GATT. Demokratische Mitwirkung

ShortId
94.3391
Id
19943391
Updated
10.04.2024 09:31
Language
de
Title
GATT. Demokratische Mitwirkung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist dem Gatt am 1. August 1966 beigetreten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p>1. Der Schutz von Erfindungen in den Bereichen Biotechnologie und Gentechnik beruht für die Schweiz sowohl auf ihren Verpflichtungen auf europäischer Ebene, insbesondere auf dem Europäischen Patentübereinkommen (SR 0.232.142.2), als auch auf ihren künftigen Verpflichtungen im Rahmen des Trips-Übereinkommens der WTO. Letzteres enthält internationale Mindestnormen: Ein Land kann es entweder bei der Umsetzung dieser Normen belassen oder aber umfassendere Schutzrechte einführen.</p><p>Das Trips-Abkommen (WTO) sieht vor, dass die Länder zumindest folgende Schutzmöglichkeiten einführen:</p><p>- Patentschutz für Erfindungen bezüglich Mikroorganismen;</p><p>- Patentschutz für im wesentlichen nichtbiologische Verfahren, sofern es sich nicht um chirurgische, therapeutische oder diagnostische Behandlungsmethoden handelt;</p><p>- Schutzmöglichkeiten eigener Art (sui generis, massgeschneidert) für Pflanzensorten.</p><p>Wie erwähnt, schreibt das Trips-Übereinkommen Mindestnormen vor. Es entspricht nur teilweise dem höheren Schutz des Europäischen Patentübereinkommens, welchem die Schweiz beigetreten ist.</p><p>Die Prüfung der Kompatibilität von Initiative und internationalen Verpflichtungen der Schweiz wird im Rahmen der Botschaft zur Initiative vorgenommen, die der Bundesrat den eidgenössischen Räten binnen kurzem vorlegen wird. Diese umfassende Überprüfung kann in einer Antwort auf eine Interpellation nicht erschöpfend beschrieben werden. Schon heute ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich Vereinbarkeitsprobleme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verbot, Pflanzen und Tiere durch Patente zu schützen, ergeben könnten.</p><p>2. Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die interessierten Kreise bereits um ihre Stellungnahme gebeten. Er hat sich ferner an einige konsultative Kommissionen gewandt, welche ebenfalls die Interessen der Konsumenten vertreten. In seiner Gatt/WTO-Botschaft 2 hat der Bundesrat betont, dass die Bundesverwaltung dem Standpunkt der Konsumenten besonderes Augenmerk schenken wird (s. Ziff. 414.318).</p><p>3. Im Zusammenhang mit der Gattlex möchte sich der Bundesrat nicht zu Fragen äussern, die den Rahmen der Ratifizierung des WTO-Abkommens sprengen. Ein Ausschluss der Patentierung von Pflanzen und Tieren steht zwar nicht im Widerspruch mit dem Trips-Übereinkommen, bildet aber auch keine Voraussetzung für die Ratifizierung des WTO-Abkommens. Auf internationaler Ebene hingegen würde ein solches Verbot - unabhängig von Gatt/WTO - Probleme aufwerfen (Europäisches Patentübereinkommen, Eurokompatibilität). Daher muss es im entsprechenden Zusammenhang geprüft werden. Zu bedenken ist, dass ein derartiges Verbot den Abschluss von Kooperationsabkommen im Bereich der gentechnologischen Forschung mit grossen Unwägbarkeiten belasten würde, da der Schutz des geistigen Eigentums in der Schweiz dann unzureichend wäre.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich in seiner Gatt/WTO-Botschaft 1, Ziffer 1.10.2, mit diesen Fragen befasst. Zur Gattlex siehe oben.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Gatt/WTO-Botschaft 1 Ziffern 1.10.2 und 1.10.4 erläutert hat, sind diese Befürchtungen unbegründet.</p><p>6. Nach der Ratifizierung des WTO-Abkommens wird der Bundesrat die Zusammensetzung aller mit der Umsetzung des Gatt/WTO betrauten konsultativen Kommissionen überprüfen. Dazu gehört auch die schweizerische Codex-Alimentarius-Kommission.</p><p>7. Das Büro für Konsumentenfragen wird über die künftigen Arbeiten des Gatt/WTO regelmässig unterrichtet und befragt werden.</p><p>8. Die Antwort des Bundesrates auf diese Fragen befindet sich in der Gatt/WTO-Botschaft 1, Ziffern 1.10.2 und 1.10.4.</p>
  • <p>Am 25. Oktober 1993 wurde die Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" eingereicht. Am konkreten Beispiel dieser Initiative wird der Bundesrat gebeten, zum zukünftigen Vorgehen bei Volksinitiativen und zu weiteren demokratischen Mitwirkungsinstrumenten nach einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Gatt folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Forderungen der Initiative mit einem Beitritt der Schweiz zum Gatt vereinbar? Bei welchen Forderungen der Initiative sind allenfalls Probleme oder gar Unvereinbarkeiten zu erwarten, und auf welche Art könnte die Schweiz diese lösen?</p><p>2. Welche Mitwirkungsinstrumente für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bestehen oder werden geplant, damit das Freihandelsprinzip künftig nicht über ihre demokratischen Grundrechte gestellt werden kann?</p><p>3. Ist ein Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren mit dem Gatt und den weiteren geplanten Übereinkommen vereinbar? Besteht die Möglichkeit, das Verbot als Ergänzung in die vorgelegte Gattlex aufzunehmen?</p><p>4. Ist eine umfassende Information der Konsumentinnen und Konsumenten in Form einer Deklarationspflicht für Herkunftsbezeichnung, Produktionsmethode und technische Bearbeitung von Nahrungsmitteln mit dem Gatt vereinbar? Welche Schwierigkeiten könnten sich allenfalls ergeben? Ist eine entsprechende Ergänzung der Gattlex möglich?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Befürchtung, dass im Bereich der Lebensmittel durch die Harmonisierung der Vorschriften über die Zulassung von Hilfsstoffen und die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen mit einer Verschlechterung der Qualitäts- und Gesundheitsnormen gerechnet werden müsse? Kann die Schweiz die Standards für Lebensmittel, welche heute über die Anforderungen des Codex Alimentarius (z. B. bezüglich Rückstände von Pestiziden, Antibiotika und Hormonen) hinausgehen, beibehalten? Können diese Standards auch für Importprodukte gefordert werden?</p><p>6. In der Schweizer Delegation des Codex Alimentarius sind die Konsumentenorganisationen bisher nur mit einer einzigen Person vertreten. Ist der Bundesrat bereit, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenorganisationen in diese Delegation aufzunehmen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die Mitwirkung des eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen in künftige Verhandlungen vermehrt einzubeziehen und dem Büro auch die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen?</p><p>8. Welche Möglichkeiten haben Konsumentinnen und Konsumenten, ethische Grundsätze durchzusetzen, wenn diese nicht mit wissenschaftlichen Methoden begründbar sind? Wie kann beispielsweise verhindert werden, dass Eier aus Käfighaltung oder unter Einsatz von Rinderwachstumshormon erzeugte Lebensmittel auf den Schweizer Markt kommen? Wer würde die Verhältnismässigkeit von solchen Forderungen prüfen?</p>
  • GATT. Demokratische Mitwirkung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist dem Gatt am 1. August 1966 beigetreten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p>1. Der Schutz von Erfindungen in den Bereichen Biotechnologie und Gentechnik beruht für die Schweiz sowohl auf ihren Verpflichtungen auf europäischer Ebene, insbesondere auf dem Europäischen Patentübereinkommen (SR 0.232.142.2), als auch auf ihren künftigen Verpflichtungen im Rahmen des Trips-Übereinkommens der WTO. Letzteres enthält internationale Mindestnormen: Ein Land kann es entweder bei der Umsetzung dieser Normen belassen oder aber umfassendere Schutzrechte einführen.</p><p>Das Trips-Abkommen (WTO) sieht vor, dass die Länder zumindest folgende Schutzmöglichkeiten einführen:</p><p>- Patentschutz für Erfindungen bezüglich Mikroorganismen;</p><p>- Patentschutz für im wesentlichen nichtbiologische Verfahren, sofern es sich nicht um chirurgische, therapeutische oder diagnostische Behandlungsmethoden handelt;</p><p>- Schutzmöglichkeiten eigener Art (sui generis, massgeschneidert) für Pflanzensorten.</p><p>Wie erwähnt, schreibt das Trips-Übereinkommen Mindestnormen vor. Es entspricht nur teilweise dem höheren Schutz des Europäischen Patentübereinkommens, welchem die Schweiz beigetreten ist.</p><p>Die Prüfung der Kompatibilität von Initiative und internationalen Verpflichtungen der Schweiz wird im Rahmen der Botschaft zur Initiative vorgenommen, die der Bundesrat den eidgenössischen Räten binnen kurzem vorlegen wird. Diese umfassende Überprüfung kann in einer Antwort auf eine Interpellation nicht erschöpfend beschrieben werden. Schon heute ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich Vereinbarkeitsprobleme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verbot, Pflanzen und Tiere durch Patente zu schützen, ergeben könnten.</p><p>2. Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die interessierten Kreise bereits um ihre Stellungnahme gebeten. Er hat sich ferner an einige konsultative Kommissionen gewandt, welche ebenfalls die Interessen der Konsumenten vertreten. In seiner Gatt/WTO-Botschaft 2 hat der Bundesrat betont, dass die Bundesverwaltung dem Standpunkt der Konsumenten besonderes Augenmerk schenken wird (s. Ziff. 414.318).</p><p>3. Im Zusammenhang mit der Gattlex möchte sich der Bundesrat nicht zu Fragen äussern, die den Rahmen der Ratifizierung des WTO-Abkommens sprengen. Ein Ausschluss der Patentierung von Pflanzen und Tieren steht zwar nicht im Widerspruch mit dem Trips-Übereinkommen, bildet aber auch keine Voraussetzung für die Ratifizierung des WTO-Abkommens. Auf internationaler Ebene hingegen würde ein solches Verbot - unabhängig von Gatt/WTO - Probleme aufwerfen (Europäisches Patentübereinkommen, Eurokompatibilität). Daher muss es im entsprechenden Zusammenhang geprüft werden. Zu bedenken ist, dass ein derartiges Verbot den Abschluss von Kooperationsabkommen im Bereich der gentechnologischen Forschung mit grossen Unwägbarkeiten belasten würde, da der Schutz des geistigen Eigentums in der Schweiz dann unzureichend wäre.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich in seiner Gatt/WTO-Botschaft 1, Ziffer 1.10.2, mit diesen Fragen befasst. Zur Gattlex siehe oben.</p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Gatt/WTO-Botschaft 1 Ziffern 1.10.2 und 1.10.4 erläutert hat, sind diese Befürchtungen unbegründet.</p><p>6. Nach der Ratifizierung des WTO-Abkommens wird der Bundesrat die Zusammensetzung aller mit der Umsetzung des Gatt/WTO betrauten konsultativen Kommissionen überprüfen. Dazu gehört auch die schweizerische Codex-Alimentarius-Kommission.</p><p>7. Das Büro für Konsumentenfragen wird über die künftigen Arbeiten des Gatt/WTO regelmässig unterrichtet und befragt werden.</p><p>8. Die Antwort des Bundesrates auf diese Fragen befindet sich in der Gatt/WTO-Botschaft 1, Ziffern 1.10.2 und 1.10.4.</p>
    • <p>Am 25. Oktober 1993 wurde die Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" eingereicht. Am konkreten Beispiel dieser Initiative wird der Bundesrat gebeten, zum zukünftigen Vorgehen bei Volksinitiativen und zu weiteren demokratischen Mitwirkungsinstrumenten nach einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Gatt folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Forderungen der Initiative mit einem Beitritt der Schweiz zum Gatt vereinbar? Bei welchen Forderungen der Initiative sind allenfalls Probleme oder gar Unvereinbarkeiten zu erwarten, und auf welche Art könnte die Schweiz diese lösen?</p><p>2. Welche Mitwirkungsinstrumente für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bestehen oder werden geplant, damit das Freihandelsprinzip künftig nicht über ihre demokratischen Grundrechte gestellt werden kann?</p><p>3. Ist ein Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren mit dem Gatt und den weiteren geplanten Übereinkommen vereinbar? Besteht die Möglichkeit, das Verbot als Ergänzung in die vorgelegte Gattlex aufzunehmen?</p><p>4. Ist eine umfassende Information der Konsumentinnen und Konsumenten in Form einer Deklarationspflicht für Herkunftsbezeichnung, Produktionsmethode und technische Bearbeitung von Nahrungsmitteln mit dem Gatt vereinbar? Welche Schwierigkeiten könnten sich allenfalls ergeben? Ist eine entsprechende Ergänzung der Gattlex möglich?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Befürchtung, dass im Bereich der Lebensmittel durch die Harmonisierung der Vorschriften über die Zulassung von Hilfsstoffen und die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen mit einer Verschlechterung der Qualitäts- und Gesundheitsnormen gerechnet werden müsse? Kann die Schweiz die Standards für Lebensmittel, welche heute über die Anforderungen des Codex Alimentarius (z. B. bezüglich Rückstände von Pestiziden, Antibiotika und Hormonen) hinausgehen, beibehalten? Können diese Standards auch für Importprodukte gefordert werden?</p><p>6. In der Schweizer Delegation des Codex Alimentarius sind die Konsumentenorganisationen bisher nur mit einer einzigen Person vertreten. Ist der Bundesrat bereit, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenorganisationen in diese Delegation aufzunehmen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die Mitwirkung des eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen in künftige Verhandlungen vermehrt einzubeziehen und dem Büro auch die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen?</p><p>8. Welche Möglichkeiten haben Konsumentinnen und Konsumenten, ethische Grundsätze durchzusetzen, wenn diese nicht mit wissenschaftlichen Methoden begründbar sind? Wie kann beispielsweise verhindert werden, dass Eier aus Käfighaltung oder unter Einsatz von Rinderwachstumshormon erzeugte Lebensmittel auf den Schweizer Markt kommen? Wer würde die Verhältnismässigkeit von solchen Forderungen prüfen?</p>
    • GATT. Demokratische Mitwirkung

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