Treibstoffzollbeiträge für den Autoverlad. Kürzung

ShortId
94.3329
Id
19943329
Updated
10.04.2024 09:18
Language
de
Title
Treibstoffzollbeiträge für den Autoverlad. Kürzung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Interpellant hält richtigerweise fest, dass der Bundesrat am 29. Juni 1994 beschlossen hat, die Verbilligungsbeiträge für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge um 50 Prozent zu kürzen.</p><p>Aufgrund dieses Beschlusses sehen sich die Unternehmungen gezwungen, den daraus entstehenden Einnahmenausfall über den Markt zu kompensieren. Die Höhe des Preisaufschlages liegt in der alleinigen Kompetenz der Transportunternehmungen. Diese Tarifautonomie wird in Artikel 15 der Verordnung des Bundesrates vom 29. Juni 1988 über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge den Unternehmungen ausdrücklich zugestanden.</p><p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen der Bewohner der betroffenen Kantone und Regionen. Er hat daher das Bundesamt für Verkehr beauftragt, zusammen mit den Transportunternehmungen eine geeignete Lösung auszuarbeiten, die die spezielle Situation der Anrainer in Betracht zieht.</p><p>Im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen 1994 kann der touristische Verkehr nicht ganz ausgeschlossen werden. Es darf auch den Touristen zugemutet werden, dass sie einen angemessenen Beitrag an die Sanierung der Bundesfinanzen leisten. Ein Vergleich der Verteuerung des Fahrzeugtransportes mit dem Wochenend- oder Ferienbudget aller Fahrzeuginsassen relativiert das Erhöhungsausmass. Die Befürchtungen des Interpellanten, die Walliser Wirtschaft werde an einem tragenden Pfeiler, dem Tourismus, getroffen, werden - bei einer massvollen Erhöhung - nicht geteilt. Das Bundesamt für Verkehr wird gleichwohl noch prüfen, ob die Auswirkungen, die die Kürzungen auf den Tourismus haben, allenfalls etwas abgeschwächt werden können.</p><p>Die Verbilligungsbeiträge sind Bestandteil der Sanierungsmassnahmen 1994. Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes kann ein Herauslösen einzelner Massnahmen aus der Sparvorlage nicht verantwortet werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 29. Juni 1994 beschlossen, die Verbilligungsbeiträge für den Autoverlad zu kürzen. Aus Spargründen soll die aus dem Treibstoffzoll finanzierte Tarifverbilligung für den Autoverlad von Fr. 13.50 auf Fr. 7.50 reduziert werden. Bereits im letzten Jahr wurde die Tarifverbilligung um 10 Prozent, d. h. von 15 Franken auf Fr. 13.50, herabgesetzt, gleichzeitig wurde die Tarifannäherung aufgehoben.</p><p>Die Halbierung der Tarifverbilligung hätte zur Folge, dass die BLS den Verladetarif von 23 Franken auf 36 Franken anheben müsste. Die FO plant eine Erhöhung von heute 28 Franken auf 40 Franken pro Fahrt. Die Schaffung einer besonderen Tarifermässigung für Einheimische kommt für die betroffenen Bahnen aus betriebswirtschaftlichen und marketingmässigen Überlegungen nicht in Frage.</p><p>Eine Tariferhöhung würde die Walliser Wirtschaft stark belasten. Die Walliser Wirtschaft ist auf konkurrenzfähige Zufahrtswege angewiesen. Es kann nicht angehen, dass der verkehrsmässig schlecht erschlossene Kanton Wallis an seiner Nord- und Ostzufahrt geschwächt wird und die Walliser Wirtschaft an einem tragenden Pfeiler, dem Tourismus, getroffen wird.</p><p>Auch aus der Sicht des Umweltschutzes macht eine Kürzung der Verbilligungsbeiträge mit einer entsprechenden Ertragsschmälerung bei der BLS und der FO wenig Sinn.</p><p>Schliesslich möchte ich daran erinnern, dass die Verbilligung des Autoverlades im Jahre 1985 beschlossen wurde, um den verkehrsmässig benachteiligten Kanton Wallis aus seiner Isolation herauszuführen. Dem Autoverlad am Lötschberg fällt die Funktion als Rawilersatz zu. Eine Aufgabe, die durch den Alpentransit-Beschluss noch bekräftigt wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, auf seine Entscheidung, die Verbilligung des Autoverlades um die Hälfte zu reduzieren, zurückzukommen.</p>
  • Treibstoffzollbeiträge für den Autoverlad. Kürzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Interpellant hält richtigerweise fest, dass der Bundesrat am 29. Juni 1994 beschlossen hat, die Verbilligungsbeiträge für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge um 50 Prozent zu kürzen.</p><p>Aufgrund dieses Beschlusses sehen sich die Unternehmungen gezwungen, den daraus entstehenden Einnahmenausfall über den Markt zu kompensieren. Die Höhe des Preisaufschlages liegt in der alleinigen Kompetenz der Transportunternehmungen. Diese Tarifautonomie wird in Artikel 15 der Verordnung des Bundesrates vom 29. Juni 1988 über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge den Unternehmungen ausdrücklich zugestanden.</p><p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen der Bewohner der betroffenen Kantone und Regionen. Er hat daher das Bundesamt für Verkehr beauftragt, zusammen mit den Transportunternehmungen eine geeignete Lösung auszuarbeiten, die die spezielle Situation der Anrainer in Betracht zieht.</p><p>Im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen 1994 kann der touristische Verkehr nicht ganz ausgeschlossen werden. Es darf auch den Touristen zugemutet werden, dass sie einen angemessenen Beitrag an die Sanierung der Bundesfinanzen leisten. Ein Vergleich der Verteuerung des Fahrzeugtransportes mit dem Wochenend- oder Ferienbudget aller Fahrzeuginsassen relativiert das Erhöhungsausmass. Die Befürchtungen des Interpellanten, die Walliser Wirtschaft werde an einem tragenden Pfeiler, dem Tourismus, getroffen, werden - bei einer massvollen Erhöhung - nicht geteilt. Das Bundesamt für Verkehr wird gleichwohl noch prüfen, ob die Auswirkungen, die die Kürzungen auf den Tourismus haben, allenfalls etwas abgeschwächt werden können.</p><p>Die Verbilligungsbeiträge sind Bestandteil der Sanierungsmassnahmen 1994. Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes kann ein Herauslösen einzelner Massnahmen aus der Sparvorlage nicht verantwortet werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 29. Juni 1994 beschlossen, die Verbilligungsbeiträge für den Autoverlad zu kürzen. Aus Spargründen soll die aus dem Treibstoffzoll finanzierte Tarifverbilligung für den Autoverlad von Fr. 13.50 auf Fr. 7.50 reduziert werden. Bereits im letzten Jahr wurde die Tarifverbilligung um 10 Prozent, d. h. von 15 Franken auf Fr. 13.50, herabgesetzt, gleichzeitig wurde die Tarifannäherung aufgehoben.</p><p>Die Halbierung der Tarifverbilligung hätte zur Folge, dass die BLS den Verladetarif von 23 Franken auf 36 Franken anheben müsste. Die FO plant eine Erhöhung von heute 28 Franken auf 40 Franken pro Fahrt. Die Schaffung einer besonderen Tarifermässigung für Einheimische kommt für die betroffenen Bahnen aus betriebswirtschaftlichen und marketingmässigen Überlegungen nicht in Frage.</p><p>Eine Tariferhöhung würde die Walliser Wirtschaft stark belasten. Die Walliser Wirtschaft ist auf konkurrenzfähige Zufahrtswege angewiesen. Es kann nicht angehen, dass der verkehrsmässig schlecht erschlossene Kanton Wallis an seiner Nord- und Ostzufahrt geschwächt wird und die Walliser Wirtschaft an einem tragenden Pfeiler, dem Tourismus, getroffen wird.</p><p>Auch aus der Sicht des Umweltschutzes macht eine Kürzung der Verbilligungsbeiträge mit einer entsprechenden Ertragsschmälerung bei der BLS und der FO wenig Sinn.</p><p>Schliesslich möchte ich daran erinnern, dass die Verbilligung des Autoverlades im Jahre 1985 beschlossen wurde, um den verkehrsmässig benachteiligten Kanton Wallis aus seiner Isolation herauszuführen. Dem Autoverlad am Lötschberg fällt die Funktion als Rawilersatz zu. Eine Aufgabe, die durch den Alpentransit-Beschluss noch bekräftigt wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, auf seine Entscheidung, die Verbilligung des Autoverlades um die Hälfte zu reduzieren, zurückzukommen.</p>
    • Treibstoffzollbeiträge für den Autoverlad. Kürzung

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