Alpenkonvention. Ausführungsprotokolle

ShortId
94.3368
Id
19943368
Updated
25.06.2025 01:58
Language
de
Title
Alpenkonvention. Ausführungsprotokolle
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Vorsteherin des Departementes des Innern hat vor Monatsfrist an einem Treffen mit Umweltministern laut Pressenotiz erklärt, die Schweiz "werde auf keinen Fall den internationalen Kalender der Alpenkonvention bremsen". Andererseits war vom gleichen Departement noch im Jahre 1991 an der Umweltministerkonferenz in Salzburg die Erklärung abgegeben worden, dass "der Bundesrat das Ratifizierungsverfahren erst einleiten werde, wenn die laufenden Verhandlungen über die ersten Zusatzprotokolle zu einem für die Schweiz zufriedenstellenden Abschluss gekommen sind".</p><p>Die Vernehmlassung zu den fünf Ausführungsprotokollen der Alpenkonvention hat ein sehr ernüchterndes Resultat gebracht. Vor allem bemängeln die betroffenen Bergregionen geschlossen, dass die Konkretisierung der Alpenkonvention mittels der Ausführungsprotokolle das an und für sich positive "Grundabkommen" in eine eindeutige Schieflage zu versetzen drohe. Der Schutzzweck dominiert gegenüber den legitimen Nutzungsinteressen der in den Bergregionen lebenden Bevölkerung. Auch werden die schweizerischen Entscheidstrukturen in Frage gestellt.</p><p>Bei allem Bekenntnis für die übergreifende Verantwortung zur Erhaltung unseres Ökosystems Alpen drängt sich im Interesse der Sache und der Bergbevölkerung gebieterisch auf, dass rechtzeitig Gegensteuer gegeben wird.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. In Nachverhandlungen ist den elementaren Anliegen der Berggebiete, wie sie namentlich von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete formuliert worden sind, Nachachtung zu verschaffen.</p><p>2. Der Bundesrat wird ersucht, die Unterzeichnung der vorliegenden Protokolle bis zum Zustandekommen einer gesamthaft ausgewogenen Lösung generell auszusetzen.</p><p>3. Der Bundesrat wird beauftragt, das "Gesamtwerk Alpenkonvention" erst dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten, wenn gesamthaft ein angemessenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen im Alpenraum, aber auch die Subsidiarität und die föderalistischen Strukturen des schweizerischen Staates berücksichtigt und sichergestellt sind.</p>
  • Alpenkonvention. Ausführungsprotokolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorsteherin des Departementes des Innern hat vor Monatsfrist an einem Treffen mit Umweltministern laut Pressenotiz erklärt, die Schweiz "werde auf keinen Fall den internationalen Kalender der Alpenkonvention bremsen". Andererseits war vom gleichen Departement noch im Jahre 1991 an der Umweltministerkonferenz in Salzburg die Erklärung abgegeben worden, dass "der Bundesrat das Ratifizierungsverfahren erst einleiten werde, wenn die laufenden Verhandlungen über die ersten Zusatzprotokolle zu einem für die Schweiz zufriedenstellenden Abschluss gekommen sind".</p><p>Die Vernehmlassung zu den fünf Ausführungsprotokollen der Alpenkonvention hat ein sehr ernüchterndes Resultat gebracht. Vor allem bemängeln die betroffenen Bergregionen geschlossen, dass die Konkretisierung der Alpenkonvention mittels der Ausführungsprotokolle das an und für sich positive "Grundabkommen" in eine eindeutige Schieflage zu versetzen drohe. Der Schutzzweck dominiert gegenüber den legitimen Nutzungsinteressen der in den Bergregionen lebenden Bevölkerung. Auch werden die schweizerischen Entscheidstrukturen in Frage gestellt.</p><p>Bei allem Bekenntnis für die übergreifende Verantwortung zur Erhaltung unseres Ökosystems Alpen drängt sich im Interesse der Sache und der Bergbevölkerung gebieterisch auf, dass rechtzeitig Gegensteuer gegeben wird.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. In Nachverhandlungen ist den elementaren Anliegen der Berggebiete, wie sie namentlich von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete formuliert worden sind, Nachachtung zu verschaffen.</p><p>2. Der Bundesrat wird ersucht, die Unterzeichnung der vorliegenden Protokolle bis zum Zustandekommen einer gesamthaft ausgewogenen Lösung generell auszusetzen.</p><p>3. Der Bundesrat wird beauftragt, das "Gesamtwerk Alpenkonvention" erst dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten, wenn gesamthaft ein angemessenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen im Alpenraum, aber auch die Subsidiarität und die föderalistischen Strukturen des schweizerischen Staates berücksichtigt und sichergestellt sind.</p>
    • Alpenkonvention. Ausführungsprotokolle

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