Gewaltdarstellungen in den Medien. Sensibilisierung

ShortId
94.3416
Id
19943416
Updated
10.04.2024 09:35
Language
de
Title
Gewaltdarstellungen in den Medien. Sensibilisierung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Appell von Berner Psychiatrieprofessoren gegen die Gewalt in den Medien:</p><p>"Tag für Tag werden wir durch Nachrichten und Bilder erschreckt, die besagen, dass Menschen - vielfach junge - immer mehr Gewalt anwenden, brutale Gewalt, um sich eine unmittelbare Befriedigung zu verschaffen: Geld, Sex, Rache oder blinde Lust an Zerstörung. Unkontrollierbare Impulse erlauben kein Nachdenken, kein Zögern, keine Selbstprüfung. Sie handeln unter dem Einfluss von unbewussten Bildern und Schlagworten. Mit grosser Sorge verfolgen wir als psychiatrische Fachleute und Lehrer diese Entwicklung, die sich ja auch in zahlreichen hilflosen Protesten aufgeschreckter Bürger spiegelt.</p><p>Und hier stellt sich nun immer brennender die Frage, welchen Anteil an dieser Entwicklung die Flut von Bildern der Gewalt hat, die von den Medien pausenlos auf uns niederprasselt. Obwohl direkte Zusammenhänge nicht leicht nachzuweisen sind und von interessierter Seite auch immer wieder geleugnet werden, gibt es doch wissenschaftliche Beweise genug, die die negative Wirkung solcher Bilder belegen. Auch unzählige Einzelerfahrungen mit kranken, verängstigten oder aggressiven Menschen bestätigen, was der gesunde Menschenverstand längst weiss und die moderne Reklametechnik massiv ausnutzt: Affektbeladene Bilder besitzen eine enorme suggestive Kraft. Sie bahnen unterschwellig das Verhalten. Gewalt- und Horrorbilder, die zum Vergnügen konsumiert und mit Lustgefühlen gekoppelt werden, wecken keineswegs nur Angst und Abscheu, sondern können zu unbewussten Vor- und Leitbildern werden. Besonders gefährlich ist die pornographische Verkoppelung von Gewalt mit Lust und Sexualität, die heute in Videos und Fernsehen immer mehr überhandnimmt. Auch Bilder von Gewalt und Missbrauch, die unter dem Motto der 'objektiven Information' angeblich nur zur Abschreckung dargestellt werden, stumpfen ab und machen Gewaltanwendung zur Banalität.</p><p>Was tun? - Wir können nicht länger schweigen. Wir appellieren eindringlich an alle, die es angeht - Politiker, Behörden, Eltern und Erzieher, vor allem aber an Medienschaffende, Produzenten und Konsumenten jeden Alters -, die folgenden Feststellung zur Kenntnis zu nehmen:</p><p>1. Bilder aller Art haben eine enorme suggestive Kraft. Sie wecken untergründige Wünsche und Triebe.</p><p>2. Gewalt- und Horrorbilder können zu unbewussten Vor- und Leitbildern werden. Sie bahnen den Weg zur Anwendung von Gewalt.</p><p>3. Jedermann kann unter besonderen Bedingungen gewalttätig werden. Besonders gefährdet sind unreife und seelisch verletzte Menschen.</p><p>4. Darstellungen, die Gewalt mit Sexualität oder andern Lustgefühlen koppeln, reizen auf und beseitigen natürliche Hemmungen. Sie zerstören die Fähigkeit zu Zärtlichkeit, Liebe und menschlicher Anteilnahme.</p><p>5. Wer Darstellungen der Gewalt zum Vergnügen oder aus Gewinnsucht zeigt, verkauft, produziert oder konsumiert, der handelt verantwortungslos und verwerflich."</p><p>Unterzeichner: Prof. Dr. med. Wolfgang Böker, Prof. Dr. med. Luc Ciompi, Prof. Dr. med. Willi Felder, Prof. Dr. med. Edgar Heim, Prof. Dr. med. Christian Müller</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die private Initiative der Berner Psychiatrieprofessoren. Er teilt deren Feststellungen und unterstützt den Appell gegen Gewalt in den Medien. Er erachtet es als wichtig, die Medienschaffenden auf ihre moralische Verantwortung aufmerksam zu machen und sie über die möglichen Folgen von Gewaltdarstellungen aufzuklären. Mit solchen Schritten sollten die Medien, insbesondere das Fernsehen, verstärkt zur Selbstregulierung motiviert werden können. In diesem Sinne hat auch die Schweizer Delegation an der 3. Europäischen Fachministerinnen und -ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann einen Bericht mit Strategien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Medien, vorgelegt.</p><p>Die Landesregierung macht aber darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden gegen Gewaltdarstellungen in den Medien beschränkt sind und nur Auswüchse bekämpft werden können. Solange die konzessionierten Medien die gesetzlichen Grundregeln respektieren, kann es nicht Aufgabe des Bundesrates sein, präventiv auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Solche Massnahmen wären mit der verfassungsmässigen Programmautonomie und mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsäusserungsfreiheit kaum mehr zu vereinbaren. Der Bundesrat sieht auch keine rechtlichen Möglichkeiten, die Veranstalter zu einer Sensibilisierung der Zuschauer/Zuhörer gegen die Gewalt in den Medien zu verpflichten. Um so mehr begrüsst er deshalb die private Initiative der Berner Psychiatrieprofessoren.</p><p>Im legislatorischen Bereich besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Für die elektronischen Medien existieren bereits gesetzliche Schranken. Seit dem 1. April 1992 ist das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in Kraft, welches in Artikel 6 Absatz 1 Sendungen verbietet, in denen Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird. Es ist anzufügen, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die allfällige Verletzungen dieser Vorschrift überprüft, schon vor Inkrafttreten des RTVG eine Praxis entwickelt hat, welche die Darstellung von Gewalt im Fernsehen nur unter ganz bestimmten, eingeschränkten Umständen zulässt.</p><p>Die SRG als grösster schweizerischer Medienveranstalter beschäftigt sich bereits eingehend mit der Problematik der Gewaltdarstellung im Fernsehen. Sie hat am 22. September 1994 zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaften dem Thema "Fernsehen, Kinder und Gewalt" ein Symposium in Luzern gewidmet. Die SRG behandelt Gewalt in ihren Programmen nach einem bestimmten Kodex. Danach werden Sendungen mit Gewaltdarstellungen zeitlich so angesetzt, dass Kinder und Jugendliche nicht angesprochen werden. Der Bundesrat verweist weiter auf Artikel 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), der seit dem 1. Januar 1990 in Kraft ist und die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere unter Verletzung der Menschenwürde mit Strafe bedroht. Diese Bestimmung beschränkt sich nicht auf Radio und Fernsehen, sondern erstreckt sich generell auf Ton- oder Bildaufnahmen und Abbildungen. Der Artikel bietet also insbesondere auch eine Handhabe gegen Videofilme.</p><p>Von diesen gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings ausländische Satellitenfernsehprogramme nicht erfasst. Für den europäischen Raum enthält das von der Schweiz ratifizierte Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen einschränkende Bestimmungen zur Darstellung von Gewalt am Fernsehen. Die Schweiz hat nun darüber hinaus im Rahmen des zuständigen Lenkungsauschusses des Europarates im Hinblick auf die europäische Medienministerkonferenz vom 7. und 8. Dezember 1994 in Prag einen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser zielt auf die Einführung eines Ehrenkodexes gegen Gewalt am Fernsehen ab, der von öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern getragen werden sollte. Zur Überwachung sieht die schweizerische Initiative eine Instanz des Europarates vor, welche gegen fehlbare Veranstalter Sanktionen ergreifen kann.</p>
  • <p>Die täglichen Bilder über Gewalt in unseren Massenmedien haben Auswirkungen auf den Einzelmenschen und unsere Gesellschaft. Die Mitverursacher dieser Tatsache haben darum eine besondere Verantwortung. Der "Appell von Berner Psychiatrieprofessoren gegen die Gewalt in den Medien" (siehe schriftliche Begründung) zeigt einiges darüber auf.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Stellungnahme der Berner Psychiatrieprofessoren, und ist er bereit, dieser unheilvollen Entwicklung entgegenzutreten?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, den konzessionierten Medien einen Auftrag zu erteilen, eine Sensibilisierung der Zuschauer/Zuhörer gegen die Gewalt durchzusetzen und einen Versuch dafür zu starten?</p>
  • Gewaltdarstellungen in den Medien. Sensibilisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Appell von Berner Psychiatrieprofessoren gegen die Gewalt in den Medien:</p><p>"Tag für Tag werden wir durch Nachrichten und Bilder erschreckt, die besagen, dass Menschen - vielfach junge - immer mehr Gewalt anwenden, brutale Gewalt, um sich eine unmittelbare Befriedigung zu verschaffen: Geld, Sex, Rache oder blinde Lust an Zerstörung. Unkontrollierbare Impulse erlauben kein Nachdenken, kein Zögern, keine Selbstprüfung. Sie handeln unter dem Einfluss von unbewussten Bildern und Schlagworten. Mit grosser Sorge verfolgen wir als psychiatrische Fachleute und Lehrer diese Entwicklung, die sich ja auch in zahlreichen hilflosen Protesten aufgeschreckter Bürger spiegelt.</p><p>Und hier stellt sich nun immer brennender die Frage, welchen Anteil an dieser Entwicklung die Flut von Bildern der Gewalt hat, die von den Medien pausenlos auf uns niederprasselt. Obwohl direkte Zusammenhänge nicht leicht nachzuweisen sind und von interessierter Seite auch immer wieder geleugnet werden, gibt es doch wissenschaftliche Beweise genug, die die negative Wirkung solcher Bilder belegen. Auch unzählige Einzelerfahrungen mit kranken, verängstigten oder aggressiven Menschen bestätigen, was der gesunde Menschenverstand längst weiss und die moderne Reklametechnik massiv ausnutzt: Affektbeladene Bilder besitzen eine enorme suggestive Kraft. Sie bahnen unterschwellig das Verhalten. Gewalt- und Horrorbilder, die zum Vergnügen konsumiert und mit Lustgefühlen gekoppelt werden, wecken keineswegs nur Angst und Abscheu, sondern können zu unbewussten Vor- und Leitbildern werden. Besonders gefährlich ist die pornographische Verkoppelung von Gewalt mit Lust und Sexualität, die heute in Videos und Fernsehen immer mehr überhandnimmt. Auch Bilder von Gewalt und Missbrauch, die unter dem Motto der 'objektiven Information' angeblich nur zur Abschreckung dargestellt werden, stumpfen ab und machen Gewaltanwendung zur Banalität.</p><p>Was tun? - Wir können nicht länger schweigen. Wir appellieren eindringlich an alle, die es angeht - Politiker, Behörden, Eltern und Erzieher, vor allem aber an Medienschaffende, Produzenten und Konsumenten jeden Alters -, die folgenden Feststellung zur Kenntnis zu nehmen:</p><p>1. Bilder aller Art haben eine enorme suggestive Kraft. Sie wecken untergründige Wünsche und Triebe.</p><p>2. Gewalt- und Horrorbilder können zu unbewussten Vor- und Leitbildern werden. Sie bahnen den Weg zur Anwendung von Gewalt.</p><p>3. Jedermann kann unter besonderen Bedingungen gewalttätig werden. Besonders gefährdet sind unreife und seelisch verletzte Menschen.</p><p>4. Darstellungen, die Gewalt mit Sexualität oder andern Lustgefühlen koppeln, reizen auf und beseitigen natürliche Hemmungen. Sie zerstören die Fähigkeit zu Zärtlichkeit, Liebe und menschlicher Anteilnahme.</p><p>5. Wer Darstellungen der Gewalt zum Vergnügen oder aus Gewinnsucht zeigt, verkauft, produziert oder konsumiert, der handelt verantwortungslos und verwerflich."</p><p>Unterzeichner: Prof. Dr. med. Wolfgang Böker, Prof. Dr. med. Luc Ciompi, Prof. Dr. med. Willi Felder, Prof. Dr. med. Edgar Heim, Prof. Dr. med. Christian Müller</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die private Initiative der Berner Psychiatrieprofessoren. Er teilt deren Feststellungen und unterstützt den Appell gegen Gewalt in den Medien. Er erachtet es als wichtig, die Medienschaffenden auf ihre moralische Verantwortung aufmerksam zu machen und sie über die möglichen Folgen von Gewaltdarstellungen aufzuklären. Mit solchen Schritten sollten die Medien, insbesondere das Fernsehen, verstärkt zur Selbstregulierung motiviert werden können. In diesem Sinne hat auch die Schweizer Delegation an der 3. Europäischen Fachministerinnen und -ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann einen Bericht mit Strategien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Medien, vorgelegt.</p><p>Die Landesregierung macht aber darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden gegen Gewaltdarstellungen in den Medien beschränkt sind und nur Auswüchse bekämpft werden können. Solange die konzessionierten Medien die gesetzlichen Grundregeln respektieren, kann es nicht Aufgabe des Bundesrates sein, präventiv auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Solche Massnahmen wären mit der verfassungsmässigen Programmautonomie und mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsäusserungsfreiheit kaum mehr zu vereinbaren. Der Bundesrat sieht auch keine rechtlichen Möglichkeiten, die Veranstalter zu einer Sensibilisierung der Zuschauer/Zuhörer gegen die Gewalt in den Medien zu verpflichten. Um so mehr begrüsst er deshalb die private Initiative der Berner Psychiatrieprofessoren.</p><p>Im legislatorischen Bereich besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Für die elektronischen Medien existieren bereits gesetzliche Schranken. Seit dem 1. April 1992 ist das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in Kraft, welches in Artikel 6 Absatz 1 Sendungen verbietet, in denen Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird. Es ist anzufügen, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die allfällige Verletzungen dieser Vorschrift überprüft, schon vor Inkrafttreten des RTVG eine Praxis entwickelt hat, welche die Darstellung von Gewalt im Fernsehen nur unter ganz bestimmten, eingeschränkten Umständen zulässt.</p><p>Die SRG als grösster schweizerischer Medienveranstalter beschäftigt sich bereits eingehend mit der Problematik der Gewaltdarstellung im Fernsehen. Sie hat am 22. September 1994 zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaften dem Thema "Fernsehen, Kinder und Gewalt" ein Symposium in Luzern gewidmet. Die SRG behandelt Gewalt in ihren Programmen nach einem bestimmten Kodex. Danach werden Sendungen mit Gewaltdarstellungen zeitlich so angesetzt, dass Kinder und Jugendliche nicht angesprochen werden. Der Bundesrat verweist weiter auf Artikel 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), der seit dem 1. Januar 1990 in Kraft ist und die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere unter Verletzung der Menschenwürde mit Strafe bedroht. Diese Bestimmung beschränkt sich nicht auf Radio und Fernsehen, sondern erstreckt sich generell auf Ton- oder Bildaufnahmen und Abbildungen. Der Artikel bietet also insbesondere auch eine Handhabe gegen Videofilme.</p><p>Von diesen gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings ausländische Satellitenfernsehprogramme nicht erfasst. Für den europäischen Raum enthält das von der Schweiz ratifizierte Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen einschränkende Bestimmungen zur Darstellung von Gewalt am Fernsehen. Die Schweiz hat nun darüber hinaus im Rahmen des zuständigen Lenkungsauschusses des Europarates im Hinblick auf die europäische Medienministerkonferenz vom 7. und 8. Dezember 1994 in Prag einen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser zielt auf die Einführung eines Ehrenkodexes gegen Gewalt am Fernsehen ab, der von öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern getragen werden sollte. Zur Überwachung sieht die schweizerische Initiative eine Instanz des Europarates vor, welche gegen fehlbare Veranstalter Sanktionen ergreifen kann.</p>
    • <p>Die täglichen Bilder über Gewalt in unseren Massenmedien haben Auswirkungen auf den Einzelmenschen und unsere Gesellschaft. Die Mitverursacher dieser Tatsache haben darum eine besondere Verantwortung. Der "Appell von Berner Psychiatrieprofessoren gegen die Gewalt in den Medien" (siehe schriftliche Begründung) zeigt einiges darüber auf.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Stellungnahme der Berner Psychiatrieprofessoren, und ist er bereit, dieser unheilvollen Entwicklung entgegenzutreten?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, den konzessionierten Medien einen Auftrag zu erteilen, eine Sensibilisierung der Zuschauer/Zuhörer gegen die Gewalt durchzusetzen und einen Versuch dafür zu starten?</p>
    • Gewaltdarstellungen in den Medien. Sensibilisierung

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