Sicherheit am Arbeitsplatz

ShortId
94.3312
Id
19943312
Updated
25.06.2025 02:02
Language
de
Title
Sicherheit am Arbeitsplatz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz sind heute in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt. Bestimmungen betreffend die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten finden sich im Unfallversicherungsgesetz (UVG), die allgemeine Gesundheitsvorsorge hingegen im Arbeitsgesetz (ArG). Vor allem bei der allgemeinen Gesundheitsvorsorge bestehen zudem noch zahlreiche Lücken. Diese Situation ist unbefriedigend. Die Abgrenzung dieser Bereiche ist unklar und verhindert eine ganzheitliche Sicht der Problematik. Überdies ergeben sich unnötige Komplikationen in der Durchführung, da die Zuständigkeit auf verschiedene Organe verteilt ist. Vertreter der betroffenen Verwaltungsabteilungen sowie externe Experten der Suva, des Konkordats der Krankenkassen und der Stiftung für Gesundheitsförderung - welche die Kommission für ihre Beratungen beigezogen hatte - bestätigen diese negative Beurteilung.</p><p>Nationalrat Werner Carobbio fordert in einer parlamentarischen Initiative eine Neuordnung aller diesbezüglichen Bestimmungen in einem neuen Bundesgesetz. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass nicht notwendigerweise ein neues Bundesgesetz die beste Lösung ist. Es muss ebenso geprüft werden, ob nicht eine Koordinierung oder eine Zusammenfassung aller relevanten Bestimmungen im einen oder anderen der beiden Gesetze zu einer befriedigenden Lösung führt - mit wesentlich geringerem Aufwand.</p><p>Das Problem muss angegangen werden. Die Kommission will dem Bundesrat dabei aber freie Hand lassen, ob er dies durch die Schaffung eines neuen Gesetzes oder durch Koordinierung oder Zusammenfassung im Rahmen der bestehenden Gesetze lösen will. Zugleich sollen bei dieser Gelegenheit bestehende Lücken im Bereich Gesundheitsförderung sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschlossen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen über die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusammenzufassen. Zudem sind bestehende Lücken zu schliessen.</p>
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19930424
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz sind heute in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt. Bestimmungen betreffend die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten finden sich im Unfallversicherungsgesetz (UVG), die allgemeine Gesundheitsvorsorge hingegen im Arbeitsgesetz (ArG). Vor allem bei der allgemeinen Gesundheitsvorsorge bestehen zudem noch zahlreiche Lücken. Diese Situation ist unbefriedigend. Die Abgrenzung dieser Bereiche ist unklar und verhindert eine ganzheitliche Sicht der Problematik. Überdies ergeben sich unnötige Komplikationen in der Durchführung, da die Zuständigkeit auf verschiedene Organe verteilt ist. Vertreter der betroffenen Verwaltungsabteilungen sowie externe Experten der Suva, des Konkordats der Krankenkassen und der Stiftung für Gesundheitsförderung - welche die Kommission für ihre Beratungen beigezogen hatte - bestätigen diese negative Beurteilung.</p><p>Nationalrat Werner Carobbio fordert in einer parlamentarischen Initiative eine Neuordnung aller diesbezüglichen Bestimmungen in einem neuen Bundesgesetz. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass nicht notwendigerweise ein neues Bundesgesetz die beste Lösung ist. Es muss ebenso geprüft werden, ob nicht eine Koordinierung oder eine Zusammenfassung aller relevanten Bestimmungen im einen oder anderen der beiden Gesetze zu einer befriedigenden Lösung führt - mit wesentlich geringerem Aufwand.</p><p>Das Problem muss angegangen werden. Die Kommission will dem Bundesrat dabei aber freie Hand lassen, ob er dies durch die Schaffung eines neuen Gesetzes oder durch Koordinierung oder Zusammenfassung im Rahmen der bestehenden Gesetze lösen will. Zugleich sollen bei dieser Gelegenheit bestehende Lücken im Bereich Gesundheitsförderung sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschlossen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen über die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusammenzufassen. Zudem sind bestehende Lücken zu schliessen.</p>
    • Sicherheit am Arbeitsplatz

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