Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- ShortId
-
94.3427
- Id
-
19943427
- Updated
-
10.04.2024 13:19
- Language
-
de
- Title
-
Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In der 4. Jahrespressekonferenz zum Aktionsprogramm "Energie 2000" wurde seitens des EVED, gestützt auf eine Studie der Prognos, bestätigt:</p><p>-°dass sich mit dem heutigen Instrumentarium zwar bis zum Jahr 2000 eine deutliche Dämpfung der Verbrauchszunahme bei der Elektrizität erreichen lässt;</p><p>-°dass sich aber selbst mit Energiegesetz und CO2-Abgabe das Stabilisierungsziel für die Elektrizitätsnachfrage nach dem Jahr 2000 nicht erreichen lässt.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke, die 40 Prozent des schweizerischen Elektrizitätsbedarfs decken, werden - ohne besondere Nachrüstungen - zwischen 2010 und 2025 sukzessive das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Die Schweizer Bezugsrechte gegenüber Frankreich im Umfang von mehr als zwei Kernkraftwerken der Grösse von Leibstadt werden ebenfalls nur noch bis 2010 oder je nach Vertrag bis 2025 voll zur Verfügung stehen. Es steht nicht fest, ob diese erneuert werden können. Dadurch zeichnet sich eine erhebliche Versorgungslücke ab. Diese wird durch das revidierte Gewässerschutzgesetz mit seinen höheren Restwassermengen verschärft, welches ebenfalls etwa vom Jahre 2030 an seine volle Wirkung entfaltet, was einen Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft zur Folge haben wird.</p><p>Zudem dürften gemäss der erwähnten Studie die alternativen Energien auch im Jahre 2030 in der Industrie keine Bedeutung erreichen, und auch im Haushaltungs- und Dienstleistungsbereich dürften sie bis dahin nur zögernd Fuss fassen.</p><p>In Europa wird eine rigorose Liberalisierung des Strommarktes diskutiert, die nicht ohne Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik bleiben wird.</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage für ein Energiegesetz enthält auf der Verbrauchsseite zwar zahlreiche Vorschriften, zeigt indessen trotz des Auftrags im Energieartikel der Bundesverfassung nicht auf, wie der künftige Energieverbrauch gedeckt werden soll.</p><p>Angesichts dieser Sachlage müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie die Stromversorgung unseres Landes nach dem Auslaufen des Kernenergiemoratoriums langfristig sichergestellt werden soll. Bei realistischer Betrachtung bieten sich hierzu drei Möglichkeiten an:</p><p>-°Weiterbetrieb und Erneuerung der inländischen Kernenergieproduktion;</p><p>-°Kraftwerke auf fossiler Basis;</p><p>-°Stromimport.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1.°Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuerbaren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Dekaden auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind?</p><p>2.°Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energieartikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förderung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung anzugehen?</p><p>3.°Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeugung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein kann?</p><p>4.°Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduktion erscheint dem Bundesrat - unter Mitberücksichtigung der Versorgungssicherheit - für die Zukunft sinnvoll?</p><p>5.°Welche Haltung nimmt der Bundesrat bezüglich der Sicherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz ein? Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw. aus fossilen Energieträgern?</p><p>6.°Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politische Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzeitig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen werden muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben rechtzeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfristige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Stromimport abhängig?</p><p>7.°Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen vorgesehen?</p>
- Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der 4. Jahrespressekonferenz zum Aktionsprogramm "Energie 2000" wurde seitens des EVED, gestützt auf eine Studie der Prognos, bestätigt:</p><p>-°dass sich mit dem heutigen Instrumentarium zwar bis zum Jahr 2000 eine deutliche Dämpfung der Verbrauchszunahme bei der Elektrizität erreichen lässt;</p><p>-°dass sich aber selbst mit Energiegesetz und CO2-Abgabe das Stabilisierungsziel für die Elektrizitätsnachfrage nach dem Jahr 2000 nicht erreichen lässt.</p><p>Die Schweizer Kernkraftwerke, die 40 Prozent des schweizerischen Elektrizitätsbedarfs decken, werden - ohne besondere Nachrüstungen - zwischen 2010 und 2025 sukzessive das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Die Schweizer Bezugsrechte gegenüber Frankreich im Umfang von mehr als zwei Kernkraftwerken der Grösse von Leibstadt werden ebenfalls nur noch bis 2010 oder je nach Vertrag bis 2025 voll zur Verfügung stehen. Es steht nicht fest, ob diese erneuert werden können. Dadurch zeichnet sich eine erhebliche Versorgungslücke ab. Diese wird durch das revidierte Gewässerschutzgesetz mit seinen höheren Restwassermengen verschärft, welches ebenfalls etwa vom Jahre 2030 an seine volle Wirkung entfaltet, was einen Rückgang der Stromproduktion aus Wasserkraft zur Folge haben wird.</p><p>Zudem dürften gemäss der erwähnten Studie die alternativen Energien auch im Jahre 2030 in der Industrie keine Bedeutung erreichen, und auch im Haushaltungs- und Dienstleistungsbereich dürften sie bis dahin nur zögernd Fuss fassen.</p><p>In Europa wird eine rigorose Liberalisierung des Strommarktes diskutiert, die nicht ohne Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik bleiben wird.</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage für ein Energiegesetz enthält auf der Verbrauchsseite zwar zahlreiche Vorschriften, zeigt indessen trotz des Auftrags im Energieartikel der Bundesverfassung nicht auf, wie der künftige Energieverbrauch gedeckt werden soll.</p><p>Angesichts dieser Sachlage müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie die Stromversorgung unseres Landes nach dem Auslaufen des Kernenergiemoratoriums langfristig sichergestellt werden soll. Bei realistischer Betrachtung bieten sich hierzu drei Möglichkeiten an:</p><p>-°Weiterbetrieb und Erneuerung der inländischen Kernenergieproduktion;</p><p>-°Kraftwerke auf fossiler Basis;</p><p>-°Stromimport.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1.°Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuerbaren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Dekaden auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind?</p><p>2.°Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energieartikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förderung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung anzugehen?</p><p>3.°Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeugung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein kann?</p><p>4.°Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduktion erscheint dem Bundesrat - unter Mitberücksichtigung der Versorgungssicherheit - für die Zukunft sinnvoll?</p><p>5.°Welche Haltung nimmt der Bundesrat bezüglich der Sicherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz ein? Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw. aus fossilen Energieträgern?</p><p>6.°Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politische Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzeitig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen werden muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben rechtzeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfristige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Stromimport abhängig?</p><p>7.°Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatzinvestitionen vorgesehen?</p>
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