung gebunden und gegenüber Spanien und Portugal kommt diese Regelung ebenfalls zur Anwendung. Es sind indessen auch im Hinblick auf die bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union Gespräche mit den südeuropäischen Staaten im Gang, welche auf eine Ablösung des Umwandlungsmechanismus durch eine liberalere Regelung hinzielen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Eine Verschlechterung des Aufenthaltsstatutes im Sinne der Vorschläge des Postulanten würde der Schweiz schliesslich den Vorwurf einer zumindest im Ergebnis diskriminierenden Ausländerpolitik einbringen, was schwer zu widerlegen und daher politisch schädlich wäre. Darüber hinaus würde sich die Schweiz mit einer solchen Politik aber auch in Widerspruch zu bereits eingegangenen Verpflichtungen (z. B. EMRK) und noch geplanten internationalen Abkommen (z. B. Rassismuskonvention) stellen. Aus diesen Gründen ist das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, als Ersatz des Saisonnierstatuts eine neue Ausländerkategorie von Kurzaufenthaltern zu schaffen, für welche folgende Merkmale gelten: </p><p>- die Bewilligung dient zur Ausübung einer Arbeit in der Schweiz für eine beschränkte Dauer (z.B. maximal 10 Monate) pro Jahr;</p><p>- der Familiennachzug ist nicht möglich;</p><p>- selbst wenn die Bewilligung wiederholt erteilt wird, kann kein Umwandlungsanspruch auf eine Jahresaufenthaltsbewilligung (oder eine andere, faktisch definitive Bewilligung mit Familiennachzug) entstehen.</p>
    • Schaffung einer neuen Ausländerkategorie "Kurzaufenthalter O.F.U."

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