Sanierung der Bundesfinanzen
- ShortId
-
94.3401
- Id
-
19943401
- Updated
-
10.04.2024 13:44
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung der Bundesfinanzen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die negative Entwicklung der Bundesfinanzen gibt zu Besorgnis Anlass. Eine Entlastung durch Mehreinnahmen wie durch neue oder höhere Steuern und Abgaben ist nicht zweckmässig, da dies für die schweizerische Wirtschaft untragbar und zudem ordnungspolitisch falsch ist.</p><p>Kann kein Mehrertrag erzielt werden, ist die Sanierung der Finanzen nur auf der Ausgabenseite möglich. Demzufolge ist hier der Hebel anzusetzen. In den letzten Jahren sind neue Ausgaben beschlossen worden, welche in den Jahren der Hochkonjunktur ohne weiteres verkraftbar waren. In Zeiten einer langanhaltenden Rezession sind diese wieder zu kürzen bzw. zu streichen.</p><p>Mit der Ausrichtung des Budgets auf den letzten positiven Rechnungsabschluss, d. h. das Jahr 1988, ist Gewähr geboten, dass vorab alle Bereiche, in welchen die Ausgaben stärker als das Bruttoinlandprodukt gestiegen sind, wieder gekürzt werden müssen. Die schlimmsten konjunkturbedingten Ausgabenauswüchse können damit zurückgebaut werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass er eine anhaltende Defizitfinanzierung des Bundeshaushaltes als nicht akzeptabel erachtet. Mit den beantragten Sanierungsmassnahmen 1994 soll der strukturelle Defizitsockel, der auf mindestens 4 Milliarden Franken veranschlagt wird, weitgehend beseitigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass auch die einnahmenseitigen Massnahmen in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Bereits in seiner Antwort auf die Motion der LdU/EVP-Fraktion (94.3282) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein an das Bruttoinlandprodukt (BIP) gebundenes Ausgabenwachstum und damit eine mehr oder weniger stabile Staatsquote keine hinreichende Voraussetzung zur Begrenzung der Defizitwirtschaft darstellen. Mit einer Ausgabenbindung, wie sie die Motion vorsieht, ist keine Aussage darüber gemacht, in welchem Umfang die Ausgaben über Einnahmen oder aber über Verschuldung finanziert werden sollen. Solange die Einnahmenquote tiefer ist als die Staatsquote, resultieren weiterhin Defizite.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem von der Motion anvisierten Ziel, die Bundesfinanzen zu sanieren, vollumfänglich einverstanden. Die in der Motion vorgeschlagenen Richtlinien erachtet er jedoch aus folgenden Gründen als nicht zieladäquat:</p><p>Zu Punkt 1: Der Bundesrat erachtet es als falsch, sich bei der Steuerung der Ausgaben an einem beliebig hohen, positiven Rechnungsabschluss zu orientieren. Eine sinnvolle Orientierungsgrösse wäre vielmehr ein Rechnungsjahr mit einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Nur mit einer solchen Ausgangsbasis kann verhindert werden, dass konjunkturelle Einflüsse das Bild über den effektiven Zustand der Bundesfinanzen verzerren.</p><p>Zu Punkt 2: Die Bindung der Ausgaben an die Zunahme des BIP, wie es die Motion vorsieht, wirkt prozyklisch. Der Bund würde mit einer solchen Regelung die konjunkturellen Schwankungen verstärken, was aus wachstumspolitischer Sicht höchst bedenklich wäre und in klarem Widerspruch zu Artikel 31quinquies Absatz 3 der Bundesverfassung stünde.</p><p>Zu den Punkten 3/4: Die Forderung der Motion, wonach Ausgabenkürzungen vorab in jenen Departementen und Bundesämtern mit der grössten Ausgabensteigerung vorzunehmen wären, trägt weder dem Einfluss von Sonderfaktoren (beispielsweise Zinsausgaben) noch der politischen Prioritätensetzung (z. B. im Bereich der Krankenversicherung) Rechnung. Schliesslich führt eine solche Vorschrift zu einer Zementierung der Ausgabenstrukturen. Neuen Herausforderungen könnte nur noch beschränkt begegnet werden, und die politische Willensbildung in den eidgenössischen Räten würde drastisch eingeschränkt.</p>
- <p>Zur Sanierung der Bundesfinanzen wird der Bundesrat aufgefordert, der Bundesversammlung die künftigen Budgets nach den folgenden Richtlinien vorzulegen:</p><p>1. Grundlage für die Budgetierung der kommenden Jahre ist jeweils die Rechnung des Jahres mit dem letzten positiven Abschluss, d. h. 1988.</p><p>2. Die Zunahme der Ausgaben richtet sich nach der Zunahme des Bruttoinlandproduktes zwischen dem Jahr mit dem letzten positiven Rechnungsabschluss und dem letzten Kalenderjahr vor der Budgetierung.</p><p>3. Das Budget ist vorab in jenen Departementen und Bundesämtern zu kürzen, in welchen die grössten Ausgabensteigerungen seit dem Jahr mit dem letzten positiven Rechnungsabschluss zu verzeichnen sind.</p><p>4. Ist in einem Departement oder Bundesamt eine überproportionale Ausgabensteigerung auf zwingende gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen, so ist der Budgetausgleich durch Kürzungen in allen Departementen vorzunehmen.</p>
- Sanierung der Bundesfinanzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die negative Entwicklung der Bundesfinanzen gibt zu Besorgnis Anlass. Eine Entlastung durch Mehreinnahmen wie durch neue oder höhere Steuern und Abgaben ist nicht zweckmässig, da dies für die schweizerische Wirtschaft untragbar und zudem ordnungspolitisch falsch ist.</p><p>Kann kein Mehrertrag erzielt werden, ist die Sanierung der Finanzen nur auf der Ausgabenseite möglich. Demzufolge ist hier der Hebel anzusetzen. In den letzten Jahren sind neue Ausgaben beschlossen worden, welche in den Jahren der Hochkonjunktur ohne weiteres verkraftbar waren. In Zeiten einer langanhaltenden Rezession sind diese wieder zu kürzen bzw. zu streichen.</p><p>Mit der Ausrichtung des Budgets auf den letzten positiven Rechnungsabschluss, d. h. das Jahr 1988, ist Gewähr geboten, dass vorab alle Bereiche, in welchen die Ausgaben stärker als das Bruttoinlandprodukt gestiegen sind, wieder gekürzt werden müssen. Die schlimmsten konjunkturbedingten Ausgabenauswüchse können damit zurückgebaut werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass er eine anhaltende Defizitfinanzierung des Bundeshaushaltes als nicht akzeptabel erachtet. Mit den beantragten Sanierungsmassnahmen 1994 soll der strukturelle Defizitsockel, der auf mindestens 4 Milliarden Franken veranschlagt wird, weitgehend beseitigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass auch die einnahmenseitigen Massnahmen in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Bereits in seiner Antwort auf die Motion der LdU/EVP-Fraktion (94.3282) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein an das Bruttoinlandprodukt (BIP) gebundenes Ausgabenwachstum und damit eine mehr oder weniger stabile Staatsquote keine hinreichende Voraussetzung zur Begrenzung der Defizitwirtschaft darstellen. Mit einer Ausgabenbindung, wie sie die Motion vorsieht, ist keine Aussage darüber gemacht, in welchem Umfang die Ausgaben über Einnahmen oder aber über Verschuldung finanziert werden sollen. Solange die Einnahmenquote tiefer ist als die Staatsquote, resultieren weiterhin Defizite.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem von der Motion anvisierten Ziel, die Bundesfinanzen zu sanieren, vollumfänglich einverstanden. Die in der Motion vorgeschlagenen Richtlinien erachtet er jedoch aus folgenden Gründen als nicht zieladäquat:</p><p>Zu Punkt 1: Der Bundesrat erachtet es als falsch, sich bei der Steuerung der Ausgaben an einem beliebig hohen, positiven Rechnungsabschluss zu orientieren. Eine sinnvolle Orientierungsgrösse wäre vielmehr ein Rechnungsjahr mit einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Nur mit einer solchen Ausgangsbasis kann verhindert werden, dass konjunkturelle Einflüsse das Bild über den effektiven Zustand der Bundesfinanzen verzerren.</p><p>Zu Punkt 2: Die Bindung der Ausgaben an die Zunahme des BIP, wie es die Motion vorsieht, wirkt prozyklisch. Der Bund würde mit einer solchen Regelung die konjunkturellen Schwankungen verstärken, was aus wachstumspolitischer Sicht höchst bedenklich wäre und in klarem Widerspruch zu Artikel 31quinquies Absatz 3 der Bundesverfassung stünde.</p><p>Zu den Punkten 3/4: Die Forderung der Motion, wonach Ausgabenkürzungen vorab in jenen Departementen und Bundesämtern mit der grössten Ausgabensteigerung vorzunehmen wären, trägt weder dem Einfluss von Sonderfaktoren (beispielsweise Zinsausgaben) noch der politischen Prioritätensetzung (z. B. im Bereich der Krankenversicherung) Rechnung. Schliesslich führt eine solche Vorschrift zu einer Zementierung der Ausgabenstrukturen. Neuen Herausforderungen könnte nur noch beschränkt begegnet werden, und die politische Willensbildung in den eidgenössischen Räten würde drastisch eingeschränkt.</p>
- <p>Zur Sanierung der Bundesfinanzen wird der Bundesrat aufgefordert, der Bundesversammlung die künftigen Budgets nach den folgenden Richtlinien vorzulegen:</p><p>1. Grundlage für die Budgetierung der kommenden Jahre ist jeweils die Rechnung des Jahres mit dem letzten positiven Abschluss, d. h. 1988.</p><p>2. Die Zunahme der Ausgaben richtet sich nach der Zunahme des Bruttoinlandproduktes zwischen dem Jahr mit dem letzten positiven Rechnungsabschluss und dem letzten Kalenderjahr vor der Budgetierung.</p><p>3. Das Budget ist vorab in jenen Departementen und Bundesämtern zu kürzen, in welchen die grössten Ausgabensteigerungen seit dem Jahr mit dem letzten positiven Rechnungsabschluss zu verzeichnen sind.</p><p>4. Ist in einem Departement oder Bundesamt eine überproportionale Ausgabensteigerung auf zwingende gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen, so ist der Budgetausgleich durch Kürzungen in allen Departementen vorzunehmen.</p>
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