Casinos

ShortId
94.3396
Id
19943396
Updated
10.04.2024 07:53
Language
de
Title
Casinos
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im September 1993 ist von den zuständigen Dienststellen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes eingesetzt worden mit dem Auftrag, einen Entwurf zu einem Gesetz über die Casinos auszuarbeiten. Diese Kommission ist im Juni 1994, sieben Monate nach ihrer Einsetzung, vorzeitig aufgelöst worden.</p><p>In der Presse war da und dort von offiziellen und halboffiziellen Gründen zu lesen, welche die vorzeitige Auflösung dieser wichtigen Kommission, die 21 Mitglieder umfasste, rechtfertigen sollen. Insbesondere konnte sich die Presse auf den Zwischenbericht der Kommission beziehen, die von einem ehemaligen hohen Bundesbeamten, dem St. Galler Dr. Benno Schneider, präsidiert worden war.</p><p>Nach diesen unerwarteten Ereignissen stellen sich Fragen zum Amtsgeheimnis der ausserparlamentarischen Kommissionen im allgemeinen und der genannten im besonderen.</p><p>1. Werden Achtung und Einhaltung des Amtsgeheimnisses bei Beratungen und Entscheiden faktisch und rechtlich verschieden betrachtet, je nachdem, ob eine unabhängige natürliche Person oder eine Person betroffen ist, die in der Kommission einen Verband, ein Komitee oder eine Interessengruppe vertritt?</p><p>2. Ist es nicht unlogisch, eine Person dem Amtsgeheimnis zu unterstellen, obwohl sie Vertreterin einer privaten oder öffentlichen Verwaltung ist und gerade darum delegiert wurde, weil sie ihrem Gremium über ihre Mitarbeit in der Kommission Bericht zu erstatten hat?</p><p>3. Ist es nicht unvorsichtig, einem Konsortium eine starke Vertretung zuzugestehen (im Falle der Casinos 6 von 21 Mitgliedern), obwohl entsprechende Nachforschungen der Bundesverwaltung ergaben, dass dieses Konsortium - das Swiss Casino Concept (SCC) - in überwiegendem Masse von ausländischem Kapital beherrscht wird?</p><p>4. Dieses Konsortium war also nicht nur bereits an der Ausarbeitung des Gesetzes über die Casinos beteiligt, sondern ist schon für die weiteren Schritte bereit, sowohl in Richtung auf die kantonale Gesetzgebung wie auch für die Beratungen im Parlament. Kann in Erfahrung gebracht werden, wie das SCC finanziert wird? Wie hoch sind die schweizerischen und ausländischen Anteile an ihrem Kapital?</p><p>5. Waren nicht diese Umstände insgesamt Ursache für die vorzeitige Auflösung der genannten ausserparlamentarischen Kommission?</p><p>6. Sollten die Vorarbeiten dieser vorzeitig aufgelösten Kommission nicht für ungültig erklärt werden? Sollte die neue Aufgabe nicht Personen anvertraut werden, die weniger von der Geschäftswelt abhängig sind: Universitätsprofessoren, repräsentativen Vertretern aus dem Umkreis von Familie, Religion und Jugend? Diese könnten sehr wohl Vertreter aus den spezialisierten Geschäftskreisen beiziehen, die allerdings ausschliesslich schweizerisch sein müssten.</p>
  • Casinos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im September 1993 ist von den zuständigen Dienststellen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes eingesetzt worden mit dem Auftrag, einen Entwurf zu einem Gesetz über die Casinos auszuarbeiten. Diese Kommission ist im Juni 1994, sieben Monate nach ihrer Einsetzung, vorzeitig aufgelöst worden.</p><p>In der Presse war da und dort von offiziellen und halboffiziellen Gründen zu lesen, welche die vorzeitige Auflösung dieser wichtigen Kommission, die 21 Mitglieder umfasste, rechtfertigen sollen. Insbesondere konnte sich die Presse auf den Zwischenbericht der Kommission beziehen, die von einem ehemaligen hohen Bundesbeamten, dem St. Galler Dr. Benno Schneider, präsidiert worden war.</p><p>Nach diesen unerwarteten Ereignissen stellen sich Fragen zum Amtsgeheimnis der ausserparlamentarischen Kommissionen im allgemeinen und der genannten im besonderen.</p><p>1. Werden Achtung und Einhaltung des Amtsgeheimnisses bei Beratungen und Entscheiden faktisch und rechtlich verschieden betrachtet, je nachdem, ob eine unabhängige natürliche Person oder eine Person betroffen ist, die in der Kommission einen Verband, ein Komitee oder eine Interessengruppe vertritt?</p><p>2. Ist es nicht unlogisch, eine Person dem Amtsgeheimnis zu unterstellen, obwohl sie Vertreterin einer privaten oder öffentlichen Verwaltung ist und gerade darum delegiert wurde, weil sie ihrem Gremium über ihre Mitarbeit in der Kommission Bericht zu erstatten hat?</p><p>3. Ist es nicht unvorsichtig, einem Konsortium eine starke Vertretung zuzugestehen (im Falle der Casinos 6 von 21 Mitgliedern), obwohl entsprechende Nachforschungen der Bundesverwaltung ergaben, dass dieses Konsortium - das Swiss Casino Concept (SCC) - in überwiegendem Masse von ausländischem Kapital beherrscht wird?</p><p>4. Dieses Konsortium war also nicht nur bereits an der Ausarbeitung des Gesetzes über die Casinos beteiligt, sondern ist schon für die weiteren Schritte bereit, sowohl in Richtung auf die kantonale Gesetzgebung wie auch für die Beratungen im Parlament. Kann in Erfahrung gebracht werden, wie das SCC finanziert wird? Wie hoch sind die schweizerischen und ausländischen Anteile an ihrem Kapital?</p><p>5. Waren nicht diese Umstände insgesamt Ursache für die vorzeitige Auflösung der genannten ausserparlamentarischen Kommission?</p><p>6. Sollten die Vorarbeiten dieser vorzeitig aufgelösten Kommission nicht für ungültig erklärt werden? Sollte die neue Aufgabe nicht Personen anvertraut werden, die weniger von der Geschäftswelt abhängig sind: Universitätsprofessoren, repräsentativen Vertretern aus dem Umkreis von Familie, Religion und Jugend? Diese könnten sehr wohl Vertreter aus den spezialisierten Geschäftskreisen beiziehen, die allerdings ausschliesslich schweizerisch sein müssten.</p>
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