Strombedarf bei Umsetzung der Alpeninitiative
- ShortId
-
94.3387
- Id
-
19943387
- Updated
-
10.04.2024 12:21
- Language
-
de
- Title
-
Strombedarf bei Umsetzung der Alpeninitiative
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 9. September 1994 im Sinne eines umfassenden Schutzes der Alpen und unter Einbezug der Interessen Europas das Konzept zur Umsetzung der Alpen-Initiative verabschiedet. Jeder Lastwagen, welcher einen der vier im Transitstrassengesetz festgelegten Alpenübergänge (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon) passiert, wird erfasst. Das Ausmass der Umlagerung beläuft sich im Minimum auf das Volumen des Transitverkehrs, welches heute auf etwa 350 000 Fahrzeuge im Jahr berechnet wird. Die Verlagerung auf die Schiene wird mit einem Massnahmenpaket angestrebt, welches sich aus den drei Instrumenten "leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe", "Alpentransitabgabe" und "Programm zur Förderung des kombinierten Verkehrs" zusammensetzt, wobei "Bahn 2000" und Neat einen wichtigen Beitrag darstellen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Ob durch die Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs auf die Schiene ein Zusatzbedarf an elektrischem Strom entsteht und wie hoch dieser sein wird, wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsarbeiten im Detail zu klären sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Strombedarf nicht höher sein wird, als bereits für die Neat berechnet wurde. Die Neat führt bei einer Kapazität von 69 Millionen Tonnen bzw. 5 Millionen Lastwagendurchfahrten voraussichtlich zu einem zusätzlichen Stromverbrauch von 630 Millionen bis 730 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (von Grenze zu Grenze). Dies entspricht etwas mehr als 1 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs im Durchschnitt der letzten Jahre respektive weniger als der Hälfte der durchschnittlichen jährlichen Zunahme des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs in der Zehnjahresperiode 1983 bis 1993 oder einem Drittel der mittleren Jahresproduktion der Grande-Dixence.</p><p>2. Die SBB und die BLS haben bis zur Betriebsaufnahme der Neat noch ausreichende Stromreserven, um den zusätzlichen Strombedarf auf dem bestehenden Netz decken zu können. Hingegen verfügen die Bahnen nur über bescheidene und zeitlich limitierte Stromreserven zur Deckung des zusätzlichen Bahnstrombedarfes der neuen Alpentransversalen. Auch bei Vollausbau und Vollauslastung von "Bahn 2000" und Neat wird der Elektrizitätsverbrauch der Bahnen jedoch immer noch weniger als 10 Prozent des Landesverbrauchs betragen.</p><p>Bei einer technischen Nutzungsdauer eines Kernkraftwerkes von rund 40 Betriebsjahren erlöschen wesentliche Bezugsrechte der SBB aus französischen Kernkraftwerken um das Jahr 2020. In diesem Zeitraum werden auch die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, an welchen die SBB beteiligt sind, voraussichtlich an ihrer Nutzungsgrenze angelangt sein.</p><p>Es ist klar, dass für die Aufrechterhaltung des elektrischen Bahnbetriebes über das Jahr 2020 hinaus Ersatz für die stillgelegten Stromproduktionskapazitäten und abgelaufenen vertraglichen Bezugsrechte zu schaffen ist. Die Möglichkeiten für die Gewährleistung einer ausreichenden Stromversorgung werden zurzeit überüft. Es darf aber nicht vergessen werden, dass ganz allgemein die vorhandenen Effizienzpotentiale der Stromverwendung besser zu nutzen sind. Untersuchungen beispielsweise im Rahmen der Eges oder des Impulsprogrammes Ravel zeigen, dass bei fast allen Stromanwendungen beträchtliche wirtschaftlich erschliessbare Stromsparpotentiale vorhanden sind. Werden diese realisiert, eröffnen sich Spielräume für zusätzliche Elektrizitätsanwendungen.</p><p>3. Die SBB sind insgesamt mit 150 MW Leistung und einem Jahresbezug von durchschnittlich 1050 Millionen Kilowattstunden an Strombezugsrechten bei der Electricité de France (EdF) beteiligt.</p><p>4. Die Nettostromerzeugung bzw. der Strombezug der SBB setzte sich im wasserreichen Winter 1993/94 wie folgt zusammen:</p><p>NettostromerzeugungMio kWhProzent</p><p>aus Wasserkraftwerken 995 54</p><p>aus ölthermischen Kraftwerken 28 1</p><p>aus nuklearthermischen Kraftwerken 836 45</p><p>Nettostromerzeugung der Kraftwerke 1859100</p><p>davon aus französischen Kraftwerken 302 16</p><p>Inwiefern es sich bei den zukünftigen Strombezügen um Strom aus Kernkraftwerken handeln wird, wird ebenfalls zurzeit abgeklärt und hängt unter anderem auch von der Energiepolitik des Auslandes ab.</p><p>5. Eine sachliche, aktive und offene Information über die Kernenergie ist unabdingbar. Diese Aufgabe obliegt nicht nur dem Bundesrat, sondern unter anderem auch den Elektrizitätsunternehmen, der Zulieferindustrie und den Forschungsinstituten. Die an einer gesicherten Stromversorgung interessierten Wirtschaftssektoren - dazu gehören die Bahnen - sind ebenfalls legitimiert, auf die Bedeutung der Kernenergie aufmerksam zu machen. Die Information durch den Bundesrat, insbesondere das zuständige Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED), betrifft schwergewichtig die Gesetzgebung, die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht. Dabei stehen die Fragen der Sicherheit der Anlagen und des Strahlenschutzes der Bevölkerung im Vordergrund. Die dem EVED unterstellte Aufsichtsbehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), beabsichtigt, in Zukunft aktiver über ihre Aufgaben und Entscheide zu berichten.</p>
- <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene, erzwungen durch die Alpen-Initiative einerseits und durch voraussichtlich rigorose Strassentransitgebühren andererseits, wird einen hohen zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie bei den Eisenbahnbetrieben zur Folge haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat diesen Zusatzbedarf an elektrischem Strom ein?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass dieser zusätzliche Strombedarf stets in ausreichendem Mass vorhanden ist, insbesondere auch ab dem Jahr 2008, wenn die ersten Atomstrom-Lieferverträge mit der Electricité de France (EdF) auslaufen?</p><p>3. Wie stark sind die SBB schweizerischerseits an den Stromlieferverträgen mit der EdF mit beteiligt?</p><p>4. Wieviel Strom (absolut und in Prozenten der Gesamtmenge) beziehen die schweizerischen Eisenbahnen zwecks Sicherstellung ihrer Betriebe heute schon aus Kernkraftwerken? Wieviel dürfte es nach der Umsetzung der Alpen-Initiative sein?</p><p>5. Was unternimmt der Bundesrat, um der - auch von den SRG-Medien nachhaltig mitgetragenen - Negativkampagne gegen die Kernenergie (Produktion, Wiederaufbereitung, Zwischen- und Endlagerung) sachlich und aktiv zu begegnen?</p>
- Strombedarf bei Umsetzung der Alpeninitiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 9. September 1994 im Sinne eines umfassenden Schutzes der Alpen und unter Einbezug der Interessen Europas das Konzept zur Umsetzung der Alpen-Initiative verabschiedet. Jeder Lastwagen, welcher einen der vier im Transitstrassengesetz festgelegten Alpenübergänge (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon) passiert, wird erfasst. Das Ausmass der Umlagerung beläuft sich im Minimum auf das Volumen des Transitverkehrs, welches heute auf etwa 350 000 Fahrzeuge im Jahr berechnet wird. Die Verlagerung auf die Schiene wird mit einem Massnahmenpaket angestrebt, welches sich aus den drei Instrumenten "leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe", "Alpentransitabgabe" und "Programm zur Förderung des kombinierten Verkehrs" zusammensetzt, wobei "Bahn 2000" und Neat einen wichtigen Beitrag darstellen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Ob durch die Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs auf die Schiene ein Zusatzbedarf an elektrischem Strom entsteht und wie hoch dieser sein wird, wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsarbeiten im Detail zu klären sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Strombedarf nicht höher sein wird, als bereits für die Neat berechnet wurde. Die Neat führt bei einer Kapazität von 69 Millionen Tonnen bzw. 5 Millionen Lastwagendurchfahrten voraussichtlich zu einem zusätzlichen Stromverbrauch von 630 Millionen bis 730 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (von Grenze zu Grenze). Dies entspricht etwas mehr als 1 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs im Durchschnitt der letzten Jahre respektive weniger als der Hälfte der durchschnittlichen jährlichen Zunahme des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs in der Zehnjahresperiode 1983 bis 1993 oder einem Drittel der mittleren Jahresproduktion der Grande-Dixence.</p><p>2. Die SBB und die BLS haben bis zur Betriebsaufnahme der Neat noch ausreichende Stromreserven, um den zusätzlichen Strombedarf auf dem bestehenden Netz decken zu können. Hingegen verfügen die Bahnen nur über bescheidene und zeitlich limitierte Stromreserven zur Deckung des zusätzlichen Bahnstrombedarfes der neuen Alpentransversalen. Auch bei Vollausbau und Vollauslastung von "Bahn 2000" und Neat wird der Elektrizitätsverbrauch der Bahnen jedoch immer noch weniger als 10 Prozent des Landesverbrauchs betragen.</p><p>Bei einer technischen Nutzungsdauer eines Kernkraftwerkes von rund 40 Betriebsjahren erlöschen wesentliche Bezugsrechte der SBB aus französischen Kernkraftwerken um das Jahr 2020. In diesem Zeitraum werden auch die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, an welchen die SBB beteiligt sind, voraussichtlich an ihrer Nutzungsgrenze angelangt sein.</p><p>Es ist klar, dass für die Aufrechterhaltung des elektrischen Bahnbetriebes über das Jahr 2020 hinaus Ersatz für die stillgelegten Stromproduktionskapazitäten und abgelaufenen vertraglichen Bezugsrechte zu schaffen ist. Die Möglichkeiten für die Gewährleistung einer ausreichenden Stromversorgung werden zurzeit überüft. Es darf aber nicht vergessen werden, dass ganz allgemein die vorhandenen Effizienzpotentiale der Stromverwendung besser zu nutzen sind. Untersuchungen beispielsweise im Rahmen der Eges oder des Impulsprogrammes Ravel zeigen, dass bei fast allen Stromanwendungen beträchtliche wirtschaftlich erschliessbare Stromsparpotentiale vorhanden sind. Werden diese realisiert, eröffnen sich Spielräume für zusätzliche Elektrizitätsanwendungen.</p><p>3. Die SBB sind insgesamt mit 150 MW Leistung und einem Jahresbezug von durchschnittlich 1050 Millionen Kilowattstunden an Strombezugsrechten bei der Electricité de France (EdF) beteiligt.</p><p>4. Die Nettostromerzeugung bzw. der Strombezug der SBB setzte sich im wasserreichen Winter 1993/94 wie folgt zusammen:</p><p>NettostromerzeugungMio kWhProzent</p><p>aus Wasserkraftwerken 995 54</p><p>aus ölthermischen Kraftwerken 28 1</p><p>aus nuklearthermischen Kraftwerken 836 45</p><p>Nettostromerzeugung der Kraftwerke 1859100</p><p>davon aus französischen Kraftwerken 302 16</p><p>Inwiefern es sich bei den zukünftigen Strombezügen um Strom aus Kernkraftwerken handeln wird, wird ebenfalls zurzeit abgeklärt und hängt unter anderem auch von der Energiepolitik des Auslandes ab.</p><p>5. Eine sachliche, aktive und offene Information über die Kernenergie ist unabdingbar. Diese Aufgabe obliegt nicht nur dem Bundesrat, sondern unter anderem auch den Elektrizitätsunternehmen, der Zulieferindustrie und den Forschungsinstituten. Die an einer gesicherten Stromversorgung interessierten Wirtschaftssektoren - dazu gehören die Bahnen - sind ebenfalls legitimiert, auf die Bedeutung der Kernenergie aufmerksam zu machen. Die Information durch den Bundesrat, insbesondere das zuständige Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED), betrifft schwergewichtig die Gesetzgebung, die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht. Dabei stehen die Fragen der Sicherheit der Anlagen und des Strahlenschutzes der Bevölkerung im Vordergrund. Die dem EVED unterstellte Aufsichtsbehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), beabsichtigt, in Zukunft aktiver über ihre Aufgaben und Entscheide zu berichten.</p>
- <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene, erzwungen durch die Alpen-Initiative einerseits und durch voraussichtlich rigorose Strassentransitgebühren andererseits, wird einen hohen zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie bei den Eisenbahnbetrieben zur Folge haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat diesen Zusatzbedarf an elektrischem Strom ein?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass dieser zusätzliche Strombedarf stets in ausreichendem Mass vorhanden ist, insbesondere auch ab dem Jahr 2008, wenn die ersten Atomstrom-Lieferverträge mit der Electricité de France (EdF) auslaufen?</p><p>3. Wie stark sind die SBB schweizerischerseits an den Stromlieferverträgen mit der EdF mit beteiligt?</p><p>4. Wieviel Strom (absolut und in Prozenten der Gesamtmenge) beziehen die schweizerischen Eisenbahnen zwecks Sicherstellung ihrer Betriebe heute schon aus Kernkraftwerken? Wieviel dürfte es nach der Umsetzung der Alpen-Initiative sein?</p><p>5. Was unternimmt der Bundesrat, um der - auch von den SRG-Medien nachhaltig mitgetragenen - Negativkampagne gegen die Kernenergie (Produktion, Wiederaufbereitung, Zwischen- und Endlagerung) sachlich und aktiv zu begegnen?</p>
- Strombedarf bei Umsetzung der Alpeninitiative
Back to List