Kompensationsgeschäfte FA-18. Beschaffung
- ShortId
-
94.3382
- Id
-
19943382
- Updated
-
10.04.2024 08:15
- Language
-
de
- Title
-
Kompensationsgeschäfte FA-18. Beschaffung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Grossteil des Tourismus ist ebenfalls der schweizerischen Exportwirtschaft zuzuordnen. Er ist damit den Exportwirtschaftszweigen, die auf der Liste der Kompensationsgeschäfte aufgeführt sind, grundsätzlich gleichgestellt. Eine Auflistung des Tourismus ist auch im Blick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges absolut gerechtfertigt.</p><p>Die Unterstützung beim Verkauf und Marketing von Tourismusangeboten aus der "neuen Heimat des F/A-18" durch die Tochtergesellschaft der Herstellerfirma McDonnell Douglas, der McDonnell Douglas Travel Company, beansprucht bloss eine dienstleistungsmässige Mithilfe, die als Kompensationsgeschäft kaum kostenwirksam sein dürfte und damit die anderen Exportzweige kaum konkurrenziert.</p><p>Mit relativ wenig Mitteln liesse sich damit ein Tourismusmarkt von rund 1,5 Millionen potentieller amerikanischer Touristen erschliessen. Voraussetzung dazu ist jedoch die Aufnahme dieser Tourismusbereiche in das Verzeichnis der Kompensationsgeschäfte.</p>
- <p>Ausgleichsgeschäfte, wie sie regelmässig im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial im Ausland vom betreffenden Lieferanten verlangt werden, sind Ausfluss unserer Rüstungspolitik.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Richtlinien für die Rüstungspolitik 1983 (BBl 1983 II 92) die diesbezüglichen Rahmenbedingungen festgelegt. Ziel dieser Politik ist vorab eine wirtschaftliche Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern. Zusätzlich wird der Erhalt eines industriellen Potentials im Inland angestrebt. Unsere Landesverteidigung ist zur Sicherstellung des Know-how im Hinblick auf Kampfwertsteigerungen, Unterhalt sowie für die Belange der Ausbildung auf industrielle Fähigkeiten im Inland angewiesen, die dem internationalen Anspruchsniveau genügen.</p><p>Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist es Aufgabe der Beschaffungsstellen des EMD, alle direkten und indirekten Beteiligungsmöglichkeiten auszuschöpfen, falls ein militärisches Bedürfnis nicht mit angemessenem Aufwand durch eine Beschaffung im Inland gedeckt werden kann. Die vorstehend umschriebene Beteiligung ist somit klar auf industrielle Güter ausgerichtet. Sie stellt damit nicht ein Instrument der allgemeinen Exportförderung dar. Aus diesem Grunde sind Dienstleistungen im Bereich des Tourismus, des Bankenwesens und der Versicherungen seit jeher von der indirekten Beteiligung ausgeschlossen worden. Auch Produkte aus dem Bereich der Nahrungsmittelindustrie sowie der Landwirtschaft fallen ausser Betracht.</p><p>Zusätzlich kommt dazu, dass die verpflichteten ausländischen Industrieunternehmen in der Regel nicht über die erforderlichen Beziehungen bzw. Absatzkanäle verfügen, um die zitierten Produkte bzw. Dienstleistungen vermitteln oder selber anbieten zu können.</p><p>In der Praxis haben sich die skizzierten Einschränkungen bewährt und bisher ein gutes Niveau der getroffenen Geschäftskontakte garantiert. Der Einschluss der erwähnten Bereiche würde die ausländischen Firmen zwingen, für ihnen fremde Produkte und Dienstleistungen neue Kanäle zu finden, was die indirekte Beteiligung in die Nähe der auch vom Bundesrat als kritisch eingestuften Tausch- oder Bartergeschäfte führen müsste. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundesrates zum Postulat Jaggi vom 15. Januar 1986 (85.498).</p><p>Es besteht - zusammenfassend - kein Grund, die bisherige, bewährte Praxis zu ändern. Das EMD schliesst aber nicht aus, dass es sich fallweise unter dem Aspekt "goodwill" bei den ausländischen Firmen einsetzt, auch etwas für die touristische Exportförderung zu tun.</p>
- <p>Nachfragen haben ergeben, dass der Tourismus unverständlicherweise im Katalog der Kompensationsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der F/A-18-Beschaffung stehen, nicht enthalten ist. Der Bundesrat wird deshalb ersucht zu prüfen, ob und in welchem Rahmen der Tourismusbereich ebenfalls in die Liste der möglichen Kompensationsgeschäfte aufgenommen werden kann.</p>
- Kompensationsgeschäfte FA-18. Beschaffung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Grossteil des Tourismus ist ebenfalls der schweizerischen Exportwirtschaft zuzuordnen. Er ist damit den Exportwirtschaftszweigen, die auf der Liste der Kompensationsgeschäfte aufgeführt sind, grundsätzlich gleichgestellt. Eine Auflistung des Tourismus ist auch im Blick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges absolut gerechtfertigt.</p><p>Die Unterstützung beim Verkauf und Marketing von Tourismusangeboten aus der "neuen Heimat des F/A-18" durch die Tochtergesellschaft der Herstellerfirma McDonnell Douglas, der McDonnell Douglas Travel Company, beansprucht bloss eine dienstleistungsmässige Mithilfe, die als Kompensationsgeschäft kaum kostenwirksam sein dürfte und damit die anderen Exportzweige kaum konkurrenziert.</p><p>Mit relativ wenig Mitteln liesse sich damit ein Tourismusmarkt von rund 1,5 Millionen potentieller amerikanischer Touristen erschliessen. Voraussetzung dazu ist jedoch die Aufnahme dieser Tourismusbereiche in das Verzeichnis der Kompensationsgeschäfte.</p>
- <p>Ausgleichsgeschäfte, wie sie regelmässig im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial im Ausland vom betreffenden Lieferanten verlangt werden, sind Ausfluss unserer Rüstungspolitik.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Richtlinien für die Rüstungspolitik 1983 (BBl 1983 II 92) die diesbezüglichen Rahmenbedingungen festgelegt. Ziel dieser Politik ist vorab eine wirtschaftliche Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern. Zusätzlich wird der Erhalt eines industriellen Potentials im Inland angestrebt. Unsere Landesverteidigung ist zur Sicherstellung des Know-how im Hinblick auf Kampfwertsteigerungen, Unterhalt sowie für die Belange der Ausbildung auf industrielle Fähigkeiten im Inland angewiesen, die dem internationalen Anspruchsniveau genügen.</p><p>Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist es Aufgabe der Beschaffungsstellen des EMD, alle direkten und indirekten Beteiligungsmöglichkeiten auszuschöpfen, falls ein militärisches Bedürfnis nicht mit angemessenem Aufwand durch eine Beschaffung im Inland gedeckt werden kann. Die vorstehend umschriebene Beteiligung ist somit klar auf industrielle Güter ausgerichtet. Sie stellt damit nicht ein Instrument der allgemeinen Exportförderung dar. Aus diesem Grunde sind Dienstleistungen im Bereich des Tourismus, des Bankenwesens und der Versicherungen seit jeher von der indirekten Beteiligung ausgeschlossen worden. Auch Produkte aus dem Bereich der Nahrungsmittelindustrie sowie der Landwirtschaft fallen ausser Betracht.</p><p>Zusätzlich kommt dazu, dass die verpflichteten ausländischen Industrieunternehmen in der Regel nicht über die erforderlichen Beziehungen bzw. Absatzkanäle verfügen, um die zitierten Produkte bzw. Dienstleistungen vermitteln oder selber anbieten zu können.</p><p>In der Praxis haben sich die skizzierten Einschränkungen bewährt und bisher ein gutes Niveau der getroffenen Geschäftskontakte garantiert. Der Einschluss der erwähnten Bereiche würde die ausländischen Firmen zwingen, für ihnen fremde Produkte und Dienstleistungen neue Kanäle zu finden, was die indirekte Beteiligung in die Nähe der auch vom Bundesrat als kritisch eingestuften Tausch- oder Bartergeschäfte führen müsste. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundesrates zum Postulat Jaggi vom 15. Januar 1986 (85.498).</p><p>Es besteht - zusammenfassend - kein Grund, die bisherige, bewährte Praxis zu ändern. Das EMD schliesst aber nicht aus, dass es sich fallweise unter dem Aspekt "goodwill" bei den ausländischen Firmen einsetzt, auch etwas für die touristische Exportförderung zu tun.</p>
- <p>Nachfragen haben ergeben, dass der Tourismus unverständlicherweise im Katalog der Kompensationsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der F/A-18-Beschaffung stehen, nicht enthalten ist. Der Bundesrat wird deshalb ersucht zu prüfen, ob und in welchem Rahmen der Tourismusbereich ebenfalls in die Liste der möglichen Kompensationsgeschäfte aufgenommen werden kann.</p>
- Kompensationsgeschäfte FA-18. Beschaffung
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