Nationalstrasse N9 Visp West - Visp Ost

ShortId
94.3436
Id
19943436
Updated
25.06.2025 01:56
Language
de
Title
Nationalstrasse N9 Visp West - Visp Ost
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein gleichlautendes Postulat habe ich am 3. September 1992 eingegeben. Die damals abgegebene Begründung unter 92.3356 hat noch ihre Gültigkeit. Das Postulat wurde bis Oktober 1993 nicht beantwortet. Unter wirtschaftlichem und politischem Druck habe ich das Postulat vom 3. September 1992 Anfang November 1993 zurückgezogen und am 6. Oktober 1994 nochmals eingegeben.</p><p>Im August 1992 haben die Nationalräte Couchepin und Comby mit mir zusammen das gleiche Begehren an den Bundesrat gestellt. Ich habe den Bundesrat mehrmals schriftlich gebeten, die technische Machbarkeit und Kostenschätzung als Vergleich zur offiziellen Variante Nord A im Süden von Visp zu untersuchen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Stellungnahme des Bundesrates erhalten.</p><p>Mein erstes Postulat "Visp" habe ich einem Vorstoss von Herrn Rüttimann abgeschrieben. Er verlangte seinerzeit parallel ein Studium einer Tunnelvariante im Knonauer Amt. Herr Bundesrat Schlumpf hat dieses Begehren als eine normale Pflichtübung angesehen, und er hat festgehalten, dass der Bund diese Machbarkeitsstudie auch durchführen würde, wenn das Parlament das Postulat ablehnen würde, "sozusagen ex officio, ganz einfach, weil das unsere Pflicht ist und weil es auf der Linie des Bundesrates liegt". (Hat man diese Linie verloren?) Textuell hat er ausgeführt: "Man muss doch alles tun, was möglich und machbar ist, um die Nachteile des Strassenbaues zu reduzieren." (AB 1986 N 1728)</p><p>Der Bundesrat müsste meiner Ansicht nach den Bundesratsbeschluss vom Juni 1992 ergänzen. Es müsste festgelegt werden, dass bei der Umfahrung Visp auch eine Südvariante evaluiert wird, dies im Sinne einer Gleichbehandlung von parlamentarischen Vorstössen. Mit Untersuchungskosten in der Grössenordnung von einer halben Million Franken besteht eine reelle Chance, 70 bis 200 Millionen Franken einzusparen. Es ist für "alle" erlaubt, gescheiter zu werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bisher immer Parallelplanungen abgelehnt. Das muss auch hier gelten. Eine umfassende Prüfung von Südvarianten kommt daher nur in Frage, sofern die Nordvariante A endgültig verlassen werden muss. Anderseits verlangt es die Sorgfaltspflicht, abzuklären, ob die vom Postulanten behaupteten Einsparungen möglich sind. Das soll durch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Zahlen anhand der bestehenden Unterlagen geschehen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, als Vorschlag zu einer konstruktiven Konfliktlösung in der Bereinigung der Linienführung N 9, Durchfahrt Visp, eine Variante im Süden von Visp durch einen neutralen Experten abklären zu lassen. Die vom Bundesrat beschlossene Abklärung der technischen Machbarkeit und der Nachweis der Gesamtkosten sind nicht nur für die am 24. Juni 1992 beschlossene, verbesserte Rhonevariante (Nord), sondern auch für eine mögliche Südumfahrung von Visp in Auftrag zu geben. Dies im Interesse, damit eine umweltverträglichere (Bodennutzung, Grundwasserprobleme, Sicherheitsprobleme mit Chemiewerk Lonza usw.), eine zeitlich schneller realisierbare, eine im Baukastensystem etappierbare und kostengünstigere Variante festgelegt werden kann.</p>
  • Nationalstrasse N9 Visp West - Visp Ost
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein gleichlautendes Postulat habe ich am 3. September 1992 eingegeben. Die damals abgegebene Begründung unter 92.3356 hat noch ihre Gültigkeit. Das Postulat wurde bis Oktober 1993 nicht beantwortet. Unter wirtschaftlichem und politischem Druck habe ich das Postulat vom 3. September 1992 Anfang November 1993 zurückgezogen und am 6. Oktober 1994 nochmals eingegeben.</p><p>Im August 1992 haben die Nationalräte Couchepin und Comby mit mir zusammen das gleiche Begehren an den Bundesrat gestellt. Ich habe den Bundesrat mehrmals schriftlich gebeten, die technische Machbarkeit und Kostenschätzung als Vergleich zur offiziellen Variante Nord A im Süden von Visp zu untersuchen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Stellungnahme des Bundesrates erhalten.</p><p>Mein erstes Postulat "Visp" habe ich einem Vorstoss von Herrn Rüttimann abgeschrieben. Er verlangte seinerzeit parallel ein Studium einer Tunnelvariante im Knonauer Amt. Herr Bundesrat Schlumpf hat dieses Begehren als eine normale Pflichtübung angesehen, und er hat festgehalten, dass der Bund diese Machbarkeitsstudie auch durchführen würde, wenn das Parlament das Postulat ablehnen würde, "sozusagen ex officio, ganz einfach, weil das unsere Pflicht ist und weil es auf der Linie des Bundesrates liegt". (Hat man diese Linie verloren?) Textuell hat er ausgeführt: "Man muss doch alles tun, was möglich und machbar ist, um die Nachteile des Strassenbaues zu reduzieren." (AB 1986 N 1728)</p><p>Der Bundesrat müsste meiner Ansicht nach den Bundesratsbeschluss vom Juni 1992 ergänzen. Es müsste festgelegt werden, dass bei der Umfahrung Visp auch eine Südvariante evaluiert wird, dies im Sinne einer Gleichbehandlung von parlamentarischen Vorstössen. Mit Untersuchungskosten in der Grössenordnung von einer halben Million Franken besteht eine reelle Chance, 70 bis 200 Millionen Franken einzusparen. Es ist für "alle" erlaubt, gescheiter zu werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bisher immer Parallelplanungen abgelehnt. Das muss auch hier gelten. Eine umfassende Prüfung von Südvarianten kommt daher nur in Frage, sofern die Nordvariante A endgültig verlassen werden muss. Anderseits verlangt es die Sorgfaltspflicht, abzuklären, ob die vom Postulanten behaupteten Einsparungen möglich sind. Das soll durch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Zahlen anhand der bestehenden Unterlagen geschehen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, als Vorschlag zu einer konstruktiven Konfliktlösung in der Bereinigung der Linienführung N 9, Durchfahrt Visp, eine Variante im Süden von Visp durch einen neutralen Experten abklären zu lassen. Die vom Bundesrat beschlossene Abklärung der technischen Machbarkeit und der Nachweis der Gesamtkosten sind nicht nur für die am 24. Juni 1992 beschlossene, verbesserte Rhonevariante (Nord), sondern auch für eine mögliche Südumfahrung von Visp in Auftrag zu geben. Dies im Interesse, damit eine umweltverträglichere (Bodennutzung, Grundwasserprobleme, Sicherheitsprobleme mit Chemiewerk Lonza usw.), eine zeitlich schneller realisierbare, eine im Baukastensystem etappierbare und kostengünstigere Variante festgelegt werden kann.</p>
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