Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie

ShortId
94.3372
Id
19943372
Updated
10.04.2024 14:16
Language
de
Title
Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der negativen EWR-Abstimmung ist während geraumer Zeit geltend gemacht worden, die befürchteten Auswirkungen der Nichtteilnahme der Schweiz am EWR zu Lasten der Schweizer Exportindustrie würden gar nicht eintreten.</p><p>Kürzlich hat die Schweizerische Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur ein weiteres Mal massiv Arbeitsplätze abgebaut. Weitere am Lokomotivenbau beteiligte Firmen wie die ABB sowie Zulieferer sind mitbetroffen. Neben einer unbefriedigenden Bestellungspraxis der SBB (welche auch unter Spardruck auf möglichste Kontinuität achten sollten) sind dafür offenbar auch die EWR-Submissionsvorschriften massgebend. Diese lassen staatliche Auftragsvergebungen in ein Nicht-EWR-Land nur zu, wenn die Offerte um 3 Prozent tiefer liegt als das billigste EWR-Land-Angebot und wenn überdies mindestens 50 Prozent des Auftragsvolumens im EWR erbracht werden.</p>
  • <p>1. Es trifft zu, dass die Tatsache der Nichtteilnahme der Schweiz am EWR in bestimmten Fällen nachteilige Situationen für die schweizerischen Wirtschaftsakteure begründen kann. Dabei besteht das Risiko von Entlassungen durch die verminderte industrielle Aktivität in der Schweiz. Vor dem Hintergrund der vermehrten weltweiten unternehmerischen Auslagerungen der industriellen Produktion aus der Schweiz in wirtschaftliche Wachstumsregionen (z. B. Südostasien) stellt der Wettbewerbsnachteil bei der öffentlichen Beschaffung gegenüber den EWR-Konkurrenten ein zusätzliches Hindernis für unsere Exportwirtschaft im relativ gesättigten europäischen Markt dar.</p><p>Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens in den Sektoren Wasser, Energie, Transporte und Telekommunikation haben die EWR-Staaten die Freiheit, jede Offerte zurückzuweisen, in welcher der Anteil an Produkten mit Ursprung im EWR 50 Prozent nicht erreicht. Zudem auferlegen die gemeinschaftlichen Richtlinien den EWR-Mitgliedstaaten die Gewährung eines präferentiellen Zuschlags für Offerten aus dem EWR, auch wenn diese bis zu 3 Prozent höher liegen als äquivalente Offerten aus Drittstaaten. Es gilt jedoch daran zu erinnern, dass die unterschiedliche Behandlung von Drittstaaten nur dann angewandt wird, wenn die Offerten Drittlandprodukte betreffen, für welche die EU, im multilateralen oder bilateralen Rahmen, kein Abkommen abgeschlossen hat, welches einen vergleichbaren effektiven Zutritt für EU-Unternehmen zu den Drittlandmärkten sichert.</p><p>Diese beiden Klauseln können zu einer gewissen Verminderung der industriellen Aktivität in der Schweiz beitragen. Dabei sind ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten und die Rückwirkungen, welche sie auf die Schweiz haben können, zu beurteilen.</p><p>2. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie hat der Bundesrat verschiedene Mandate zur Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ablehnung des EWR vergeben. Eines dieser Mandate betrifft namentlich auch das öffentliche Beschaffungswesen. Erste Zwischenresultate sollten Ende 1994 vorliegen.</p><p>3. Bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens haben sich die Schweiz und die EU per Briefwechsel vom 5. Mai 1994 dafür ausgesprochen, ein bilaterales Abkommen abzuschliessen, um das Gatt-Abkommen vom 15. Dezember 1993 über das öffentliche Beschaffungswesen zu vervollständigen. Dieses zusätzliche bilaterale Abkommen betrifft namentlich die Telekommunikation und die Eisenbahnen und erlaubt es, die obgenannten Nachteile (Punkt 1) zu beseitigen.</p><p>Ein Verhandlungsmandat wurde vom Allgemeinen Rat der EU am 31. Oktober 1994 verabschiedet. Der Bundesrat strebt eine rasche Verhandlungsaufnahme an, um die erreichten Ergebnisse am 1. Januar 1996 zusammen mit dem Gatt-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft setzen zu können.</p><p>4. Das Gatt-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung der progressiven Liberalisierung der Märkte dar und erlaubt namentlich die Öffnung der öffentlichen Bau- und Dienstleistungsmärkte sowie der Märkte der öffentlichen Hand in den Bereichen Wasser, Energie und Transporte. Dabei sind jedoch die schweizerischen Gemeinden, die privaten Körperschaften in den Sektoren Wasser, Energie und Transporte sowie die Bereiche Telekommunikation und Eisenbahn nicht der fraglichen Liberalisierung unterworfen. Aus diesem Grund ist das zusätzliche bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, inspiriert duch die Bestimmungen und die Verfahren im Gatt, vorgesehen. Dieses erlaubt eine Liberalisierung zu erreichen, welche wirtschaftlich mit derjenigen des EWR vergleichbar ist.</p><p>5. Am Tag nach dem 6. Dezember 1992 hat der Bundesrat für eine sektorielle Annäherung Schweiz-EU optiert. Der Briefwechsel stellt seit jeher einen ersten positiven Schritt in diesem Sinn dar. Der Bundesrat wird deshalb auf diesem Weg fortfahren und alles in seiner Macht Stehene unternehmen, um die sektoriellen Verhandlungen mit der EU abzuschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Nichtteilnahme der Schweiz am EWR aufgrund der erwähnten Submissionsbedingungen zunehmend dazu führt, dass Industrieaktivitäten (insbesondere soweit sie staatliche oder staatsnahe Abnehmer haben, wie die Herstellung von Loks, von Umweltschutzanlagen, von Wasserturbinen usw.) und damit Arbeitsplätze in der Schweiz abgebaut werden?</p><p>2. Lassen sich über das Ausmass dieser Entwicklung bei den betroffenen Branchen heute Aussagen machen?</p><p>3. Glaubt der Bundesrat, seine Zielsetzung "Abschluss von bilateralen Verträgen noch in dieser Legislaturperiode" insbesondere auch für das öffentliche Beschaffungswesen realisieren zu können?</p><p>4. Bringt das parallel zum Gatt zwischen 13 Staaten ausgehandelte Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in ausreichendem Masse die erforderliche Liberalisierung?</p><p>5. Wie sonst gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen und der betroffenen Industrie wieder Exportchancen im EU-Raum bzw. EWR als Hauptabnehmergebiet zu eröffnen?</p>
  • Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der negativen EWR-Abstimmung ist während geraumer Zeit geltend gemacht worden, die befürchteten Auswirkungen der Nichtteilnahme der Schweiz am EWR zu Lasten der Schweizer Exportindustrie würden gar nicht eintreten.</p><p>Kürzlich hat die Schweizerische Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur ein weiteres Mal massiv Arbeitsplätze abgebaut. Weitere am Lokomotivenbau beteiligte Firmen wie die ABB sowie Zulieferer sind mitbetroffen. Neben einer unbefriedigenden Bestellungspraxis der SBB (welche auch unter Spardruck auf möglichste Kontinuität achten sollten) sind dafür offenbar auch die EWR-Submissionsvorschriften massgebend. Diese lassen staatliche Auftragsvergebungen in ein Nicht-EWR-Land nur zu, wenn die Offerte um 3 Prozent tiefer liegt als das billigste EWR-Land-Angebot und wenn überdies mindestens 50 Prozent des Auftragsvolumens im EWR erbracht werden.</p>
    • <p>1. Es trifft zu, dass die Tatsache der Nichtteilnahme der Schweiz am EWR in bestimmten Fällen nachteilige Situationen für die schweizerischen Wirtschaftsakteure begründen kann. Dabei besteht das Risiko von Entlassungen durch die verminderte industrielle Aktivität in der Schweiz. Vor dem Hintergrund der vermehrten weltweiten unternehmerischen Auslagerungen der industriellen Produktion aus der Schweiz in wirtschaftliche Wachstumsregionen (z. B. Südostasien) stellt der Wettbewerbsnachteil bei der öffentlichen Beschaffung gegenüber den EWR-Konkurrenten ein zusätzliches Hindernis für unsere Exportwirtschaft im relativ gesättigten europäischen Markt dar.</p><p>Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens in den Sektoren Wasser, Energie, Transporte und Telekommunikation haben die EWR-Staaten die Freiheit, jede Offerte zurückzuweisen, in welcher der Anteil an Produkten mit Ursprung im EWR 50 Prozent nicht erreicht. Zudem auferlegen die gemeinschaftlichen Richtlinien den EWR-Mitgliedstaaten die Gewährung eines präferentiellen Zuschlags für Offerten aus dem EWR, auch wenn diese bis zu 3 Prozent höher liegen als äquivalente Offerten aus Drittstaaten. Es gilt jedoch daran zu erinnern, dass die unterschiedliche Behandlung von Drittstaaten nur dann angewandt wird, wenn die Offerten Drittlandprodukte betreffen, für welche die EU, im multilateralen oder bilateralen Rahmen, kein Abkommen abgeschlossen hat, welches einen vergleichbaren effektiven Zutritt für EU-Unternehmen zu den Drittlandmärkten sichert.</p><p>Diese beiden Klauseln können zu einer gewissen Verminderung der industriellen Aktivität in der Schweiz beitragen. Dabei sind ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten und die Rückwirkungen, welche sie auf die Schweiz haben können, zu beurteilen.</p><p>2. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie hat der Bundesrat verschiedene Mandate zur Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ablehnung des EWR vergeben. Eines dieser Mandate betrifft namentlich auch das öffentliche Beschaffungswesen. Erste Zwischenresultate sollten Ende 1994 vorliegen.</p><p>3. Bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens haben sich die Schweiz und die EU per Briefwechsel vom 5. Mai 1994 dafür ausgesprochen, ein bilaterales Abkommen abzuschliessen, um das Gatt-Abkommen vom 15. Dezember 1993 über das öffentliche Beschaffungswesen zu vervollständigen. Dieses zusätzliche bilaterale Abkommen betrifft namentlich die Telekommunikation und die Eisenbahnen und erlaubt es, die obgenannten Nachteile (Punkt 1) zu beseitigen.</p><p>Ein Verhandlungsmandat wurde vom Allgemeinen Rat der EU am 31. Oktober 1994 verabschiedet. Der Bundesrat strebt eine rasche Verhandlungsaufnahme an, um die erreichten Ergebnisse am 1. Januar 1996 zusammen mit dem Gatt-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft setzen zu können.</p><p>4. Das Gatt-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung der progressiven Liberalisierung der Märkte dar und erlaubt namentlich die Öffnung der öffentlichen Bau- und Dienstleistungsmärkte sowie der Märkte der öffentlichen Hand in den Bereichen Wasser, Energie und Transporte. Dabei sind jedoch die schweizerischen Gemeinden, die privaten Körperschaften in den Sektoren Wasser, Energie und Transporte sowie die Bereiche Telekommunikation und Eisenbahn nicht der fraglichen Liberalisierung unterworfen. Aus diesem Grund ist das zusätzliche bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, inspiriert duch die Bestimmungen und die Verfahren im Gatt, vorgesehen. Dieses erlaubt eine Liberalisierung zu erreichen, welche wirtschaftlich mit derjenigen des EWR vergleichbar ist.</p><p>5. Am Tag nach dem 6. Dezember 1992 hat der Bundesrat für eine sektorielle Annäherung Schweiz-EU optiert. Der Briefwechsel stellt seit jeher einen ersten positiven Schritt in diesem Sinn dar. Der Bundesrat wird deshalb auf diesem Weg fortfahren und alles in seiner Macht Stehene unternehmen, um die sektoriellen Verhandlungen mit der EU abzuschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Nichtteilnahme der Schweiz am EWR aufgrund der erwähnten Submissionsbedingungen zunehmend dazu führt, dass Industrieaktivitäten (insbesondere soweit sie staatliche oder staatsnahe Abnehmer haben, wie die Herstellung von Loks, von Umweltschutzanlagen, von Wasserturbinen usw.) und damit Arbeitsplätze in der Schweiz abgebaut werden?</p><p>2. Lassen sich über das Ausmass dieser Entwicklung bei den betroffenen Branchen heute Aussagen machen?</p><p>3. Glaubt der Bundesrat, seine Zielsetzung "Abschluss von bilateralen Verträgen noch in dieser Legislaturperiode" insbesondere auch für das öffentliche Beschaffungswesen realisieren zu können?</p><p>4. Bringt das parallel zum Gatt zwischen 13 Staaten ausgehandelte Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in ausreichendem Masse die erforderliche Liberalisierung?</p><p>5. Wie sonst gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um die verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen und der betroffenen Industrie wieder Exportchancen im EU-Raum bzw. EWR als Hauptabnehmergebiet zu eröffnen?</p>
    • Auswirkungen der Nichtteilnahme am EWR auf die Exportindustrie

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