EVK, Krisenmanagement und Versicherungsschutz

ShortId
94.3444
Id
19943444
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
EVK, Krisenmanagement und Versicherungsschutz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Zustände bei der Eidgenössischen Versicherungskasse geben Anlass zur Empfehlung an den Bundesrat, die Verantwortung für die Führung der EVK im Sinne des Krisenmanagements bis zur Wiederherstellung eines in allen Teilen geordneten Zustandes an eine aussenstehende Trägerschaft (z. B. Revisions- und Versicherungsgesellschaft) zu übertragen.</p><p>2. Im Falle der angeschlossenen Organisationen, denen per 31. Dezember 1994 vorsorglich und noch ohne konkretes Angebot über die Weiterführung der Versicherung gekündigt worden ist, hat der Bundesrat die Verantwortung wahrzunehmen, dass für die Versicherten ab 1. Januar 1995 der Versicherungsschutz in jedem Fall gewährleistet bleibt und spätere Schadenersatzforderungen gegenüber der Eidgenossenschaft vermieden werden können.</p>
  • EVK, Krisenmanagement und Versicherungsschutz
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zustände bei der Eidgenössischen Versicherungskasse geben Anlass zur Empfehlung an den Bundesrat, die Verantwortung für die Führung der EVK im Sinne des Krisenmanagements bis zur Wiederherstellung eines in allen Teilen geordneten Zustandes an eine aussenstehende Trägerschaft (z. B. Revisions- und Versicherungsgesellschaft) zu übertragen.</p><p>2. Im Falle der angeschlossenen Organisationen, denen per 31. Dezember 1994 vorsorglich und noch ohne konkretes Angebot über die Weiterführung der Versicherung gekündigt worden ist, hat der Bundesrat die Verantwortung wahrzunehmen, dass für die Versicherten ab 1. Januar 1995 der Versicherungsschutz in jedem Fall gewährleistet bleibt und spätere Schadenersatzforderungen gegenüber der Eidgenossenschaft vermieden werden können.</p>
    • EVK, Krisenmanagement und Versicherungsschutz

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