Zahnfüllungsmaterial Amalgam

ShortId
94.3440
Id
19943440
Updated
10.04.2024 08:12
Language
de
Title
Zahnfüllungsmaterial Amalgam
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie verschiedenen gesundheits- und zahnmedizinischen Fachzeitschriften zu entnehmen ist, gibt es nach wie vor deutliche Hinweise dafür, dass das für Zahnplomben verwendete Amalgam, welches hochgiftiges Quecksilber enthält, gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Zwar gibt es divergierende Expertenmeinungen bezüglich der gesundheitsschädigenden Wirkung von Amalgam in kleiner Dosis.</p><p>Weitgehend unbestritten ist jedoch,</p><p>- dass der Mensch durch Amalgamzahnfüllungen mehr hochgiftiges Quecksilber aufnimmt (3 bis 17 Mikrogramm pro Tag) als durch alle anderen möglichen Quellen (beispielsweise Verzehr von Meeresfrüchten);</p><p>- dass Quecksilber praktisch nicht abbaubar ist und hochtoxische Wirkungen nach sich zieht;</p><p>- dass Krankheitsfälle nachgewiesen sind, bei denen Symptome nach der Entfernung der Amalgamfüllungen verschwanden (typische Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Migräne, Ohnmachtsanfälle, Gleichgewichtsstörungen, Ohrensausen, Schlafstörungen, Depressionen, Nervosität und anderes mehr; laut Schätzungen leidet ein beträchtlicher Teil der Amalgamfüllungsträger unter entsprechenden Symptomen);</p><p>- dass die Verwendung von Amalgam, abgesehen vom Gesundheitsrisiko, ein Entsorgungs- und Umweltproblem darstellt, da eine beträchtliche Menge Quecksilber in die Umwelt gelangt.</p><p>Unabhängig davon, wie hoch man das gesundheitsschädigende Potential einschätzt: Die Möglichkeit, dass ein grösserer Kreis von Personen bewusst oder unbewusst unter einer chronischen leichten Quecksilbervergiftung leidet, ist besorgniserregend. In Schweden, Japan und Russland wurde denn auch die Verwendung von Amalgam als Zahnfüllungsmaterial verboten. Ein Verbot ist um so vertretbarer, als heute mit Keramik- oder Kunststoffüllungen vollwertige Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen.</p>
  • <p>1. Amalgam und andere Zahnfüllstoffe sind bis heute in der Schweiz nicht registrierpflichtig. Verlässliche statistische Zahlen über deren anteilmässigen Verbrauch wurden von Gesundheitsbehörden bisher nicht speziell erhoben. Bekannt ist, dass verschiedene Firmen intensiv an Ersatzmaterialien für Amalgam arbeiten. Europaweit fallen Zahnfüllungen unter den Begriff Medizinprodukte. Die entsprechenden EG-Richtlinien sind im EWR auf den 1. Januar 1995 in Kraft getreten. In der Schweiz hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen Verordnungsentwurf vorzubereiten, der im Frühjahr 1995 in der öffentlichen Konsultation war und in der zweiten Jahreshälfte dem Bundesrat unterbreitet wird.</p><p>2. Nach Schätzungen des Buwal von 1988 (Schriftenreihe Umweltschutz, Nr. 79, "Quecksilber in der Schweiz") wurden in der Schweiz jährlich rund 10 Tonnen Quecksilber verbraucht. Davon wurden 1,4 Tonnen in Amalgam für Zahnfüllungen verwendet. Neuere amtliche Erhebungen liegen nicht vor. Der Gesamtverbrauch dürfte sich in den vergangenen Jahren eher rückläufig entwickelt haben.</p><p>3. Die publizierten wissenschaftlichen Daten über die Zusammenhänge von Beschwerden und Amalgamfüllungen sind spärlich und widersprüchlich. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) hat deshalb im Mai 1995 eine Gruppe von Experten zusammengestellt, die systematisch die vorhandene Literatur analysieren und das Risiko von Amalgamfüllungen sowie mögliche Alternativen untersuchen soll. Dabei werden auch Untersuchungen, wie sie in anderen Staaten angelaufen sind, berücksichtigt. Das BAG erwartet von den Experten eine Stellungnahme mit Empfehlungen und sieht vor, das Ergebnis vor Ende dieses Jahres zu veröffentlichen. In der Expertengruppe sind unter anderem Vertreter der Wissenschaft, der zahnärztlichen Praxis sowie der Patientenorganisationen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Expertenarbeit wird die Frage von behördlichen Massnahmen geprüft.</p><p>4. Unbehandelte amalgamhaltige Abwässer aus Zahnarztpraxen erfüllen die Bestimmungen der Verordnung über Abwassereinleitungen (SR 814.225.21) nicht und führen zu einer Belastung von Klärschlamm und Gewässern. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) hat deshalb im Einvernehmen mit der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) eine Empfehlung zur Reduzierung der Umweltbelastung ausgearbeitet. Danach sollten seit dem 1. Januar 1994 alle zahnärztlichen Praxen mit einem Amalgamabscheider ausgerüstet sein. Dieser muss eine Abscheiderate von mindestens 95 Prozent aufweisen. Mehrere, auch bevölkerungsreiche Kantone haben diese Empfehlung bereits umgesetzt.</p><p>Quecksilberhaltige Abfälle aus Zahnarztpraxen gelten zudem als Sonderabfälle nach den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS; SR 814.014). In der Schweiz bestehen zurzeit keine Anlagen zur umweltgerechten Entsorgung von solchen Abfällen. Einige Firmen erwägen aber den Aufbau von entsprechenden Anlagen.</p><p>Die Schweiz ist deshalb bis auf weiteres zur Entsorgung dieser Abfälle auf Exporte angewiesen. Es bestehen in beschränktem Mass Möglichkeiten zur Verwertung quecksilberhaltiger Abfälle in ausländischen Anlagen. Exporte werden vom Buwal nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass der ausländische Empfänger Gewähr für eine umweltgerechte Entsorgung bietet und der Importstaat einverstanden ist.</p><p>Die vorwiegend aus Amalgamfüllungen stammenden Emissionen von Quecksilber aus Krematorien betragen gesamtschweizerisch etwa 100 Kilogramm pro Jahr. Zurzeit wird geprüft, welche Verfahren sich für die nach Luftreinhalte-Verordnung notwendigen Emissionsminderungen bei Krematorien eignen.</p><p>5. Bereits 1986 hat der Bundesrat mit der auf das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz abgestützten Stoffverordnung den Umgang mit Quecksilber stark eingeschränkt. Zahnfüllungen mit Quecksilber wurden vom Verbot so lange ausgenommen, als nach dem Stand der Technik kein Ersatz vorhanden ist, der bezüglich Wirkungsgrad, klinischer Erprobung und Kosten vergleichbar wäre. Die unter Punkt 3 genannte Expertengruppe wird auch diese Fragen prüfen. Die zuständigen Bundesbehörden werden aufgrund ihres Berichts entscheiden, ob weiter gehende Einschränkungen der Verwendung von Amalgamzahnfüllungen angezeigt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. In welchem Masse wird in der Schweiz Amalgam noch als Zahnfüllungsmaterial verwendet, und inwieweit wurde es durch verträglichere Ersatzstoffe ("composites" auf Kunststoffbasis) ersetzt?</p><p>2. 1989 wurde der Gesamtverbrauch von Amalgam in schweizerischen Zahnarztpraxen auf 1,7 Tonnen geschätzt. Wie hoch ist dieser Verbrauch heute?</p><p>3. Liegen dem Bundesrat wissenschaftliche Untersuchungen bzw. statistische Angaben über die gesundheitsschädigende Wirkung von Amalgamzahnfüllungen vor?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Umweltbelastung durch die Verwendung von Amalgam in Zahnarztpraxen (Zahnfüllungen und Abfallprodukte) sowie die Entsorgungssituation?</p><p>5. Erwägt der Bundesrat ein Verbot des Zahnfüllungsmaterials Amalgam, oder ist er bereit, ein solches zu prüfen?</p>
  • Zahnfüllungsmaterial Amalgam
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie verschiedenen gesundheits- und zahnmedizinischen Fachzeitschriften zu entnehmen ist, gibt es nach wie vor deutliche Hinweise dafür, dass das für Zahnplomben verwendete Amalgam, welches hochgiftiges Quecksilber enthält, gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Zwar gibt es divergierende Expertenmeinungen bezüglich der gesundheitsschädigenden Wirkung von Amalgam in kleiner Dosis.</p><p>Weitgehend unbestritten ist jedoch,</p><p>- dass der Mensch durch Amalgamzahnfüllungen mehr hochgiftiges Quecksilber aufnimmt (3 bis 17 Mikrogramm pro Tag) als durch alle anderen möglichen Quellen (beispielsweise Verzehr von Meeresfrüchten);</p><p>- dass Quecksilber praktisch nicht abbaubar ist und hochtoxische Wirkungen nach sich zieht;</p><p>- dass Krankheitsfälle nachgewiesen sind, bei denen Symptome nach der Entfernung der Amalgamfüllungen verschwanden (typische Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Migräne, Ohnmachtsanfälle, Gleichgewichtsstörungen, Ohrensausen, Schlafstörungen, Depressionen, Nervosität und anderes mehr; laut Schätzungen leidet ein beträchtlicher Teil der Amalgamfüllungsträger unter entsprechenden Symptomen);</p><p>- dass die Verwendung von Amalgam, abgesehen vom Gesundheitsrisiko, ein Entsorgungs- und Umweltproblem darstellt, da eine beträchtliche Menge Quecksilber in die Umwelt gelangt.</p><p>Unabhängig davon, wie hoch man das gesundheitsschädigende Potential einschätzt: Die Möglichkeit, dass ein grösserer Kreis von Personen bewusst oder unbewusst unter einer chronischen leichten Quecksilbervergiftung leidet, ist besorgniserregend. In Schweden, Japan und Russland wurde denn auch die Verwendung von Amalgam als Zahnfüllungsmaterial verboten. Ein Verbot ist um so vertretbarer, als heute mit Keramik- oder Kunststoffüllungen vollwertige Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen.</p>
    • <p>1. Amalgam und andere Zahnfüllstoffe sind bis heute in der Schweiz nicht registrierpflichtig. Verlässliche statistische Zahlen über deren anteilmässigen Verbrauch wurden von Gesundheitsbehörden bisher nicht speziell erhoben. Bekannt ist, dass verschiedene Firmen intensiv an Ersatzmaterialien für Amalgam arbeiten. Europaweit fallen Zahnfüllungen unter den Begriff Medizinprodukte. Die entsprechenden EG-Richtlinien sind im EWR auf den 1. Januar 1995 in Kraft getreten. In der Schweiz hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen Verordnungsentwurf vorzubereiten, der im Frühjahr 1995 in der öffentlichen Konsultation war und in der zweiten Jahreshälfte dem Bundesrat unterbreitet wird.</p><p>2. Nach Schätzungen des Buwal von 1988 (Schriftenreihe Umweltschutz, Nr. 79, "Quecksilber in der Schweiz") wurden in der Schweiz jährlich rund 10 Tonnen Quecksilber verbraucht. Davon wurden 1,4 Tonnen in Amalgam für Zahnfüllungen verwendet. Neuere amtliche Erhebungen liegen nicht vor. Der Gesamtverbrauch dürfte sich in den vergangenen Jahren eher rückläufig entwickelt haben.</p><p>3. Die publizierten wissenschaftlichen Daten über die Zusammenhänge von Beschwerden und Amalgamfüllungen sind spärlich und widersprüchlich. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) hat deshalb im Mai 1995 eine Gruppe von Experten zusammengestellt, die systematisch die vorhandene Literatur analysieren und das Risiko von Amalgamfüllungen sowie mögliche Alternativen untersuchen soll. Dabei werden auch Untersuchungen, wie sie in anderen Staaten angelaufen sind, berücksichtigt. Das BAG erwartet von den Experten eine Stellungnahme mit Empfehlungen und sieht vor, das Ergebnis vor Ende dieses Jahres zu veröffentlichen. In der Expertengruppe sind unter anderem Vertreter der Wissenschaft, der zahnärztlichen Praxis sowie der Patientenorganisationen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Expertenarbeit wird die Frage von behördlichen Massnahmen geprüft.</p><p>4. Unbehandelte amalgamhaltige Abwässer aus Zahnarztpraxen erfüllen die Bestimmungen der Verordnung über Abwassereinleitungen (SR 814.225.21) nicht und führen zu einer Belastung von Klärschlamm und Gewässern. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) hat deshalb im Einvernehmen mit der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) eine Empfehlung zur Reduzierung der Umweltbelastung ausgearbeitet. Danach sollten seit dem 1. Januar 1994 alle zahnärztlichen Praxen mit einem Amalgamabscheider ausgerüstet sein. Dieser muss eine Abscheiderate von mindestens 95 Prozent aufweisen. Mehrere, auch bevölkerungsreiche Kantone haben diese Empfehlung bereits umgesetzt.</p><p>Quecksilberhaltige Abfälle aus Zahnarztpraxen gelten zudem als Sonderabfälle nach den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS; SR 814.014). In der Schweiz bestehen zurzeit keine Anlagen zur umweltgerechten Entsorgung von solchen Abfällen. Einige Firmen erwägen aber den Aufbau von entsprechenden Anlagen.</p><p>Die Schweiz ist deshalb bis auf weiteres zur Entsorgung dieser Abfälle auf Exporte angewiesen. Es bestehen in beschränktem Mass Möglichkeiten zur Verwertung quecksilberhaltiger Abfälle in ausländischen Anlagen. Exporte werden vom Buwal nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass der ausländische Empfänger Gewähr für eine umweltgerechte Entsorgung bietet und der Importstaat einverstanden ist.</p><p>Die vorwiegend aus Amalgamfüllungen stammenden Emissionen von Quecksilber aus Krematorien betragen gesamtschweizerisch etwa 100 Kilogramm pro Jahr. Zurzeit wird geprüft, welche Verfahren sich für die nach Luftreinhalte-Verordnung notwendigen Emissionsminderungen bei Krematorien eignen.</p><p>5. Bereits 1986 hat der Bundesrat mit der auf das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz abgestützten Stoffverordnung den Umgang mit Quecksilber stark eingeschränkt. Zahnfüllungen mit Quecksilber wurden vom Verbot so lange ausgenommen, als nach dem Stand der Technik kein Ersatz vorhanden ist, der bezüglich Wirkungsgrad, klinischer Erprobung und Kosten vergleichbar wäre. Die unter Punkt 3 genannte Expertengruppe wird auch diese Fragen prüfen. Die zuständigen Bundesbehörden werden aufgrund ihres Berichts entscheiden, ob weiter gehende Einschränkungen der Verwendung von Amalgamzahnfüllungen angezeigt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. In welchem Masse wird in der Schweiz Amalgam noch als Zahnfüllungsmaterial verwendet, und inwieweit wurde es durch verträglichere Ersatzstoffe ("composites" auf Kunststoffbasis) ersetzt?</p><p>2. 1989 wurde der Gesamtverbrauch von Amalgam in schweizerischen Zahnarztpraxen auf 1,7 Tonnen geschätzt. Wie hoch ist dieser Verbrauch heute?</p><p>3. Liegen dem Bundesrat wissenschaftliche Untersuchungen bzw. statistische Angaben über die gesundheitsschädigende Wirkung von Amalgamzahnfüllungen vor?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Umweltbelastung durch die Verwendung von Amalgam in Zahnarztpraxen (Zahnfüllungen und Abfallprodukte) sowie die Entsorgungssituation?</p><p>5. Erwägt der Bundesrat ein Verbot des Zahnfüllungsmaterials Amalgam, oder ist er bereit, ein solches zu prüfen?</p>
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