Sofortmassnahmen in der Drogenpolitik

ShortId
94.3341
Id
19943341
Updated
10.04.2024 13:50
Language
de
Title
Sofortmassnahmen in der Drogenpolitik
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.--4./6. Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3327 hiervor.</p><p>5. Die bereits im Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG), insbesondere Artikel 14 und 15, vorgesehenen Kostenersatzmöglichkeiten sind voll auszuschöpfen.</p><p>Die unmittelbare, kurzfristige Betreuung und Hilfe an Drogenabhängige ist unter dem Begriff "Notfallhilfe" zu subsumieren. Handelt es sich um eine längerfristige Entzugstherapie, so ist mit dem Wohnsitzkanton abzuklären, ob der Aufenthaltskanton diese Unterstützung in dessen Auftrag und auf dessen Kosten weiter ausrichten kann. Wenn nicht, hat der Wohnkanton dem Aufenthaltskanton die Kosten der Rückkehr zu ersetzen (vgl. Art. 14 ZUG).</p><p>7. Gemäss Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes führt der Bund eine Zentralstelle für die Bekämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs. Die Zentralstelle hat zur Hauptsache Koordinationsaufgaben bei Fällen, die mehrere Kantone betreffen oder Abklärungen im Ausland nötig machen. Diesfalls arbeitet sie mit Interpol zusammen. In internationalen und interkantonalen Fällen von Drogenhandel kann sie eigene gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren führen. Sie tut dies in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeistellen. Die Zentralstelle ist im Bundesamt für Polizeiwesen eingegliedert. Für den Staatsschutz dagegen ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Die Zusammenarbeit ist sichergestellt.</p><p>8. Es ist vorweg festzuhalten, dass zur Bekämpfung der Drogenkriminalität primär die Bestimmungen des Strafrechts, namentlich des Betäubungsmittelgesetzes, Anwendung finden müssen. Ihre konsequente Anwendung ist Sache der Kantone. Für Ausländer ohne Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz, die der Drogenszene zuzurechnen sind, ohne strafrechtlich in Erscheinung zu treten, beinhaltet das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht nach Auffassung des Bundesrates genügend wirksame Instrumente, um Missbräuchen zu begegnen.</p>
  • <p>Die zerstörerischen Auswirkungen der Drogensucht, das Elend, welches diese Sucht verursacht, und die Missachtung unseres Rechtsstaates kristallisieren sich in der Zürcher Drogenszene Letten heraus. Die dort herrschenden Zustände haben ein unerträgliches Mass angenommen: Die Brutalität der Dealer und der katastrophale hygienische Zustand machen den Süchtigen das Leben zur Hölle. Unzumutbar sind die Auswirkungen der offenen Drogenszene, verschärft durch die in den Quartieren ausgetragenen Kämpfe der Drogenbanden, für Anwohner und Polizisten, deren persönliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Kriminalität der Drogenmafia ist dermassen gravierend, dass ihre Bekämpfung prioritäres Staatsziel sein muss.</p><p>Für die öffentliche Sicherheit in Zürich ist in erster Linie die Stadt, in zweiter Linie der Kanton Zürich und in dritter Linie der Bund verantwortlich. Die Verantwortung für die Durchsetzung der Drogenpolitik müssen Stadt, Kanton und Bund gemeinsam übernehmen. Sie müssen mit allen ihren Möglichkeiten den rechtsstaatlichen Zustand wiederherstellen.</p><p>Drogenelend und Drogenkriminalität gibt es aber auch in den anderen Schweizer Kantonen und Städten. Das Drogenproblem ist ein gesamtschweizerisches Problem, weshalb alle Kantone stärker in die Verantwortung einzubinden sind.</p><p>Unbestrittenermassen besteht ein Mangel an benötigten und geeigneten Therapieplätzen. Die Eignung und Qualität der Therapieplätze wurde verschiedentlich beanstandet. Ebenso fehlt es an der Koordination für die Zurverfügungstellung von Plätzen unter den Kantonen.</p><p>Mit der Bekämpfung von Drogenelend und Drogenkriminalität sollen Massnahmen gegen die Auswirkungen der Drogensucht ergriffen werden. Es ist aber ebenso dringlich, Massnahmen im Bereich der Prävention in die Wege zu leiten.</p><p>Die Dringlichkeit von Sofortmassnahmen für die Bekämpfung des Drogenelendes und der Drogenkriminalität sowie die Notwendigkeit einer kohärenten Drogenpolitik unter Führung des Bundes veranlassen uns, dem Bundesrat folgende Fragen zu unterbreiten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Drogenpolitik? Ist der Bundesrat bereit, eine verstärkte Führung in der Drogenpolitik zu übernehmen?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen insbesondere im Erziehungsbereich kurzfristig eine flächendeckende Präventionsoffensive zu erarbeiten und umzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich für die Bereitstellung einer hinreichenden Zahl von geeigneten Therapieplätzen einzusetzen sowie die Kriterien für die Kontrolle der Therapiequalität zu erarbeiten? Ist er bereit, die dringend notwendige Koordination der Zuteilung der geeigneten Plätze zu übernehmen?</p><p>4. Welche Massnahmen sind beabsichtigt, um gefährdete Jugendliche, Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen vor dem Einstieg in die Drogensucht zu bewahren? Ist der Bundesrat bereit, im Falle des Versagens einfacher Massnahmen (wie Meldung an Eltern, Gemeinde usw.) die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass jugendliche Einsteiger und Einsteigerinnen auch zwangsweise einer falls notwendig länger dauernden Therapie zugeführt werden können, welche auch Schule und berufliche Ausbildung berücksichtigt.</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Kantone und Gemeinden, aus denen sich Süchtige auf dem Letten oder in anderen Drogenszenen befinden, gezwungen werden können, diese entweder zurückzunehmen oder dem betreuenden Ort die entstandenen Kosten voll zu ersetzen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die zusätzlich bewilligten Versuche der kontrollierten Drogenabgabe auf alle teilnahmewilligen Kantone zu verteilen? Ist er breit, diese finanziell zu unterstützen?</p><p>7. Welche Mittel setzt der Bundesrat gegen die Drogenkriminalität heute ein? Genügen die Instrumente des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes für diese Aufgabe?</p><p>8. Hat der Bundesrat im Rahmen des Staatsschutzes und mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht genügend Instrumente, um gegen in der Drogenkriminalität involvierte Ausländer vorzugehen?</p>
  • Sofortmassnahmen in der Drogenpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.--4./6. Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3327 hiervor.</p><p>5. Die bereits im Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG), insbesondere Artikel 14 und 15, vorgesehenen Kostenersatzmöglichkeiten sind voll auszuschöpfen.</p><p>Die unmittelbare, kurzfristige Betreuung und Hilfe an Drogenabhängige ist unter dem Begriff "Notfallhilfe" zu subsumieren. Handelt es sich um eine längerfristige Entzugstherapie, so ist mit dem Wohnsitzkanton abzuklären, ob der Aufenthaltskanton diese Unterstützung in dessen Auftrag und auf dessen Kosten weiter ausrichten kann. Wenn nicht, hat der Wohnkanton dem Aufenthaltskanton die Kosten der Rückkehr zu ersetzen (vgl. Art. 14 ZUG).</p><p>7. Gemäss Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes führt der Bund eine Zentralstelle für die Bekämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs. Die Zentralstelle hat zur Hauptsache Koordinationsaufgaben bei Fällen, die mehrere Kantone betreffen oder Abklärungen im Ausland nötig machen. Diesfalls arbeitet sie mit Interpol zusammen. In internationalen und interkantonalen Fällen von Drogenhandel kann sie eigene gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren führen. Sie tut dies in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeistellen. Die Zentralstelle ist im Bundesamt für Polizeiwesen eingegliedert. Für den Staatsschutz dagegen ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Die Zusammenarbeit ist sichergestellt.</p><p>8. Es ist vorweg festzuhalten, dass zur Bekämpfung der Drogenkriminalität primär die Bestimmungen des Strafrechts, namentlich des Betäubungsmittelgesetzes, Anwendung finden müssen. Ihre konsequente Anwendung ist Sache der Kantone. Für Ausländer ohne Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz, die der Drogenszene zuzurechnen sind, ohne strafrechtlich in Erscheinung zu treten, beinhaltet das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht nach Auffassung des Bundesrates genügend wirksame Instrumente, um Missbräuchen zu begegnen.</p>
    • <p>Die zerstörerischen Auswirkungen der Drogensucht, das Elend, welches diese Sucht verursacht, und die Missachtung unseres Rechtsstaates kristallisieren sich in der Zürcher Drogenszene Letten heraus. Die dort herrschenden Zustände haben ein unerträgliches Mass angenommen: Die Brutalität der Dealer und der katastrophale hygienische Zustand machen den Süchtigen das Leben zur Hölle. Unzumutbar sind die Auswirkungen der offenen Drogenszene, verschärft durch die in den Quartieren ausgetragenen Kämpfe der Drogenbanden, für Anwohner und Polizisten, deren persönliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Kriminalität der Drogenmafia ist dermassen gravierend, dass ihre Bekämpfung prioritäres Staatsziel sein muss.</p><p>Für die öffentliche Sicherheit in Zürich ist in erster Linie die Stadt, in zweiter Linie der Kanton Zürich und in dritter Linie der Bund verantwortlich. Die Verantwortung für die Durchsetzung der Drogenpolitik müssen Stadt, Kanton und Bund gemeinsam übernehmen. Sie müssen mit allen ihren Möglichkeiten den rechtsstaatlichen Zustand wiederherstellen.</p><p>Drogenelend und Drogenkriminalität gibt es aber auch in den anderen Schweizer Kantonen und Städten. Das Drogenproblem ist ein gesamtschweizerisches Problem, weshalb alle Kantone stärker in die Verantwortung einzubinden sind.</p><p>Unbestrittenermassen besteht ein Mangel an benötigten und geeigneten Therapieplätzen. Die Eignung und Qualität der Therapieplätze wurde verschiedentlich beanstandet. Ebenso fehlt es an der Koordination für die Zurverfügungstellung von Plätzen unter den Kantonen.</p><p>Mit der Bekämpfung von Drogenelend und Drogenkriminalität sollen Massnahmen gegen die Auswirkungen der Drogensucht ergriffen werden. Es ist aber ebenso dringlich, Massnahmen im Bereich der Prävention in die Wege zu leiten.</p><p>Die Dringlichkeit von Sofortmassnahmen für die Bekämpfung des Drogenelendes und der Drogenkriminalität sowie die Notwendigkeit einer kohärenten Drogenpolitik unter Führung des Bundes veranlassen uns, dem Bundesrat folgende Fragen zu unterbreiten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Drogenpolitik? Ist der Bundesrat bereit, eine verstärkte Führung in der Drogenpolitik zu übernehmen?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen insbesondere im Erziehungsbereich kurzfristig eine flächendeckende Präventionsoffensive zu erarbeiten und umzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich für die Bereitstellung einer hinreichenden Zahl von geeigneten Therapieplätzen einzusetzen sowie die Kriterien für die Kontrolle der Therapiequalität zu erarbeiten? Ist er bereit, die dringend notwendige Koordination der Zuteilung der geeigneten Plätze zu übernehmen?</p><p>4. Welche Massnahmen sind beabsichtigt, um gefährdete Jugendliche, Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen vor dem Einstieg in die Drogensucht zu bewahren? Ist der Bundesrat bereit, im Falle des Versagens einfacher Massnahmen (wie Meldung an Eltern, Gemeinde usw.) die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass jugendliche Einsteiger und Einsteigerinnen auch zwangsweise einer falls notwendig länger dauernden Therapie zugeführt werden können, welche auch Schule und berufliche Ausbildung berücksichtigt.</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Kantone und Gemeinden, aus denen sich Süchtige auf dem Letten oder in anderen Drogenszenen befinden, gezwungen werden können, diese entweder zurückzunehmen oder dem betreuenden Ort die entstandenen Kosten voll zu ersetzen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die zusätzlich bewilligten Versuche der kontrollierten Drogenabgabe auf alle teilnahmewilligen Kantone zu verteilen? Ist er breit, diese finanziell zu unterstützen?</p><p>7. Welche Mittel setzt der Bundesrat gegen die Drogenkriminalität heute ein? Genügen die Instrumente des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes für diese Aufgabe?</p><p>8. Hat der Bundesrat im Rahmen des Staatsschutzes und mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht genügend Instrumente, um gegen in der Drogenkriminalität involvierte Ausländer vorzugehen?</p>
    • Sofortmassnahmen in der Drogenpolitik

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