Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"

ShortId
94.3328
Id
19943328
Updated
10.04.2024 13:47
Language
de
Title
Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 7. September 1994 hat der Bundesrat zu den aktuellen Drogenproblemen Stellung bezogen. Im offiziellen Pressecommuniqué werden Volksinitiativen zu diesem Thema erwähnt.</p><p>Der Bundesrat spricht von zwei Initiativen: von der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", die am 22. Juli 1993 eingereicht wurde, und von einer anderen Volksinitiative, nämlich einer Initiative "für eine vernünftige Drogenpolitik", die bisher noch nicht eingereicht worden ist und deren Unterschriften auch noch nicht überprüft sind. Diese zweite Initiative kann also noch nicht Gegenstand der Drogendiskussion sein. Es findet hier somit eine gewisse Manipulation statt, denn die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", die mit über 140 000 - unterdessen beglaubigten - Unterschriften eingereicht worden ist, wird mit etwas verglichen, das es offiziell noch nicht gibt, d. h. mit der anderen Volksinitiative, welche die Entkriminalisierung des Drogenkonsums verlangt.</p><p>Ausserdem ist der Kommentar des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" nicht nur willkürlich und subjektiv, sondern auch falsch: "Die am 22. Juli 1993 eingereichte, von rechtsbürgerlichen Kreisen unterstützte Volksinitiative 'Jugend ohne Drogen' versteht sich als Opposition zur gegenwärtigen Drogenpolitik des Bundesrates."</p><p>Von den Bürgerinnen und Bürgern, welche diese Initiative unterzeichnet haben, gehören viele keiner Partei an. Sie haben bloss den Wunsch, dass in unserem Land eine entschlossene, ernsthafte Politik zur Bekämpfung der Drogensucht geführt wird. Die falsche Kommentierung der Initiative durch den Bundesrat stellt gegenüber diesen Leuten einen wahren Affront dar.</p><p>Meint der Bundesrat nicht, dass er sich in seiner Beurteilung geirrt hat? Ist er bereit, dies öffentlich zuzugeben oder zumindest diejenigen Personen, die für die Manipulation verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen?</p>
  • Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 7. September 1994 hat der Bundesrat zu den aktuellen Drogenproblemen Stellung bezogen. Im offiziellen Pressecommuniqué werden Volksinitiativen zu diesem Thema erwähnt.</p><p>Der Bundesrat spricht von zwei Initiativen: von der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", die am 22. Juli 1993 eingereicht wurde, und von einer anderen Volksinitiative, nämlich einer Initiative "für eine vernünftige Drogenpolitik", die bisher noch nicht eingereicht worden ist und deren Unterschriften auch noch nicht überprüft sind. Diese zweite Initiative kann also noch nicht Gegenstand der Drogendiskussion sein. Es findet hier somit eine gewisse Manipulation statt, denn die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", die mit über 140 000 - unterdessen beglaubigten - Unterschriften eingereicht worden ist, wird mit etwas verglichen, das es offiziell noch nicht gibt, d. h. mit der anderen Volksinitiative, welche die Entkriminalisierung des Drogenkonsums verlangt.</p><p>Ausserdem ist der Kommentar des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" nicht nur willkürlich und subjektiv, sondern auch falsch: "Die am 22. Juli 1993 eingereichte, von rechtsbürgerlichen Kreisen unterstützte Volksinitiative 'Jugend ohne Drogen' versteht sich als Opposition zur gegenwärtigen Drogenpolitik des Bundesrates."</p><p>Von den Bürgerinnen und Bürgern, welche diese Initiative unterzeichnet haben, gehören viele keiner Partei an. Sie haben bloss den Wunsch, dass in unserem Land eine entschlossene, ernsthafte Politik zur Bekämpfung der Drogensucht geführt wird. Die falsche Kommentierung der Initiative durch den Bundesrat stellt gegenüber diesen Leuten einen wahren Affront dar.</p><p>Meint der Bundesrat nicht, dass er sich in seiner Beurteilung geirrt hat? Ist er bereit, dies öffentlich zuzugeben oder zumindest diejenigen Personen, die für die Manipulation verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen?</p>
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