Zunahme von Asylbewerbern im Drogenbereich
- ShortId
-
94.3335
- Id
-
19943335
- Updated
-
10.04.2024 16:40
- Language
-
de
- Title
-
Zunahme von Asylbewerbern im Drogenbereich
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Drogengeschäft in den grossen Schweizer Städten ist in der Hand von Ausländern. Polizeiorgane sprechen nicht gerne darüber, um nicht in den Ruf der Fremdenfeindlichkeit zu geraten. Tatsache aber ist, dass kriminell gewordene Asylbewerber nicht abgeschoben werden können, bevor ihr Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist.</p><p>Sie sind damit privilegiert gegenüber "gewöhnlichen" Ausländern, die nach einem Urteil fremdenpolizeilich oder gerichtlich ausgewiesen werden können. Viele dieser Asylbewerber dagegen tauchen nach einer Verurteilung innert kürzester Zeit wieder ins illegale Suchtgeschäft ab.</p><p>Die Bewerbung um Asyl ist zu einem Geschäft geworden. Die Gesuchsteller sind genau über ihre Rechte informiert; alles ist gut organisiert.</p><p>Wer sich nicht an unsere Spielregeln hält, hat auch kein Recht auf Asyl.</p>
- <p>Motionstext und Begründung sind identisch mit der Motion Bischof vom 3. Juni 1992 (92.3189). Der Bundesrat hat am 2. November 1992 dazu Stellung genommen und den Antrag gestellt, die Motion abzuschreiben.</p><p>Es kann auf die damalige Stellungnahme verwiesen werden. Nach wie vor gilt, dass:</p><p>- die Bekämpfung des Drogenhandels primär Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist;</p><p>- das Asylverfahren den Gang der Strafjustiz und den Vollzug einer strafrichterlichen Landesverweisung nicht grundsätzlich hemmt; und</p><p>- dass Gesuche von straffällig gewordenen Asylbewerbern vom Bundesamt für Flüchtlinge prioritär behandelt werden.</p><p>Soweit dem Bundesrat Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auf die Behandlungsdauer von Asylgesuchen Einfluss zu nehmen, wird bereits alles unternommen, um bei fehlender Flüchtlingseigenschaft eine rasche Wegweisung gestützt auf die asylrechtlichen Bestimmungen anzuordnen. Offensichtlich ist die Weisung zur prioritären Behandlung ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylverfahrens. Gemäss Statistik für den Kanton Zürich zeigt sich nämlich ein massiver Rückgang der Fälle, in denen die kantonalen Behörden um prioritäre Behandlung ersuchen. Während im Jahr 1993 pro Monat durchschnittlich 19 Fälle zur prioritären Behandlung gemeldet wurden, sind im Jahr 1994 nur noch zwei solche Gesuche pro Monat eingegangen.</p><p>Im übrigen hat der Bundesrat mit dem vom Parlament inzwischen verabschiedeten Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht eine Vorlage unterbreitet, die es den Kantonen erlaubt, den Vollzug von Wegweisungen bei Ausländern, die sich illegal im Drogenmilieu aufhalten, effizienter zu gestalten. Sofern die Vorlage in der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 angenommen wird, können neben Massnahmen zur Ein- und Ausgrenzung auch vermehrt Haftanordnungen zur Sicherstellung der Wegweisung getroffen werden. Diese Neuerungen sind nicht nur auf Asylbewerber beschränkt, sondern gelten auch für alle anderen Ausländer, die nicht zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt sind.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit bei Asylbewerbern, die Drogendelikte begehen, das Asylverfahren beschleunigt behandelt und abgeschlossen wird.</p>
- Zunahme von Asylbewerbern im Drogenbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Drogengeschäft in den grossen Schweizer Städten ist in der Hand von Ausländern. Polizeiorgane sprechen nicht gerne darüber, um nicht in den Ruf der Fremdenfeindlichkeit zu geraten. Tatsache aber ist, dass kriminell gewordene Asylbewerber nicht abgeschoben werden können, bevor ihr Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist.</p><p>Sie sind damit privilegiert gegenüber "gewöhnlichen" Ausländern, die nach einem Urteil fremdenpolizeilich oder gerichtlich ausgewiesen werden können. Viele dieser Asylbewerber dagegen tauchen nach einer Verurteilung innert kürzester Zeit wieder ins illegale Suchtgeschäft ab.</p><p>Die Bewerbung um Asyl ist zu einem Geschäft geworden. Die Gesuchsteller sind genau über ihre Rechte informiert; alles ist gut organisiert.</p><p>Wer sich nicht an unsere Spielregeln hält, hat auch kein Recht auf Asyl.</p>
- <p>Motionstext und Begründung sind identisch mit der Motion Bischof vom 3. Juni 1992 (92.3189). Der Bundesrat hat am 2. November 1992 dazu Stellung genommen und den Antrag gestellt, die Motion abzuschreiben.</p><p>Es kann auf die damalige Stellungnahme verwiesen werden. Nach wie vor gilt, dass:</p><p>- die Bekämpfung des Drogenhandels primär Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist;</p><p>- das Asylverfahren den Gang der Strafjustiz und den Vollzug einer strafrichterlichen Landesverweisung nicht grundsätzlich hemmt; und</p><p>- dass Gesuche von straffällig gewordenen Asylbewerbern vom Bundesamt für Flüchtlinge prioritär behandelt werden.</p><p>Soweit dem Bundesrat Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auf die Behandlungsdauer von Asylgesuchen Einfluss zu nehmen, wird bereits alles unternommen, um bei fehlender Flüchtlingseigenschaft eine rasche Wegweisung gestützt auf die asylrechtlichen Bestimmungen anzuordnen. Offensichtlich ist die Weisung zur prioritären Behandlung ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylverfahrens. Gemäss Statistik für den Kanton Zürich zeigt sich nämlich ein massiver Rückgang der Fälle, in denen die kantonalen Behörden um prioritäre Behandlung ersuchen. Während im Jahr 1993 pro Monat durchschnittlich 19 Fälle zur prioritären Behandlung gemeldet wurden, sind im Jahr 1994 nur noch zwei solche Gesuche pro Monat eingegangen.</p><p>Im übrigen hat der Bundesrat mit dem vom Parlament inzwischen verabschiedeten Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht eine Vorlage unterbreitet, die es den Kantonen erlaubt, den Vollzug von Wegweisungen bei Ausländern, die sich illegal im Drogenmilieu aufhalten, effizienter zu gestalten. Sofern die Vorlage in der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 angenommen wird, können neben Massnahmen zur Ein- und Ausgrenzung auch vermehrt Haftanordnungen zur Sicherstellung der Wegweisung getroffen werden. Diese Neuerungen sind nicht nur auf Asylbewerber beschränkt, sondern gelten auch für alle anderen Ausländer, die nicht zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt sind.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit bei Asylbewerbern, die Drogendelikte begehen, das Asylverfahren beschleunigt behandelt und abgeschlossen wird.</p>
- Zunahme von Asylbewerbern im Drogenbereich
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