Fragen zur Drogenpolitik
- ShortId
-
94.3342
- Id
-
19943342
- Updated
-
10.04.2024 11:56
- Language
-
de
- Title
-
Fragen zur Drogenpolitik
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.--5./8. Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3327 hiervor.</p><p>6. Es ist naturgemäss schwierig, verlässliche quantitative Feststellungen zum illegalen Betäubungsmittelverkehr zu machen. Es handelt sich um reine Schätzungen, die aus der Zahl der Konsumenten und der beschlagnahmten Drogenmenge abgeleitet werden, andererseits auch auf internationalen (geschätzten) Angaben beruhen. Der Bundesrat kann deshalb die genannte Zahl weder bestätigen noch dementieren.</p><p>7. Es bestehen keine Zahlen über die Kosten der Durchführung der heutigen schweizerischen Drogenpolitik. Im übrigen müsste erst definiert werden, was im Rahmen dieser Drogenpolitik als kostenwirksam einzustufen ist.</p><p>Zumal der Strafvollzug unter kantonaler Hoheit steht, verfügt der Bund über keine einschlägigen Angaben und vermag solche kurzfristig auch nicht zu ermitteln. Da die meisten "Drogendelinquenten" häufig primär wegen gemeinrechtlicher Delikte verurteilt worden sind, dürfte es im übrigen schwerfallen, den Anteil derer zu ermitteln, die schwergewichtig im Zusammenhang mit ihrer Drogensucht straffällig geworden sind.</p><p>9. Das Gefährdungspotential beim Cannabiskonsum gründet sich in erster Linie auf das Phänomen der möglichen Entwicklung einer seelischen Abhängigkeit in der Folge regelmässiger Verwendung dieser Substanzen. Die Beratungsstellen für Suchtfragen sollen den Cannabiskonsumierenden mit Abhängigkeitsproblemen (Gleichgültigkeit und Apathie, Eingehen erhöhter Risiken, Depressionen usw.) beistehen. Regelmässiger Konsum von Cannabisprodukten kann hie und da überleiten zum Konsum anderer psychotroper Substanzen wie Alkohol, Medikamente, Heroin, Kokain usw. Aus diesen Gründen soll die Suchtprävention sich auch des problematischen Cannabiskonsums annehmen, insbesondere bei Jugendlichen.</p>
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Drogenprohibitionspolitik der letzten Jahrzehnte gemessen am Ziel der Verhinderung der individual- und sozialschädigenden Wirkungen des Drogenkonsums heute als gescheitert betrachtet werden muss? Und dass insbesondere die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 1975 (mit der der Drogenkonsum als strafbar erklärt und die Höchststrafe für Verstösse gegen das Gesetz von fünf auf zwanzig Jahre - analog zu Tötungsdelikten - erhöht worden waren) die Probleme verschärft und nicht gelöst hat?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der Erfahrungen, aber auch der gewandelten Auffassungen revidiert werden muss, nachdem inzwischen auch kantonale Standesinitiativen (vgl. die Standesinitiative Solothurn vom 7. Dezember 1992) die Legalisierung des Konsums und die Errichtung eines Betäubungsmittelmonopols verlangen? Wie beurteilt der Bundesrat den Zeitbedarf für die Vorbereitung einer Gesetzesrevision? Welche Punkte soll diese aus Sicht des Bundesrates umfassen?</p><p>3. Wie viele Menschen befinden sich in der Schweiz in Methadonprogrammen, bzw. wie vielen Menschen wird ärztlich kontrolliert Methadon abgegeben?</p><p>4. Wie bewertet der Bundesrat die bisherigen Erfahrungen mit den Versuchen der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe für Schwerabhängige? Trifft es zu, dass sich die soziale Integration, aber auch die Gesundheit der Betroffenen stark verbessert haben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne einer Sofortmassnahme die Versuche mit der ärztlichen kontrollierten Abgabe, insbesondere von Heroin, für Schwerabhängige im Rahmen der Überlebenshilfe auf dem Verordnungswege auszuweiten?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die für die Durchführung dieser Programme erforderlichen Institutionen? Wie die Kooperation der Kantone mit Blick auf die Notwendigkeit dezentraler Versorgung? Ist er bereit, diese Kooperation und den Aufbau der für eine dezentrale Versorgung und Betreuung erforderlichen Institutionen zu fördern (auch finanziell)?</p><p>6. Die Zentralstelle Rauschgift des BAP schätzt den mutmasslichen schweizerischen Jahresumsatz im Bereich der illegalen Drogen offenbar auf weit über 2 Milliarden Franken - selbstverständlich unversteuert. Wie beurteilt der Bundesrat die Grössenordnung der Inlandnachfrage und des Drogenmarktes Schweiz?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Kosten der Drogenprohibition in der Schweiz? Wie viele Gefängnisplätze (und welcher Anteil der überhaupt bestehenden Gefängnisplätze) sind durch Drogendelinquentinnen und -delinquenten belegt?</p><p>8. Der Grossteil der Verzeigungen im Drogenbereich betrifft nach wie vor den Drogenkonsum (1993: 28 000), obschon sich bereits nach dem Bericht 1989 der Subkommission "Drogenfragen" der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission fünfzehn Kantone und fünf Parteien (inkl. FDP und SPS) in der Vernehmlassung für die Straflosigkeit des Betäubungsmittelkonsums ausgesprochen hatten. Ist der Bundesrat bereit, von seinem Entscheid vom 20. Februar 1991 gegen die Straflosigkeit des Drogenkonsums abzurücken und damit Polizei und Strafjustiz endlich von der Aufgabe der Verfolgung des Konsums zu entlasten?</p><p>9. Wie beurteilt der Bundesrat schliesslich die Gefährlichkeit von Cannabis, nachdem inzwischen (1991) auch das Bundesgericht entschieden hat, dieser Stoff sei nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse auch in grossen Mengen konsumiert nicht geeignet, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen? Wie viele Verurteilungen erfolgten in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Cannabis? Welche Hindernisse stellen sich über die erforderliche Änderung der Gesetzgebung hinaus einer Legalisierung entgegen?</p>
- Fragen zur Drogenpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.--5./8. Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3327 hiervor.</p><p>6. Es ist naturgemäss schwierig, verlässliche quantitative Feststellungen zum illegalen Betäubungsmittelverkehr zu machen. Es handelt sich um reine Schätzungen, die aus der Zahl der Konsumenten und der beschlagnahmten Drogenmenge abgeleitet werden, andererseits auch auf internationalen (geschätzten) Angaben beruhen. Der Bundesrat kann deshalb die genannte Zahl weder bestätigen noch dementieren.</p><p>7. Es bestehen keine Zahlen über die Kosten der Durchführung der heutigen schweizerischen Drogenpolitik. Im übrigen müsste erst definiert werden, was im Rahmen dieser Drogenpolitik als kostenwirksam einzustufen ist.</p><p>Zumal der Strafvollzug unter kantonaler Hoheit steht, verfügt der Bund über keine einschlägigen Angaben und vermag solche kurzfristig auch nicht zu ermitteln. Da die meisten "Drogendelinquenten" häufig primär wegen gemeinrechtlicher Delikte verurteilt worden sind, dürfte es im übrigen schwerfallen, den Anteil derer zu ermitteln, die schwergewichtig im Zusammenhang mit ihrer Drogensucht straffällig geworden sind.</p><p>9. Das Gefährdungspotential beim Cannabiskonsum gründet sich in erster Linie auf das Phänomen der möglichen Entwicklung einer seelischen Abhängigkeit in der Folge regelmässiger Verwendung dieser Substanzen. Die Beratungsstellen für Suchtfragen sollen den Cannabiskonsumierenden mit Abhängigkeitsproblemen (Gleichgültigkeit und Apathie, Eingehen erhöhter Risiken, Depressionen usw.) beistehen. Regelmässiger Konsum von Cannabisprodukten kann hie und da überleiten zum Konsum anderer psychotroper Substanzen wie Alkohol, Medikamente, Heroin, Kokain usw. Aus diesen Gründen soll die Suchtprävention sich auch des problematischen Cannabiskonsums annehmen, insbesondere bei Jugendlichen.</p>
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Drogenprohibitionspolitik der letzten Jahrzehnte gemessen am Ziel der Verhinderung der individual- und sozialschädigenden Wirkungen des Drogenkonsums heute als gescheitert betrachtet werden muss? Und dass insbesondere die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 1975 (mit der der Drogenkonsum als strafbar erklärt und die Höchststrafe für Verstösse gegen das Gesetz von fünf auf zwanzig Jahre - analog zu Tötungsdelikten - erhöht worden waren) die Probleme verschärft und nicht gelöst hat?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der Erfahrungen, aber auch der gewandelten Auffassungen revidiert werden muss, nachdem inzwischen auch kantonale Standesinitiativen (vgl. die Standesinitiative Solothurn vom 7. Dezember 1992) die Legalisierung des Konsums und die Errichtung eines Betäubungsmittelmonopols verlangen? Wie beurteilt der Bundesrat den Zeitbedarf für die Vorbereitung einer Gesetzesrevision? Welche Punkte soll diese aus Sicht des Bundesrates umfassen?</p><p>3. Wie viele Menschen befinden sich in der Schweiz in Methadonprogrammen, bzw. wie vielen Menschen wird ärztlich kontrolliert Methadon abgegeben?</p><p>4. Wie bewertet der Bundesrat die bisherigen Erfahrungen mit den Versuchen der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe für Schwerabhängige? Trifft es zu, dass sich die soziale Integration, aber auch die Gesundheit der Betroffenen stark verbessert haben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne einer Sofortmassnahme die Versuche mit der ärztlichen kontrollierten Abgabe, insbesondere von Heroin, für Schwerabhängige im Rahmen der Überlebenshilfe auf dem Verordnungswege auszuweiten?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die für die Durchführung dieser Programme erforderlichen Institutionen? Wie die Kooperation der Kantone mit Blick auf die Notwendigkeit dezentraler Versorgung? Ist er bereit, diese Kooperation und den Aufbau der für eine dezentrale Versorgung und Betreuung erforderlichen Institutionen zu fördern (auch finanziell)?</p><p>6. Die Zentralstelle Rauschgift des BAP schätzt den mutmasslichen schweizerischen Jahresumsatz im Bereich der illegalen Drogen offenbar auf weit über 2 Milliarden Franken - selbstverständlich unversteuert. Wie beurteilt der Bundesrat die Grössenordnung der Inlandnachfrage und des Drogenmarktes Schweiz?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Kosten der Drogenprohibition in der Schweiz? Wie viele Gefängnisplätze (und welcher Anteil der überhaupt bestehenden Gefängnisplätze) sind durch Drogendelinquentinnen und -delinquenten belegt?</p><p>8. Der Grossteil der Verzeigungen im Drogenbereich betrifft nach wie vor den Drogenkonsum (1993: 28 000), obschon sich bereits nach dem Bericht 1989 der Subkommission "Drogenfragen" der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission fünfzehn Kantone und fünf Parteien (inkl. FDP und SPS) in der Vernehmlassung für die Straflosigkeit des Betäubungsmittelkonsums ausgesprochen hatten. Ist der Bundesrat bereit, von seinem Entscheid vom 20. Februar 1991 gegen die Straflosigkeit des Drogenkonsums abzurücken und damit Polizei und Strafjustiz endlich von der Aufgabe der Verfolgung des Konsums zu entlasten?</p><p>9. Wie beurteilt der Bundesrat schliesslich die Gefährlichkeit von Cannabis, nachdem inzwischen (1991) auch das Bundesgericht entschieden hat, dieser Stoff sei nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse auch in grossen Mengen konsumiert nicht geeignet, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen? Wie viele Verurteilungen erfolgten in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Cannabis? Welche Hindernisse stellen sich über die erforderliche Änderung der Gesetzgebung hinaus einer Legalisierung entgegen?</p>
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