Lex Friedrich. Auslandschweizer
- ShortId
-
94.3431
- Id
-
19943431
- Updated
-
10.04.2024 13:28
- Language
-
de
- Title
-
Lex Friedrich. Auslandschweizer
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Verlauf der Debatte über die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gab es zwischen dem National- und dem Ständerat noch eine letzte Differenz, betreffend die Diskriminierung der Auslandschweizer (Art.5 Abs.1 lit.a). Diese Differenz wurde nicht beseitigt, weil der Nationalrat das Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes nicht verzögern wollte.</p><p>Obwohl sie die politischen Rechte, die allen Bürgern ihrer Heimat zuerkannt werden, uneingeschränkt ausüben können, werden vor allem die Auslandschweizer der zweiten Generation durch das Gesetz Ausländern gleichgestellt. So müssen sie beim Erwerb oder bei der Finanzierung eines Grundstückes, namentlich einer Zweitwohnung, ebenfalls eine Bewilligung einholen und die gleichen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.</p><p>Diese Situation ist untragbar und darf nicht länger hingenommen werden, selbst wenn zu ihrer Begründung völkerrechtliche Erwägungen und zwischenstaatliche Niederlassungsverträge, die von der Schweiz abgeschlossen wurden, herangezogen werden. Für unsere Mitbürger in der "fünften Schweiz" ist dies in gewisser Hinsicht eine Beleidigung, und sie beschweren sich zu Recht über diese Ungleichbehandlung, die Artikel 4 unserer Verfassung verletzt.</p><p>Wie immer auch die Diskussion um den harten Kern der Lex Friedrich und um die Lex Friedrich insgesamt ausgehen mag, die vorliegende Diskriminierung der Auslandschweizer muss unverzüglich aus der Gesetzgebung gestrichen werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Falls das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufgrund des Berichtes der Expertenkommission, die den harten Kern des Gesetzes überprüft, nicht aufgehoben wird, ersuche ich den Bundesrat, die Diskriminierung der Auslandschweizer, wie sie das Gesetz nun vorsieht, zu beseitigen.</p>
- Lex Friedrich. Auslandschweizer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Verlauf der Debatte über die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gab es zwischen dem National- und dem Ständerat noch eine letzte Differenz, betreffend die Diskriminierung der Auslandschweizer (Art.5 Abs.1 lit.a). Diese Differenz wurde nicht beseitigt, weil der Nationalrat das Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes nicht verzögern wollte.</p><p>Obwohl sie die politischen Rechte, die allen Bürgern ihrer Heimat zuerkannt werden, uneingeschränkt ausüben können, werden vor allem die Auslandschweizer der zweiten Generation durch das Gesetz Ausländern gleichgestellt. So müssen sie beim Erwerb oder bei der Finanzierung eines Grundstückes, namentlich einer Zweitwohnung, ebenfalls eine Bewilligung einholen und die gleichen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.</p><p>Diese Situation ist untragbar und darf nicht länger hingenommen werden, selbst wenn zu ihrer Begründung völkerrechtliche Erwägungen und zwischenstaatliche Niederlassungsverträge, die von der Schweiz abgeschlossen wurden, herangezogen werden. Für unsere Mitbürger in der "fünften Schweiz" ist dies in gewisser Hinsicht eine Beleidigung, und sie beschweren sich zu Recht über diese Ungleichbehandlung, die Artikel 4 unserer Verfassung verletzt.</p><p>Wie immer auch die Diskussion um den harten Kern der Lex Friedrich und um die Lex Friedrich insgesamt ausgehen mag, die vorliegende Diskriminierung der Auslandschweizer muss unverzüglich aus der Gesetzgebung gestrichen werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Falls das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufgrund des Berichtes der Expertenkommission, die den harten Kern des Gesetzes überprüft, nicht aufgehoben wird, ersuche ich den Bundesrat, die Diskriminierung der Auslandschweizer, wie sie das Gesetz nun vorsieht, zu beseitigen.</p>
- Lex Friedrich. Auslandschweizer
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