GATT - Verträge und Weinimport
- ShortId
-
94.3386
- Id
-
19943386
- Updated
-
10.04.2024 14:08
- Language
-
de
- Title
-
GATT - Verträge und Weinimport
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Wie stellt sich der Bundesrat im Hinblick auf die Entscheidungen über die Gatt-Verträge zu den folgenden Punkten?</p><p>1. Das Referendum gegen den Rebbaubeschluss hat seine Ziele erreicht: Die Weinqualität hat sich verbessert, und die Einfuhrprivilegien sind abgebaut worden. Der besondere Schutz der Weissweine steht nicht zur Diskussion, denn eine unkontrollierte Öffnung der Grenze würde den Bund zusätzlicher Einnahmen berauben und den Markt aus dem Gleichgewicht bringen. Die Weinbaubetriebe, die dadurch gefährdet würden, müssten zusätzlich unterstützt werden, und das würde bedeutend mehr kosten als die heutigen, beschränkten Beiträge.</p><p>2. Weissweinimporte müssen deshalb in Zukunft auf die im Gatt vereinbarte Menge beschränkt bleiben. Es handelt sich um ein Jahreskontingent, das leicht höher ist als das ursprüngliche Schweizer Angebot; Einfuhren, die über das Kontingent hinausgehen, werden mit einer zusätzlichen Zollabgabe belastet, die innerhalb der nächsten sechs Jahre um 15 Prozent reduziert werden muss.</p><p>3. Eine zusätzliche Liberalisierung darf nur mit Zustimmung aller Beteiligten und unter Berücksichtigung der Entwicklung erfolgen. Auch sollte dabei die Regelung unserer Beziehungen zu den europäischen Nachbarn abgewartet werden; immerhin ist die Schweiz ein wichtiger Abnehmer ihrer Produktion (55 Prozent des Konsums stammen aus diesen Ländern).</p><p>4. Mit Mitteln aus dem Rebbaufonds müssen Massnahmen zur Förderung der für den Export bestimmten Weine ergriffen werden (gegenwärtig wird weniger als 1 Prozent der Produktionsmenge ausgeführt).</p>
- GATT - Verträge und Weinimport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie stellt sich der Bundesrat im Hinblick auf die Entscheidungen über die Gatt-Verträge zu den folgenden Punkten?</p><p>1. Das Referendum gegen den Rebbaubeschluss hat seine Ziele erreicht: Die Weinqualität hat sich verbessert, und die Einfuhrprivilegien sind abgebaut worden. Der besondere Schutz der Weissweine steht nicht zur Diskussion, denn eine unkontrollierte Öffnung der Grenze würde den Bund zusätzlicher Einnahmen berauben und den Markt aus dem Gleichgewicht bringen. Die Weinbaubetriebe, die dadurch gefährdet würden, müssten zusätzlich unterstützt werden, und das würde bedeutend mehr kosten als die heutigen, beschränkten Beiträge.</p><p>2. Weissweinimporte müssen deshalb in Zukunft auf die im Gatt vereinbarte Menge beschränkt bleiben. Es handelt sich um ein Jahreskontingent, das leicht höher ist als das ursprüngliche Schweizer Angebot; Einfuhren, die über das Kontingent hinausgehen, werden mit einer zusätzlichen Zollabgabe belastet, die innerhalb der nächsten sechs Jahre um 15 Prozent reduziert werden muss.</p><p>3. Eine zusätzliche Liberalisierung darf nur mit Zustimmung aller Beteiligten und unter Berücksichtigung der Entwicklung erfolgen. Auch sollte dabei die Regelung unserer Beziehungen zu den europäischen Nachbarn abgewartet werden; immerhin ist die Schweiz ein wichtiger Abnehmer ihrer Produktion (55 Prozent des Konsums stammen aus diesen Ländern).</p><p>4. Mit Mitteln aus dem Rebbaufonds müssen Massnahmen zur Förderung der für den Export bestimmten Weine ergriffen werden (gegenwärtig wird weniger als 1 Prozent der Produktionsmenge ausgeführt).</p>
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