Unterstützung von städtischen Tramprojekten durch den Bund
- ShortId
-
94.3415
- Id
-
19943415
- Updated
-
10.04.2024 12:27
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung von städtischen Tramprojekten durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In verschiedenen Städten werden zurzeit diverse Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Agglomerationen geprüft und geplant. Der Bundesrat sieht vor, sich im Rahmen der entsprechenden Rechtsgrundlagen und der verfügbaren finanziellen Mittel an diesen Vorhaben zu beteiligen. Mit der am 6. November 1991 ergänzten Verkehrstrennungsverordnung hat er die Möglichkeit geschaffen, neu ausdrücklich Verkehrstrennungsmassnahmen in Agglomerationen finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat dokumentierte damit seine Absicht, sich in diesem Bereich stärker zu engagieren. Dies wurde in ersten Anfragen der Kantone zu konkreten Massnahmen auch bestätigt und zeigt sich mitunter in den steigenden Finanzplanzahlen der entsprechenden Rubrik. Der Bundesrat gedenkt im weiteren mit der Revision des Eisenbahngesetzes bei den Investitionen von Konzessionierten Transportunternehmungen auch den sogenannten Agglomerationsdrittel aufzuheben, um damit die Agglomerationen finanziell zu entlasten.</p><p>Es ist allerdings auf die verfassungsrechtlichen Schranken der Verwendung von Treibstoffzollgeldern gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung hinzuweisen. Diese Mittel können nicht beliebig zur Förderung des Agglomerationsverkehrs verwendet werden. Aus der Rechtsnatur des Treibstoffzolls ergibt sich, dass die so unterstützten Massnahmen nicht ausschliesslich dem öffentlichen Verkehr zugute kommen dürfen, sondern auch dem privaten Motorfahrzeugverkehr auf der Strasse voraussichtlich spürbare Vorteile bringen müssen. Zwischen den Abgabebelasteten und den Nutzniessern der staatlichen Leistungen muss zwingend eine gewisse Kongruenz bestehen.</p><p>Der Bundesrat hat sich ferner mit der Entgegennahme des Postulates Zwygart vom 16. Dezember 1993 verpflichtet, die Verstärkung des Verursacherprinzips im Rahmen der Ausschüttung von Treibstoffzollgeldern und der Internalisierung externer Kosten im Strassenbereich zu prüfen. Dies wird mittelfristig zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Agglomerationsverkehrs führen.</p><p>Der Bundesrat äussert sich zu den Fragen im einzelnen wie folgt:</p><p>1. Die Bewältigung der grossen Pendlerströme in Agglomerationen ist in der Tat ein wichtiges Problem unserer Verkehrs- und Umweltpolitik. Geeignete Massnahmen, insbesondere auch organisatorischer und raumplanerischer Natur, müssen dazu beitragen, die heutige Belastung zu reduzieren. Die kantonalen und städtischen Planungsarbeiten hierzu sind vielerorts im Gang und bedürfen zum Teil noch wichtiger politischer Entscheide.</p><p>2. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen der Gesetzgebung und der verfügbaren Mittel jene Verkehrstrennungsprojekte in Agglomerationen zu unterstützen, die einen grösstmöglichen verkehrs- und umweltpolitischen Nutzen erwarten lassen. Dazu gehören unter Umständen auch die Verlegung und in Ausnahmefällen der Neubau bestimmter Teile von Tramlinien, sofern sie den Anforderungen von Artikel 21 der Verkehrstrennungsverordnung (SR 725.121) entsprechen. Ein mögliches Beispiel wäre eine sinnvolle Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs. Verschiedene Abklärungen in bezug auf die Genfer Tramprojekte sind erst eingeleitet worden, weshalb auch noch keine Entscheide über eine Beitragsberechtigung gefallen sind.</p><p>3. Es trifft nicht zu, dass die Städte und die Agglomerationen aufgrund der Bundesprojekte im Verkehrsbereich leer ausgehen. Die gemachten Ausführungen zeigen vielmehr, dass der Bund versucht, den Verkehrsanliegen der Zentren entgegenzukommen.</p>
- <p>In verschiedenen Schweizer Städten (u. a. Genf und Bern) wird gegenwärtig in Übereinstimmung mit sämtlichen verkehrs- und umweltpolitischen Vorgaben des Bundes die Umstellung einzelner Buslinien auf einen Tramverkehr geprüft, projektiert oder ist sie bereits in die Wege geleitet.</p><p>Aufgrund der geltenden Rechtslage (Treibstoffzollgesetzgebung, Verkehrstrennungsverordnung u. a. m.) können derartige Vorhaben Investitionsbeiträge des Bundes beanspruchen.</p><p>In der Presse bekanntgewordene Auseinandersetzungen des Bundesamtes für Verkehr mit den Genfer Verkehrsbetrieben bezüglich der konkreten Mitfinanzierung der Genfer Tramprojekte lassen befürchten, dass sich der Bund seiner Verpflichtungen für die verkehrs- und umweltpolitisch wichtigen Tramprojekte in den Städten zunehmend entziehen will. Insbesondere soll man sich weigern, den Neubau von notwendigen Tramlinien (im Gegensatz zu reinen Verlegungen) überhaupt als subventionsberechtigt anzuerkennen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Bewältigung der städtischen Pendlerströme (über die Zürcher S-Bahn hinaus auch in anderen Städten) als zentrales Problem der schweizerischen Verkehrs- und Umweltpolitik?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, verkehrs- und umweltpolitisch begründete und notwendige Tramprojekte (sowohl Verlegungen wie Neubauten) weiterhin vollumfänglich mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen?</p><p>3. Ist es zu verantworten, dass die Städte und Agglomerationen mit dem Hinweis auf die finanziell aufwendigen Bundesprojekte im Verkehrsbereich leer ausgehen sollen?</p>
- Unterstützung von städtischen Tramprojekten durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In verschiedenen Städten werden zurzeit diverse Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Agglomerationen geprüft und geplant. Der Bundesrat sieht vor, sich im Rahmen der entsprechenden Rechtsgrundlagen und der verfügbaren finanziellen Mittel an diesen Vorhaben zu beteiligen. Mit der am 6. November 1991 ergänzten Verkehrstrennungsverordnung hat er die Möglichkeit geschaffen, neu ausdrücklich Verkehrstrennungsmassnahmen in Agglomerationen finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat dokumentierte damit seine Absicht, sich in diesem Bereich stärker zu engagieren. Dies wurde in ersten Anfragen der Kantone zu konkreten Massnahmen auch bestätigt und zeigt sich mitunter in den steigenden Finanzplanzahlen der entsprechenden Rubrik. Der Bundesrat gedenkt im weiteren mit der Revision des Eisenbahngesetzes bei den Investitionen von Konzessionierten Transportunternehmungen auch den sogenannten Agglomerationsdrittel aufzuheben, um damit die Agglomerationen finanziell zu entlasten.</p><p>Es ist allerdings auf die verfassungsrechtlichen Schranken der Verwendung von Treibstoffzollgeldern gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung hinzuweisen. Diese Mittel können nicht beliebig zur Förderung des Agglomerationsverkehrs verwendet werden. Aus der Rechtsnatur des Treibstoffzolls ergibt sich, dass die so unterstützten Massnahmen nicht ausschliesslich dem öffentlichen Verkehr zugute kommen dürfen, sondern auch dem privaten Motorfahrzeugverkehr auf der Strasse voraussichtlich spürbare Vorteile bringen müssen. Zwischen den Abgabebelasteten und den Nutzniessern der staatlichen Leistungen muss zwingend eine gewisse Kongruenz bestehen.</p><p>Der Bundesrat hat sich ferner mit der Entgegennahme des Postulates Zwygart vom 16. Dezember 1993 verpflichtet, die Verstärkung des Verursacherprinzips im Rahmen der Ausschüttung von Treibstoffzollgeldern und der Internalisierung externer Kosten im Strassenbereich zu prüfen. Dies wird mittelfristig zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Agglomerationsverkehrs führen.</p><p>Der Bundesrat äussert sich zu den Fragen im einzelnen wie folgt:</p><p>1. Die Bewältigung der grossen Pendlerströme in Agglomerationen ist in der Tat ein wichtiges Problem unserer Verkehrs- und Umweltpolitik. Geeignete Massnahmen, insbesondere auch organisatorischer und raumplanerischer Natur, müssen dazu beitragen, die heutige Belastung zu reduzieren. Die kantonalen und städtischen Planungsarbeiten hierzu sind vielerorts im Gang und bedürfen zum Teil noch wichtiger politischer Entscheide.</p><p>2. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen der Gesetzgebung und der verfügbaren Mittel jene Verkehrstrennungsprojekte in Agglomerationen zu unterstützen, die einen grösstmöglichen verkehrs- und umweltpolitischen Nutzen erwarten lassen. Dazu gehören unter Umständen auch die Verlegung und in Ausnahmefällen der Neubau bestimmter Teile von Tramlinien, sofern sie den Anforderungen von Artikel 21 der Verkehrstrennungsverordnung (SR 725.121) entsprechen. Ein mögliches Beispiel wäre eine sinnvolle Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs. Verschiedene Abklärungen in bezug auf die Genfer Tramprojekte sind erst eingeleitet worden, weshalb auch noch keine Entscheide über eine Beitragsberechtigung gefallen sind.</p><p>3. Es trifft nicht zu, dass die Städte und die Agglomerationen aufgrund der Bundesprojekte im Verkehrsbereich leer ausgehen. Die gemachten Ausführungen zeigen vielmehr, dass der Bund versucht, den Verkehrsanliegen der Zentren entgegenzukommen.</p>
- <p>In verschiedenen Schweizer Städten (u. a. Genf und Bern) wird gegenwärtig in Übereinstimmung mit sämtlichen verkehrs- und umweltpolitischen Vorgaben des Bundes die Umstellung einzelner Buslinien auf einen Tramverkehr geprüft, projektiert oder ist sie bereits in die Wege geleitet.</p><p>Aufgrund der geltenden Rechtslage (Treibstoffzollgesetzgebung, Verkehrstrennungsverordnung u. a. m.) können derartige Vorhaben Investitionsbeiträge des Bundes beanspruchen.</p><p>In der Presse bekanntgewordene Auseinandersetzungen des Bundesamtes für Verkehr mit den Genfer Verkehrsbetrieben bezüglich der konkreten Mitfinanzierung der Genfer Tramprojekte lassen befürchten, dass sich der Bund seiner Verpflichtungen für die verkehrs- und umweltpolitisch wichtigen Tramprojekte in den Städten zunehmend entziehen will. Insbesondere soll man sich weigern, den Neubau von notwendigen Tramlinien (im Gegensatz zu reinen Verlegungen) überhaupt als subventionsberechtigt anzuerkennen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Bewältigung der städtischen Pendlerströme (über die Zürcher S-Bahn hinaus auch in anderen Städten) als zentrales Problem der schweizerischen Verkehrs- und Umweltpolitik?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, verkehrs- und umweltpolitisch begründete und notwendige Tramprojekte (sowohl Verlegungen wie Neubauten) weiterhin vollumfänglich mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen?</p><p>3. Ist es zu verantworten, dass die Städte und Agglomerationen mit dem Hinweis auf die finanziell aufwendigen Bundesprojekte im Verkehrsbereich leer ausgehen sollen?</p>
- Unterstützung von städtischen Tramprojekten durch den Bund
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