Drogenpolitik des Bundesrates

ShortId
94.3354
Id
19943354
Updated
10.04.2024 13:51
Language
de
Title
Drogenpolitik des Bundesrates
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die schweizerische Drogensituation im Lichte langjähriger fachlicher Erfahrungen geprüft und hat nicht bloss auf öffentliche Ereignisse oder auf die Vorstösse von FDP und SP reagiert. Seit Mitte der achtziger Jahre wurde die Frage der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) wiederholt gestellt und geprüft. So wurden vom Parlament folgende Motionen überwiesen:</p><p>- nationalrätliche Kommission für Gesundheit und Umwelt (Ad 87.232), vom Ständerat überwiesen am 26. September 1991;</p><p>- Bühler (90.411), vom Nationalrat überwiesen am 2. Oktober 1991.</p><p>Der Bericht 1989 der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission empfahl ebenfalls eine Revision des BetmG, ebenso wie die Mehrheit der 1990 hierzu befragten Kantone, Parteien und Institutionen (Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bericht der Subkommission Drogen, 1990).</p><p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. September 1994 eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes für nötig befunden. Das EDI setzt im Einvernehmen mit dem EJPD in den nächsten Tagen eine Expertengruppe ein, welche Vorschläge für kurzfristig und langfristig zu realisierende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes erarbeitet. Der Entwurf mit den kurzfristig zu realisierenden Änderungen kann zusammen mit der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" im Sommer 1995 dem Parlament vorgelegt werden. Längerfristig sollen die Schnittstellen zur künftigen Regelung im Heilmittelbereich sowie Abklärungen über die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes zur Suchtprävention bearbeitet werden.</p><p>2. Die Entscheidung, eine Revision des BetmG vorzubereiten, bedeutet in keiner Art und Weise das Einschlagen einer irreversiblen Liberalisierung der Drogenpolitik.</p><p>3. Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass Probanden, welche Heroin unter ärztlicher Kontrolle erhalten, nicht anderswo noch weitere Drogen konsumieren. Die Versuche haben zum Ziel, die Drogenkonsumierenden auf einen mittel- oder langfristig abstinenzorientierten therapeutischen Weg zu führen. Die Begrenzung des Konsums auf die verschriebenen Substanzen stellt ein erstes Ziel dar, welches nicht von heute auf morgen erreicht werden kann. Es ist bekannt, dass im Rahmen von Entzug und Therapie öfters Rückfälle zu bewältigen sind.</p><p>4. Der Bundesrat sowie die kantonalen und kommunalen Behörden verstärken ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Drogenhandel. Der Schutz der Jugend ist ein Teil dieser gezielten Repression. Die Projekte mit der ärztlichen Verschreibung von Heroin betreffen nur einen kleinen Prozentsatz der Drogenabhängigen. Ein Marktverdrängungsphänomen dürfte dadurch nicht entstehen.</p><p>5. Prävention ist ein Hauptpfeiler der Drogenpolitik. Sie richtet sich an die gesamte Bevölkerung und versucht, die Zahl der Neueinsteiger möglichst tief zu halten. Die verschiedenen Therapieformen richten sich an Personen, welche bereits Probleme mit Drogenkonsum haben (etwa 1 bis 3 Prozent der Bevölkerung zwischen 15 und 45 Jahren). Die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln (nebst Methadon) ist als eine unter mehreren Therapien zu sehen. Sie betrifft nur einen kleinen Teil der Abhängigen (etwa 1000 von 30 000). Die zahlreichen Massnahmen im Drogenbereich ergänzen sich gegenseitig und widerspruchslos, vorausgesetzt, dass sie fachlich einwandfrei umgesetzt werden.</p><p>6. Stadt und Kanton Zürich gehören zu jenen Gemeinschaften, welche auf allen Ebenen am meisten tun in den Bereichen Prävention, Risikoverminderung, Therapie und soziale Reintegration. Die zürcherischen Strafverfolgungsorgane haben - verglichen mit allen anderen Regionen unseres Landes - mit Abstand am meisten Drogenhändler dingfest gemacht. Diese enormen Anstrengungen können dennoch nicht verhindern, dass die grösste Stadt unseres Landes eine grosse Anziehungskraft sowohl für Drogenhändler als auch für Drogenkonsumentinnen und -konsumenten behält. Die massiven, immer noch bestehenden Betreuungslücken insbesondere bei rund 50 Prozent der durch die Rückführungen betroffenen Wohngemeinden der Abhängigen verstärken diese Anziehungskraft noch.</p><p>7. Die in der Schweiz gemachten Anstrengungen bezüglich der Risikoverminderung sowie der Ausweitung des Betreuungsangebotes für Drogenabängige finden sich in vergleichbarer Form auch in den wichtigsten europäischen Ländern. Insbesondere die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und Frankreich bezüglich Methadonabgabe und Abgabe sterilen Injektionsmaterials seien hier erwähnt. Die Schlusserklärung der europäischen Ministerkonferenz vom Februar 1994 bekräftigte die neue Bedeutung der Politik der Risikoverminderung. Diese über kürzere oder längere Zeit sich entwickelnden Tendenzen in unseren Nachbarländern bewirken, dass die Schweiz nicht viele ausländische Drogenkonsumentinnen und -konsumenten anzieht. So hatten von 2302 Drogenabhängigen, welche das Rückführungszentrum Hegibach durchliefen, nur 28 Personen (oder 1,2 Prozent) einen (bekannten) ausländischen Wohnsitz.</p>
  • <p>Der Bundesrat erwägt zurzeit die Ausweitung der kontrollierten Heroinversuche. SP und FDP fordern gleichzeitig eine rasche Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Damit wird die endgültige Weiche zur Liberalisierung von Drogen gestellt.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, die Forderung nach einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu unterstützen? Wenn ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit diesem Schritt eine liberale Drogenpolitik präjudiziert wird, die auch bei einem allfälligen Misserfolg irreversibel ist? Auf welche zuverlässigen Grundlagen stützt sich der Bundesrat dabei, nachdem aus den laufenden Versuchen noch keine gültigen Ergebnisse vorliegen?</p><p>3. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass neben der Abgabe des Heroins ein weiterer, zusätzlicher, auf dem Markt beschaffter Drogenkonsum ausgeschlossen werden kann?</p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass durch die offizielle Heroinabgabe der Handel durch die Dealer nicht noch aggressiver wird und sich zusätzlich auf neue, noch jüngere potentielle Abnehmer verlagern wird?</p><p>5. Wie will der Bundesrat weiterhin die Prävention als oberstes Ziel der Drogenpolitik verfolgen, wenn er andererseits eine breite Heroinabgabe befürwortet?</p><p>6. Zeigen die unhaltbaren Zustände in der Stadt Zürich nicht deutlich, wohin eine zuwenig repressive Haltung und ein unverantwortliches Laisser-faire des Drogenproblems führen?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der anvisierte Weg im Gegensatz zu den Bestrebungen in allen umliegenden Ländern steht und dass die Schweiz dadurch eine enorme Sogwirkung auf Drogensüchtige und Dealer aus ganz Europa ausüben wird?</p>
  • Drogenpolitik des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die schweizerische Drogensituation im Lichte langjähriger fachlicher Erfahrungen geprüft und hat nicht bloss auf öffentliche Ereignisse oder auf die Vorstösse von FDP und SP reagiert. Seit Mitte der achtziger Jahre wurde die Frage der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) wiederholt gestellt und geprüft. So wurden vom Parlament folgende Motionen überwiesen:</p><p>- nationalrätliche Kommission für Gesundheit und Umwelt (Ad 87.232), vom Ständerat überwiesen am 26. September 1991;</p><p>- Bühler (90.411), vom Nationalrat überwiesen am 2. Oktober 1991.</p><p>Der Bericht 1989 der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission empfahl ebenfalls eine Revision des BetmG, ebenso wie die Mehrheit der 1990 hierzu befragten Kantone, Parteien und Institutionen (Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bericht der Subkommission Drogen, 1990).</p><p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. September 1994 eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes für nötig befunden. Das EDI setzt im Einvernehmen mit dem EJPD in den nächsten Tagen eine Expertengruppe ein, welche Vorschläge für kurzfristig und langfristig zu realisierende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes erarbeitet. Der Entwurf mit den kurzfristig zu realisierenden Änderungen kann zusammen mit der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" im Sommer 1995 dem Parlament vorgelegt werden. Längerfristig sollen die Schnittstellen zur künftigen Regelung im Heilmittelbereich sowie Abklärungen über die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes zur Suchtprävention bearbeitet werden.</p><p>2. Die Entscheidung, eine Revision des BetmG vorzubereiten, bedeutet in keiner Art und Weise das Einschlagen einer irreversiblen Liberalisierung der Drogenpolitik.</p><p>3. Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass Probanden, welche Heroin unter ärztlicher Kontrolle erhalten, nicht anderswo noch weitere Drogen konsumieren. Die Versuche haben zum Ziel, die Drogenkonsumierenden auf einen mittel- oder langfristig abstinenzorientierten therapeutischen Weg zu führen. Die Begrenzung des Konsums auf die verschriebenen Substanzen stellt ein erstes Ziel dar, welches nicht von heute auf morgen erreicht werden kann. Es ist bekannt, dass im Rahmen von Entzug und Therapie öfters Rückfälle zu bewältigen sind.</p><p>4. Der Bundesrat sowie die kantonalen und kommunalen Behörden verstärken ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Drogenhandel. Der Schutz der Jugend ist ein Teil dieser gezielten Repression. Die Projekte mit der ärztlichen Verschreibung von Heroin betreffen nur einen kleinen Prozentsatz der Drogenabhängigen. Ein Marktverdrängungsphänomen dürfte dadurch nicht entstehen.</p><p>5. Prävention ist ein Hauptpfeiler der Drogenpolitik. Sie richtet sich an die gesamte Bevölkerung und versucht, die Zahl der Neueinsteiger möglichst tief zu halten. Die verschiedenen Therapieformen richten sich an Personen, welche bereits Probleme mit Drogenkonsum haben (etwa 1 bis 3 Prozent der Bevölkerung zwischen 15 und 45 Jahren). Die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln (nebst Methadon) ist als eine unter mehreren Therapien zu sehen. Sie betrifft nur einen kleinen Teil der Abhängigen (etwa 1000 von 30 000). Die zahlreichen Massnahmen im Drogenbereich ergänzen sich gegenseitig und widerspruchslos, vorausgesetzt, dass sie fachlich einwandfrei umgesetzt werden.</p><p>6. Stadt und Kanton Zürich gehören zu jenen Gemeinschaften, welche auf allen Ebenen am meisten tun in den Bereichen Prävention, Risikoverminderung, Therapie und soziale Reintegration. Die zürcherischen Strafverfolgungsorgane haben - verglichen mit allen anderen Regionen unseres Landes - mit Abstand am meisten Drogenhändler dingfest gemacht. Diese enormen Anstrengungen können dennoch nicht verhindern, dass die grösste Stadt unseres Landes eine grosse Anziehungskraft sowohl für Drogenhändler als auch für Drogenkonsumentinnen und -konsumenten behält. Die massiven, immer noch bestehenden Betreuungslücken insbesondere bei rund 50 Prozent der durch die Rückführungen betroffenen Wohngemeinden der Abhängigen verstärken diese Anziehungskraft noch.</p><p>7. Die in der Schweiz gemachten Anstrengungen bezüglich der Risikoverminderung sowie der Ausweitung des Betreuungsangebotes für Drogenabängige finden sich in vergleichbarer Form auch in den wichtigsten europäischen Ländern. Insbesondere die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und Frankreich bezüglich Methadonabgabe und Abgabe sterilen Injektionsmaterials seien hier erwähnt. Die Schlusserklärung der europäischen Ministerkonferenz vom Februar 1994 bekräftigte die neue Bedeutung der Politik der Risikoverminderung. Diese über kürzere oder längere Zeit sich entwickelnden Tendenzen in unseren Nachbarländern bewirken, dass die Schweiz nicht viele ausländische Drogenkonsumentinnen und -konsumenten anzieht. So hatten von 2302 Drogenabhängigen, welche das Rückführungszentrum Hegibach durchliefen, nur 28 Personen (oder 1,2 Prozent) einen (bekannten) ausländischen Wohnsitz.</p>
    • <p>Der Bundesrat erwägt zurzeit die Ausweitung der kontrollierten Heroinversuche. SP und FDP fordern gleichzeitig eine rasche Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Damit wird die endgültige Weiche zur Liberalisierung von Drogen gestellt.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, die Forderung nach einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu unterstützen? Wenn ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit diesem Schritt eine liberale Drogenpolitik präjudiziert wird, die auch bei einem allfälligen Misserfolg irreversibel ist? Auf welche zuverlässigen Grundlagen stützt sich der Bundesrat dabei, nachdem aus den laufenden Versuchen noch keine gültigen Ergebnisse vorliegen?</p><p>3. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass neben der Abgabe des Heroins ein weiterer, zusätzlicher, auf dem Markt beschaffter Drogenkonsum ausgeschlossen werden kann?</p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass durch die offizielle Heroinabgabe der Handel durch die Dealer nicht noch aggressiver wird und sich zusätzlich auf neue, noch jüngere potentielle Abnehmer verlagern wird?</p><p>5. Wie will der Bundesrat weiterhin die Prävention als oberstes Ziel der Drogenpolitik verfolgen, wenn er andererseits eine breite Heroinabgabe befürwortet?</p><p>6. Zeigen die unhaltbaren Zustände in der Stadt Zürich nicht deutlich, wohin eine zuwenig repressive Haltung und ein unverantwortliches Laisser-faire des Drogenproblems führen?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der anvisierte Weg im Gegensatz zu den Bestrebungen in allen umliegenden Ländern steht und dass die Schweiz dadurch eine enorme Sogwirkung auf Drogensüchtige und Dealer aus ganz Europa ausüben wird?</p>
    • Drogenpolitik des Bundesrates

Back to List