Erhöhung der Zahl der Bundesräte
- ShortId
-
94.3448
- Id
-
19943448
- Updated
-
25.06.2025 02:02
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Zahl der Bundesräte
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Entwurf des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes klammert die Diskussion über die Erhöhung der Zahl der Bundesräte aus. Es ist auch zu befürchten, dass mit der Verabschiedung dieses Geschäftes eine Variante, welche ebenfalls zu mehr Effizienz der Regierungstätigkeit und zu einer spürbaren Entlastung der einzelnen Bundesräte führen könnte, überhaupt nicht berücksichtigt wird. Um dies zu verhindern, wird der Bundesrat ersucht, ein eigenes Modell zu unterbreiten, das eine geringfügige Erhöhung der Bundesratssitze vorsieht. Das schliesst die Einsetzung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht aus, würde hingegen eine gleichmässige Zuteilung von Personen dieses obersten Mitarbeiterstabes erlauben.</p>
- <p>Da die Veränderung der Zahl der Bundesräte mit einer Verfassungsrevision verbunden ist, hat der Bundesrat das in seiner Botschaft zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) beschriebene zweiphasige Verfahren gewählt. Im Rahmen der zweiten Reformphase werden sich die Untersuchungen zu einem neuen Regierungsmodell auf zwei Lösungen konzentrieren, nämlich auf jene mit einer "Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates unter Stärkung des Präsidiums" und auf jene mit einem "Bundesratskabinett und Aufgabenbereichsministerien" (zweistufige Regierung). Ausgeschlossen hat der Bundesrat ein parlamentarisches oder ein präsidentielles Regierungssystem (vgl. im einzelnen: BBl 1993 II 1049). In den bisherigen Diskussionen wurde die Auffassung des Bundesrates immer wieder bestätigt, wonach es verfrüht wäre, im Rahmen der jetzt laufenden ersten Phase bereits definitive Entscheide zu fällen. Mit der Überweisung der Motion würde dies aber geschehen. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offenhalten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die geeignetste ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der zweiten Phase der Regierungsreform eine Änderung von Artikel 95 der Bundesverfassung vorzusehen und den Räten einen Vorschlag zu unterbreiten, wie bei einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf 9 oder 11 eine sinnvolle Aufteilung grosser Departemente oder eine Neuverteilung der Bundesämter der bisherigen Departemente vorgenommen werden kann.</p>
- Erhöhung der Zahl der Bundesräte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Entwurf des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes klammert die Diskussion über die Erhöhung der Zahl der Bundesräte aus. Es ist auch zu befürchten, dass mit der Verabschiedung dieses Geschäftes eine Variante, welche ebenfalls zu mehr Effizienz der Regierungstätigkeit und zu einer spürbaren Entlastung der einzelnen Bundesräte führen könnte, überhaupt nicht berücksichtigt wird. Um dies zu verhindern, wird der Bundesrat ersucht, ein eigenes Modell zu unterbreiten, das eine geringfügige Erhöhung der Bundesratssitze vorsieht. Das schliesst die Einsetzung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht aus, würde hingegen eine gleichmässige Zuteilung von Personen dieses obersten Mitarbeiterstabes erlauben.</p>
- <p>Da die Veränderung der Zahl der Bundesräte mit einer Verfassungsrevision verbunden ist, hat der Bundesrat das in seiner Botschaft zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) beschriebene zweiphasige Verfahren gewählt. Im Rahmen der zweiten Reformphase werden sich die Untersuchungen zu einem neuen Regierungsmodell auf zwei Lösungen konzentrieren, nämlich auf jene mit einer "Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates unter Stärkung des Präsidiums" und auf jene mit einem "Bundesratskabinett und Aufgabenbereichsministerien" (zweistufige Regierung). Ausgeschlossen hat der Bundesrat ein parlamentarisches oder ein präsidentielles Regierungssystem (vgl. im einzelnen: BBl 1993 II 1049). In den bisherigen Diskussionen wurde die Auffassung des Bundesrates immer wieder bestätigt, wonach es verfrüht wäre, im Rahmen der jetzt laufenden ersten Phase bereits definitive Entscheide zu fällen. Mit der Überweisung der Motion würde dies aber geschehen. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offenhalten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die geeignetste ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der zweiten Phase der Regierungsreform eine Änderung von Artikel 95 der Bundesverfassung vorzusehen und den Räten einen Vorschlag zu unterbreiten, wie bei einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf 9 oder 11 eine sinnvolle Aufteilung grosser Departemente oder eine Neuverteilung der Bundesämter der bisherigen Departemente vorgenommen werden kann.</p>
- Erhöhung der Zahl der Bundesräte
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