Portofreiheit im Zivilschutz

ShortId
94.3441
Id
19943441
Updated
10.04.2024 13:58
Language
de
Title
Portofreiheit im Zivilschutz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es wird immer wieder betont, der Zivilschutzdienst sei dem Dienst in der Armee gleichwertig. Am kleinen, aber psychologisch nicht unbedeutenden Beispiel der Portofreiheit bekommen die Zivilschützer jedoch zu spüren, dass dem offenbar nicht immer so ist. Im Interesse der Gleichbehandlung wäre es deshalb angebracht, die Portofreiheit auch auf den Zivildienst auszudehnen, zumal die Bahntransporte bei Einrücken und Entlassung (unentgeltlich) sowie bei Urlauben (Fünffrankenbillett) in beiden Bereichen gleich geregelt sind.</p>
  • <p>Der Zivilschutz weist - im Gegensatz zur Armee - föderalistische Strukturen auf. Dazu kommt, dass die Ausbildungsdienste im Zivilschutz von verhältnismässig kurzer Dauer sind (in der Regel eine Woche oder weniger). Dies wirkt sich u. a. darin aus, dass die Schutzdienstpflichtigen normalerweise nur wenige aufeinanderfolgende Tage an ihrem Wohnort oder in dessen näherer Umgebung Dienst leisten. Grundsätzlich werden die Schutzdienstleistenden jeweils am Abend nach Hause entlassen, so dass in der Praxis kaum ein Bedürfnis nach Postdienstleistungen für private oder geschäftliche Kommunikation besteht.</p><p>Die Armeeangehörigen werden hingegen meistens für eine längere Zeitdauer ausserhalb ihres Wohnortes zu Dienstleistungen aufgeboten; sie können somit nicht von der Möglichkeit der Übernachtung am Wohnort profitieren. Deswegen ist im Militärdienst eine entsprechende Nachfrage vorhanden, welche die Portofreiheit rechtfertigt.</p><p>Eine unterschiedliche Behandlung des Zivilschutzes im Bereich der Portofreiheit ist nach Meinung des Bundesrates legitim, um so mehr, als auch die administrativen Umtriebe für die Festlegung der Entschädigung an die Post (z. B. Führen der Verkehrsstatistik) in keinem Verhältnis zur Nachfrage stünden. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die Ausdehnung der Portofreiheit auf die Schutzdienstleistenden zu prüfen, zumal in der Praxis nicht von einer ins Gewicht fallenden Benachteiligung der Schutzdienstpflichtigen die Rede sein kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Im Gegensatz zu den Dienstleistenden der Armee geniessen jene des Zivilschutzes keine Portofreiheit für persönliche Briefversände. Ist der Bundesrat der Ansicht, diese Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Ausdehnung der Portofreiheit auf die Angehörigen des Zivilschutzes im Dienst zu prüfen?</p>
  • Portofreiheit im Zivilschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es wird immer wieder betont, der Zivilschutzdienst sei dem Dienst in der Armee gleichwertig. Am kleinen, aber psychologisch nicht unbedeutenden Beispiel der Portofreiheit bekommen die Zivilschützer jedoch zu spüren, dass dem offenbar nicht immer so ist. Im Interesse der Gleichbehandlung wäre es deshalb angebracht, die Portofreiheit auch auf den Zivildienst auszudehnen, zumal die Bahntransporte bei Einrücken und Entlassung (unentgeltlich) sowie bei Urlauben (Fünffrankenbillett) in beiden Bereichen gleich geregelt sind.</p>
    • <p>Der Zivilschutz weist - im Gegensatz zur Armee - föderalistische Strukturen auf. Dazu kommt, dass die Ausbildungsdienste im Zivilschutz von verhältnismässig kurzer Dauer sind (in der Regel eine Woche oder weniger). Dies wirkt sich u. a. darin aus, dass die Schutzdienstpflichtigen normalerweise nur wenige aufeinanderfolgende Tage an ihrem Wohnort oder in dessen näherer Umgebung Dienst leisten. Grundsätzlich werden die Schutzdienstleistenden jeweils am Abend nach Hause entlassen, so dass in der Praxis kaum ein Bedürfnis nach Postdienstleistungen für private oder geschäftliche Kommunikation besteht.</p><p>Die Armeeangehörigen werden hingegen meistens für eine längere Zeitdauer ausserhalb ihres Wohnortes zu Dienstleistungen aufgeboten; sie können somit nicht von der Möglichkeit der Übernachtung am Wohnort profitieren. Deswegen ist im Militärdienst eine entsprechende Nachfrage vorhanden, welche die Portofreiheit rechtfertigt.</p><p>Eine unterschiedliche Behandlung des Zivilschutzes im Bereich der Portofreiheit ist nach Meinung des Bundesrates legitim, um so mehr, als auch die administrativen Umtriebe für die Festlegung der Entschädigung an die Post (z. B. Führen der Verkehrsstatistik) in keinem Verhältnis zur Nachfrage stünden. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die Ausdehnung der Portofreiheit auf die Schutzdienstleistenden zu prüfen, zumal in der Praxis nicht von einer ins Gewicht fallenden Benachteiligung der Schutzdienstpflichtigen die Rede sein kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Im Gegensatz zu den Dienstleistenden der Armee geniessen jene des Zivilschutzes keine Portofreiheit für persönliche Briefversände. Ist der Bundesrat der Ansicht, diese Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Ausdehnung der Portofreiheit auf die Angehörigen des Zivilschutzes im Dienst zu prüfen?</p>
    • Portofreiheit im Zivilschutz

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