Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung
- ShortId
-
94.3376
- Id
-
19943376
- Updated
-
25.06.2025 02:02
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Altersvorsorge in unserem Lande beruht auf einem Dreisäulenprinzip: der AHV, der beruflichen Vorsorge und dem individuellen Sparen. Vermehrte Eigenverantwortung muss gerade heute, wo die finanziellen Grenzen der öffentlichen Hand immer augenscheinlicher werden, wieder vermehrt gefördert und stimuliert werden. Die Arbeitslosenvorsorge hingegen ist bis heute einzig mit der Arbeitslosenversicherung abgedeckt. Deshalb soll der individuellen Arbeitslosenvorsorge ein grösseres Gewicht beigemessen werden. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass jeder Bürgerin, jedem Bürger die Möglichkeit geboten wird, aus privaten Mitteln ein Arbeitslosigkeits-Reservekonto bis zu einem Betrag von z. B. 30 000 Franken zu äufnen. Das Kapital sowie der Ertrag (inkl. Verrechnungssteuer) dieses Reservekontos wären steuerbefreit. Rückzüge aus diesem individuellen Reservekonto bis zu z. B. maximal 4000 Franken pro Monat könnten unter Nachweis der Arbeitslosigkeit erfolgen; bei dauernder Aufgabe der Berufstätigkeit könnte der Gesamtbetrag zurückgezogen werden. Mit der Einführung des Zweisäulenprinzips bei der Arbeitslosenvorsorge wird der individuellen Vorsorge, die in Eigenverantwortung erfolgt, grösseres Gewicht beigemessen. Der Anreiz der Steuerbefreiung dürfte viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, einen, wenn vielleicht auch bescheidenen Anteil ihres Erwerbseinkommens, für die individuelle Arbeitslosenvorsorge zu investieren, um im Falle einer Arbeitslosigkeit besser gewappnet zu sein und über eine Reserve zu verfügen, die einem Notvorrat gleichkommt. Gegebenenfalls wäre es denkbar, diese individuelle Reserve auch für Bezüge infolge Krankheit/Unfall/Mutterschaft freizugeben, wenn die entsprechenden Versicherungen keine Zahlungen leisten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Nachdem einerseits eine wesentliche Entlastung der Arbeitslosenversicherung noch nicht in Sicht ist und durch Konjunkturzyklen eine Mehrbelastung nicht auszuschliessen ist, andererseits eine weitere Erhöhung der Lohnprozente zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes tangieren und damit zu Arbeitsplatzabbau führen würde, bitte ich den Bundesrat, ein Zweisäulenmodell bei der Arbeitslosenvorsorge zu prüfen, bei dem die zweite Säule auf steuerbegünstigter Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger beruht.</p>
- Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Altersvorsorge in unserem Lande beruht auf einem Dreisäulenprinzip: der AHV, der beruflichen Vorsorge und dem individuellen Sparen. Vermehrte Eigenverantwortung muss gerade heute, wo die finanziellen Grenzen der öffentlichen Hand immer augenscheinlicher werden, wieder vermehrt gefördert und stimuliert werden. Die Arbeitslosenvorsorge hingegen ist bis heute einzig mit der Arbeitslosenversicherung abgedeckt. Deshalb soll der individuellen Arbeitslosenvorsorge ein grösseres Gewicht beigemessen werden. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass jeder Bürgerin, jedem Bürger die Möglichkeit geboten wird, aus privaten Mitteln ein Arbeitslosigkeits-Reservekonto bis zu einem Betrag von z. B. 30 000 Franken zu äufnen. Das Kapital sowie der Ertrag (inkl. Verrechnungssteuer) dieses Reservekontos wären steuerbefreit. Rückzüge aus diesem individuellen Reservekonto bis zu z. B. maximal 4000 Franken pro Monat könnten unter Nachweis der Arbeitslosigkeit erfolgen; bei dauernder Aufgabe der Berufstätigkeit könnte der Gesamtbetrag zurückgezogen werden. Mit der Einführung des Zweisäulenprinzips bei der Arbeitslosenvorsorge wird der individuellen Vorsorge, die in Eigenverantwortung erfolgt, grösseres Gewicht beigemessen. Der Anreiz der Steuerbefreiung dürfte viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, einen, wenn vielleicht auch bescheidenen Anteil ihres Erwerbseinkommens, für die individuelle Arbeitslosenvorsorge zu investieren, um im Falle einer Arbeitslosigkeit besser gewappnet zu sein und über eine Reserve zu verfügen, die einem Notvorrat gleichkommt. Gegebenenfalls wäre es denkbar, diese individuelle Reserve auch für Bezüge infolge Krankheit/Unfall/Mutterschaft freizugeben, wenn die entsprechenden Versicherungen keine Zahlungen leisten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Nachdem einerseits eine wesentliche Entlastung der Arbeitslosenversicherung noch nicht in Sicht ist und durch Konjunkturzyklen eine Mehrbelastung nicht auszuschliessen ist, andererseits eine weitere Erhöhung der Lohnprozente zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes tangieren und damit zu Arbeitsplatzabbau führen würde, bitte ich den Bundesrat, ein Zweisäulenmodell bei der Arbeitslosenvorsorge zu prüfen, bei dem die zweite Säule auf steuerbegünstigter Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger beruht.</p>
- Arbeitslosenvorsorge in Eigenverantwortung
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