Alternativmethoden zu Tierversuchen

ShortId
94.3404
Id
19943404
Updated
10.04.2024 09:33
Language
de
Title
Alternativmethoden zu Tierversuchen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Tierschutzgesetz und die zugehörige Verordnung verpflichten den Bund, Alternativmethoden zu Tierversuchen auf allen Ebenen zu fördern. Wir verweisen dazu auf Artikel 2, Grundsätze, Artikel 13, Beschränkungen auf das unerlässliche Mass, und insbesondere Artikel 19 Absatz 2, der lautet: "Er (der Bund) fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Industrie insbesondere die Entwicklung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen oder mit weniger Versuchstieren und geringerer Belastung derselben auskommen."</p><p>Bisherige Fördermassnahmen beschränken sich auf den Forschungsbereich, vor allem im Rahmen der Stiftung Forschung 3R. Wie die bisherige Erfahrung zeigt, ist das bei weitem nicht ausreichend. Die Verwendung von Alternativmethoden ist noch immer marginal, und dies wird sich in der Praxis erst ändern, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Techniken durch gezielte Anstrengungen bei Studierenden verbreitet werden. Als Forum für eine gezielte Vermittlung bieten sich in allererster Linie die Hochschulen an. Studierende der Fachgebiete Biologie, Medizin und Veterinärmedizin sollten in gesonderten Unterrichtseinheiten über die Möglichkeiten, Tierversuche zu ersetzen oder zu reduzieren und die Versuchstiere weniger zu belasten, informiert werden. An einigen ausländischen Hochschulen wird dies bereits in vorbildlicher Weise praktiziert. Wir verweisen auf die Vorlesungsreihe im Sommersemester 1994 an der Universität Konstanz "Alternativen zu Tierversuchen, das 3R-Prinzip von Russell und Burch", auf das Seminar "Tierschutz in der biomedizinischen Forschung: Anwendungsmöglichkeiten von Alternativmethoden sowie ethische, wissenschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen von Tierversuchen" an der Freien Universität Berlin im Januar 1994, auf die Diplomkurse der Ecole nationale vétérinaire d'Alfort an der Universität Paris VI im Februar 1994, auf das Seminar "Responsible Conduct of Science involving Animals", das an der University of California im Frühjahr 1995 geplant ist. In der Schweiz bieten bisher einzig die ETH und die Universität Zürich in beschränktem Umfang eine solche Möglichkeit an. An der ETH Zürich wird im Rahmen der Vorlesungsreihe "Menschen und Kulturtiere" über die Grundlagen von Alternativmethoden informiert, und an der Universität Zürich werden im Fach "Labortiere" ansatzweise Kenntnisse über Alternativmethoden vermittelt.</p><p>Diese genannten Beispiele, insbesondere die ausländischen, zeigen jedoch deutlich, dass man an fortschrittlichen Hochschulen die Aktualität des Problems erkannt hat und entsprechend handelt.</p><p>In der Schweiz genügen die bisherigen Bemühungen zur Erfüllung des Tierschutzgesetzes und der Verordnung jedoch bei weitem nicht. Dazu bedarf es der Institutionalisierung dieses Unterrichts, und zwar für bestimmte Spezialisationsrichtungen auf obligatorischer Basis an allen Hochschulen. Bei der Revision der Tierschutzverordnung 1994/95 wird diese Forderung bereits für die Ausbildung von Versuchsleitern erhoben, sie sollte jedoch schon während des Studiums zum Zuge kommen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Tierschutzverordnung bei der laufenden Revision mit folgendem Passus zu ergänzen:</p><p>"Studierenden der Fachgebiete Biologie, Medizin und Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen, in denen Tierversuche üblich sind, müssen ausreichende Kenntnisse vermittelt werden über Methoden, die Tierversuche ersetzen oder mit weniger Versuchstieren oder geringerer Belastung derselben auskommen. Ohne solche Kenntnisse dürfen im weiteren Ausbildungsgang keine biomedizinischen Arbeiten mit und an Tieren durchgeführt werden."</p>
  • Alternativmethoden zu Tierversuchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Tierschutzgesetz und die zugehörige Verordnung verpflichten den Bund, Alternativmethoden zu Tierversuchen auf allen Ebenen zu fördern. Wir verweisen dazu auf Artikel 2, Grundsätze, Artikel 13, Beschränkungen auf das unerlässliche Mass, und insbesondere Artikel 19 Absatz 2, der lautet: "Er (der Bund) fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Industrie insbesondere die Entwicklung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen oder mit weniger Versuchstieren und geringerer Belastung derselben auskommen."</p><p>Bisherige Fördermassnahmen beschränken sich auf den Forschungsbereich, vor allem im Rahmen der Stiftung Forschung 3R. Wie die bisherige Erfahrung zeigt, ist das bei weitem nicht ausreichend. Die Verwendung von Alternativmethoden ist noch immer marginal, und dies wird sich in der Praxis erst ändern, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Techniken durch gezielte Anstrengungen bei Studierenden verbreitet werden. Als Forum für eine gezielte Vermittlung bieten sich in allererster Linie die Hochschulen an. Studierende der Fachgebiete Biologie, Medizin und Veterinärmedizin sollten in gesonderten Unterrichtseinheiten über die Möglichkeiten, Tierversuche zu ersetzen oder zu reduzieren und die Versuchstiere weniger zu belasten, informiert werden. An einigen ausländischen Hochschulen wird dies bereits in vorbildlicher Weise praktiziert. Wir verweisen auf die Vorlesungsreihe im Sommersemester 1994 an der Universität Konstanz "Alternativen zu Tierversuchen, das 3R-Prinzip von Russell und Burch", auf das Seminar "Tierschutz in der biomedizinischen Forschung: Anwendungsmöglichkeiten von Alternativmethoden sowie ethische, wissenschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen von Tierversuchen" an der Freien Universität Berlin im Januar 1994, auf die Diplomkurse der Ecole nationale vétérinaire d'Alfort an der Universität Paris VI im Februar 1994, auf das Seminar "Responsible Conduct of Science involving Animals", das an der University of California im Frühjahr 1995 geplant ist. In der Schweiz bieten bisher einzig die ETH und die Universität Zürich in beschränktem Umfang eine solche Möglichkeit an. An der ETH Zürich wird im Rahmen der Vorlesungsreihe "Menschen und Kulturtiere" über die Grundlagen von Alternativmethoden informiert, und an der Universität Zürich werden im Fach "Labortiere" ansatzweise Kenntnisse über Alternativmethoden vermittelt.</p><p>Diese genannten Beispiele, insbesondere die ausländischen, zeigen jedoch deutlich, dass man an fortschrittlichen Hochschulen die Aktualität des Problems erkannt hat und entsprechend handelt.</p><p>In der Schweiz genügen die bisherigen Bemühungen zur Erfüllung des Tierschutzgesetzes und der Verordnung jedoch bei weitem nicht. Dazu bedarf es der Institutionalisierung dieses Unterrichts, und zwar für bestimmte Spezialisationsrichtungen auf obligatorischer Basis an allen Hochschulen. Bei der Revision der Tierschutzverordnung 1994/95 wird diese Forderung bereits für die Ausbildung von Versuchsleitern erhoben, sie sollte jedoch schon während des Studiums zum Zuge kommen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Tierschutzverordnung bei der laufenden Revision mit folgendem Passus zu ergänzen:</p><p>"Studierenden der Fachgebiete Biologie, Medizin und Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen, in denen Tierversuche üblich sind, müssen ausreichende Kenntnisse vermittelt werden über Methoden, die Tierversuche ersetzen oder mit weniger Versuchstieren oder geringerer Belastung derselben auskommen. Ohne solche Kenntnisse dürfen im weiteren Ausbildungsgang keine biomedizinischen Arbeiten mit und an Tieren durchgeführt werden."</p>
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