Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz

ShortId
94.3419
Id
19943419
Updated
10.04.2024 15:16
Language
de
Title
Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der 4. Jahrespressekonferenz zum Aktionsprogramm "Energie 2000" wurde seitens des EVED, gestützt auf eine Studie der Prognos, bestätigt,</p><p>- dass sich mit dem heutigen Instrumentarium zwar bis zum Jahr 2000 eine deutliche Dämpfung der Verbrauchszunahme bei der Elektrizität erreichen lässt;</p><p>- dass sich aber selbst mit Energiegesetz und CO2-Abgabe das Stabilisierungsziel für die Elektrizitätsnachfrage nach dem Jahr 2000 nicht erreichen lässt.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke, die 40 Prozent des schweizerischen Elektrizitätsbedarfs decken, werden - ohne besondere Nachrüstungen - zwischen 2010 und 2025 sukzessive das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Die Schweizer Bezugsrechte aus Frankreich im Umfang von mehr als zwei Kernkraftwerken der Grösse von Leibstadt werden ebenfalls nur noch bis 2010 oder je nach Vertrag bis 2025 voll zur Verfügung stehen. Es steht nicht fest, ob diese erneuert werden können. Dadurch zeichnet sich eine erhebliche Versorgungslücke ab. Diese wird durch das revidierte Gewässerschutzgesetz mit seinen höheren Restwassermengen verschärft, welches ebenfalls etwa vom Jahre 2030 an seine volle Wirkung entfaltet, was einen Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft zur Folge haben wird.</p><p>Zudem dürften gemäss der erwähnten Studie die alternativen Energien auch im Jahre 2030 in der Industrie keine Bedeutung erreichen, und auch im Haushaltungs- und Dienstleistungsbereich dürften sie bis dahin nur zögernd Fuss fassen.</p><p>In Europa wird eine rigorose Liberalisierung des Strommarktes diskutiert, die nicht ohne Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik bleiben wird.</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage für ein Energiegesetz enthält auf der Verbrauchsseite zwar zahlreiche Vorschriften, zeigt indessen trotz des Auftrags im Energieartikel der Bundesverfassung nicht auf, wie der künftige Energieverbrauch gedeckt werden soll.</p><p>Angesichts dieser Sachlage müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie die Stromversorgung unseres Landes nach dem Auslaufen des Kernenergiemoratoriums langfristig sichergestellt werden soll. Bei realistischer Betrachtung bieten sich hierzu drei Möglichkeiten an:</p><p>- Weiterbetrieb und Erneuerung der inländischen Kernenergieproduktion;</p><p>- Kraftwerke auf fossiler Basis;</p><p>- Stromimport.</p>
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der Förderungsmassnahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000" und weiterer Anstrengungen, insbesondere der Kantone, können deutliche Fortschritte bei der Nutzung neuer erneuerbarer Energien (Sonnen- und Windenergie, Umweltwärme, Biomasse inkl. Holz, erneuerbare Teile des verbrannten Kehrichts, Bio-, Klär- und Deponiegas) festgestellt werden.</p><p>Die Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie, Umgebungswärme und Biomasse hat, nach den Angaben des Ressorts "Regenerierbare Energien" des Aktionsprogramms "Energie 2000", von 1990 bis 1993 um schätzungsweise 760 GWh auf etwa 5300 GWh zugenommen. Damit wurde ein Anteil von etwa 4 Prozent am gesamten Endverbrauch von Wärme im Jahre 1993 erreicht. Als Ziel strebt "Energie 2000" bis zum Jahr 2000 eine Zunahme um rund 3000 GWh an. Die Elektrizitätserzeugung aus Sonnenenergie und Biomasse ist von 1990 bis 1993 um gegen 60 GWh auf ungefähr 460 GWh gestiegen. Dies entsprach einem Anteil am gesamten Elektrizitätsverbrauch des Jahres 1993 von rund 1 Prozent. Mit "Energie 2000" wird bis zur Jahrhundertwende eine Zunahme um rund 300 GWh angestrebt. Bisher überwogen bei der Produktion der neuen erneuerbaren Energien das Holz im Wärmebereich und die erneuerbaren Teile des Kehrichts bei weitem im Elektrizitätssektor. Sonnenenergie und Wind spielten bisher eine sehr geringe Rolle.</p><p>Bei der Wärmeerzeugung kann das Ziel von "Energie 2000" erreicht werden, sofern die bisherigen Anstrengungen weitergeführt werden. Die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus neuen erneuerbaren Energien ist dagegen ungewiss. Zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Ziele zu erreichen. Die grössten Beiträge bis zum Jahr 2000 wird die heute oft bereits wirtschaftliche Stromerzeugung aus Biomasse in Abwasserreinigungsanlagen, Deponien und Kehrichtverbrennungsanlagen liefern. Einen weiteren Beitrag zur Elektrizitätsproduktion können mittelfristig die zurzeit diskutierten "Windenergieparks" und grössere Anlagen zur Stromproduktion aus Holz und nachwachsenden Rohstoffen bringen. Die Photovoltaik hat längerfristig das grösste Potential. Die Rezession, die tiefen Öl- und Elektrizitätspreise sowie die vergleichsweise noch hohen Energiegestehungskosten der neuen Technologien behindern eine rasche Entwicklung.</p><p>Die kontinuierliche Förderung der neuen erneuerbaren Energien ist eine langfristige Aufgabe, welche bereits heute angegangen werden muss. Ein markanter Beitrag der neuen erneuerbaren Energien ist im Bereich der Wärmeerzeugung bereits im Jahr 2000, für die Elektrizitätserzeugung jedoch erst längerfristig zu erwarten. Neben der Ausschöpfung der bei allen Energieträgern noch vorhandenen grossen Sparpotentiale wird deshalb auch die Schweiz noch mehrere Jahrzehnte auf konventionelle Energieträger angewiesen sein.</p><p>2. Die genannten gleichwertigen Ziele gemäss Absatz 1 des Energieartikels begründen keine neuen Bundeskompetenzen. Sie geben die Leitlinie vor, welche Bund und Kantone bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu beachten haben (BBl 1988 I 375).</p><p>Kompetenznormen enthalten die Absätze 2 und 3 des Energieartikels. Diese verpflichten den Bund zum Erlass von Grundsätzen für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie den sparsamen und rationellen Energieverbrauch. Ferner muss der Bund Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlassen sowie die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere im Bereich des Energiesparens und der erneuerbaren Energien, fördern. Die Kompetenznormen des Energieartikels beziehen sich somit schwerpunktmässig auf den Energieverbrauch und die erneuerbaren Energien.</p><p>In die Praxis umgesetzt werden diese Aufträge mit dem Energienutzungsbeschluss (Inkraftsetzung 1991), der Energienutzungsverordnung (Inkraftsetzung 1992) sowie mit dem Aktionsprogramm "Energie 2000", mit welchen insbesondere die Möglichkeiten der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Organisationen ausgeschöpft werden sollen. Da der Energienutzungsbeschluss bis Ende 1998 befristet ist, muss er durch ein neues Energiegesetz abgelöst werden.</p><p>Im Vorfeld der Volksabstimmung über den Energieartikel haben Vertreter der Wirtschaft befürchtet, der Bund wolle mit dem Energieartikel direkt in die Energieversorgung eingreifen. Der Bundesrat stellte jedoch schon in seiner Botschaft vom 7. Dezember 1987 zum Energieartikel fest, dass Bund und Kantone keine umfassende Verantwortung für die Energieversorgung erhalten sollen und die Energieversorgung weiterhin primär eine Sache der Energiewirtschaft sei (BBl 1988 I 375).</p><p>Das Verlangen nach einer gesicherten Energieversorgung ist berechtigt, und die Energiepolitik von Bund und Kantonen darf die Anliegen der Energieversorgung nicht ausser acht lassen. Diese müssen allerdings stets auch im Lichte einer nachhaltigen Klima- und Umweltpolitik (z. B. die erklärten CO2-Zielsetzungen) bewertet und gewichtet werden. Die Energiepolitik des Bundesrates wird sich zukünftig auch an den Zielen des am 10. Dezember 1993 von der Schweiz ratifizierten Rahmenabkommens über Klimaänderungen messen müssen. Was die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft betrifft, so steht die Vereinfachung und Beschleunigung der Entscheidverfahren im Vordergrund (siehe Antwort zu Frage 7).</p><p>3. In der EU wurden 1990 erste Massnahmen zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes vor allem mit den Richtlinien über den grenzüberschreitenden Transit über grosse Netze und über die Transparenz der Grossverbraucherpreise realisiert. Eingeleitet wurde auch die Integration des Elektrizitätssystems Osteuropas in den europäischen Verbund. Eine Grundlage dazu ist der 1994 auch von der Schweiz unterzeichnete Vertrag über die Europäische Energiecharta. Das Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem die Sicherung des Zugangs zu den beträchtlichen osteuropäischen Reserven an fossilen Energieträgern sowie der Technologietransfer, unter anderem zur Modernisierung der dortigen Kraftwerke.</p><p>Der nächste wichtige Schritt ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie für gemeinsame Vorschriften zur Öffnung des Elektrizitätsmarktes (ein analoger Richtlinienentwurf besteht zum Erdgasmarkt). Der Kern des Vorschlags sind der Abbau von Ausschliesslichkeitsrechten beim Bau und Betrieb von Produktionsanlagen und Netzen, die administrative Aufteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Funktionen (Erzeugung, Übertragung und Verteilung) sowie ein unter den Elektrizitätswerken und den Kunden (zunächst nur Verteilerwerke und Grossverbraucher) auszuhandelnder Zugang zum Netz. Mit dem angestrebten Elektrizitätsbinnenmarkt sollen die Versorgungssicherheit verstärkt und die Effizienz bei der Erzeugung, Übertragung und Verteilung der Elektrizität verbessert werden. Mit einem weiteren Vorhaben will die EU-Kommission den Ausbau der transeuropäischen Netze fördern.</p><p>Den EU-Mitgliedern würde, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, ein wesentlicher Spielraum für die Organisation der Marktöffnung verbleiben. Insbesondere können die Länder in transparenter und nichtdiskriminierender Weise eigene Regulierungen erlassen über Sicherheit, Umweltschutz und Standortwahl der Anlagen, über den bevorzugten Einsatz einzelner Primärenergieträger und die vorrangige Nutzung inländischer Energiequellen, über die Gewährung von exklusiven Versorgungsrechten für Verteilerwerke sowie über die Berechtigung der Elektrizitätskunden zum Netzzugang. Damit wird anerkannt, dass gesamtwirtschaftliche Aufgaben sowie verschiedene öffentliche Dienstleistungspflichten, wie etwa die Versorgung von Verbrauchern in abgelegenen Gebieten, in einem weitgehend offenen Elektrizitätsmarkt nicht ausreichend wahrgenommen würden. Zu erwähnen ist, dass die Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen auch neue Vorschriften erfordert. Namentlich müssen die Rolle des Betreibers des Übertragungsnetzes und die Koordination zwischen Kraftwerken, Netzgesellschaft und Verteilerwerken geregelt werden.</p><p>Einzelne europäische Länder (Grossbritannien, Norwegen, Niederlande) sind mit der Liberalisierung bereits weit fortgeschritten. Andere EU-Mitglieder, insbesondere Frankreich, stellen dagegen die Absichten der EU in Frage. Die bisherigen praktischen Erfahrungen lassen noch keine abschliessende Beurteilung der verschiedenen Liberalisierungsmodelle zu, und der Entscheid über eine EU-Richtlinie ist ebenfalls noch ausstehend. Eine umfassende Lagebeurteilung ist somit zurzeit noch nicht möglich. Trotzdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft der europäische Elektrizitätsmarkt zunehmend vom Wettbewerb geprägt wird. Diesem Trend soll und kann sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft realistischerweise nicht entziehen.</p><p>Mit den bestehenden Wasserkraftwerken, insbesondere den Speicherwerken, sowie aufgrund des bestehenden Übertragungsnetzes und der geographischen Lage würde die Schweiz in einem europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt eine günstige Ausgangslage aufweisen. Andererseits ist die Frage offen, ob auf längere Sicht neu zu erstellende Kraftwerke in der Schweiz gegenüber Anlagen im Ausland konkurrenzfähig wären. Die Standortbedingungen können sich verändern, beispielsweise durch die Einführung der CO2-Abgabe. Ein zusätzlicher Elektrizitätsbedarf und der Ersatz bestehender inländischer Anlagen würde aus betriebswirtschaftlicher Optik möglicherweise zu vermehrten Elektrizitätsimporten oder allenfalls zum Bau von vergleichsweise kostengünstigen fossil-thermischen Anlagen führen. Ein Nachteil im internationalen Wettbewerb ist die heterogene Struktur der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und die grosse Zahl von Unternehmen.</p><p>Eine Öffnung des Elektrizitätsmarktes setzt nach Auffassung des Bundesrates vergleichbare Anforderungen der beteiligten Länder, insbesondere an den Umweltschutz und die Sicherheit der Anlagen, voraus. Folgerichtig sieht der erwähnte Entwurf der EU-Richtlinie auch gemeinsame Vorschriften für Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität vor. Es ist jedoch noch offen, wann und auf welchem Niveau eine solche Harmonisierung erreicht werden kann.</p><p>Die Frage der Marktöffnung ist weiter zu verfolgen. Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung hat der Bundesrat deshalb am 13. Juni 1994 das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (Bundesamt für Energiewirtschaft) beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten bei den leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung sind die möglichen Formen der Marktöffnung (Ausgangslage, Ausgestaltung, Wirkung) sowie die Diskussion möglicher Anwendungen und Wirkungen dieser Modelle in der Schweiz, insbesondere im Bereich der Elektrizität. Zurzeit klärt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Elektrizitätswirtschaft und der grossen Energiekonsumenten diese Fragen im Bereich der Elektrizität ab. Resultate aus dieser Arbeit sind bis im Herbst 1995 zu erwarten und werden eine der Grundlagen für den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen in diesem gesamtwirtschaftlich wichtigen Sektor bilden.</p><p>4. Für die Gesamtenergiekonzeption (1978) und die Beurteilung des Bedarfsnachweises für Kernkraftwerke (1981) haben der Bundesrat und die Elektrizitätswirtschaft eine Versorgungssicherheit von 95 Prozent im Winterhalbjahr vorausgesetzt (dies entspricht im Durchschnitt Nettoelektrizitätsimporten in einem von zwanzig Winterhalbjahren). Diese Voraussetzung einer weitgehenden Versorgungsautonomie ist im Laufe der achtziger Jahre durch den Verzicht auf neue Kernkraftwerke und den Erwerb von Bezugsrechten der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, vor allem in Frankreich, illusorisch geworden.</p><p>Heute stellt sich die Frage der Versorgungsautonomie im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen in Europa neu. Aus technischen (u. a. Netzregulierung) und wirtschaftspolitischen Gründen kann auf eine substantielle landeseigene Elektrizitätserzeugung keinesfalls verzichtet werden. In Anbetracht der starken Auslandabhängigkeit bei den übrigen Energieträgern ist der inländischen Elektrizitätserzeugung aus der Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung ein hoher Stellenwert beizumessen. Der derzeitige Überhang im Elektrizitätsangebot in den meisten europäischen Ländern kann sich nach der Jahrhundertwende mit dem Wirtschaftswachstum und der altersbedingten Ausserbetriebnahme zahlreicher thermischer Kraftwerke wieder abbauen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Sankt-Florians-Politik nicht vertretbar ist. Die Einfuhr von Elektrizität aus Kernkraftwerken und fossil-thermischen Anlagen verträgt sich schlecht mit dem weiterhin vorhandenen Widerstand gegen die Kernenergie in unserem Land und den erklärten CO2-Zielsetzungen. Zusätzliche Elektrizitätsimporte sind insbesondere dann fragwürdig, wenn bei den ausländischen Partnern nicht gleichwertige Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen wie in der Schweiz bestehen. Falls sich Importe aus Ländern mit fossil-thermischer Elektrizitätserzeugung als nötig erweisen, ist zu prüfen, wie die ausländischen Kraftwerksgesellschaften unterstützt werden können, um bezüglich Energieeffizienz, Sicherheit und Umweltschutz den Stand der Technik zu gewährleisten und die CO2-Emissionen zu minimieren ("joint implementation"). Im Inland sind weitere Anstrengungen zur rationellen Verwendung der Elektrizität zu unternehmen. Der Bundesrat wird die Frage des Selbstversorgungsgrades bei der Elektrizitätsbeschaffung mit der Erarbeitung von Elektrizitätsperspektiven neu prüfen.</p><p>5. Die neuesten im Bundesamt für Energiewirtschaft erstellten Energieperspektiven zeigen, dass die Elektrizitätsnachfrage auch im nächsten Jahrhundert weiter zunehmen dürfte, wenn auch mit deutlich geringeren Zuwachsraten als bisher. Bei gedeihlicher Wirtschaftsentwicklung und bei der Fortsetzung der bestehenden Energiepolitik (kantonale Energiegesetze, Energienutzungsbeschluss, "Energie 2000") würde die jährliche Zuwachsrate zwischen 2000 und 2030 aufgrund der Modellrechnungen 0,69 Prozent, bei der Realisierung der beabsichtigten Politik (Ablösung des Energienutzungsbeschlusses durch das vorgeschlagene Energiegesetz, Einführung der vorgeschlagenen CO2-Abgabe) 0,55 Prozent betragen. Eine Stabilisierung oder Senkung der Elektrizitätsnachfrage dürfte bei der unterstellten wirtschaftlichen Rahmenentwicklung nur mit zusätzlichen und stärkeren Massnahmen für eine rationelle Elektrizitätsverwendung erreichbar sein.</p><p>Im Hinblick auf die ab 2010 auslaufenden Elektrizitätsimportverträge und die voraussichtliche Lebensdauer der Kernkraftwerke von rund vierzig Jahren stellt sich die Frage, wie die schweizerische Elektrizitätsnachfrage nach 2010 gedeckt werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates sind sämtliche Möglichkeiten auf der Angebots- und Nachfrageseite zu prüfen: verstärkte Elektrizitätssparmassnahmen, neue erneuerbare Energien, Wasserkraft, Kernenergie, fossile Energien sowie Elektrizitätsimporte. Allerdings gibt es bei sämtlichen dieser Optionen unterschiedliche Probleme der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbelastung.</p><p>Eine weiterhin praktisch CO2-neutrale Elektrizitätsversorgung hat für die schweizerische Umwelt- und Klimaschutzpolitik grosses Gewicht. Falls fossil-thermische Kraftwerke eingesetzt werden, welche selbstverständlich dem Stand der Technik entsprechen müssen, sind kompensatorische Massnahmen nötig, wie die rationellere Energieverwendung, die Substitution von fossilen Energien durch Abwärmenutzung und elektrische Wärmepumpen usw. Die möglichst weit gehende Nutzung der Abwärme ist prioritär, falls fossil-thermische Anlagen zum Einsatz kommen. Diesem Anliegen tragen auch die Vorschläge für ein Energiegesetz und eine CO2-Abgabe Rechnung. Im Falle einer Zunahme des Gasverbrauches würden die Zuverlässigkeit der Lieferanten, die Sicherheit und Diversifikation der Transportwege und weitere Massnahmen, wie Gasspeicher und Verträge, die unterbrechbare Lieferungen vorsehen, als Bestandteile der Krisenvorsorge zunehmendes Gewicht erhalten. Auch der Einsatz der Kernenergie, der Wasserkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien kann zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Falls sich zusätzliche Elektrizitätsimporte als notwendig erweisen, ist die technische Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern voranzutreiben, um mit der Schweiz möglichst vergleichbare Standards zu erreichen.</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion über die künftige Elektrizitätsversorgung intensiviert werden muss. Diese Gelegenheit ergibt sich in nächster Zeit mit den anstehenden Vorlagen über das Energiegesetz, die CO2-Abgabe, die energiepolitischen Volksinitiativen (Volksinitiative für einen Solar-Rappen, Energie-Umwelt-Initiative) und die Totalrevision des Atomgesetzes. Mit dem Energiegesetz und der CO2-Abgabe, mit dem Kernenergiegesetz, der Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren sowie mit der Überprüfung der Organisation des Elektrizitätsmarktes sollten die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist, dass in den Behörden und Parlamenten aller Ebenen sowie in der Bevölkerung ein innovations- und investitionsfreundliches Klima geschaffen wird. Die Elektrizitätswirtschaft braucht politische Unterstützung und Akzeptanz. Dafür muss sie selber - insbesondere auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsverwendung - Wesentliches beitragen.</p><p>7. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in der Elektrizitätswirtschaft stehen die Bemühungen des Bundesrates zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Zentrum. Damit sind für die Elektrizitätswirtschaft kürzere Realisierungszeiten und kostengünstigere Anlagen möglich. Der Spielraum wird dabei begrenzt durch die Anforderungen des Rechtsschutzes, der Demokratie und des Föderalismus. Deregulierungen dürfen insbesondere Umweltschutz und Sicherheit nicht in Frage stellen.</p><p>Im Rahmen von "Energie 2000" befasst sich eine Konfliktlösungsgruppe mit den noch vorhandenen Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraftnutzung und stellt Kriterien bereit, um Konsenslösungen zwischen Projektanden und Umweltschutzorganisationen herbeizuführen. Eine weitere Konfliktlösungsgruppe befasst sich mit einem nationalen Konzept für Übertragungsleitungen und erarbeitet Kriterien, um die Ausbaupläne der Überlandwerke und der Schweizerischen Bundesbahnen zu beurteilen. Das EVED wird die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft und den weiteren beteiligten Organisationen im Interesse einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung weiterführen und nach Möglichkeit ausbauen.</p><p>Mit der Botschaft vom 19. Januar 1994 über die Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz hat der Bundesrat dem Parlament eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung unterbreitet. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Projekt "Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für Grossprojekte" der Verwaltungskontrolle des Bundes (VKB) wurden weitere konkrete Schritte eingeleitet.</p><p>Mit dem bestehenden Energienutzungsbeschluss sind die öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, von Eigenerzeugern angebotenen Strom zu gesamtwirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu übernehmen. Diese Bestimmung ist das Gegengewicht zur Marktmacht der Elektrizitätswirtschaft. Mit der Abnahmepflicht besteht Gewähr, dass die aus versorgungspolitischen Gründen erwünschten dezentralen Stromerzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraftwerke, eine Chance haben.</p><p>Zu erwähnen sind die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden. Insbesondere sollten im Baubewilligungsverfahren die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise die Installation von Photovoltaikanlagen, und bauliche Energiesparmassnahmen nicht unnötig erschwert werden.</p><p>Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehören nicht zuletzt Massnahmen des Bundes (Energiegesetz, CO2-Abgabe) und der Kantone sowie der Wirtschaft zur rationellen Energieverwendung und zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien im Rahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000". Die politische Realisierbarkeit von Kraftwerkprojekten und das Ausmass der benötigten Kapazitäten sowie der Bedarf an Elektrizitätsimporten hängen auch vom Erfolg dieser Politik ab.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuerbaren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Dekaden auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind?</p><p>2. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energieartikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förderung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung anzugehen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeugung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein kann?</p><p>4. Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduktion erscheint dem Bundesrat - unter Mitberücksichtigung der Versorgungssicherheit - für die Zukunft sinnvoll?</p><p>5. Welche Haltung nimmt der Bundesrat ein bezüglich der Sicherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz? Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw. aus fossilen Energieträgern?</p><p>6. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politische Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzeitig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen werden muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben rechtzeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfristige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Stromimport abhängig?</p><p>7. Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen vorgesehen?</p>
  • Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19943427
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der 4. Jahrespressekonferenz zum Aktionsprogramm "Energie 2000" wurde seitens des EVED, gestützt auf eine Studie der Prognos, bestätigt,</p><p>- dass sich mit dem heutigen Instrumentarium zwar bis zum Jahr 2000 eine deutliche Dämpfung der Verbrauchszunahme bei der Elektrizität erreichen lässt;</p><p>- dass sich aber selbst mit Energiegesetz und CO2-Abgabe das Stabilisierungsziel für die Elektrizitätsnachfrage nach dem Jahr 2000 nicht erreichen lässt.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke, die 40 Prozent des schweizerischen Elektrizitätsbedarfs decken, werden - ohne besondere Nachrüstungen - zwischen 2010 und 2025 sukzessive das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Die Schweizer Bezugsrechte aus Frankreich im Umfang von mehr als zwei Kernkraftwerken der Grösse von Leibstadt werden ebenfalls nur noch bis 2010 oder je nach Vertrag bis 2025 voll zur Verfügung stehen. Es steht nicht fest, ob diese erneuert werden können. Dadurch zeichnet sich eine erhebliche Versorgungslücke ab. Diese wird durch das revidierte Gewässerschutzgesetz mit seinen höheren Restwassermengen verschärft, welches ebenfalls etwa vom Jahre 2030 an seine volle Wirkung entfaltet, was einen Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft zur Folge haben wird.</p><p>Zudem dürften gemäss der erwähnten Studie die alternativen Energien auch im Jahre 2030 in der Industrie keine Bedeutung erreichen, und auch im Haushaltungs- und Dienstleistungsbereich dürften sie bis dahin nur zögernd Fuss fassen.</p><p>In Europa wird eine rigorose Liberalisierung des Strommarktes diskutiert, die nicht ohne Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik bleiben wird.</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage für ein Energiegesetz enthält auf der Verbrauchsseite zwar zahlreiche Vorschriften, zeigt indessen trotz des Auftrags im Energieartikel der Bundesverfassung nicht auf, wie der künftige Energieverbrauch gedeckt werden soll.</p><p>Angesichts dieser Sachlage müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie die Stromversorgung unseres Landes nach dem Auslaufen des Kernenergiemoratoriums langfristig sichergestellt werden soll. Bei realistischer Betrachtung bieten sich hierzu drei Möglichkeiten an:</p><p>- Weiterbetrieb und Erneuerung der inländischen Kernenergieproduktion;</p><p>- Kraftwerke auf fossiler Basis;</p><p>- Stromimport.</p>
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der Förderungsmassnahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000" und weiterer Anstrengungen, insbesondere der Kantone, können deutliche Fortschritte bei der Nutzung neuer erneuerbarer Energien (Sonnen- und Windenergie, Umweltwärme, Biomasse inkl. Holz, erneuerbare Teile des verbrannten Kehrichts, Bio-, Klär- und Deponiegas) festgestellt werden.</p><p>Die Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie, Umgebungswärme und Biomasse hat, nach den Angaben des Ressorts "Regenerierbare Energien" des Aktionsprogramms "Energie 2000", von 1990 bis 1993 um schätzungsweise 760 GWh auf etwa 5300 GWh zugenommen. Damit wurde ein Anteil von etwa 4 Prozent am gesamten Endverbrauch von Wärme im Jahre 1993 erreicht. Als Ziel strebt "Energie 2000" bis zum Jahr 2000 eine Zunahme um rund 3000 GWh an. Die Elektrizitätserzeugung aus Sonnenenergie und Biomasse ist von 1990 bis 1993 um gegen 60 GWh auf ungefähr 460 GWh gestiegen. Dies entsprach einem Anteil am gesamten Elektrizitätsverbrauch des Jahres 1993 von rund 1 Prozent. Mit "Energie 2000" wird bis zur Jahrhundertwende eine Zunahme um rund 300 GWh angestrebt. Bisher überwogen bei der Produktion der neuen erneuerbaren Energien das Holz im Wärmebereich und die erneuerbaren Teile des Kehrichts bei weitem im Elektrizitätssektor. Sonnenenergie und Wind spielten bisher eine sehr geringe Rolle.</p><p>Bei der Wärmeerzeugung kann das Ziel von "Energie 2000" erreicht werden, sofern die bisherigen Anstrengungen weitergeführt werden. Die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus neuen erneuerbaren Energien ist dagegen ungewiss. Zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Ziele zu erreichen. Die grössten Beiträge bis zum Jahr 2000 wird die heute oft bereits wirtschaftliche Stromerzeugung aus Biomasse in Abwasserreinigungsanlagen, Deponien und Kehrichtverbrennungsanlagen liefern. Einen weiteren Beitrag zur Elektrizitätsproduktion können mittelfristig die zurzeit diskutierten "Windenergieparks" und grössere Anlagen zur Stromproduktion aus Holz und nachwachsenden Rohstoffen bringen. Die Photovoltaik hat längerfristig das grösste Potential. Die Rezession, die tiefen Öl- und Elektrizitätspreise sowie die vergleichsweise noch hohen Energiegestehungskosten der neuen Technologien behindern eine rasche Entwicklung.</p><p>Die kontinuierliche Förderung der neuen erneuerbaren Energien ist eine langfristige Aufgabe, welche bereits heute angegangen werden muss. Ein markanter Beitrag der neuen erneuerbaren Energien ist im Bereich der Wärmeerzeugung bereits im Jahr 2000, für die Elektrizitätserzeugung jedoch erst längerfristig zu erwarten. Neben der Ausschöpfung der bei allen Energieträgern noch vorhandenen grossen Sparpotentiale wird deshalb auch die Schweiz noch mehrere Jahrzehnte auf konventionelle Energieträger angewiesen sein.</p><p>2. Die genannten gleichwertigen Ziele gemäss Absatz 1 des Energieartikels begründen keine neuen Bundeskompetenzen. Sie geben die Leitlinie vor, welche Bund und Kantone bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu beachten haben (BBl 1988 I 375).</p><p>Kompetenznormen enthalten die Absätze 2 und 3 des Energieartikels. Diese verpflichten den Bund zum Erlass von Grundsätzen für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie den sparsamen und rationellen Energieverbrauch. Ferner muss der Bund Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlassen sowie die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere im Bereich des Energiesparens und der erneuerbaren Energien, fördern. Die Kompetenznormen des Energieartikels beziehen sich somit schwerpunktmässig auf den Energieverbrauch und die erneuerbaren Energien.</p><p>In die Praxis umgesetzt werden diese Aufträge mit dem Energienutzungsbeschluss (Inkraftsetzung 1991), der Energienutzungsverordnung (Inkraftsetzung 1992) sowie mit dem Aktionsprogramm "Energie 2000", mit welchen insbesondere die Möglichkeiten der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Organisationen ausgeschöpft werden sollen. Da der Energienutzungsbeschluss bis Ende 1998 befristet ist, muss er durch ein neues Energiegesetz abgelöst werden.</p><p>Im Vorfeld der Volksabstimmung über den Energieartikel haben Vertreter der Wirtschaft befürchtet, der Bund wolle mit dem Energieartikel direkt in die Energieversorgung eingreifen. Der Bundesrat stellte jedoch schon in seiner Botschaft vom 7. Dezember 1987 zum Energieartikel fest, dass Bund und Kantone keine umfassende Verantwortung für die Energieversorgung erhalten sollen und die Energieversorgung weiterhin primär eine Sache der Energiewirtschaft sei (BBl 1988 I 375).</p><p>Das Verlangen nach einer gesicherten Energieversorgung ist berechtigt, und die Energiepolitik von Bund und Kantonen darf die Anliegen der Energieversorgung nicht ausser acht lassen. Diese müssen allerdings stets auch im Lichte einer nachhaltigen Klima- und Umweltpolitik (z. B. die erklärten CO2-Zielsetzungen) bewertet und gewichtet werden. Die Energiepolitik des Bundesrates wird sich zukünftig auch an den Zielen des am 10. Dezember 1993 von der Schweiz ratifizierten Rahmenabkommens über Klimaänderungen messen müssen. Was die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft betrifft, so steht die Vereinfachung und Beschleunigung der Entscheidverfahren im Vordergrund (siehe Antwort zu Frage 7).</p><p>3. In der EU wurden 1990 erste Massnahmen zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes vor allem mit den Richtlinien über den grenzüberschreitenden Transit über grosse Netze und über die Transparenz der Grossverbraucherpreise realisiert. Eingeleitet wurde auch die Integration des Elektrizitätssystems Osteuropas in den europäischen Verbund. Eine Grundlage dazu ist der 1994 auch von der Schweiz unterzeichnete Vertrag über die Europäische Energiecharta. Das Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem die Sicherung des Zugangs zu den beträchtlichen osteuropäischen Reserven an fossilen Energieträgern sowie der Technologietransfer, unter anderem zur Modernisierung der dortigen Kraftwerke.</p><p>Der nächste wichtige Schritt ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie für gemeinsame Vorschriften zur Öffnung des Elektrizitätsmarktes (ein analoger Richtlinienentwurf besteht zum Erdgasmarkt). Der Kern des Vorschlags sind der Abbau von Ausschliesslichkeitsrechten beim Bau und Betrieb von Produktionsanlagen und Netzen, die administrative Aufteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Funktionen (Erzeugung, Übertragung und Verteilung) sowie ein unter den Elektrizitätswerken und den Kunden (zunächst nur Verteilerwerke und Grossverbraucher) auszuhandelnder Zugang zum Netz. Mit dem angestrebten Elektrizitätsbinnenmarkt sollen die Versorgungssicherheit verstärkt und die Effizienz bei der Erzeugung, Übertragung und Verteilung der Elektrizität verbessert werden. Mit einem weiteren Vorhaben will die EU-Kommission den Ausbau der transeuropäischen Netze fördern.</p><p>Den EU-Mitgliedern würde, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, ein wesentlicher Spielraum für die Organisation der Marktöffnung verbleiben. Insbesondere können die Länder in transparenter und nichtdiskriminierender Weise eigene Regulierungen erlassen über Sicherheit, Umweltschutz und Standortwahl der Anlagen, über den bevorzugten Einsatz einzelner Primärenergieträger und die vorrangige Nutzung inländischer Energiequellen, über die Gewährung von exklusiven Versorgungsrechten für Verteilerwerke sowie über die Berechtigung der Elektrizitätskunden zum Netzzugang. Damit wird anerkannt, dass gesamtwirtschaftliche Aufgaben sowie verschiedene öffentliche Dienstleistungspflichten, wie etwa die Versorgung von Verbrauchern in abgelegenen Gebieten, in einem weitgehend offenen Elektrizitätsmarkt nicht ausreichend wahrgenommen würden. Zu erwähnen ist, dass die Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen auch neue Vorschriften erfordert. Namentlich müssen die Rolle des Betreibers des Übertragungsnetzes und die Koordination zwischen Kraftwerken, Netzgesellschaft und Verteilerwerken geregelt werden.</p><p>Einzelne europäische Länder (Grossbritannien, Norwegen, Niederlande) sind mit der Liberalisierung bereits weit fortgeschritten. Andere EU-Mitglieder, insbesondere Frankreich, stellen dagegen die Absichten der EU in Frage. Die bisherigen praktischen Erfahrungen lassen noch keine abschliessende Beurteilung der verschiedenen Liberalisierungsmodelle zu, und der Entscheid über eine EU-Richtlinie ist ebenfalls noch ausstehend. Eine umfassende Lagebeurteilung ist somit zurzeit noch nicht möglich. Trotzdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft der europäische Elektrizitätsmarkt zunehmend vom Wettbewerb geprägt wird. Diesem Trend soll und kann sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft realistischerweise nicht entziehen.</p><p>Mit den bestehenden Wasserkraftwerken, insbesondere den Speicherwerken, sowie aufgrund des bestehenden Übertragungsnetzes und der geographischen Lage würde die Schweiz in einem europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt eine günstige Ausgangslage aufweisen. Andererseits ist die Frage offen, ob auf längere Sicht neu zu erstellende Kraftwerke in der Schweiz gegenüber Anlagen im Ausland konkurrenzfähig wären. Die Standortbedingungen können sich verändern, beispielsweise durch die Einführung der CO2-Abgabe. Ein zusätzlicher Elektrizitätsbedarf und der Ersatz bestehender inländischer Anlagen würde aus betriebswirtschaftlicher Optik möglicherweise zu vermehrten Elektrizitätsimporten oder allenfalls zum Bau von vergleichsweise kostengünstigen fossil-thermischen Anlagen führen. Ein Nachteil im internationalen Wettbewerb ist die heterogene Struktur der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und die grosse Zahl von Unternehmen.</p><p>Eine Öffnung des Elektrizitätsmarktes setzt nach Auffassung des Bundesrates vergleichbare Anforderungen der beteiligten Länder, insbesondere an den Umweltschutz und die Sicherheit der Anlagen, voraus. Folgerichtig sieht der erwähnte Entwurf der EU-Richtlinie auch gemeinsame Vorschriften für Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität vor. Es ist jedoch noch offen, wann und auf welchem Niveau eine solche Harmonisierung erreicht werden kann.</p><p>Die Frage der Marktöffnung ist weiter zu verfolgen. Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung hat der Bundesrat deshalb am 13. Juni 1994 das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (Bundesamt für Energiewirtschaft) beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten bei den leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung sind die möglichen Formen der Marktöffnung (Ausgangslage, Ausgestaltung, Wirkung) sowie die Diskussion möglicher Anwendungen und Wirkungen dieser Modelle in der Schweiz, insbesondere im Bereich der Elektrizität. Zurzeit klärt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Elektrizitätswirtschaft und der grossen Energiekonsumenten diese Fragen im Bereich der Elektrizität ab. Resultate aus dieser Arbeit sind bis im Herbst 1995 zu erwarten und werden eine der Grundlagen für den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen in diesem gesamtwirtschaftlich wichtigen Sektor bilden.</p><p>4. Für die Gesamtenergiekonzeption (1978) und die Beurteilung des Bedarfsnachweises für Kernkraftwerke (1981) haben der Bundesrat und die Elektrizitätswirtschaft eine Versorgungssicherheit von 95 Prozent im Winterhalbjahr vorausgesetzt (dies entspricht im Durchschnitt Nettoelektrizitätsimporten in einem von zwanzig Winterhalbjahren). Diese Voraussetzung einer weitgehenden Versorgungsautonomie ist im Laufe der achtziger Jahre durch den Verzicht auf neue Kernkraftwerke und den Erwerb von Bezugsrechten der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, vor allem in Frankreich, illusorisch geworden.</p><p>Heute stellt sich die Frage der Versorgungsautonomie im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen in Europa neu. Aus technischen (u. a. Netzregulierung) und wirtschaftspolitischen Gründen kann auf eine substantielle landeseigene Elektrizitätserzeugung keinesfalls verzichtet werden. In Anbetracht der starken Auslandabhängigkeit bei den übrigen Energieträgern ist der inländischen Elektrizitätserzeugung aus der Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung ein hoher Stellenwert beizumessen. Der derzeitige Überhang im Elektrizitätsangebot in den meisten europäischen Ländern kann sich nach der Jahrhundertwende mit dem Wirtschaftswachstum und der altersbedingten Ausserbetriebnahme zahlreicher thermischer Kraftwerke wieder abbauen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Sankt-Florians-Politik nicht vertretbar ist. Die Einfuhr von Elektrizität aus Kernkraftwerken und fossil-thermischen Anlagen verträgt sich schlecht mit dem weiterhin vorhandenen Widerstand gegen die Kernenergie in unserem Land und den erklärten CO2-Zielsetzungen. Zusätzliche Elektrizitätsimporte sind insbesondere dann fragwürdig, wenn bei den ausländischen Partnern nicht gleichwertige Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen wie in der Schweiz bestehen. Falls sich Importe aus Ländern mit fossil-thermischer Elektrizitätserzeugung als nötig erweisen, ist zu prüfen, wie die ausländischen Kraftwerksgesellschaften unterstützt werden können, um bezüglich Energieeffizienz, Sicherheit und Umweltschutz den Stand der Technik zu gewährleisten und die CO2-Emissionen zu minimieren ("joint implementation"). Im Inland sind weitere Anstrengungen zur rationellen Verwendung der Elektrizität zu unternehmen. Der Bundesrat wird die Frage des Selbstversorgungsgrades bei der Elektrizitätsbeschaffung mit der Erarbeitung von Elektrizitätsperspektiven neu prüfen.</p><p>5. Die neuesten im Bundesamt für Energiewirtschaft erstellten Energieperspektiven zeigen, dass die Elektrizitätsnachfrage auch im nächsten Jahrhundert weiter zunehmen dürfte, wenn auch mit deutlich geringeren Zuwachsraten als bisher. Bei gedeihlicher Wirtschaftsentwicklung und bei der Fortsetzung der bestehenden Energiepolitik (kantonale Energiegesetze, Energienutzungsbeschluss, "Energie 2000") würde die jährliche Zuwachsrate zwischen 2000 und 2030 aufgrund der Modellrechnungen 0,69 Prozent, bei der Realisierung der beabsichtigten Politik (Ablösung des Energienutzungsbeschlusses durch das vorgeschlagene Energiegesetz, Einführung der vorgeschlagenen CO2-Abgabe) 0,55 Prozent betragen. Eine Stabilisierung oder Senkung der Elektrizitätsnachfrage dürfte bei der unterstellten wirtschaftlichen Rahmenentwicklung nur mit zusätzlichen und stärkeren Massnahmen für eine rationelle Elektrizitätsverwendung erreichbar sein.</p><p>Im Hinblick auf die ab 2010 auslaufenden Elektrizitätsimportverträge und die voraussichtliche Lebensdauer der Kernkraftwerke von rund vierzig Jahren stellt sich die Frage, wie die schweizerische Elektrizitätsnachfrage nach 2010 gedeckt werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates sind sämtliche Möglichkeiten auf der Angebots- und Nachfrageseite zu prüfen: verstärkte Elektrizitätssparmassnahmen, neue erneuerbare Energien, Wasserkraft, Kernenergie, fossile Energien sowie Elektrizitätsimporte. Allerdings gibt es bei sämtlichen dieser Optionen unterschiedliche Probleme der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbelastung.</p><p>Eine weiterhin praktisch CO2-neutrale Elektrizitätsversorgung hat für die schweizerische Umwelt- und Klimaschutzpolitik grosses Gewicht. Falls fossil-thermische Kraftwerke eingesetzt werden, welche selbstverständlich dem Stand der Technik entsprechen müssen, sind kompensatorische Massnahmen nötig, wie die rationellere Energieverwendung, die Substitution von fossilen Energien durch Abwärmenutzung und elektrische Wärmepumpen usw. Die möglichst weit gehende Nutzung der Abwärme ist prioritär, falls fossil-thermische Anlagen zum Einsatz kommen. Diesem Anliegen tragen auch die Vorschläge für ein Energiegesetz und eine CO2-Abgabe Rechnung. Im Falle einer Zunahme des Gasverbrauches würden die Zuverlässigkeit der Lieferanten, die Sicherheit und Diversifikation der Transportwege und weitere Massnahmen, wie Gasspeicher und Verträge, die unterbrechbare Lieferungen vorsehen, als Bestandteile der Krisenvorsorge zunehmendes Gewicht erhalten. Auch der Einsatz der Kernenergie, der Wasserkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien kann zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Falls sich zusätzliche Elektrizitätsimporte als notwendig erweisen, ist die technische Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern voranzutreiben, um mit der Schweiz möglichst vergleichbare Standards zu erreichen.</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion über die künftige Elektrizitätsversorgung intensiviert werden muss. Diese Gelegenheit ergibt sich in nächster Zeit mit den anstehenden Vorlagen über das Energiegesetz, die CO2-Abgabe, die energiepolitischen Volksinitiativen (Volksinitiative für einen Solar-Rappen, Energie-Umwelt-Initiative) und die Totalrevision des Atomgesetzes. Mit dem Energiegesetz und der CO2-Abgabe, mit dem Kernenergiegesetz, der Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren sowie mit der Überprüfung der Organisation des Elektrizitätsmarktes sollten die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Entscheidend ist, dass in den Behörden und Parlamenten aller Ebenen sowie in der Bevölkerung ein innovations- und investitionsfreundliches Klima geschaffen wird. Die Elektrizitätswirtschaft braucht politische Unterstützung und Akzeptanz. Dafür muss sie selber - insbesondere auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsverwendung - Wesentliches beitragen.</p><p>7. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in der Elektrizitätswirtschaft stehen die Bemühungen des Bundesrates zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Zentrum. Damit sind für die Elektrizitätswirtschaft kürzere Realisierungszeiten und kostengünstigere Anlagen möglich. Der Spielraum wird dabei begrenzt durch die Anforderungen des Rechtsschutzes, der Demokratie und des Föderalismus. Deregulierungen dürfen insbesondere Umweltschutz und Sicherheit nicht in Frage stellen.</p><p>Im Rahmen von "Energie 2000" befasst sich eine Konfliktlösungsgruppe mit den noch vorhandenen Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraftnutzung und stellt Kriterien bereit, um Konsenslösungen zwischen Projektanden und Umweltschutzorganisationen herbeizuführen. Eine weitere Konfliktlösungsgruppe befasst sich mit einem nationalen Konzept für Übertragungsleitungen und erarbeitet Kriterien, um die Ausbaupläne der Überlandwerke und der Schweizerischen Bundesbahnen zu beurteilen. Das EVED wird die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft und den weiteren beteiligten Organisationen im Interesse einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung weiterführen und nach Möglichkeit ausbauen.</p><p>Mit der Botschaft vom 19. Januar 1994 über die Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz hat der Bundesrat dem Parlament eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren im Bereich der nuklearen Entsorgung unterbreitet. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Projekt "Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für Grossprojekte" der Verwaltungskontrolle des Bundes (VKB) wurden weitere konkrete Schritte eingeleitet.</p><p>Mit dem bestehenden Energienutzungsbeschluss sind die öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, von Eigenerzeugern angebotenen Strom zu gesamtwirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu übernehmen. Diese Bestimmung ist das Gegengewicht zur Marktmacht der Elektrizitätswirtschaft. Mit der Abnahmepflicht besteht Gewähr, dass die aus versorgungspolitischen Gründen erwünschten dezentralen Stromerzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraftwerke, eine Chance haben.</p><p>Zu erwähnen sind die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden. Insbesondere sollten im Baubewilligungsverfahren die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise die Installation von Photovoltaikanlagen, und bauliche Energiesparmassnahmen nicht unnötig erschwert werden.</p><p>Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehören nicht zuletzt Massnahmen des Bundes (Energiegesetz, CO2-Abgabe) und der Kantone sowie der Wirtschaft zur rationellen Energieverwendung und zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien im Rahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000". Die politische Realisierbarkeit von Kraftwerkprojekten und das Ausmass der benötigten Kapazitäten sowie der Bedarf an Elektrizitätsimporten hängen auch vom Erfolg dieser Politik ab.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuerbaren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Dekaden auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind?</p><p>2. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energieartikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förderung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung anzugehen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeugung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein kann?</p><p>4. Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduktion erscheint dem Bundesrat - unter Mitberücksichtigung der Versorgungssicherheit - für die Zukunft sinnvoll?</p><p>5. Welche Haltung nimmt der Bundesrat ein bezüglich der Sicherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz? Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw. aus fossilen Energieträgern?</p><p>6. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politische Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzeitig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen werden muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben rechtzeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfristige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Stromimport abhängig?</p><p>7. Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen vorgesehen?</p>
    • Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz

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