Entwicklungsländer. Entschuldung
- ShortId
-
94.3426
- Id
-
19943426
- Updated
-
25.06.2025 01:58
- Language
-
de
- Title
-
Entwicklungsländer. Entschuldung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich verstärkt darum zu bemühen, dass das Problem der Verschuldung der ärmsten Entwicklungsländer entschärft und anschliessend einer Lösung zugeführt wird. Namentlich sollen dabei folgende Vorschläge geprüft werden:</p><p>1. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene (IWF, Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank usw.) dafür ein, dass den stark verschuldeten ärmsten Entwicklungsländern die multilateralen Schulden erlassen werden; diese Länder müssen im Gegenzug wirtschaftliche und soziale Reformen zugunsten ihrer Bevölkerung durchführen.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für eine Finanzierung des Schuldenerlasses ein, die zusätzliche Mittel mobilisiert, z. B. über die Schaffung neuer Sonderziehungsrechte oder über den Verkauf von Goldreserven des IWF.</p><p>3. Die Privilegien der multilateralen Gläubiger müssen neu geregelt werden. Sie sollen gegenüber privaten Gläubigern weiterhin privilegiert sein, jedoch sollen sie in Zukunft von einer Neueinstufung und vom Schuldenerlass nicht mehr gänzlich ausgeschlossen sein.</p>
- Entwicklungsländer. Entschuldung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich verstärkt darum zu bemühen, dass das Problem der Verschuldung der ärmsten Entwicklungsländer entschärft und anschliessend einer Lösung zugeführt wird. Namentlich sollen dabei folgende Vorschläge geprüft werden:</p><p>1. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene (IWF, Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank usw.) dafür ein, dass den stark verschuldeten ärmsten Entwicklungsländern die multilateralen Schulden erlassen werden; diese Länder müssen im Gegenzug wirtschaftliche und soziale Reformen zugunsten ihrer Bevölkerung durchführen.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für eine Finanzierung des Schuldenerlasses ein, die zusätzliche Mittel mobilisiert, z. B. über die Schaffung neuer Sonderziehungsrechte oder über den Verkauf von Goldreserven des IWF.</p><p>3. Die Privilegien der multilateralen Gläubiger müssen neu geregelt werden. Sie sollen gegenüber privaten Gläubigern weiterhin privilegiert sein, jedoch sollen sie in Zukunft von einer Neueinstufung und vom Schuldenerlass nicht mehr gänzlich ausgeschlossen sein.</p>
- Entwicklungsländer. Entschuldung
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