Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens

ShortId
94.3366
Id
19943366
Updated
10.04.2024 15:02
Language
de
Title
Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das obligatorische Lehrlingsturnen wurde 1972 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zum Beschluss erhoben, und dies entgegen der damaligen Auffassung von Bundesrat und Departement. Die entsprechende Verordnung verpflichtet die Kantone, das Obligatorium für den Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 1986 zu verwirklichen.</p><p>Der Vollzug dieser Vorschriften bereitet, nicht ganz unerwartet, erhebliche Schwierigkeiten. Nicht nur die Investitionskosten, auch die jährlich wiederkehrenden Betriebs- und Unterhaltskosten sowie das Problem der Stundenplangestaltung stehen in einem klaren Missverhältnis zum tatsächlichen Nutzeffekt dieses Obligatoriums. Dazu kommt noch, dass in zahlreichen Berufen auch heute noch nur Teile der Lehrlinge in den Genuss des Turnunterrichts kommen. Dies wird aus Gründen der nicht überall gegebenen Machbarkeit wohl weiterhin so bleiben.</p><p>Die körperliche Ertüchtigung unserer Jugend ist zweifellos richtig und kaum bestritten, allerdings stehen dafür verschiedene Wege offen. Vor allem die Sportvereine und auch andere Organisationen erfüllen diesbezüglich eine nicht genug zu würdigende gesundheits- und gesellschaftspolitische Aufgabe. Die indirekte Unterstützung dieser Vereinigungen durch den Bau von Berufsschul-Sportanlagen war wohl auch das entscheidende Argument für die damalige Annahme der Vorlage im Parlament. Diese Anlagen sind nun im möglichen Umfang weitgehend realisiert und auch ohne das Berufsschulturnen gut ausgelastet.</p><p>Die Regelung der Berufsbildung ist Sache des Bundes, der Vollzug aber wird den Kantonen überlassen. Weder Bund noch Kantone sind heute in der Lage, alles Wünschbare zu tun. Verschiedenes sieht im Lichte der aktuellen Finanzlage der öffentlichen Haushalte anders aus. Wenn schon gespart werden muss, dann vor allem dort, wo der Aufwand und der Ertrag in einem Missverhältnis zueinander stehen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie steht es mit dem Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens 8 Jahre nach der Verwirklichungsfrist?</p><p>2. Entspricht das Ergebnis der ursprünglichen Zielsetzung, oder sind Korrekturen erforderlich?</p><p>3. Sind flexiblere, weniger zentralistische Lösungen nicht effizienter?</p><p>4. Wie steht es mit einer im Entwurf zum "Sparprogramm 93" postulierten Aufhebung des Turnobligatoriums an den Berufsschulen?</p>
  • Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das obligatorische Lehrlingsturnen wurde 1972 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zum Beschluss erhoben, und dies entgegen der damaligen Auffassung von Bundesrat und Departement. Die entsprechende Verordnung verpflichtet die Kantone, das Obligatorium für den Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 1986 zu verwirklichen.</p><p>Der Vollzug dieser Vorschriften bereitet, nicht ganz unerwartet, erhebliche Schwierigkeiten. Nicht nur die Investitionskosten, auch die jährlich wiederkehrenden Betriebs- und Unterhaltskosten sowie das Problem der Stundenplangestaltung stehen in einem klaren Missverhältnis zum tatsächlichen Nutzeffekt dieses Obligatoriums. Dazu kommt noch, dass in zahlreichen Berufen auch heute noch nur Teile der Lehrlinge in den Genuss des Turnunterrichts kommen. Dies wird aus Gründen der nicht überall gegebenen Machbarkeit wohl weiterhin so bleiben.</p><p>Die körperliche Ertüchtigung unserer Jugend ist zweifellos richtig und kaum bestritten, allerdings stehen dafür verschiedene Wege offen. Vor allem die Sportvereine und auch andere Organisationen erfüllen diesbezüglich eine nicht genug zu würdigende gesundheits- und gesellschaftspolitische Aufgabe. Die indirekte Unterstützung dieser Vereinigungen durch den Bau von Berufsschul-Sportanlagen war wohl auch das entscheidende Argument für die damalige Annahme der Vorlage im Parlament. Diese Anlagen sind nun im möglichen Umfang weitgehend realisiert und auch ohne das Berufsschulturnen gut ausgelastet.</p><p>Die Regelung der Berufsbildung ist Sache des Bundes, der Vollzug aber wird den Kantonen überlassen. Weder Bund noch Kantone sind heute in der Lage, alles Wünschbare zu tun. Verschiedenes sieht im Lichte der aktuellen Finanzlage der öffentlichen Haushalte anders aus. Wenn schon gespart werden muss, dann vor allem dort, wo der Aufwand und der Ertrag in einem Missverhältnis zueinander stehen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie steht es mit dem Vollzug des obligatorischen Lehrlingsturnens 8 Jahre nach der Verwirklichungsfrist?</p><p>2. Entspricht das Ergebnis der ursprünglichen Zielsetzung, oder sind Korrekturen erforderlich?</p><p>3. Sind flexiblere, weniger zentralistische Lösungen nicht effizienter?</p><p>4. Wie steht es mit einer im Entwurf zum "Sparprogramm 93" postulierten Aufhebung des Turnobligatoriums an den Berufsschulen?</p>
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